Wichtige Informationen
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los und unsere AGBs.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot as well as our terms & conditions.
AGB
Versteigerungsbedingungen
Durch Abgabe eines Gebots erklärt sich der Bieter mit den nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen einverstanden.
Wichtige Hinweise für Verbraucher!
Bei unseren öffentlich zugänglichen Versteigerungen besteht für Verbraucher auch bei Vertragsschluss im Wege des reinen Fernabsatzes kein Widerrufsrecht; § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Es gelten außerdem nicht die ergänzenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Dies betrifft insbesondere die Mängelgewährleistung und den Versendungskauf sowie weitere Sonderregelungen (vgl. §§ 474 ff. BGB).
- Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer, die in der Auktion ungenannt bleiben. Das Auktionshaus ist Vermittler. Es ist berechtigt, auch nach der Auktion Auskünfte über die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit es gleichzeitig für etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.
- Die in der Auktion und im Freiverkauf angebotenen Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags bzw. des Freien Verkaufs befinden. Für offene oder versteckte Mängel wird keine Haftung übernommen. Kaufinteressenten haben die Obliegenheit, die angebotenen Gegenstände im Rahmen der Vorbesichtigung zu prüfen sowie vorliegende Expertisen einzusehen, für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen wird. Auch können Kaufinteressierte auf eigene Rechnung Expertisen über das Versteigerungsgut einholen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gefährdet wird. Schriftliche wie mündliche Angaben zu Objekten in der Versteigerung, dem freien Verkauf sowie dem analogen wie digitalen Auktionskatalog werden nach bestem Wissen und Gewissen getätigt und dienen ausschließlich der Information. Sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar und unterliegen nicht der Garantie des Auktionshauses.
- Die Haftung des Auktionshauses als Vermittler ist ausgeschlossen, es sei denn, seinen Inhabern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird) und Schäden aufgrund Verzuges.
- In der Auktion erfolgt der Zuschlag nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Ein Anspruch auf Erteilung eines Zuschlages besteht nicht. Der Aufruf beginnt in der Regel bei dem im Katalog genannten Limitpreis. Die Gebote werden in Euro abgegeben. In der Regel wird um 10 % gesteigert. Sollten gleichzeitig mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung der Auktionatorin zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleiben, entscheidet die Auktionatorin. Für den Fall, dass irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde oder Zweifel über den Zuschlag bestehen, ist die Auktionatorin befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und das Objekt erneut anzubieten.
- Für den Erhalt einer Bieternummer ist die Legitimation mit dem Personalausweis erforderlich. Das Auktionshaus behält sich vor, zusätzlich eine Kreditkartennummer oder eine Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Gemäß Geldwäschegesetz ist es verpflichtet, Käufer bzw. Kaufinteressenten zur Auftragsdurchführung zu identifizieren sowie die Informationen zu dokumentieren und aufzubewahren. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere den Nachweis gültiger Legitimationspapiere (Personalausweis, Pass, Ausweisersatz). Das Auktionshaus ist berechtigt, die Unterlagen unter Beachtung des Datenschutzes zu kopieren oder zu scannen und aufzubewahren. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug o. ä. vorzulegen. Käufer bzw. Kaufinteressenten versichern die Richtigkeit ihrer Angaben.
- Nach Zuschlag ist der Käufer zur Abnahme des ersteigerten Objektes und zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Über den Zuschlagspreis entscheidet im Zweifel das Versteigerungsprotokoll. Der Zuschlag kann unter Vorbehalt erfolgen, insbesondere falls das Limit nicht erreicht ist (Untergebote). In diesem Fall bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot gebunden. Eventuell anfallende Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten kommen ggf. hinzu. Jeder Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Versandauftrag ist schriftlich zu erteilen. Die Ware wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers versichert. Mit dem Zuschlag bzw. Freiverkaufsabschluss geht die Gefahr des völligen oder teilweisen Verlustes oder der Beschädigung der versteigerten bzw. gekauften Objekte auf den Käufer über, der das Eigentum jedoch erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages erwirbt. Das Auktionshaus haftet nach dem Zuschlag bzw. dem Freiverkauf nicht für die Ware, es sei denn im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag und ist innerhalb von 10 Tagen an das Auktionshaus zu zahlen. Stundungen sind nicht zulässig. Der Kaufpreis setzt sich aus der Zuschlagsumme, einem 20%igen Aufgeld sowie der Mehrwertsteuer auf das Aufgeld (19 %) zusammen. Da die Umsatzsteuer nur auf die Provision, und somit eine Dienstleistung erhoben wird, ist eine Erstattung bei Ausfuhr durch private Käufer (EU und Drittstaat) nicht möglich. Beim Live-Bieten über Plattformen (z.B. lot-tissimo, Invaluable, drouot, live auctioneers u.a.) wird die jeweilige Gebühr der Plattform (meist 5% des Zuschlagsbetrages zzgl. Umsatzsteuer) zusätzlich fällig und gesondert aufgeführt. Bei Zahlungsverzug behält sich das Auktionshaus nach zweimaliger Mahnung rechtliche Schritte vor. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigungen, Irrtum vorbehalten. Die Herausgabe der erworbenen Objekte bedarf der vorherigen Bezahlung des Kaufpreises aller ersteigerten Objekte. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung und Übergabe über.
- Gleichlautende schriftliche Gebote werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Maßgebend hierfür ist ohne jede Ausnahme die angegebene Katalognummer. Die genannten Gebote gelten als Höchstpreise für den Zuschlag. Das Aufgeld wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Katalognummer angerufen, wenn hierfür 24 Stunden vor Auktionsbeginn ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Der Limitpreis gilt bei Abgabe des Anrufwunsches als geboten – auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Anrufs nicht erreichbar ist. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung einer Telefonverbindung. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge gem. §§ 355 BGB finden keine Anwendung, da § 312g (2) BGB gilt (siehe Hinweis vor Ziffer 1). Das Auktionshaus behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Auktionshauses (Hamburg). Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auktionshauses. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen vernünftigen Zwecken abgegeben (§§ 86 a, 86 StGB). Der Versteigerer bietet diese Gegenstände nur unter dieser Bedingung an. Mit der Abgabe eines Gebotes wird dies ausdrücklich anerkannt.
- Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt. Stand: 09/2025
Conditions of Sale
By submitting a bid, the bidder agrees to the following auction and sales conditions.
Important information for consumers:
At our public auctions, consumers have no right of withdrawal even if the contract is concluded exclusively by means of distance communication; § 312g (2) No. 10 BGB. Furthermore, the supplementary provisions on consumer goods purchases do not apply. This particularly concerns warranty rights for defects, shipping sales, and other special regulations (see §§ 474 ff. BGB).
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The auction is voluntary and public, conducted in the name and on behalf of the consignors, who remain unnamed during the auction. The auction house acts as an intermediary. It is entitled to withhold information regarding the consignor’s identity even after the auction, provided it assumes joint and several liability for any obligations of the seller.
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All items offered at auction and in post-auction sales are exclusively used goods and are sold in the condition they are in at the time of the hammer fall or post-auction sale. No liability is assumed for open or hidden defects. Prospective buyers are obliged to examine the items during the preview and to review any existing expert reports, for which no liability is assumed. Interested buyers may also commission their own expert reports at their own expense, provided the auction schedule is not affected. Written and verbal descriptions of auction or post-auction items, whether in print or online, are provided to the best of our knowledge and belief and serve solely for informational purposes. They do not constitute guaranteed characteristics and are not subject to any warranty by the auction house.
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The auction house, acting as intermediary, assumes no liability unless intent or gross negligence is attributable to its owners, representatives, or agents. This limitation of liability does not apply to damages resulting from injury to life, body, or health caused by negligent or intentional breach of duty by the auction house or its representatives or agents, nor to breaches of essential contractual obligations (cardinal duties) or damages resulting from delay.
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The lot is awarded to the highest bidder after being called three times. There is no entitlement to the award of a lot. Bidding generally begins at the reserve price stated in the catalogue. All bids are in euros. Bids usually advance by 10%. If several bidders submit the same bid simultaneously and no higher bid follows despite the auctioneer’s request, the auctioneer decides the outcome. Should a timely bid be overlooked or any doubt arise about the award, the auctioneer is entitled to withdraw the hammer and reoffer the lot.
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To obtain a bidder number, identification with a valid ID card is required. The auction house reserves the right to request a credit card number or a cash deposit as security. In accordance with the German Money Laundering Act, the auction house is obliged to identify buyers and prospective buyers and to document and retain this information. The obligation includes presenting valid identification documents (ID card, passport, or equivalent). The auction house may copy or scan and securely store these documents. Legal entities or partnerships must provide an extract from the commercial or cooperative register or similar documentation. Buyers and bidders confirm the accuracy of their information.
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Upon the fall of the hammer, the buyer is obliged to accept the purchased item and pay the purchase price. The auction record determines the final hammer price in case of dispute. The hammer may be given subject to reservation, particularly if the reserve price has not been met (underbids). In this case, the bidder remains bound to the bid for three weeks. Any packaging, shipping, or insurance costs are borne by the buyer. Shipping is exclusively at the buyer’s cost and risk. Written shipping instructions are required. Insurance is only arranged upon the buyer’s explicit request. With the hammer fall or post-auction sale, the risk of total or partial loss or damage passes to the buyer, although ownership is only transferred upon full payment of the total invoice amount. After the hammer fall or post-auction sale, the auction house assumes no liability for the goods except in cases of intent or gross negligence.
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The purchase price is due upon the hammer fall and must be paid to the auction house within 10 days. Deferrals are not permitted. The purchase price consists of the hammer price, a 20% buyer’s premium, and VAT (19%) on the premium. Since VAT applies only to the commission as a service, refunds for private buyers in the EU or third countries are not possible. For live bidding via online platforms (e.g. lot-tissimo, Invaluable, Drouot, Live Auctioneers, etc.), the respective platform fee (usually 5% of the hammer price plus VAT) is additionally charged. In case of delayed payment, the auction house reserves the right to initiate legal action after two reminders. Invoices issued during or immediately after the auction are subject to verification and possible correction; errors excepted. Purchased items will only be released upon full payment of all acquired lots. Ownership transfers only after full payment and delivery.
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Identical written bids are considered in the order received. The catalogue number is strictly binding. Written bids represent the maximum hammer price limit; the buyer’s premium is charged additionally. Telephone bidders will be called before the lot is auctioned if a written request is received at least 24 hours prior to the auction. The reserve price is considered the opening bid, even if the bidder cannot be reached at the time of the call. The auction house assumes no liability for establishing or maintaining a telephone connection. The provisions on distance contracts under § 355 BGB do not apply, as § 312g (2) BGB governs (see note before section 1). The auction house reserves the right to exclude any person from bidding without stating reasons.
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The place of performance is the registered office of the auction house (Hamburg, Germany). If the buyer is a merchant, or if the buyer has no general place of jurisdiction within Germany or another EU member state, the exclusive place of jurisdiction for all disputes shall be the registered office of the auction house. German law applies, excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
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Items from the period of the Third Reich are sold only for the purposes of civic education, defense against unconstitutional activities, art, science, research, teaching, reporting on current or historical events, or other reasonable purposes (§§ 86a, 86 StGB). The auctioneer offers such items solely under this condition. By submitting a bid, the bidder expressly acknowledges this.
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Any additional or deviating agreements must be made in writing. Should any provision of these conditions be or become invalid, it shall be replaced by a valid regulation reflecting the meaning and economic purpose of the invalid clause. The validity of the remaining conditions shall remain unaffected.Effective date: 09/2025