Los

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Fetzer bezeichnet, 20. Jahrhundert

In 97. Gemälde- und Graphikenauktion

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Hamburg
Fetzer bezeichnet, 20. JahrhundertÖl auf Leinwand; Landschaftsmalerei; Blick auf die Binnenalster, an deren Ufer einige Kanus anlegen, mit Ballindamm und Jungfernstieg im Hintergrund; unten rechts signiert und datiert „Fetzer 40“; Oberfläche muss gereinigt werden; goldfarbener Rahmen mit einigen Beschädigungen; nicht geöffnet; Bildmaße: ca. 50,3 x 65,5 cm; Rahmenmaße: ca. 60 x 75 cm; Gewicht: ca. 2,8 kg.Versand ausschließlich per Spedition oder auf Risiko des Käufers.
Inscribed Fetzer, 20th centuryOil on canvas; landscape painting; view of the Binnenalster, with several canoes moored along the shore, Ballindamm and Jungfernstieg in the background; signed and dated lower right “Fetzer 40”; surface requires cleaning; gold-coloured frame with some damage; not examined out of frame; image dimensions: approx. 50.3 x 65.5 cm; frame dimensions: approx. 60 x 75 xm; weight: approx. 2.8 kg.Shipping exclusively by freight carrier or at the buyer's risk.
Fetzer bezeichnet, 20. JahrhundertÖl auf Leinwand; Landschaftsmalerei; Blick auf die Binnenalster, an deren Ufer einige Kanus anlegen, mit Ballindamm und Jungfernstieg im Hintergrund; unten rechts signiert und datiert „Fetzer 40“; Oberfläche muss gereinigt werden; goldfarbener Rahmen mit einigen Beschädigungen; nicht geöffnet; Bildmaße: ca. 50,3 x 65,5 cm; Rahmenmaße: ca. 60 x 75 cm; Gewicht: ca. 2,8 kg.Versand ausschließlich per Spedition oder auf Risiko des Käufers.
Inscribed Fetzer, 20th centuryOil on canvas; landscape painting; view of the Binnenalster, with several canoes moored along the shore, Ballindamm and Jungfernstieg in the background; signed and dated lower right “Fetzer 40”; surface requires cleaning; gold-coloured frame with some damage; not examined out of frame; image dimensions: approx. 50.3 x 65.5 cm; frame dimensions: approx. 60 x 75 xm; weight: approx. 2.8 kg.Shipping exclusively by freight carrier or at the buyer's risk.

97. Gemälde- und Graphikenauktion

Endet ab

DHL Wir versenden DHL-Standard-Pakete bis zu einem Warenwert von 500 € innerhalb Deutschlands und der EU jeweils bis zu einem Gewicht von 5 kg (Porto national 9,50 €/ Porto EU 35 €) sowie bis zu einem Gewicht von 10 kg (Porto national 14,50 €/ Porto EU 45 €).
Sperrgut: Bei DHL-Paketen, die aufgrund der Paketmaße einen Sperrgut-Zuschlag erfordern, erfolgt ein Porto-Zuschlag von 30 € (national) und 45 € (innerhalb der EU). Die betreffenden Maße lesen Sie auf der DHL Website unter dem Versandpunkt Sperrgut.
Höherversicherung: Schmuck, Kunst und Sammlerobjekte mit einem Wert über 500 € sind als DHL-Paketsendung innerhalb Deutschlands gegen Verlust & Transportschaden nicht zu versichern. Innerhalb der EU und bei internationalem Versand ist eine Höherversicherung in Schritten von jeweils 1000 € individuell möglich.Verpackungskosten: Unsere Verpackungspauschale liegt bei 10,00€ pro Paket.MBE Zollpflichtige Transporte und Sperrgut übergeben wir an Transportfirma MBE, Hamburger Geschäftsstelle von MAILBOXES ETC. Die Versand-/Verpackungskosten-Rechnung erfolgt durch MAILBOXES ETC. Der Preis variiert nach Objekt, daher holen wir für Sie ein Angebot bei MBE ein, welchen wir nach Ihrer Zustimmung an die Transportfirma übergeben.Speditionsversand Für Versendungen, die aufgrund von Maßen, Wert und Gewährleistung der Transportsicherheit einen Speditionsversand erfordern, empfehlen wir innerhalb Deutschlands und in Teilen der EU die Firmen Fine Art Transfer (m.heincz@web.de), Udo Pross Transporte (pross_transporte@yahoo.com), Matthias Fegers Service für Kunst und Handel (b.schultz@fegers-transporte.de) sowie Clemens Fehringer/“rollende Kreative“ (Österreich) (anfrage@rollendekreative.eu). Hier erfolgt die Versandanfrage durch Sie oder in unserem Namen, wird aber separat mit der betreffenden Transportfirma abgerechnet.WICHTIGE INFORMATION FÜR KUNDEN AUS GROSSBRITANNIEN / IRLAND/ SCHWEIZ: Wir bieten Versanddienstleistungen für Bestellungen mit einem Gesamtwert unter 1.000 € an. Bei Bestellungen über 1.000 € sind die Kunden selbst für die Organisation des Versands verantwortlich. Eine sachgerechte Verpackung der Artikel wird von uns bereitgestellt.

DHL We send DHL standard packages with a value of up to €500 within Germany and the EU, each weighing up to 5 kg (national postage €9.50/EU postage €35) and up to a weight of 10 kg (National postage €14.50 / EU postage €45).
Bulky goods: For DHL parcels that require a bulky goods surcharge due to the package dimensions, there is a postage surcharge of €30 (nationally) and €45 (within the EU). You can read the relevant dimensions on the DHL website under the bulky goods shipping point.
Increased insurance: Jewelry, art and collector’s items with a value of over €500 cannot be insured against loss or transport damage as DHL parcel shipments within Germany. Within the EU and for international shipping, higher insurance is possible individually in increments of €1000.Packaging costs: Our packaging flat rate is €10 per package.MBE We hand over duty-paying transports and bulky goods to the transport company MBE, the Hamburg office of MAILBOXES ETC. The shipping/packaging costs are invoiced by MAILBOXES ETC. The price varies depending on the object, so we will obtain an offer for you from MBE, which we will pass on to the transport company after your approval. Shipping by forwarding company For shipments that require a freight forwarder due to dimensions, value and guarantee of transport safety, we recommend the companies Fine Art Transfer (m.heincz@web.de), Udo Pross Transporte (pross_transporte@yahoo.com) within Germany and parts of the EU, Matthias Fegers Service for Art and Trade (b.schultz@fegers-transporte.de) and Clemens Fehringer/“Rolling Creatives” (Austria) (anfrage@rolledekreative.eu). Here the shipping request is made by you or on our behalf but is billed separately to the relevant transport company.IMPORTANT INFORMATION FOR CUSTOMERS FROM GREAT BRITAIN / IRELAND / SWITZERLAND: We offer shipping services for orders valued under € 1000.- in total. For orders exceeding € 1000.-, customers are responsible for organizing their own shipping. Proper packaging of the items will be provided by us.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los und unsere AGBs.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot as well as our terms & conditions.

AGB

Versteigerungsbedingungen

Durch Abgabe eines Gebots erklärt sich der Bieter mit den nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen einverstanden.

Wichtige Hinweise für Verbraucher!

Bei unseren öffentlich zugänglichen Versteigerungen besteht für Verbraucher auch bei Vertragsschluss im Wege des reinen Fernabsatzes kein Widerrufsrecht; § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Es gelten außerdem nicht die ergänzenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Dies betrifft insbesondere die Mängelgewährleistung und den Versendungskauf sowie weitere Sonderregelungen (vgl. §§ 474 ff. BGB).   

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer, die in der Auktion ungenannt bleiben. Das Auktionshaus ist Vermittler.  Es ist berechtigt, auch nach der Auktion Auskünfte über die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit es gleichzeitig für etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.
  2. Die in der Auktion und im Freiverkauf angebotenen Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags bzw. des Freien Verkaufs befinden. Für offene oder versteckte Mängel wird keine Haftung übernommen. Kaufinteressenten haben die Obliegenheit, die angebotenen Gegenstände im Rahmen der Vorbesichtigung zu prüfen sowie vorliegende Expertisen einzusehen, für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen wird. Auch können Kaufinteressierte auf eigene Rechnung Expertisen über das Versteigerungsgut einholen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gefährdet wird. Schriftliche wie mündliche Angaben zu Objekten in der Versteigerung, dem freien Verkauf sowie dem analogen wie digitalen Auktionskatalog werden nach bestem Wissen und Gewissen getätigt und dienen ausschließlich der Information. Sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar und unterliegen nicht der Garantie des Auktionshauses.
  3. Die Haftung des Auktionshauses als Vermittler ist ausgeschlossen, es sei denn, seinen Inhabern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird) und Schäden aufgrund Verzuges.
  4. In der Auktion erfolgt der Zuschlag nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Ein Anspruch auf Erteilung eines Zuschlages besteht nicht. Der Aufruf beginnt in der Regel bei dem im Katalog genannten Limitpreis. Die Gebote werden in Euro abgegeben. In der Regel wird um 10 % gesteigert. Sollten gleichzeitig mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung der Auktionatorin zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleiben, entscheidet die Auktionatorin. Für den Fall, dass irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde oder Zweifel über den Zuschlag bestehen, ist die Auktionatorin befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und das Objekt erneut anzubieten.
  5. Für den Erhalt einer Bieternummer ist die Legitimation mit dem Personalausweis erforderlich. Das Auktionshaus behält sich vor, zusätzlich eine Kreditkartennummer oder eine Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Gemäß Geldwäschegesetz ist es verpflichtet, Käufer bzw. Kaufinteressenten zur Auftragsdurchführung zu identifizieren sowie die Informationen zu dokumentieren und aufzubewahren. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere den Nachweis gültiger Legitimationspapiere (Personalausweis, Pass, Ausweisersatz). Das Auktionshaus ist berechtigt, die Unterlagen unter Beachtung des Datenschutzes zu kopieren oder zu scannen und aufzubewahren. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug o. ä. vorzulegen. Käufer bzw. Kaufinteressenten versichern die Richtigkeit ihrer Angaben.
  6. Nach Zuschlag ist der Käufer zur Abnahme des ersteigerten Objektes und zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Über den Zuschlagspreis entscheidet im Zweifel das Versteigerungsprotokoll. Der Zuschlag kann unter Vorbehalt erfolgen, insbesondere falls das Limit nicht erreicht ist (Untergebote). In diesem Fall bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot gebunden. Eventuell anfallende Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten kommen ggf. hinzu. Jeder Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Versandauftrag ist schriftlich zu erteilen. Die Ware wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers versichert. Mit dem Zuschlag bzw. Freiverkaufsabschluss geht die Gefahr des völligen oder teilweisen Verlustes oder der Beschädigung der versteigerten bzw. gekauften Objekte auf den Käufer über, der das Eigentum jedoch erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages erwirbt. Das Auktionshaus haftet nach dem Zuschlag bzw. dem Freiverkauf nicht für die Ware, es sei denn im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  7. Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag und ist innerhalb von 10 Tagen an das Auktionshaus zu zahlen. Stundungen sind nicht zulässig. Der Kaufpreis setzt sich aus der Zuschlagsumme, einem 20%igen Aufgeld sowie der Mehrwertsteuer auf das Aufgeld (19 %) zusammen. Da die Umsatzsteuer nur auf die Provision, und somit eine Dienstleistung erhoben wird, ist eine Erstattung bei Ausfuhr durch private Käufer (EU und Drittstaat) nicht möglich. Beim Live-Bieten über Plattformen (z.B. lot-tissimo, Invaluable, drouot, live auctioneers u.a.) wird die jeweilige Gebühr der Plattform (meist 5% des Zuschlagsbetrages zzgl. Umsatzsteuer) zusätzlich fällig und gesondert aufgeführt.
    Bei Zahlungsverzug behält sich das Auktionshaus nach zweimaliger Mahnung rechtliche Schritte vor. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigungen, Irrtum vorbehalten. Die Herausgabe der erworbenen Objekte bedarf der vorherigen Bezahlung des Kaufpreises aller ersteigerten Objekte. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung und Übergabe über.
  8. Gleichlautende schriftliche Gebote werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Maßgebend hierfür ist ohne jede Ausnahme die angegebene Katalognummer. Die genannten Gebote gelten als Höchstpreise für den Zuschlag. Das Aufgeld wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Aufträge unbekannter Kunden können nur ausgeführt werden, wenn sie bis zum Beginn der Versteigerung vorsprechen und/oder eine ausreichende Sicherheit besitzen, da sonst die Ausführungen ihrer Aufträge unterbleiben können. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Katalognummer angerufen, wenn hierfür 24 Stunden vor Auktionsbeginn ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Der Limitpreis gilt bei Abgabe des Anrufwunsches als geboten – auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Anrufs nicht erreichbar ist. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung einer Telefonverbindung. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge gem. §§ 355 BGB finden keine Anwendung, da § 312g (2) BGB gilt (siehe Hinweis vor Ziffer 1). Das Auktionshaus behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
  9. Erfüllungsort ist der Sitz des Auktionshauses (Hamburg). Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auktionshauses. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  10. Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen vernünftigen Zwecken abgegeben (§§ 86 a, 86 StGB). Der Versteigerer bietet diese Gegenstände nur unter dieser Bedingung an. Mit der Abgabe eines Gebotes wird dies ausdrücklich anerkannt.
  11. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

Auction conditions
By submitting a bid, the bidder agrees to the following auction and sales conditions.

Important information for consumers
In our publicly accessible auctions, consumers do not have a right of withdrawal, even when the contract is concluded solely by means of distance selling; § 312g para. 2 no. 10 BGB. The supplementary provisions on consumer goods sales do not apply either. This particularly concerns the warranty for defects, sales involving shipment, as well as other special provisions (cf. §§ 474 et seq. BGB).

  1. The auction is voluntary and public, conducted in the name and on behalf of the consignors, who remain unnamed during the auction. The auction house acts as intermediary. It is entitled, even after the auction, to refuse disclosure of the consignor’s identity, provided that it simultaneously assumes joint and several liability for any obligations of the seller.

  2. The objects offered in the auction and in post-auction sale are without exception second-hand and are sold in the condition in which they are at the time of the knockdown or post-auction sale. No liability is assumed for visible or hidden defects. Prospective buyers are obliged to examine the items on offer during the preview and to inspect any existing expert reports, for which no liability is accepted. Interested buyers may also, at their own expense, obtain expert reports on the auction items, provided this does not endanger the auction date. Written and oral descriptions of objects in the auction, post-auction sale, and in both printed and digital auction catalogues are made to the best of knowledge and belief and serve exclusively for information. However, they do not constitute warranted characteristics and are not guaranteed by the auction house.

  3. The liability of the auction house as intermediary is excluded unless its owners, representatives, or agents are guilty of intent or gross negligence. This limitation of liability does not apply to damages arising from injury to life, body, or health caused by negligent or intentional breach of duty by a representative or agent, nor to breaches of essential contractual obligations (breaches which could endanger the fulfilment of the contractual purpose) and damages caused by delay.

  4. In the auction, the knockdown is made to the highest bidder after being called three times. There is no entitlement to the award of a knockdown. The bidding usually starts at the reserve price stated in the catalogue. Bids are made in euros. In general, increments are 10%. If several persons place the same bid at the same time and the auctioneer’s request for a higher bid remains unsuccessful, the auctioneer shall decide. If a timely bid has mistakenly been overlooked or if there is doubt regarding the knockdown, the auctioneer is entitled to revoke the knockdown and reoffer the item.

  5. To receive a bidding number, proof of identity by presenting an identity card is required. The auction house reserves the right to request a credit card number or a cash deposit as security. In accordance with the Money Laundering Act, it is obliged to identify buyers or prospective buyers for the execution of the order and to document and retain this information. The duty of cooperation particularly includes the presentation of valid identification documents (identity card, passport, or substitute document). The auction house is entitled to copy or scan these documents, observing data protection, and retain them. For legal entities or partnerships, a commercial or cooperative register excerpt must be presented. Buyers or prospective buyers assure the accuracy of their information.

  6. After the knockdown, the buyer is obliged to accept the auctioned object and to pay the purchase price. In case of doubt, the auction record determines the amount of the knockdown. The knockdown may be subject to reservation, particularly if the reserve has not been met (underbids). In this case, the bidder remains bound to his bid for three weeks. Any packaging, shipping, and insurance costs incurred will be charged separately. Shipping is exclusively at the buyer’s cost and risk. The shipping order must be placed in writing. Goods will only be insured at the buyer’s explicit request. Upon knockdown or conclusion of post-auction sale, the risk of total or partial loss or damage to the auctioned or purchased objects passes to the buyer, who acquires ownership only after full payment of the total invoice amount. The auction house accepts no liability for the goods after knockdown or post-auction sale, except in cases of intent or gross negligence.

  7. The purchase price is due upon knockdown and must be paid to the auction house within 10 days. Deferrals are not permitted. The purchase price consists of the hammer price, a 20% buyer’s premium, and VAT at 19% on the premium. Since VAT is levied only on the commission, i.e. a service, a refund in the case of export by private buyers (EU and non-EU countries) is not possible. For live bidding via platforms (e.g. lot-tissimo, Invaluable, drouot, live auctioneers, etc.), the respective platform fee (usually 5% of the hammer price plus VAT) is additionally payable and shown separately. In the event of payment default, the auction house reserves the right to take legal action after two reminders. Invoices issued during or immediately after the auction are subject to review and possible correction, errors excepted. Delivery of purchased items requires prior payment of the purchase price for all objects acquired. Ownership passes only upon full payment and delivery.

  8. Identical written bids will be considered in the order in which they are received. Without exception, the stated catalogue number is decisive. The bids are regarded as maximum bids for the knockdown. The premium is charged additionally. Orders from unknown customers can only be executed if they register before the start of the auction and/or provide sufficient security; otherwise, their bids may not be carried out. Telephone bidders will be called before the lot number they wish to bid on, provided a written request has been submitted 24 hours before the auction begins. The reserve price is deemed bid upon submission of the telephone request – even if the bidder cannot be reached at the time of the call. The auction house accepts no responsibility for establishing or maintaining a telephone connection. The provisions on distance contracts under §§ 355 BGB do not apply, since § 312g (2) BGB applies (see note before section 1). The auction house reserves the right to exclude persons from the auction without stating reasons.

  9. Place of performance is the seat of the auction house (Hamburg). If the buyer is a merchant or has no general place of jurisdiction in Germany or another EU member state, the exclusive place of jurisdiction for all disputes is the seat of the auction house. German law applies, excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods.

  10. Items from the period of the Third Reich are released only for purposes of civic enlightenment, defence against unconstitutional endeavours, art, science, research, or teaching, reporting on current events or history, or for other similar legitimate purposes (§§ 86a, 86 StGB). The auctioneer offers these items only under this condition. By submitting a bid, this is expressly acknowledged.

  11. Additional or deviating agreements must be made in writing. Should any of the above provisions be invalid or become invalid, it shall be replaced by a provision corresponding to the meaning and especially the economic purpose of the invalid provision. The validity of the remaining auction conditions shall not be affected thereby.

Vollständige AGBs