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Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Herzogtum Anhalt : Bruststern des Großkreuzes in Brillanten,Orden

In 68. Auktion - Orden und militärhistorische Ant...

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Kirchheim Unter Teck
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Herzogtum Anhalt : Bruststern des Großkreuzes in Brillanten,Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Herzogtum Anhalt : Bruststern des Großkreuzes in Brillanten, persönliches Exemplar des Ober-Hofmarschalls und Ober-Kammerherrn Leopold von Berenhorst, verliehen 1894.Der besonders fein gearbeitete brillantierte Sternkörper Silber, das plastisch gearbeitete Medaillon Gold und Emaille. An Nadel. Der obere Sternstrahl mit tragebedingter, kaum sichtbarer Bruchstelle.Die Medaillonringe mit originalem Besatz von Simili-Brillanten und kleinen Diamanten.Die Ordensdevise separat in silbernen Buchstaben auf transluziden grünen Emailleuntergrund appliziert. Das Medaillon in besonders feiner Goldschmiedearbeit, besonders der anhaltische Bär in außergewöhnlich plastischer Ausführung.Laut Dr. G. Scharffenberg, Die Orden und Ehrenzeichen der Anhaltischen Staaten, Offenbach a. M. 1999, wurden bei den wenigen Verleihungen des Großkreuzes in Brillanten stets nur die Bruststerne mit Steinen versehen. Die Ordensdekoration selbst entsprach dem herkömmlichen Muster.Die von Dr. Scharffenberg, der den hier angebotenen Bruststern in Brillanten nie -persönlich untersucht hat, in einem Fachartikel geäußerten Vermutung, die Steine dieses Ordenssterns seien erst nach dem 2. Weltkrieg ersetzt worden, muss widersprochen werden. Diese auf Hörensagen beruhende Hypothese hat sich durch genaue juweliertechnische Untersuchung als unrichtig erwiesen.Wie in der damaligen Zeit üblich wurde der hier angebotene Bruststern bereits mit Simili-Brillanten hergestellt. Die Fassung der Steine wurde nie verändert und ist völlig unberührt.Die Träger der Brillantdekorationen des Ordens Albrecht des Bären hatten, ebenso wie z. B. im Königreich Preußen, das Recht sich bei den offiziellen Hofjuwelieren den Wert der Brillanten ausbezahlen zu lassen und erhielten dann eine speziell dafür vorgesehene Dekoration mit Similisteinen. Von dieser Regelung wurde auch reger Gebrauch gemacht.So ließ beispielsweise Reichskanzler Otto Fürst Bismarck die Steine der Dekorationen zahlreicher ihm verliehener deutscher und ausländischer Brillantorden, selbst des preußischen Schwarzen Adler Ordens, ersetzen und trug die Version mit Similisteinen.Die Beliehenen erhielten bei der Verleihung des Bruststerns des Ordens Albrecht des Bären in Brillanten zusätzlich zur Ordensdekoration ein besonderes Verleihungsdokument in Form eines persönlichen vom regierenden Herzog unterzeichneten Handschreibens (vgl. das von Dr. Scharffenberg publizierte Verleihungsschreiben an Staatsminister Dr. Laue).Insgesamt wurden im gesamten Verleihungszeitraum von der Ordensstiftung 1837 bis zum Jahr 1918 nur acht Großkreuzsterne mit Brillanten verliehen und zwar an folgende Persönlichkeiten:22. Juni 1888: Adolf von Berenhorst, Herzoglicher Oberstallmeister a. D. und Kammerherr, Generalmajor a. D.19. September 1892: Baron Moritz von Cohn, Herzoglich Anhaltischer Geheimer Oberfinanzrat und Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischer Wirklicher Geheimer Rat, Hofbankier des Deutschen Kaisers Wilhelm I. und des Herzogs Friedrich I. von Anhalt.21. Februar 1893: Louis von Trotha, Oberhofmeister I.H. der Herzogin von Anhalt und herzoglicher Kammerherr anläßlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums.1893: Graf Wilhelm zu Solms, Oberjägermeister und Hausminister a.D.26. April 1894: Leopold von Berenhorst, Herzoglicher Ober-Hofmarschall und Oberst-Kammerherr, Träger des hier angebotenen Bruststerns.26. Februar 1903: Dr. Kurt von Koseritz, Herzoglich Anhaltischer Haus- und Staatsminister a. D., Wirklicher Geheimer Rat.16. Dezember 1912: Dr. Johann von Dallwitz, Herzoglich Anhaltischer Haus- und Staatsminister a. D.1918: Dr. Ernst von Laue, Herzoglich Anhaltischer Staatsminister.Die Familie von Berenhorst war eine der angesehensten Adelsfamilien des Herzogtums Anhalt und geht auf einen illegitimen Abkömmling des berühmten Alten Dessauers", des Reichsgeneralfeldmarschalls des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Fürst Leopold I. von Anhalt Dessau, zurück.Sie stellte im Verlauf des 19. Jahrhunderts verschiedene preußische Generale und höchste zivile Würdenträger. Das Amt des Ober-Hofmarschalls gehörte zu den wichtigsten Positionen des souveränen Herzogtums Anhalt, bzw. Anhalt-Dessaus und wurde seit dem 18. Jahrhundert fast stets von Mitgliedern der Familie von Berenhorst bekleidet.Zu den bekanntesten Vorfahren des Trägers dieser Brillantdekoration gehört der Militärschriftsteller Georg Heinrich von Berenhorst (* 26. Oktober 1733 in Sandersleben; 30. Oktober 1814 in Dessau).Er war ebenso wie sein Bruder Karl ein natürlicher Sohn des Fürsten Leopold I. von Anhalt-Dessau und Sophie Eleonore Söldener. Diese beiden Söhne adelte Fürst Leopold und bedachte sie in seinem Testament. Georg Heinrich von Berenhorst war 1757 - 1760 Adjutant beim Prinzen Heinrich von Preußen und 1760 bei König Friedrich II.1761 als Major verabschiedet, lebte er am Hof des Fürsten von Anhalt-Dessau und widmete sich seinen militärtheoretischen Schriften.Der hier angebotene und bei Scharffenberg auf S. 145 abgebildete Bruststern des OrdensAlbrecht des Bären in Brillanten ist mutmaßlich das einzige erhalten -gebliebene Exemplar. Es gelangte 1968 aus Familienbesitz an die von dem bekannten Fachautor und Sachverständigen Dr. Kurt Gerhard Klietmann kontrollierte Firma Die Ordens-sammlung", Berlin und danach in eine bedeutende private Sammlung (vgl. diesbezügliche Unterlagen im Archiv des ehemaligen Zentralinstituts für wissenschaftliche Ordenskunde Dr. K. G. Klietmann, Berlin sowie Archiv Jörg Nimmergut, Kirchheim unter Teck).Mit Sicherheit kann dieser Bruststern als der vielleicht seltenste und bedeutendsteheute noch existierenden Orden des Herzogtums Anhalt angesprochen werden.Dieses Exemplar ist bei Karsten Klingbeil/Andreas Thies, Orden 1700 - 2000, Band I, Kirchheim unter Teck 2008, S. 15 und 17 - 18, Nr. 12, abgebildet und beschrieben.Duchy of Anhalt - Order of Albert the BearBreast Star to the Grand Cross with Brilliants from the estate of Senior Court Marshal and Senior Chamberlain Leopold von Berenhorst, awarded in 1894.Breast star features silver star burst with mounted brilliants (rhinestones) and separately applied medallion with gold and enamel construction. The rings of the medallion are set with large simulated brilliants and small diamonds. Reverse features undamaged hinge, pin and catch.The motto features separately applied silver letters on a green translucent background. Obverse medallion of exceptional quality, especially the finely detailed Anhalt Bear.According to Dr. G. Scharffenberg, The Orders and Decorations of the State of Anhalt, Offenbach a. M. 1999, a very limited number of Grand Crosses with brilliants were presented and with these examples, only the star burst was set with stones. Altogether only seven Grand Crosses with brilliants were awarded. Our example offered at auction and pictured in Scharffenberg's book on page 145 is presumable the only preserved specimen. It was acquired directly from the family by Dr. Kurt Gerhard Klietmann's company "Die Ordenssammlung", Berlin and subsequently sold to an important private collector.In utmost certainty, this breast star caFull description on lot-tissimo.com
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Herzogtum Anhalt : Bruststern des Großkreuzes in Brillanten,Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Herzogtum Anhalt : Bruststern des Großkreuzes in Brillanten, persönliches Exemplar des Ober-Hofmarschalls und Ober-Kammerherrn Leopold von Berenhorst, verliehen 1894.Der besonders fein gearbeitete brillantierte Sternkörper Silber, das plastisch gearbeitete Medaillon Gold und Emaille. An Nadel. Der obere Sternstrahl mit tragebedingter, kaum sichtbarer Bruchstelle.Die Medaillonringe mit originalem Besatz von Simili-Brillanten und kleinen Diamanten.Die Ordensdevise separat in silbernen Buchstaben auf transluziden grünen Emailleuntergrund appliziert. Das Medaillon in besonders feiner Goldschmiedearbeit, besonders der anhaltische Bär in außergewöhnlich plastischer Ausführung.Laut Dr. G. Scharffenberg, Die Orden und Ehrenzeichen der Anhaltischen Staaten, Offenbach a. M. 1999, wurden bei den wenigen Verleihungen des Großkreuzes in Brillanten stets nur die Bruststerne mit Steinen versehen. Die Ordensdekoration selbst entsprach dem herkömmlichen Muster.Die von Dr. Scharffenberg, der den hier angebotenen Bruststern in Brillanten nie -persönlich untersucht hat, in einem Fachartikel geäußerten Vermutung, die Steine dieses Ordenssterns seien erst nach dem 2. Weltkrieg ersetzt worden, muss widersprochen werden. Diese auf Hörensagen beruhende Hypothese hat sich durch genaue juweliertechnische Untersuchung als unrichtig erwiesen.Wie in der damaligen Zeit üblich wurde der hier angebotene Bruststern bereits mit Simili-Brillanten hergestellt. Die Fassung der Steine wurde nie verändert und ist völlig unberührt.Die Träger der Brillantdekorationen des Ordens Albrecht des Bären hatten, ebenso wie z. B. im Königreich Preußen, das Recht sich bei den offiziellen Hofjuwelieren den Wert der Brillanten ausbezahlen zu lassen und erhielten dann eine speziell dafür vorgesehene Dekoration mit Similisteinen. Von dieser Regelung wurde auch reger Gebrauch gemacht.So ließ beispielsweise Reichskanzler Otto Fürst Bismarck die Steine der Dekorationen zahlreicher ihm verliehener deutscher und ausländischer Brillantorden, selbst des preußischen Schwarzen Adler Ordens, ersetzen und trug die Version mit Similisteinen.Die Beliehenen erhielten bei der Verleihung des Bruststerns des Ordens Albrecht des Bären in Brillanten zusätzlich zur Ordensdekoration ein besonderes Verleihungsdokument in Form eines persönlichen vom regierenden Herzog unterzeichneten Handschreibens (vgl. das von Dr. Scharffenberg publizierte Verleihungsschreiben an Staatsminister Dr. Laue).Insgesamt wurden im gesamten Verleihungszeitraum von der Ordensstiftung 1837 bis zum Jahr 1918 nur acht Großkreuzsterne mit Brillanten verliehen und zwar an folgende Persönlichkeiten:22. Juni 1888: Adolf von Berenhorst, Herzoglicher Oberstallmeister a. D. und Kammerherr, Generalmajor a. D.19. September 1892: Baron Moritz von Cohn, Herzoglich Anhaltischer Geheimer Oberfinanzrat und Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischer Wirklicher Geheimer Rat, Hofbankier des Deutschen Kaisers Wilhelm I. und des Herzogs Friedrich I. von Anhalt.21. Februar 1893: Louis von Trotha, Oberhofmeister I.H. der Herzogin von Anhalt und herzoglicher Kammerherr anläßlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums.1893: Graf Wilhelm zu Solms, Oberjägermeister und Hausminister a.D.26. April 1894: Leopold von Berenhorst, Herzoglicher Ober-Hofmarschall und Oberst-Kammerherr, Träger des hier angebotenen Bruststerns.26. Februar 1903: Dr. Kurt von Koseritz, Herzoglich Anhaltischer Haus- und Staatsminister a. D., Wirklicher Geheimer Rat.16. Dezember 1912: Dr. Johann von Dallwitz, Herzoglich Anhaltischer Haus- und Staatsminister a. D.1918: Dr. Ernst von Laue, Herzoglich Anhaltischer Staatsminister.Die Familie von Berenhorst war eine der angesehensten Adelsfamilien des Herzogtums Anhalt und geht auf einen illegitimen Abkömmling des berühmten Alten Dessauers", des Reichsgeneralfeldmarschalls des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Fürst Leopold I. von Anhalt Dessau, zurück.Sie stellte im Verlauf des 19. Jahrhunderts verschiedene preußische Generale und höchste zivile Würdenträger. Das Amt des Ober-Hofmarschalls gehörte zu den wichtigsten Positionen des souveränen Herzogtums Anhalt, bzw. Anhalt-Dessaus und wurde seit dem 18. Jahrhundert fast stets von Mitgliedern der Familie von Berenhorst bekleidet.Zu den bekanntesten Vorfahren des Trägers dieser Brillantdekoration gehört der Militärschriftsteller Georg Heinrich von Berenhorst (* 26. Oktober 1733 in Sandersleben; 30. Oktober 1814 in Dessau).Er war ebenso wie sein Bruder Karl ein natürlicher Sohn des Fürsten Leopold I. von Anhalt-Dessau und Sophie Eleonore Söldener. Diese beiden Söhne adelte Fürst Leopold und bedachte sie in seinem Testament. Georg Heinrich von Berenhorst war 1757 - 1760 Adjutant beim Prinzen Heinrich von Preußen und 1760 bei König Friedrich II.1761 als Major verabschiedet, lebte er am Hof des Fürsten von Anhalt-Dessau und widmete sich seinen militärtheoretischen Schriften.Der hier angebotene und bei Scharffenberg auf S. 145 abgebildete Bruststern des OrdensAlbrecht des Bären in Brillanten ist mutmaßlich das einzige erhalten -gebliebene Exemplar. Es gelangte 1968 aus Familienbesitz an die von dem bekannten Fachautor und Sachverständigen Dr. Kurt Gerhard Klietmann kontrollierte Firma Die Ordens-sammlung", Berlin und danach in eine bedeutende private Sammlung (vgl. diesbezügliche Unterlagen im Archiv des ehemaligen Zentralinstituts für wissenschaftliche Ordenskunde Dr. K. G. Klietmann, Berlin sowie Archiv Jörg Nimmergut, Kirchheim unter Teck).Mit Sicherheit kann dieser Bruststern als der vielleicht seltenste und bedeutendsteheute noch existierenden Orden des Herzogtums Anhalt angesprochen werden.Dieses Exemplar ist bei Karsten Klingbeil/Andreas Thies, Orden 1700 - 2000, Band I, Kirchheim unter Teck 2008, S. 15 und 17 - 18, Nr. 12, abgebildet und beschrieben.Duchy of Anhalt - Order of Albert the BearBreast Star to the Grand Cross with Brilliants from the estate of Senior Court Marshal and Senior Chamberlain Leopold von Berenhorst, awarded in 1894.Breast star features silver star burst with mounted brilliants (rhinestones) and separately applied medallion with gold and enamel construction. The rings of the medallion are set with large simulated brilliants and small diamonds. Reverse features undamaged hinge, pin and catch.The motto features separately applied silver letters on a green translucent background. Obverse medallion of exceptional quality, especially the finely detailed Anhalt Bear.According to Dr. G. Scharffenberg, The Orders and Decorations of the State of Anhalt, Offenbach a. M. 1999, a very limited number of Grand Crosses with brilliants were presented and with these examples, only the star burst was set with stones. Altogether only seven Grand Crosses with brilliants were awarded. Our example offered at auction and pictured in Scharffenberg's book on page 145 is presumable the only preserved specimen. It was acquired directly from the family by Dr. Kurt Gerhard Klietmann's company "Die Ordenssammlung", Berlin and subsequently sold to an important private collector.In utmost certainty, this breast star caFull description on lot-tissimo.com

68. Auktion - Orden und militärhistorische Antiquitäten

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
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nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 25
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10

pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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