Los

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Verbandkasten, um 1950 Holz mit Metallbeschlägen. Originale Ausstattung mit Schienen,

In Christmas Sale

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Merzhausen
Verbandkasten, um 1950
Holz mit Metallbeschlägen. Originale Ausstattung mit Schienen, verbandstüchern etc., Verbrauchsmaterialien fehlen. 10x35x19cm.
Verbandkasten, um 1950
Holz mit Metallbeschlägen. Originale Ausstattung mit Schienen, verbandstüchern etc., Verbrauchsmaterialien fehlen. 10x35x19cm.

Christmas Sale

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Am Rohrgraben 4a
Merzhausen
79249
Germany

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Wichtige Informationen

Nothing important.

AGB



Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Dies gilt nicht für Eigenware. Jeder Auftraggeber bekommt eine Nummer, aus der zu erkennen ist, welche Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden. Eigenware ist mit der Nummer 999 gekennzeichnet; sie wird auf eigene Rechnung und im eigenen Namen veräußert. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

2. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne. Sie beruhen zum größten Teil auf Angaben der Einlieferer. Zustandsbeschreibungen im Katalog sind nur als Anhaltspunkte für unserer Meinung nach optisch gravierende Beschädigungen gedacht. Defekte, Fehler, Klebe- und Fehlstellen etc. sind bei den Limitpreisen berücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Das Fehlen eines Hinweises besagt nicht, dass der Gegenstand sich in einwandfreiem Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Während der Vorbesichtigung besteht ausreichend Zeit und Gelegenheit, die Gegenstände zu prüfen und sich von deren Zustand zu überzeugen. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließenden Reklamationen. Der Versteigerer übernimmt für die Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Signaturen, Marken und Material sowie Beschädigungen keine Gewähr und Haftung, erklärt sich jedoch bereit, rechtzeitig vorgetragene Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach Möglichkeit dem Einlieferer zu übermitteln und in einzelne Fäl-len, z.B. beim Verdacht einer Fälschung, die Interessen des Ersteigerers bei Einlieferer geltend zu machen. Voraussetzung ist jedoch die Beibringung einer Expertise (auf Kosten des Reklamierenden) eines anerkannten Sachverständigen spätestens vier Wochen nach der Auktion.

3. Bücher Zeitschriften, Akten u.ä. sind nicht kollationiert.

4. Signaturen, Marken u.ä. sind abgelesen, aber nicht geprüft; Irrtum vorbehalten. Zuordnungen sowie Literaturhinweise sind Meinungsäußerungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Wir bitten in jedem Fall, selbst zu prüfen und die Gelegenheit der Vorbesichtigung wahrzunehmen. Defekte an Rahmen sind meist nicht erwähnt. Maßangaben sind gerundet. Auf Abbildungen der Gemälde und Graphiken ist mitunter die Rahmenbreite zugunsten der Bildgröße beschnitten bzw. nur der Bildausschnitt abgebildet. Die Abbildungen dienen generell der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen Abbildungen und Text ist der Text verbindlich.

5. Reklamationen, gleich welcher Art, können nach der Auktion nicht berücksichtigt werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.

6. Bei der Besichtigung und während der Versteigerung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang einstehen muss.

7. Der Aufruf beginnt zu dem im Katalog ausgedruckten Limitpreis. Gegenstände ohne Limit werden mit EUR 10,- aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gesteigert wird bis EUR 50,- um EUR 5,-, über EUR 50,- um ca. 10%. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot abgegeben wird und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbind-lich. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein Gebot in gleicher Höhe ab, entscheidet das Los. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaligen Aufruf der Sache behoben werden. Dies gilt auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits, auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen etc. auf den Käufer über.

8. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Die Katalognummer kann jedoch jederzeit ohne Rückfrage an einen Limitbieter abgegeben werden. Jeder Zuschlag in der Auktion unter dem Limit ist automatisch ein Vorbehaltszuschlag, auch wenn dies nicht in jedem Fall einzeln angesagt wird.

9. Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Steigert ein Bieter im Auftrag Dritter, so haftet er persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf seinen Auftraggeber ausgestellt ist. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und bar am Tage der Auktion beim Auktionshaus Bloss einzuzahlen. Beim Erwerb durch schriftlich, telefonisch oder per Internet erteilten Auftrag ist die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist werden dem Ersteigerer 1,5% Zinsen pro angebrochenem Monat berechnet. Eine Aushändigung der Ware erfolgt jedoch erst nach vollständiger Bezahlung von Ware und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug des Auktionshauses Bloss bzw. Bankgutschrift des Schecks. Viele online gekauft mit der Option-saleroom.com wird eine zusätzliche Gebühr für diese Dienstleistung in Höhe von 3% des Hammers zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe verhängt gewinnen.

10. Bei Versandwunsch nach erfolgter Bezahlung gelten die in Absatz 17 angegebenen Versandbedingungen. Der Versteigerer ist berechtigt, Ware, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt und abgeholt wird, auf Kosten des Käufers einlagern zu lassen bzw. Lagergebühren von EUR 1,- bis EUR 3,- pro Tag und Gegenstand zu erheben.

11. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlag wird ein Aufgeld in Höhe von 19% zzgl. der zum Zeitpunkt des Zuschlags gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.

12. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Gesamtpreises an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.

13. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der ersteigerten Gegenstände oder der Zahlung im Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme oder auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Will das Auktionshaus Schadenersatz, so kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30% der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Einlieferers gegen den Erwerber gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Das Auktionshaus kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen.

14. Sofern das Auktionshaus Bloss Objekte des Dritten Reiches versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.

15. Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche, welche die Versteigerung bzw. Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- bzw. Abholungsverzug befinden.

16. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadenersatz gelten gemacht und Hausverbot erteilt.

17. Falls schriftliche oder telefonische Bieter die ihnen zugeschlagenen Gegenstände zugeschickt haben wollen, bitten wir um schriftlichen Auftrag. Der Versand erfolgt frei per Post, jedoch ausschließlich und in jeder Hinsicht auf Risiko des Ersteigerers. Wir bitten dies zu beachten und zu berücksichtigen. Pro Paket werden Versandkosten je nach Gewicht und Verpackungsaufwand von mindestens EUR 8,- berechnet. Jedes Paket ist automatisch bis EUR 500,- versichert. Aus diesem Grund versenden wir auch kleinste Objekte nur als Paket. Falls der Käufer auf seine Kosten eine höhere Versicherungssumme wünscht, so ist dies dem Versteigerer rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Postversand erfolgt generell nur bis zur Verpackungsgröße 60x50x100cm. Gemälde, verglaste Graphik, größere, zerbrechliche Konvolute, leicht zerbrechliche Dinge wie Service etc. werden nur per Spedition versandt. In diesem Falle trägt der Käufer die Kosten des Transports.

18. Die Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf.

19. Erfüllungsort ist Merzhausen, Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau. Die Rechtsbeziehung richtet sich nach deutschem Recht.

20. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Angaben über vertragswidriges Verhalten - z. B. verspätete oder teilweise oder gänzliche versäumte Zahlung - machen wir ggf. anderen Auktionshäusern zugänglich.



With personal, written or telephonic participation in the auction the following conditions are recognized:

1. The auction is voluntary and in the name of and on behalf of others. This does not own goods. Each client is given a number to identify from which is, what items were taken from which client. Own goods are marked with the number 999, they will be sold on its own account and in his own name. The auctioneer reserves the right to combine numbers in the catalog, to separate out the order to offer or withdraw.

2. The descriptions are made in good faith and conscience, but not guaranteed characteristics in the legal sense. They are based largely on information provided by the consignor. State descriptions in the catalog are intended only as guidelines for our opinion, serious visual damage. Defects, errors, defects, etc. and glue are included in the price limit. The items will be auctioned in the state in which they find themselves in the moment of contract award. The absence of any reference does not imply that the subject is in perfect condition or free from errors or deficiencies. During the preview there is sufficient time and opportunity to examine the objects and to assess their condition. The appearance by customers who have not seen the preview, not entitled to any subsequent complaints. The auctioneer shall be responsible for the catalog information, age, ethnicity, height, weight, signatures, marks or materials, or damage any responsibility or liability declared, but agreed to provide timely recited deficiencies within the statutory warranty deed, if possible the consignor and in some cases, len, eg on suspicion of forgery, the interests of the buyer to make claim for consignors. Provided, however, the provision of expertise (at the expense of the claimant), a recognized expert within four weeks after the auction.

3. Books magazines, files, etc. are not collated.

4. Signatures, marks, etc. are read, but not verified; without notice. Assignments and references are statements of opinion and no warranties. We ask in each case to see themselves and take the opportunity of the preview. Defects in the framework are not usually mentioned. Measurements are rounded. On pictures of paintings and drawings at times the frame width is curtailed in favor of the image size or mapped only the image. The illustrations are generally of the additional information - without notice. In case of discrepancies between text and illustrations of the text is authentic.

5. Complaints of any kind can not be accepted after the auction. The warranty is excluded.

6. During the visit, and during the auction, caution is recommended, as every visitor must answer for the damage they cause in their entirety.

7. The call starts at the limit price in the printed catalog. Subjects with no limit at EUR 10, - called if there are no more higher bids in writing. Is increased to EUR 50, - to EUR 5, -, EUR 50, - around 10%. The contract will be awarded if, after three of the highest repeat no higher bid is submitted by the client and the specified limit price is reached. The auctioneer may reject a bid. In this case, remains the immediately preceding bid submitted binding. If several bidders at the same place the same bid, the lot decides. Disagreement over the last bid or a contract can not be repeated invocation of the matter resolved. This applies even if a bid is submitted on time, have been overlooked. A telephone bidder is automatically limits the bidders, even if he object when calling the phone is not reachable. If a high bidder does not want to accept his bid, the auctioneer may still give this the award, or call the object again. The surcharge required to accept and pay. With him, the risk for any loss, damage, confusion, etc. to the buyer.

8. Where the award is subject to change, so the bidders three weeks is bound to his bid. The catalog number may be submitted at any time without warning to a limit bidders. Each winner in the auction under the limit is automatically a subject chosen, even though this is not announced separately in each case.

9. Each bidder buys in their own name and on its own account. Increases a bidder on behalf of others, he is personally liable for acceptance and payment, even if the invoice is issued to his client. The total amount to be paid by the buyer is immediately due and paid cash on the day of the auction at the auction house Bloss. When purchasing by mail, telephone or Internet order placed by the payment within ten days to pay the invoice date. Failure to comply with the payment period, the buyer 1.5% interest per month will be calculated is broached. A delivery of goods takes place only after full payment of goods and default interest. Date of receipt of payment is the date of receipt on the account statement of the auction house or bank credit Bloss of the check. Lots purchased online with the-saleroom.com will attract an additional charge for this service in the sum of 3% of the hammer price plus VAT at the rate imposed.

10. Apply for delivery after payment has been requested in paragraph 17 stated shipping conditions. The auctioneer is entitled to goods that are not paid within ten days after billing and collect, store to leave at the expense of the buyer or storage fees of EUR 1, - per day and to raise the subject - to EUR 3.

11. The bid is awarded, the net price. For this supplement a buyer's premium of 19% plus surcharge at the time of tax applicable will be levied.

12. Obliged to accept the award and payment of the total price at the auction house. With the fall of the hammer, possession and risk go directly to the buyer, the property but only after full payment.

13. If the buyer with the purchase of the auctioned goods or payment in arrears, the auction house is entitled to sue for loss or damages for non-performance or withdraw from the contract. Will the auction house for damages, without prejudice to the possibility of making a higher actual damage, 30% of the contract sum as a lump-sum compensation to be demanded without evidence. The auction house is entitled to their own side all the claims of the seller against the purchaser in court or out of court. The auction house may at any time by going over to the fulfillment compensation claim.

14. If the auction house Bloss auctioned objects of the Third Reich, this is done solely for the purpose of civic education, protection against illegal endeavors, the arts or science, research or teaching, reporting on events of current affairs or history or similar purposes.

15. The auctioneer may for special reasons to exclude people from the auction, especially those that interfere with the auction or visit or be in default of payment or collection.

16. The trade and barter is unauthorized persons prohibited in the auction house. Violators shall be made and compensation is banned from home.

17. If written or telephone bidder would like to receive them at the rate of items, we ask for written order. Delivery is free via mail, but only in every respect at the risk of the buyer. We ask this to be observed and considered. Shipping costs are per package, depending on weight and packaging requirements of at least EUR 8, -. Every package is automatically up to EUR 500, - insurance. For this reason, we will send even the smallest objects only as a package. If the buyer wants their money a higher sum insured, this is the auctioneer shall immediately be informed in writing. Mail is generally limited to the packaging size 60x50x100cm. Paintings, glass graphics, larger bundles of fragile, fragile things such as service, etc. will only be sent by freight carrier. In this case, the buyer bears the cost of transport.

18. The auction conditions also apply for the private sale.

19. Performance is Merzhausen, jurisdiction is Freiburg. The legal relationship governed by German law.

20. Should any of the foregoing provisions entirely or partially invalid, the validity of the remaining unaffected.

Information about breach of contract behavior - such as late or missed payment for partial or complete - we may make available other auction houses.

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