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Vatikan : Geschenk - Schwert Papst Pius IX. an General Baron Ermanno (Hermann) Kanzler, letzter ...

In Orden und militärhistorische Antiquitäten - Sc...

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Kirchheim Unter Teck
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Geschenk - Schwert Papst Pius IX. an General Baron Ermanno (Hermann) Kanzler, letzter Kommandant der päpstlichen Streitkräfte.
Griff und Parierstange aus feuervergoldeter Bronze.mit neoklassizistischem Dekor. Auf dem Griff die gekreuzten Schlüssel Petri. Der Knauf in Form der päpstlichen Tiara. Die Griffrückseite kaneliert. Die zweischneitige Klinge mit breitem, hohen Mittelgrad beidseitig gebläut und vergoldet. Auf der terzseitigen Fehlschärfe die vergoldeten Initialen des Trägers "EK" (Ermanno Kanzler) von der Eisernen Krone der Lombardei überhöht. Die Scheide aus weiß lackiertem Leder mit vergoldeten Beschlägen. Auf der Rückseite des oberen Beschlags die Widmungsgravur: "DONO DI S.S. P. PIO IX / AL GENERALE KANZLER APRILE 1868". Länge: 97 cm. Hermann Kanzler (* 28. März 1822 in Weingarten; ? 6. Januar 1888 in Rom) war päpstlicher General, Pro-Minister der Waffen und Oberkommandierender der Päpstlichen Armee im Kirchenstaat. Er wurde als Baron von Kanzler geadelt. Hermann Kanzler wurde 1822 in Weingarten bei Karlsruhe als Sohn des Steuerperäquators Max Anton Kanzler geboren. Später verzog die Familie nach Bruchsal, wo der Junge aufwuchs. Er diente bei den Dragonern in Karlsruhe. Gemäß örtlicher Tradition quittierte sein Rittmeister - verärgert über die kirchenfeindliche Haltung der badischen Regierung - seinen Dienst und trat in die päpstliche Armee ein. Dabei habe er seinen Burschen, den Korporal Kanzler, bewogen, mit ihm nach Rom zu gehen und ebenfalls päpstlicher Soldat zu werden. Im Dezember 1843 nahm Hermann Kanzler seinen Abschied vom Großherzoglich Badischen Militär. In päpstlichen Diensten   Hermann Kanzler trat 1845 in den päpstlichen Heeresdienst, kämpfte 1848 gegen Österreich, wurde 1859 zum Obersten des 1. Regiments der päpstlichen Armee ernannt und vom Oberbefehlshaber Lamoricière 1860 zum General befördert, als Auszeichnung für sein kühnes Durchbrechen von Pesaro nach Ancona durch das piemontesische Korps. Seit Oktober 1865 war er Oberkommandierender der päpstlichen Streitkräfte und päpstlicher Prominister der Waffen. Er befehligte die päpstlichen Truppen bei ihrem Sieg am 3. November 1867 in der Schlacht bei Mentana über die zahlenmäßig unterlegenen Truppen Garibaldis (4700 Garibaldi-Freiwillige gegen etwa 12000 Soldaten auf päpstlich-französischer Seite). Später leitete er die Scheinverteidigung von Rom im September 1870, bei welcher Papst Pius IX. zwar vor der Welt seine unveräußerlichen Rechte als Staatsoberhaupt demonstrieren, aber gleichzeitig möglichst kein Blut vergießen wollte. Die päpstliche Armee leistete daher nur symbolischen Widerstand. Als am 20. September die erste Bresche in die Mauer an der Porta Pia geschossen war, wurde der Kampf auf Befehl des Papstes an seinen Oberbefehlshaber Hermann Kanzler sofort eingestellt.   Der Kirchenstaat hatte nach über 1000 Jahren aufgehört zu existieren und der Papst besaß kein eigentliches Staatsgebiet mehr. Er betrachtete sich - unter nomineller Wahrung seiner Rechte - als "Gefangener im Vatikan". Italien respektierte die Vatikanstadt mit dem Papst als quasi exterritorial, ohne dass der Rechtsstatus formell geklärt wurde. Deshalb blieb General Hermann Kanzler bis zu seinem Tode am 6. Januar 1888 im Vatikan und führte nominell sein Amt als Prominister der Waffen und Oberbefehlshaber der päpstlichen Truppen weiter; es hatte wegen der fehlenden staatlichen Souveränität aber nur noch symbolischen Charakter. Erst 1929 wurde der Streit zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien beigelegt. Der Papst verzichtete auf die historischen Rechte am Kirchenstaat und Italien erkannte die Vatikanstadt als souveränen Zwergstaat an. Hermann Kanzler trug den päpstlichen Adelstitel eines Barons von Kanzler. Seine Frau entstammte der uralten römischen Grafenfamilie Vannutelli, aus der auch zwei Kardinäle hervorgingen. Er saß lange Zeit im Verwaltungsrat des Campo Santo Teutonico und war mit dessen Direktor Anton de Waal befreundet.[1] Hermann Kanzlers Sohn Baron Rudolf Kanzler (* 7. Mai 1864) war vatikanischer Archäologe und seit 1896 Mitglied der Päpstlichen Kommission für Christliche Archäologie. Er galt als "tüchtigster Kenner der Topographie des alten Rom" und war führend an Ausgrabungen unter dem Petersdom und in den Katakomben beteiligt. Beindruckende Ehrenwaffe von feinster Qualität und größter Seltenheit. Meines Wissens das einzige derartige päpstliche Ehrenschwert, das jemals auf einer Auktion angeboten wurde.

Foreign Orders & Decorations - Vatican : Presentation Sword of Honor awarded by Pope Pio IX to General Baron Ermanno Kanzler, last Commander of the Papal Armed Forces.
Presentation Sword of Honor  awarded by Pope Pio IX to General Baron Ermanno Kanzler, last Commander of the Papal Armed Forces. Handle and quillon in fire-gilt bronze with neoclassical decoration. On the handle the crossed keys of  Saint Peter. The pommel in the shape of the papal tiara. The back of the handle is fluted. The double-edged blade with a wide, high central degree blued and gilded on both sides. On the obverse side the gilded initials of the bearer "EK" (Ermanno Kanzler) and the Iron Crown of Lombardy (Italy). The scabbard is made of white lacquered leather with gilded fittings. On the back of the upper fitting the engraved dedication: "DONO DI S.S. P. PIO IX / AL GENERALE KANZLER APRILE 1868". Length: 97 cm. Hermann Kanzler (* 28. March 1822 in Weingarten; ? 6. January 1888 in Rome) was papal general, pro-minister of arms and supreme commander of the papal army in the Papal States. He was ennobled as Baron of Chancellor. Hermann Kanzler was born in Weingarten near Karlsruhe in 1822, the son of the tax equator Max Anton Kanzler. Later the family moved to Bruchsal, where the boy grew up. He served with the dragoons in Karlsruhe. In accordance with local tradition, his cavalry captain - annoyed by the anticlerical attitude of the Baden government - resigned from his service and joined the papal army. He had persuaded his fellow, the Corporal Chancellor, to go with him to Rome and become a papal soldier as well. In December 1843 Hermann Kanzler took his leave of the Grand Ducal Baden military. Hermann Kanzler entered the papal army in 1845, fought against Austria in 1848, was appointed colonel of the 1st regiment of the papal army in 1859, and was promoted to general by the commander-in-chief Lamoricière in 1860, as a reward for his bold breakthrough from Pesaro to Ancona by the Piedmontese corps. From October 1865 he was Commander-in-Chief of the Papal Armed Forces and Papal Pro-Minister of Arms. He commanded the papal troops in their victory on 3 November 1867 at the Battle of Mentana over Garibaldi's numerically inferior troops (4700 Garibaldi volunteers against about 12000 soldiers on the papal-French side). He later led the sham defence of Rome in September 1870, in which Pope Pius IX wanted to demonstrate to the world his inalienable rights as head of state, but at the same time to avoid bloodshed. The papal army therefore only offered symbolic resistance. When the first breach was made in the wall at Porta Pia on 20 September, the fight was immediately stopped by order of the pope to his commander-in-chief Hermann Chancellor. The Papal State had ceased to exist after more than 1000 years and the Pope no longer possessed any real national territory. He considered himself - with nominal protection of his rights - a "prisoner in the Vatican". Italy respected the Vatic
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Geschenk - Schwert Papst Pius IX. an General Baron Ermanno (Hermann) Kanzler, letzter Kommandant der päpstlichen Streitkräfte.
Griff und Parierstange aus feuervergoldeter Bronze.mit neoklassizistischem Dekor. Auf dem Griff die gekreuzten Schlüssel Petri. Der Knauf in Form der päpstlichen Tiara. Die Griffrückseite kaneliert. Die zweischneitige Klinge mit breitem, hohen Mittelgrad beidseitig gebläut und vergoldet. Auf der terzseitigen Fehlschärfe die vergoldeten Initialen des Trägers "EK" (Ermanno Kanzler) von der Eisernen Krone der Lombardei überhöht. Die Scheide aus weiß lackiertem Leder mit vergoldeten Beschlägen. Auf der Rückseite des oberen Beschlags die Widmungsgravur: "DONO DI S.S. P. PIO IX / AL GENERALE KANZLER APRILE 1868". Länge: 97 cm. Hermann Kanzler (* 28. März 1822 in Weingarten; ? 6. Januar 1888 in Rom) war päpstlicher General, Pro-Minister der Waffen und Oberkommandierender der Päpstlichen Armee im Kirchenstaat. Er wurde als Baron von Kanzler geadelt. Hermann Kanzler wurde 1822 in Weingarten bei Karlsruhe als Sohn des Steuerperäquators Max Anton Kanzler geboren. Später verzog die Familie nach Bruchsal, wo der Junge aufwuchs. Er diente bei den Dragonern in Karlsruhe. Gemäß örtlicher Tradition quittierte sein Rittmeister - verärgert über die kirchenfeindliche Haltung der badischen Regierung - seinen Dienst und trat in die päpstliche Armee ein. Dabei habe er seinen Burschen, den Korporal Kanzler, bewogen, mit ihm nach Rom zu gehen und ebenfalls päpstlicher Soldat zu werden. Im Dezember 1843 nahm Hermann Kanzler seinen Abschied vom Großherzoglich Badischen Militär. In päpstlichen Diensten   Hermann Kanzler trat 1845 in den päpstlichen Heeresdienst, kämpfte 1848 gegen Österreich, wurde 1859 zum Obersten des 1. Regiments der päpstlichen Armee ernannt und vom Oberbefehlshaber Lamoricière 1860 zum General befördert, als Auszeichnung für sein kühnes Durchbrechen von Pesaro nach Ancona durch das piemontesische Korps. Seit Oktober 1865 war er Oberkommandierender der päpstlichen Streitkräfte und päpstlicher Prominister der Waffen. Er befehligte die päpstlichen Truppen bei ihrem Sieg am 3. November 1867 in der Schlacht bei Mentana über die zahlenmäßig unterlegenen Truppen Garibaldis (4700 Garibaldi-Freiwillige gegen etwa 12000 Soldaten auf päpstlich-französischer Seite). Später leitete er die Scheinverteidigung von Rom im September 1870, bei welcher Papst Pius IX. zwar vor der Welt seine unveräußerlichen Rechte als Staatsoberhaupt demonstrieren, aber gleichzeitig möglichst kein Blut vergießen wollte. Die päpstliche Armee leistete daher nur symbolischen Widerstand. Als am 20. September die erste Bresche in die Mauer an der Porta Pia geschossen war, wurde der Kampf auf Befehl des Papstes an seinen Oberbefehlshaber Hermann Kanzler sofort eingestellt.   Der Kirchenstaat hatte nach über 1000 Jahren aufgehört zu existieren und der Papst besaß kein eigentliches Staatsgebiet mehr. Er betrachtete sich - unter nomineller Wahrung seiner Rechte - als "Gefangener im Vatikan". Italien respektierte die Vatikanstadt mit dem Papst als quasi exterritorial, ohne dass der Rechtsstatus formell geklärt wurde. Deshalb blieb General Hermann Kanzler bis zu seinem Tode am 6. Januar 1888 im Vatikan und führte nominell sein Amt als Prominister der Waffen und Oberbefehlshaber der päpstlichen Truppen weiter; es hatte wegen der fehlenden staatlichen Souveränität aber nur noch symbolischen Charakter. Erst 1929 wurde der Streit zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien beigelegt. Der Papst verzichtete auf die historischen Rechte am Kirchenstaat und Italien erkannte die Vatikanstadt als souveränen Zwergstaat an. Hermann Kanzler trug den päpstlichen Adelstitel eines Barons von Kanzler. Seine Frau entstammte der uralten römischen Grafenfamilie Vannutelli, aus der auch zwei Kardinäle hervorgingen. Er saß lange Zeit im Verwaltungsrat des Campo Santo Teutonico und war mit dessen Direktor Anton de Waal befreundet.[1] Hermann Kanzlers Sohn Baron Rudolf Kanzler (* 7. Mai 1864) war vatikanischer Archäologe und seit 1896 Mitglied der Päpstlichen Kommission für Christliche Archäologie. Er galt als "tüchtigster Kenner der Topographie des alten Rom" und war führend an Ausgrabungen unter dem Petersdom und in den Katakomben beteiligt. Beindruckende Ehrenwaffe von feinster Qualität und größter Seltenheit. Meines Wissens das einzige derartige päpstliche Ehrenschwert, das jemals auf einer Auktion angeboten wurde.

Foreign Orders & Decorations - Vatican : Presentation Sword of Honor awarded by Pope Pio IX to General Baron Ermanno Kanzler, last Commander of the Papal Armed Forces.
Presentation Sword of Honor  awarded by Pope Pio IX to General Baron Ermanno Kanzler, last Commander of the Papal Armed Forces. Handle and quillon in fire-gilt bronze with neoclassical decoration. On the handle the crossed keys of  Saint Peter. The pommel in the shape of the papal tiara. The back of the handle is fluted. The double-edged blade with a wide, high central degree blued and gilded on both sides. On the obverse side the gilded initials of the bearer "EK" (Ermanno Kanzler) and the Iron Crown of Lombardy (Italy). The scabbard is made of white lacquered leather with gilded fittings. On the back of the upper fitting the engraved dedication: "DONO DI S.S. P. PIO IX / AL GENERALE KANZLER APRILE 1868". Length: 97 cm. Hermann Kanzler (* 28. March 1822 in Weingarten; ? 6. January 1888 in Rome) was papal general, pro-minister of arms and supreme commander of the papal army in the Papal States. He was ennobled as Baron of Chancellor. Hermann Kanzler was born in Weingarten near Karlsruhe in 1822, the son of the tax equator Max Anton Kanzler. Later the family moved to Bruchsal, where the boy grew up. He served with the dragoons in Karlsruhe. In accordance with local tradition, his cavalry captain - annoyed by the anticlerical attitude of the Baden government - resigned from his service and joined the papal army. He had persuaded his fellow, the Corporal Chancellor, to go with him to Rome and become a papal soldier as well. In December 1843 Hermann Kanzler took his leave of the Grand Ducal Baden military. Hermann Kanzler entered the papal army in 1845, fought against Austria in 1848, was appointed colonel of the 1st regiment of the papal army in 1859, and was promoted to general by the commander-in-chief Lamoricière in 1860, as a reward for his bold breakthrough from Pesaro to Ancona by the Piedmontese corps. From October 1865 he was Commander-in-Chief of the Papal Armed Forces and Papal Pro-Minister of Arms. He commanded the papal troops in their victory on 3 November 1867 at the Battle of Mentana over Garibaldi's numerically inferior troops (4700 Garibaldi volunteers against about 12000 soldiers on the papal-French side). He later led the sham defence of Rome in September 1870, in which Pope Pius IX wanted to demonstrate to the world his inalienable rights as head of state, but at the same time to avoid bloodshed. The papal army therefore only offered symbolic resistance. When the first breach was made in the wall at Porta Pia on 20 September, the fight was immediately stopped by order of the pope to his commander-in-chief Hermann Chancellor. The Papal State had ceased to exist after more than 1000 years and the Pope no longer possessed any real national territory. He considered himself - with nominal protection of his rights - a "prisoner in the Vatican". Italy respected the Vatic

Orden und militärhistorische Antiquitäten - Schusswaffen (militärisch)

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

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nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

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2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

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stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

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teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

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bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

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lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Vollständige AGBs