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Los
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Kaiserliche Marine und U-Bootwaffe 1.Weltkrieg : Prächtiges Schreibtisch - Set des Großadmirals Alfred v. Tirpitz (1849 - 1930).
Das Ensemble besteht aus dem persönlichen Petschaft Großadmirals v. Tirpitz und einem en suite gearbeiteten Brieföffner.Beide Stücke zusammen im schönen , mit goldgeprägtem grünen Leinen bezogenen Originaletui. 35 x 22 x 4,5 cm.
Alfred Peter Friedrich Tirpitz, ab 1900 von Tirpitz (* 19.März 1849 in Küstrin; ? 6. März 1930 in Ebenhausen in Oberbayern), war eindeutscher Großadmiral, von 1897 bis 1916 Staatssekretär des Reichsmarineamtsund später Politiker der Deutschnationalen.
Alfred Tirpitz begann seine militärische Laufbahn am 24.April 1865 in der Preußischen Marine im Range eines Kadetten, am 24. Juni 1866wurde er zum Seekadetten ernannt, und am 1. August 1866 begann er seineseemännische Ausbildung auf dem Segelschulschiff SMS Musquito, das nach einerFahrt von Kiel ins westliche Mittelmeer im Juni 1867 zurückkehrte. Nach demEintritt in die Marine des Norddeutschen Bundes am 24. Juni 1869 wurde Tirpitzam 22. September 1869 zum Unterleutnant zur See befördert; es folgten am 25.Mai 1872 der Leutnant zur See, am 18. November 1875 der Kapitänleutnant, am 17.September 1881 der Korvettenkapitän und schließlich am 24. November 1888 derKapitän zur See. Am 13. Mai 1895 erreichte er den Rang des Contreadmiral;dieser Titel entsprach nach der Eindeutschung zum Jahresbeginn 1899 demKonteradmiral. Am 5. Dezember 1899 wurde er zum Vizeadmiral ernannt, am 14.November 1903 zum Admiral befördert.
Mit Allerhöchster Kabinettsorder (AKO) erhielt Alfred vonTirpitz am 27. Januar 1911 den Rang und Titel eines Großadmirals verliehen,wobei ihm aber kein Großadmiralstab verliehen wurde und er auf denSchulterstücken nicht die gekreuzten Marschallstäbe, sondern stattdessen vierRangsterne tragen durfte. Die Erlaubnis, den Rang "Großadmiral" zu führen, warals Auszeichnung für seine Verdienste beim Aufbau der Marine gedacht; dievollen Insignien eines Großadmirals blieben ihm jedoch aufgrund der Tatsache,dass er nie ein Seekommando als Flottenbefehlshaber geführt hatte, verwehrt.Seine militärische Karriere beendete er am 15. März 1916 mit dem Eintritt inden Ruhestand.
Großadmiral Alfred von Tirpitz gilt als Begründer derdeutschen Hochseeflotte. Ziel war es, eine Flotte zu schaffen, die zwar dieStärke der britischen Flotte nicht erreichen, jedoch für die SeemachtGroßbritannien zumindest eine Risikodrohung im Falle eines Krieges gegen dasDeutsche Reich darstellen sollte. So kam es zum Deutsch-Britischen Wettrüsten.Die so geschaffene Flotte wird auch gelegentlich als Risikoflotte bezeichnet,deren Existenz in der imperialistischen Rivalität im Vorfeld des ErstenWeltkriegs von Großbritannien immerhin als Bedrohung aufgefasst wurde.
Meinungsverschiedenheiten mit Wilhelm II. über den Einsatzder Flotte im Krieg führten zum Ausscheiden des Großadmirals aus demmilitärischen Dienst. Wilhelm II. selbst berichtet dagegen, dass derReichskanzler von Bethmann die Entlassung des Großadmirals gefordert habe, daihm alle Staatssekretäre unterstellt seien und er als Kanzler das Sagen habe.
"Tirpitz-Plan"
Gemeinsam mit der Berufung von Bernhard von Bülow zumStaatssekretär des Äußeren wurde Alfred Tirpitz 1897 als Nachfolger vonFriedrich von Hollmann zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannt, um alsEntscheidungsträger im Bereich der deutschen Außenpolitik das LieblingsprojektWilhelms II., den Ausbau der deutschen Hochseeflotte, verwirklichen zu helfen.Dieses Vorhaben wird "Tirpitz-Plan" genannt. Tirpitz' Propagandachef wurdeErnst Levy von Halle.
Die Seerüstung war keine spezifisch deutsche Angelegenheit.Großbritannien hatte seine Flotte nach der Naval Defence Act 1889 mit großenSchiffen massiv verstärkt. Das neue Paradigma des Two-Power-Standard ging aufAlfred Thayer Mahan und sein epochales Buch The Influence of Sea Power uponHistory von 1890 zurück. Das "Denken in Schlachtschiffen" begann.
Um dieses Projekt, für das Tirpitz 20 Jahre veranschlagthatte, auf Dauer umsetzen zu können, setzte Bülow zunächst durchweg auf dieErhaltung des Friedens. Für den Flottenbau schien vorläufig Ruhe erforderlich.Denn es kam darauf an, "eine weltpolitische Gefahrenzone möglichst ungestört zudurchqueren, bis Deutschland mit dem in aller Stille geschärften Schwert in derHand hervortreten konnte". Bülow sorgte dafür, dass die Rahmenbedingungengeschaffen wurden, damit sich Tirpitz' Forderung nach erheblichem Ausbau derFlotte verwirklichen ließ.
Der Flottenbau sollte eine Art von Bündnisersatz sein undden Ausbruch aus der kontinentalen Enge fördern; er sollte gleichzeitig dieLösung für die propagandistisch oft als die großen Probleme der Zeitbezeichneten Phänomene des stetigen Bevölkerungswachstums und der Notwendigkeitder Schaffung neuer Märkte zur Ermöglichung einer stetig fortschreitendenIndustrieexpansion bieten; darüber hinaus sollte er die bei vielen Kreisen imLande vorherrschende und publizistisch oft vertretene Prestigesuchtbefriedigen. Er sollte die außenpolitische Unabhängigkeit sichern und zuweltpolitischer Größe verhelfen, die ihrerseits dann auch die innenpolitischenVerhältnisse dauerhaft konsolidieren würden.
Tirpitz glaubte, dass sein Flottenbauplan auch den Effekthaben würde, durch eine erfolgreiche Außenpolitik eine Parlamentarisierung undDemokratisierung des preußisch-deutschen Konstitutionalismus zu verhindern.Dabei sollten Industrielle, Agrarier und Militärs auf der Grundlage gemeinsamerInteressen zur Basis für die Politik des Reiches werden. Die Sammlung dieser"staatserhaltenden Kräfte" sollte vor allem gegen die Bedrohung durch dieSozialdemokratie gerichtet sein. Es galt, den Arbeiter für ein wirtschaftlichund außenpolitisch erfolgreiches Kaisertum zu gewinnen, indem man an seinenationalen Gefühle appellierte, wobei sich die Krone selbst letztlich als derentscheidende Integrationsfaktor verstand. Daher vollzog sich auch diegleichzeitig mit dem Flottenbau einsetzende Wandlung zum persönlichen Regimentdes Kaisers mit seinen bonapartistischen Zügen nicht zufällig. Wilhelm II., derum die Jahrhundertwende noch glaubte, die Sozialdemokratie sei nur einevorübergehende Erscheinung, wurde spätestens durch das Wahlergebnis von 1903belehrt, dass diese Annahme falsch war und die Strukturkrise des Reicheskeinerlei Besserung erfahren hatte. Es wurde deutlich, dass Flottenpolitik undKaisertum nie die breite Machtbasis erringen konnten, die sie anstrebten.
Zu Anfang des Flottenbauprogramms schwankte der Kaiser inder Frage der Realisierung des Flottenbauprogramms noch zwischen zweibautechnischen Alternativen: Sollte er eine Kreuzerflotte (Aufklärungsschiffe)bauen lassen, die zum Schutze der Kolonien deutsche Präsenz auf allenWeltmeeren demonstrieren konnte, oder sollte er sich für eine Schlachtflotteentschließen, die in der Nordsee gegen Großbritannien zu stationieren war?
Zu dieser Frage arbeitete Admiral von Tirpitz ein Memorandummit dem unscheinbaren Titel "Allgemeine Gesichtspunkte bei der Feststellungunserer Flotte nach Schiffsklassen und Schiffstypen" aus. Gleich zu Beginn desMemorandums lehnt er den Kreuzerkrieg als
Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Kaiserliche Marine und U-Bootwaffe 1.Weltkrieg : Prächtiges Schreibtisch - Set des Großadmirals Alfred v. Tirpitz (1849 - 1930).
Das Ensemble besteht aus dem persönlichen Petschaft Großadmirals v. Tirpitz und einem en suite gearbeiteten Brieföffner.Beide Stücke zusammen im schönen , mit goldgeprägtem grünen Leinen bezogenen Originaletui. 35 x 22 x 4,5 cm.
Alfred Peter Friedrich Tirpitz, ab 1900 von Tirpitz (* 19.März 1849 in Küstrin; ? 6. März 1930 in Ebenhausen in Oberbayern), war eindeutscher Großadmiral, von 1897 bis 1916 Staatssekretär des Reichsmarineamtsund später Politiker der Deutschnationalen.
Alfred Tirpitz begann seine militärische Laufbahn am 24.April 1865 in der Preußischen Marine im Range eines Kadetten, am 24. Juni 1866wurde er zum Seekadetten ernannt, und am 1. August 1866 begann er seineseemännische Ausbildung auf dem Segelschulschiff SMS Musquito, das nach einerFahrt von Kiel ins westliche Mittelmeer im Juni 1867 zurückkehrte. Nach demEintritt in die Marine des Norddeutschen Bundes am 24. Juni 1869 wurde Tirpitzam 22. September 1869 zum Unterleutnant zur See befördert; es folgten am 25.Mai 1872 der Leutnant zur See, am 18. November 1875 der Kapitänleutnant, am 17.September 1881 der Korvettenkapitän und schließlich am 24. November 1888 derKapitän zur See. Am 13. Mai 1895 erreichte er den Rang des Contreadmiral;dieser Titel entsprach nach der Eindeutschung zum Jahresbeginn 1899 demKonteradmiral. Am 5. Dezember 1899 wurde er zum Vizeadmiral ernannt, am 14.November 1903 zum Admiral befördert.
Mit Allerhöchster Kabinettsorder (AKO) erhielt Alfred vonTirpitz am 27. Januar 1911 den Rang und Titel eines Großadmirals verliehen,wobei ihm aber kein Großadmiralstab verliehen wurde und er auf denSchulterstücken nicht die gekreuzten Marschallstäbe, sondern stattdessen vierRangsterne tragen durfte. Die Erlaubnis, den Rang "Großadmiral" zu führen, warals Auszeichnung für seine Verdienste beim Aufbau der Marine gedacht; dievollen Insignien eines Großadmirals blieben ihm jedoch aufgrund der Tatsache,dass er nie ein Seekommando als Flottenbefehlshaber geführt hatte, verwehrt.Seine militärische Karriere beendete er am 15. März 1916 mit dem Eintritt inden Ruhestand.
Großadmiral Alfred von Tirpitz gilt als Begründer derdeutschen Hochseeflotte. Ziel war es, eine Flotte zu schaffen, die zwar dieStärke der britischen Flotte nicht erreichen, jedoch für die SeemachtGroßbritannien zumindest eine Risikodrohung im Falle eines Krieges gegen dasDeutsche Reich darstellen sollte. So kam es zum Deutsch-Britischen Wettrüsten.Die so geschaffene Flotte wird auch gelegentlich als Risikoflotte bezeichnet,deren Existenz in der imperialistischen Rivalität im Vorfeld des ErstenWeltkriegs von Großbritannien immerhin als Bedrohung aufgefasst wurde.
Meinungsverschiedenheiten mit Wilhelm II. über den Einsatzder Flotte im Krieg führten zum Ausscheiden des Großadmirals aus demmilitärischen Dienst. Wilhelm II. selbst berichtet dagegen, dass derReichskanzler von Bethmann die Entlassung des Großadmirals gefordert habe, daihm alle Staatssekretäre unterstellt seien und er als Kanzler das Sagen habe.
"Tirpitz-Plan"
Gemeinsam mit der Berufung von Bernhard von Bülow zumStaatssekretär des Äußeren wurde Alfred Tirpitz 1897 als Nachfolger vonFriedrich von Hollmann zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannt, um alsEntscheidungsträger im Bereich der deutschen Außenpolitik das LieblingsprojektWilhelms II., den Ausbau der deutschen Hochseeflotte, verwirklichen zu helfen.Dieses Vorhaben wird "Tirpitz-Plan" genannt. Tirpitz' Propagandachef wurdeErnst Levy von Halle.
Die Seerüstung war keine spezifisch deutsche Angelegenheit.Großbritannien hatte seine Flotte nach der Naval Defence Act 1889 mit großenSchiffen massiv verstärkt. Das neue Paradigma des Two-Power-Standard ging aufAlfred Thayer Mahan und sein epochales Buch The Influence of Sea Power uponHistory von 1890 zurück. Das "Denken in Schlachtschiffen" begann.
Um dieses Projekt, für das Tirpitz 20 Jahre veranschlagthatte, auf Dauer umsetzen zu können, setzte Bülow zunächst durchweg auf dieErhaltung des Friedens. Für den Flottenbau schien vorläufig Ruhe erforderlich.Denn es kam darauf an, "eine weltpolitische Gefahrenzone möglichst ungestört zudurchqueren, bis Deutschland mit dem in aller Stille geschärften Schwert in derHand hervortreten konnte". Bülow sorgte dafür, dass die Rahmenbedingungengeschaffen wurden, damit sich Tirpitz' Forderung nach erheblichem Ausbau derFlotte verwirklichen ließ.
Der Flottenbau sollte eine Art von Bündnisersatz sein undden Ausbruch aus der kontinentalen Enge fördern; er sollte gleichzeitig dieLösung für die propagandistisch oft als die großen Probleme der Zeitbezeichneten Phänomene des stetigen Bevölkerungswachstums und der Notwendigkeitder Schaffung neuer Märkte zur Ermöglichung einer stetig fortschreitendenIndustrieexpansion bieten; darüber hinaus sollte er die bei vielen Kreisen imLande vorherrschende und publizistisch oft vertretene Prestigesuchtbefriedigen. Er sollte die außenpolitische Unabhängigkeit sichern und zuweltpolitischer Größe verhelfen, die ihrerseits dann auch die innenpolitischenVerhältnisse dauerhaft konsolidieren würden.
Tirpitz glaubte, dass sein Flottenbauplan auch den Effekthaben würde, durch eine erfolgreiche Außenpolitik eine Parlamentarisierung undDemokratisierung des preußisch-deutschen Konstitutionalismus zu verhindern.Dabei sollten Industrielle, Agrarier und Militärs auf der Grundlage gemeinsamerInteressen zur Basis für die Politik des Reiches werden. Die Sammlung dieser"staatserhaltenden Kräfte" sollte vor allem gegen die Bedrohung durch dieSozialdemokratie gerichtet sein. Es galt, den Arbeiter für ein wirtschaftlichund außenpolitisch erfolgreiches Kaisertum zu gewinnen, indem man an seinenationalen Gefühle appellierte, wobei sich die Krone selbst letztlich als derentscheidende Integrationsfaktor verstand. Daher vollzog sich auch diegleichzeitig mit dem Flottenbau einsetzende Wandlung zum persönlichen Regimentdes Kaisers mit seinen bonapartistischen Zügen nicht zufällig. Wilhelm II., derum die Jahrhundertwende noch glaubte, die Sozialdemokratie sei nur einevorübergehende Erscheinung, wurde spätestens durch das Wahlergebnis von 1903belehrt, dass diese Annahme falsch war und die Strukturkrise des Reicheskeinerlei Besserung erfahren hatte. Es wurde deutlich, dass Flottenpolitik undKaisertum nie die breite Machtbasis erringen konnten, die sie anstrebten.
Zu Anfang des Flottenbauprogramms schwankte der Kaiser inder Frage der Realisierung des Flottenbauprogramms noch zwischen zweibautechnischen Alternativen: Sollte er eine Kreuzerflotte (Aufklärungsschiffe)bauen lassen, die zum Schutze der Kolonien deutsche Präsenz auf allenWeltmeeren demonstrieren konnte, oder sollte er sich für eine Schlachtflotteentschließen, die in der Nordsee gegen Großbritannien zu stationieren war?
Zu dieser Frage arbeitete Admiral von Tirpitz ein Memorandummit dem unscheinbaren Titel "Allgemeine Gesichtspunkte bei der Feststellungunserer Flotte nach Schiffsklassen und Schiffstypen" aus. Gleich zu Beginn desMemorandums lehnt er den Kreuzerkrieg als
Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
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For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.