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Italien : Stahlhelm für Generale aus dem Besitz Marschall Rodolfo Grazianis.

In Orden und militärhistorische Antiquitäten - Sc...

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Italien : Stahlhelm für Generale aus dem Besitz Marschall Rodolfo Grazianis.
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Kirchheim Unter Teck

Militaria Ausland - Italien : Stahlhelm für Generale aus dem Besitz Marschall Rodolfo Grazianis.

Der Helm in Paradeausführung aus Leichtmetall mit seitlicher Halterung für den Busch an Kokarde mit dem Wappen des Hauses Savoyen, bzw. des Königreichs Italien.
Originale grüne Lackierung mit vorderseitigem goldenen Adleremblem für Generale-
Besonders feines Innenfutter aus perforiertem, gelaschten braunem Leder mit grün lackiertem Lederkinnriemen.

Hervorragendes Exemplar in bester Qualität und Erhaltung.

Marschall Rodolfo Graziani, Markgraf von Neghelli (* 11. August 1882 in Filettino, Provinz Frosinone; ? 11. Januar 1955 in Rom) war eine führenden italienischer Militärs und Politiker während der Herrschaft des italienischen Faschismus.

 

Bekanntheit erlangte Graziani für seine Rolle beim Zweiten Italienisch-Libyschen Krieg (1922-1932).

Als jüngster Oberst der italienischen Armee im Oktober 1921 nach Libyen gekommen, kam Graziani das Hauptverdienst bei der Eroberung Tripolitaniens und 1929/30 auch bei der Besetzung des Fessan zu. Als Konterguerrilla-Spezialist modernisierte er die Methoden des Wüstenkrieges und setzte nicht nur auf schnell vorstoßende Verbände mit gepanzerten Fahrzeugen, die aus der Luft unterstützt wurden, sondern auch auf ungehemmte Brutalität. Berüchtigt für seine faschistische Prinzipienfestigkeit, machte sich Graziani einen Ruf als "Araberschlächter" und ordnete immer wieder Massenexekutionen an. Nachdem er von Mussolini im Frühjahr 1930 zum Vizegouverneur der Cyrenaika ernannt worden war, machte sich Graziani nach altbewährtem Muster auch an die "Befriedung" des libyschen Landesteils. Die Situation in der Unruheregion verglich er in einem Brief an Generalgouverneur Pietro Badoglio mit einer "Eiterbeule", die erbarmungslos herausgeschnitten gehöre, damit der infizierte Körper wieder gesunden könne.

 

 

Er wurde Vizegouverneur (1930-1934,danach war er kurzzeitig Gouverneur von Italienisch-Somaliland (1935-1936) und als solcher Oberbefehlshaber der südlichen Invasionstruppen beim italienischen Angriffskrieg gegen das Kaiserreich Abessinien.

Die von Graziani befehligten Einheiten setzten dabei systematisch und flächendeckend Giftgas ein. Während seiner folgenden Amtszeit als Vizekönig Italienisch-Ostafrikas etablierte Graziani ein auf Terror begründetes Besatzungsregime. Als Generalgouverneur von Italienisch-Libyen (1940-1941) leitete Graziani nach dem Eintritt des faschistischen Italien in den Zweiten Weltkrieg die fehlgeschlagene Invasion in Ägypten, wodurch er bei Mussolini in Ungnade fiel. Erst nach dem Sturz des Mussolini-Regimes und der Gründung der faschistischen Republik von Salò ( R.S.I.) fungierte Graziani unter dem Duce als deren Verteidigungsminister (1943-1945) und unterstützte die fest an der Seite der Republica Sociale Italiano stehenden Truppen der deutschen Wehrmacht.

 

Von seinem Hauptquartier aus befehligte er die auf deutscher Seite kämpfenden italienischen Verbände, bis die Alliierten weite Teile Norditaliens besetzt hatten und ein Widerstand kaum noch möglich war. An eine Kapitulation dachte er trotz der ausweglosen Situation bis zuletzt nicht, sondern ließ Kriegsunwillige hinrichten.[Am 29. April 1945, ein Tag nachdem Mussolini von Partisanen erschossen worden war, ergab sich Graziani in Mailand US-amerikanischen Truppen. Am selben Tag unterzeichnete er als Marschall von Italien zusammen mit SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Karl Wolff als "Bevollmächtigtem General der Deutschen Wehrmacht in Italien" den Waffenstillstand von Caserta, womit die Kapitulation aller deutschen und republikanisch-italienischen Streitkräfte im Norden des Landes in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 1945 wirksam wurde.

Besonders schöner Helm und aus dem persönlichen Besitz Marschall Grazianis ein Sammlungsstück von großer Seltenheit.




Foreign Militaria - Italy : Stahlhelm für Generale aus dem Besitz Marschall Rodolfo Grazianis.

The helmet in parade version made of light metal with lateral support for the bush on cockade with the arms of the House of Savoy, respectively the Kingdom of Italy. Original green varnish with front golden eagle emblem for general-. Particularly fine lining of perforated lashed brown leather with green lacquered leather chin strap. Excellent copy in best quality and condition. Marshal Rodolfo Graziani, Marquis of Neghelli (* August 11, 1882 in Filettino, ProvinceFrosinone; ? January 11, 1955 in Rome) was a leading ItalianMilitary and politician during the rule of Italian Fascism. Graziani gained notoriety for his role in the SecondItalian-Libyan War (1922-1932). Arriving in Libya in October 1921 as the youngest colonel in the Italian army, Graziani took the main credit in the conquest ofTripolitania and also in the occupation of Fessan in 1929/30. As a counter-guerrilla specialist, he modernized the methods of desert warfare, relying not only on rapidly advancing formations with armored vehicles supported from the air, but also on unrestrained brutality. Notorious for his fascist firmness of principle, Graziani made a reputation for himself as an "Arab butcher" and repeatedly ordered mass executions. After being appointed vice governor of Cyrenaika by Mussolini in the spring of 1930, Graziani also set about "pacifying" the Libyan part of the country, following the tried and tested pattern. In a letter to Governor General Pietro Badoglio, he compared the situation in the troubled region to a "boil" that needed to be mercilessly cut out so that the infected body could recover. He became vice-governor (1930-1934), after which he was briefly governor of Italian Somaliland (1935-1936) and, as such, commander-in-chief of the southern invasion forces in the Italian war of aggression against the Empire of Abyssinia. The units commanded by Graziani used poison gas systematically and extensively. During his subsequent tenure as viceroy of Italian East Africa, Graziani established a terror-based occupation regime. As governor-general of Italian Libya(1940-1941), Graziani led the failed invasion of Egypt after Fascist Italy's entry into World War II, which brought him into disfavor withMussolini. Only after the fall of Mussolini's regime and the founding of the Fascist Republic of Salò ( R.S.I.) did Graziani serve under the Duce as its Minister of Defense (1943-1945), supporting the troops of the German Wehrmacht standing firmly alongside the Republica Sociale Italiano. From his headquarters he commanded the Italian units fighting on the German side until the Allies had occupied large parts of northern Italy and resistance was hardly possible. Despite the hopeless situation, he did not consider capitulation until the end, but had those unwilling to fight executed. On April 29, 1945, one day after Mussolini was shot by partisans, Graziani surrendered to U.S. troops in Milan. On the same day, as Marshal ofItaly, together with SS-Obergruppenführer and General der Waffen-SS Karl Wolffas "Plenipotentiary General of the German Wehrmacht in Italy", he signed the Armistice of Caserta, making effective the surrender of all German and Republican-Italian forces in the north of the country in the night from May2 to 3, 1945. Particularly beautiful helmet and from the personal possession of Marshal Graziani a collector's item of great rarity.

Militaria Ausland - Italien : Stahlhelm für Generale aus dem Besitz Marschall Rodolfo Grazianis.

Der Helm in Paradeausführung aus Leichtmetall mit seitlicher Halterung für den Busch an Kokarde mit dem Wappen des Hauses Savoyen, bzw. des Königreichs Italien.
Originale grüne Lackierung mit vorderseitigem goldenen Adleremblem für Generale-
Besonders feines Innenfutter aus perforiertem, gelaschten braunem Leder mit grün lackiertem Lederkinnriemen.

Hervorragendes Exemplar in bester Qualität und Erhaltung.

Marschall Rodolfo Graziani, Markgraf von Neghelli (* 11. August 1882 in Filettino, Provinz Frosinone; ? 11. Januar 1955 in Rom) war eine führenden italienischer Militärs und Politiker während der Herrschaft des italienischen Faschismus.

 

Bekanntheit erlangte Graziani für seine Rolle beim Zweiten Italienisch-Libyschen Krieg (1922-1932).

Als jüngster Oberst der italienischen Armee im Oktober 1921 nach Libyen gekommen, kam Graziani das Hauptverdienst bei der Eroberung Tripolitaniens und 1929/30 auch bei der Besetzung des Fessan zu. Als Konterguerrilla-Spezialist modernisierte er die Methoden des Wüstenkrieges und setzte nicht nur auf schnell vorstoßende Verbände mit gepanzerten Fahrzeugen, die aus der Luft unterstützt wurden, sondern auch auf ungehemmte Brutalität. Berüchtigt für seine faschistische Prinzipienfestigkeit, machte sich Graziani einen Ruf als "Araberschlächter" und ordnete immer wieder Massenexekutionen an. Nachdem er von Mussolini im Frühjahr 1930 zum Vizegouverneur der Cyrenaika ernannt worden war, machte sich Graziani nach altbewährtem Muster auch an die "Befriedung" des libyschen Landesteils. Die Situation in der Unruheregion verglich er in einem Brief an Generalgouverneur Pietro Badoglio mit einer "Eiterbeule", die erbarmungslos herausgeschnitten gehöre, damit der infizierte Körper wieder gesunden könne.

 

 

Er wurde Vizegouverneur (1930-1934,danach war er kurzzeitig Gouverneur von Italienisch-Somaliland (1935-1936) und als solcher Oberbefehlshaber der südlichen Invasionstruppen beim italienischen Angriffskrieg gegen das Kaiserreich Abessinien.

Die von Graziani befehligten Einheiten setzten dabei systematisch und flächendeckend Giftgas ein. Während seiner folgenden Amtszeit als Vizekönig Italienisch-Ostafrikas etablierte Graziani ein auf Terror begründetes Besatzungsregime. Als Generalgouverneur von Italienisch-Libyen (1940-1941) leitete Graziani nach dem Eintritt des faschistischen Italien in den Zweiten Weltkrieg die fehlgeschlagene Invasion in Ägypten, wodurch er bei Mussolini in Ungnade fiel. Erst nach dem Sturz des Mussolini-Regimes und der Gründung der faschistischen Republik von Salò ( R.S.I.) fungierte Graziani unter dem Duce als deren Verteidigungsminister (1943-1945) und unterstützte die fest an der Seite der Republica Sociale Italiano stehenden Truppen der deutschen Wehrmacht.

 

Von seinem Hauptquartier aus befehligte er die auf deutscher Seite kämpfenden italienischen Verbände, bis die Alliierten weite Teile Norditaliens besetzt hatten und ein Widerstand kaum noch möglich war. An eine Kapitulation dachte er trotz der ausweglosen Situation bis zuletzt nicht, sondern ließ Kriegsunwillige hinrichten.[Am 29. April 1945, ein Tag nachdem Mussolini von Partisanen erschossen worden war, ergab sich Graziani in Mailand US-amerikanischen Truppen. Am selben Tag unterzeichnete er als Marschall von Italien zusammen mit SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Karl Wolff als "Bevollmächtigtem General der Deutschen Wehrmacht in Italien" den Waffenstillstand von Caserta, womit die Kapitulation aller deutschen und republikanisch-italienischen Streitkräfte im Norden des Landes in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 1945 wirksam wurde.

Besonders schöner Helm und aus dem persönlichen Besitz Marschall Grazianis ein Sammlungsstück von großer Seltenheit.




Foreign Militaria - Italy : Stahlhelm für Generale aus dem Besitz Marschall Rodolfo Grazianis.

The helmet in parade version made of light metal with lateral support for the bush on cockade with the arms of the House of Savoy, respectively the Kingdom of Italy. Original green varnish with front golden eagle emblem for general-. Particularly fine lining of perforated lashed brown leather with green lacquered leather chin strap. Excellent copy in best quality and condition. Marshal Rodolfo Graziani, Marquis of Neghelli (* August 11, 1882 in Filettino, ProvinceFrosinone; ? January 11, 1955 in Rome) was a leading ItalianMilitary and politician during the rule of Italian Fascism. Graziani gained notoriety for his role in the SecondItalian-Libyan War (1922-1932). Arriving in Libya in October 1921 as the youngest colonel in the Italian army, Graziani took the main credit in the conquest ofTripolitania and also in the occupation of Fessan in 1929/30. As a counter-guerrilla specialist, he modernized the methods of desert warfare, relying not only on rapidly advancing formations with armored vehicles supported from the air, but also on unrestrained brutality. Notorious for his fascist firmness of principle, Graziani made a reputation for himself as an "Arab butcher" and repeatedly ordered mass executions. After being appointed vice governor of Cyrenaika by Mussolini in the spring of 1930, Graziani also set about "pacifying" the Libyan part of the country, following the tried and tested pattern. In a letter to Governor General Pietro Badoglio, he compared the situation in the troubled region to a "boil" that needed to be mercilessly cut out so that the infected body could recover. He became vice-governor (1930-1934), after which he was briefly governor of Italian Somaliland (1935-1936) and, as such, commander-in-chief of the southern invasion forces in the Italian war of aggression against the Empire of Abyssinia. The units commanded by Graziani used poison gas systematically and extensively. During his subsequent tenure as viceroy of Italian East Africa, Graziani established a terror-based occupation regime. As governor-general of Italian Libya(1940-1941), Graziani led the failed invasion of Egypt after Fascist Italy's entry into World War II, which brought him into disfavor withMussolini. Only after the fall of Mussolini's regime and the founding of the Fascist Republic of Salò ( R.S.I.) did Graziani serve under the Duce as its Minister of Defense (1943-1945), supporting the troops of the German Wehrmacht standing firmly alongside the Republica Sociale Italiano. From his headquarters he commanded the Italian units fighting on the German side until the Allies had occupied large parts of northern Italy and resistance was hardly possible. Despite the hopeless situation, he did not consider capitulation until the end, but had those unwilling to fight executed. On April 29, 1945, one day after Mussolini was shot by partisans, Graziani surrendered to U.S. troops in Milan. On the same day, as Marshal ofItaly, together with SS-Obergruppenführer and General der Waffen-SS Karl Wolffas "Plenipotentiary General of the German Wehrmacht in Italy", he signed the Armistice of Caserta, making effective the surrender of all German and Republican-Italian forces in the north of the country in the night from May2 to 3, 1945. Particularly beautiful helmet and from the personal possession of Marshal Graziani a collector's item of great rarity.

Orden und militärhistorische Antiquitäten - Schusswaffen (militärisch)

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
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in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

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2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

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  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

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aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

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tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

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sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

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zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

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rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

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die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

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teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

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bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

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tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

-

licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

-

lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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