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4119

Erzherzog Albrecht zu Pferde nach Rubens

In 123. Auktion August 2026

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Plauen
Erzherzog Albrecht zu Pferde nach Rubens
nach der erfolgreichen Einnahme von Ostende durch Albrecht 1604 entstand das repräsentative Reiterbildnis des Erzherzogs Albrecht VII. von Habsburg von Österreich (1559-1621), ab 1599 Herzog von Burgund, in zeremonieller Rüstung hoch zu Pferd, es zeigt den Regenten der Spanischen Niederlande mit Marschallstab in der Rechten, roter kaiserlich-habsburgischer Feldherrenbinde am linken Oberarm, den ihm 1599 verliehenen Orden vom Goldenen Vlies um den Hals, im edlen Harnisch mit weißem Mühlsteinkragen und hohem federgeschmückten Cabasset, vor der Küste Ostendes, Albrecht VII. galt als Feingeist und Förderer der niederländischen Kunst im Allgemeinen, wie Peter Paul Rubens (1577-1640) im Besonderen, er befand sich jedoch im Zuge des "Achtzigjährigen Krieges" in langwieriger kriegerischer Auseinandersetzung mit den Vereinigten Niederlanden unter Moritz von Oranien, die in der Schlacht von Nieuwpoort am 2. Juli 1600 gipfelte, das von Rubens geschaffene Original des siegreichen Albrecht, ehemals im Besitz der Habsburger, gilt heute als verschollen, das Motiv ist jedoch in zahlreichen Kopien überliefert, die teils von Rubens stammen oder traditionell als Werkstattarbeit Peter Paul Rubens betrachtet werden, so schuf Rubens ca. 1617 einen Zyklus "Allegorie der fünf Sinne", im Gemälde "Sehsinn" der Reihe ist eine verkleinerte Variante unseres Motivs rechts neben Amor abgebildet, andere schreiben das Motiv Frans Pourbus dem Jüngeren (1569-1622) zu, der ebenfalls Portraits Albrechts schuf, in der vorliegenden kleineren Version wird die Figur Albrechts samt Pferd, abweichend vom Original, vor einer sanft bewegten Gebirgslandschaft unter deutlich verändertem Himmel dargestellt, das Motiv existiert generell in mehreren leicht modifizierten Varianten, allein das niederländische Rijksbureau voor Kunsthistorische Documentatie dokumentierte sechs Varianten und Vorstudien von bzw. nach Rubens auf seiner Datenbank, interessanterweise wurden Pferd und Figur offensichtlich von der Rubenswerkstatt unter Austausch des Kopfes und des landschaftlichen Hintergrundes auch für andere Herrscherportraits verwendet - so entstand 1621 das Reiterportrait von Kronprinz Władysław IV. Wasa (1595-1648) mit der Schlacht von Chotyn im Hintergrund, welches der Werkstatt Rubens und hier speziell dem Rubensschüler Pieter Claeszoon Soutman (1580-1657) zugeordnet wird, ähnlich verfuhr man beim Reiterportrait des polnischen Königs Sigismund III. Wasa (1566-1632), ab 1599 Erb- und Titularkönig von Schweden, welches auch als Werkstattarbeit von Rubens gilt, ein zwischen 1612 und 1615 von Rubens geschaffenes Reiterportrait von Don Rodrigo de Calderon (1576-1621) zu Pferd, verändert neben Hintergrund und Gesicht auch die Farbe des Pferdes und die Haltung der rechten Hand - folgt aber in sonstigen Details den vorher genannten Gemälden, eine derartige Vorgehensweise war durchaus üblich, die auch zur Machtabsicherung als Repräsentationsgeschenke benötigten Bildnisse wurden von den Herrschern oft in größerer Zahl geordert und setzten eine gut funktionierende Werkstatt und standardisierte, gut zu modifizierende Motivvorlagen voraus, so ist bekannt, dass der sächsische Hof unter anderem ca. 60 identische Portraits Friedrichs des Weisen und ca. 60 identische Portraits Johanns des Beständigen in der Werkstatt Lucas Cranach des Älteren (1472-1553) bestellte, gering pastose Malerei, Öl auf Leinwand, wohl 17. Jh., alt doubliert, unsigniert, rückseitig auf dem Keilrahmen wohl alte Inventarnummer "570 KR" und jüngeres gedrucktes schwedisches Etikett mit Zuschreibung "Pourbus, Franz. Hans art Ryttarporträtt (Tilly?), fältherre med hatt och harnesk i landskap. D 110 x 77. [Pourbus, Franz. ... Reiterportrait (Tilly?) Feldherr mit Hut und Rüstung in einer Landschaft. 110 x 77 cm.]", Altersspuren, in Goldleiste gerahmt, Falzmaße ca. 112 x 78 cm.
Archduke Albrecht on horseback, after Rubens
Following Albrecht’s successful capture of Ostend in 1604, this ceremonial equestrian portrait of Archduke Albrecht VII of Habsburg of Austria (1559-1621) was commissioned; Duke of Burgundy from 1599, was created. It depicts the regent of the Spanish Netherlands high on horseback in ceremonial armour, holding a marshal’s baton in his right hand, a red imperial Habsburg military sash on his left upper arm, the Order of the Golden Fleece - conferred upon him in 1599 - around his neck, clad in noble armour with a white millstone collar and a tall, feather-adorned cabasset, set against the coastline of Ostend, Albrecht VII was regarded as a man of refined taste and a patron of Dutch art in general, and of Peter Paul Rubens (1577-1640) in particular; however, in the course of the ‘Eighty Years’ War’ in a protracted military conflict with the United Provinces under Maurice of Orange, which culminated in the Battle of Nieuwpoort on 2 July 1600. The original painting of the victorious Albrecht, created by Rubens and formerly in the possession of the Habsburgs, is now considered lost; however, the motif has been preserved in numerous copies, some of which are by Rubens himself or are traditionally regarded as works from Peter Paul Rubens’s workshop. Around 1617, Rubens created a cycle entitled ‘Allegory of the Five Senses’; in the painting ‘Sense of Sight’ in the series, a smaller version of our motif is depicted to the right of Cupid; others attribute the motif to Frans Pourbus the Younger (1569-1622), who also painted portraits of Albrecht. In this smaller version, the figure of Albrecht, together with his horse, unlike the original, is depicted against a gently undulating mountainous landscape beneath a significantly altered sky. The motif generally exists in several slightly modified versions; the Dutch Rijksbureau voor Kunsthistorische Documentatie alone has documented six variants and preliminary studies by or after Rubens in its database; Interestingly, the horse and figure were evidently reused by Rubens’s workshop - with the head and landscape background replaced - for other portraits of rulers; this led to the creation in 1621 of the equestrian portrait of Crown Prince Władysław IV Wasa (1595-1648) with the Battle of Chotyn in the background, which is attributed to Rubens’s workshop and, specifically, to Rubens’s pupil Pieter Claeszoon Soutman (1580-1657); a similar approach was taken with the equestrian portrait of the Polish King Sigismund III Wasa (1566-1632), hereditary and titular King of Sweden from 1599, which is also regarded as a work from Rubens’s workshop; a equestrian portrait of Don Rodrigo de Calderón (1576-1621) on horseback, created by Rubens between 1612 and 1615, alters not only the background and the face but also the colour of the horse and the position of the right hand - yet in other details it follows the aforementioned paintings; such an approach was by no means unusual; the portraits required as representative gifts to consolidate power were often commissioned by rulers in large numbers and required a well-organised workshop and standardised, easily modifiable design templates, it is known, for instance, that the Saxon court commissioned, amongst other things, around 60 identical portraits of Frederick the Wise and around 60 identical portraits of John the Steadfast from the workshop of Lucas Cranach the Elder (1472-1553); the painting is executed in a slightly impasto style, oil on canvas, probably 17th century, historically relined, unsigned; on the reverse of the stretcher, probably an old inventory number ‘570 KR’ and a more recent printed Swedish label with the attribution ‘Pourbus, Franz. Hans art Equestrian portrait (Tilly?), commander in hat and armour in a landscape. D 110 x 77. [Pourbus, Franz. ... Equestrian portrait (Tilly?) of a general wearing a hat and armour in a landscape. 110 x 77 cm.]”, signs of age, framed in a gold moulding, inner dimensions approx. 112 x 78 cm.
Erzherzog Albrecht zu Pferde nach Rubens
nach der erfolgreichen Einnahme von Ostende durch Albrecht 1604 entstand das repräsentative Reiterbildnis des Erzherzogs Albrecht VII. von Habsburg von Österreich (1559-1621), ab 1599 Herzog von Burgund, in zeremonieller Rüstung hoch zu Pferd, es zeigt den Regenten der Spanischen Niederlande mit Marschallstab in der Rechten, roter kaiserlich-habsburgischer Feldherrenbinde am linken Oberarm, den ihm 1599 verliehenen Orden vom Goldenen Vlies um den Hals, im edlen Harnisch mit weißem Mühlsteinkragen und hohem federgeschmückten Cabasset, vor der Küste Ostendes, Albrecht VII. galt als Feingeist und Förderer der niederländischen Kunst im Allgemeinen, wie Peter Paul Rubens (1577-1640) im Besonderen, er befand sich jedoch im Zuge des "Achtzigjährigen Krieges" in langwieriger kriegerischer Auseinandersetzung mit den Vereinigten Niederlanden unter Moritz von Oranien, die in der Schlacht von Nieuwpoort am 2. Juli 1600 gipfelte, das von Rubens geschaffene Original des siegreichen Albrecht, ehemals im Besitz der Habsburger, gilt heute als verschollen, das Motiv ist jedoch in zahlreichen Kopien überliefert, die teils von Rubens stammen oder traditionell als Werkstattarbeit Peter Paul Rubens betrachtet werden, so schuf Rubens ca. 1617 einen Zyklus "Allegorie der fünf Sinne", im Gemälde "Sehsinn" der Reihe ist eine verkleinerte Variante unseres Motivs rechts neben Amor abgebildet, andere schreiben das Motiv Frans Pourbus dem Jüngeren (1569-1622) zu, der ebenfalls Portraits Albrechts schuf, in der vorliegenden kleineren Version wird die Figur Albrechts samt Pferd, abweichend vom Original, vor einer sanft bewegten Gebirgslandschaft unter deutlich verändertem Himmel dargestellt, das Motiv existiert generell in mehreren leicht modifizierten Varianten, allein das niederländische Rijksbureau voor Kunsthistorische Documentatie dokumentierte sechs Varianten und Vorstudien von bzw. nach Rubens auf seiner Datenbank, interessanterweise wurden Pferd und Figur offensichtlich von der Rubenswerkstatt unter Austausch des Kopfes und des landschaftlichen Hintergrundes auch für andere Herrscherportraits verwendet - so entstand 1621 das Reiterportrait von Kronprinz Władysław IV. Wasa (1595-1648) mit der Schlacht von Chotyn im Hintergrund, welches der Werkstatt Rubens und hier speziell dem Rubensschüler Pieter Claeszoon Soutman (1580-1657) zugeordnet wird, ähnlich verfuhr man beim Reiterportrait des polnischen Königs Sigismund III. Wasa (1566-1632), ab 1599 Erb- und Titularkönig von Schweden, welches auch als Werkstattarbeit von Rubens gilt, ein zwischen 1612 und 1615 von Rubens geschaffenes Reiterportrait von Don Rodrigo de Calderon (1576-1621) zu Pferd, verändert neben Hintergrund und Gesicht auch die Farbe des Pferdes und die Haltung der rechten Hand - folgt aber in sonstigen Details den vorher genannten Gemälden, eine derartige Vorgehensweise war durchaus üblich, die auch zur Machtabsicherung als Repräsentationsgeschenke benötigten Bildnisse wurden von den Herrschern oft in größerer Zahl geordert und setzten eine gut funktionierende Werkstatt und standardisierte, gut zu modifizierende Motivvorlagen voraus, so ist bekannt, dass der sächsische Hof unter anderem ca. 60 identische Portraits Friedrichs des Weisen und ca. 60 identische Portraits Johanns des Beständigen in der Werkstatt Lucas Cranach des Älteren (1472-1553) bestellte, gering pastose Malerei, Öl auf Leinwand, wohl 17. Jh., alt doubliert, unsigniert, rückseitig auf dem Keilrahmen wohl alte Inventarnummer "570 KR" und jüngeres gedrucktes schwedisches Etikett mit Zuschreibung "Pourbus, Franz. Hans art Ryttarporträtt (Tilly?), fältherre med hatt och harnesk i landskap. D 110 x 77. [Pourbus, Franz. ... Reiterportrait (Tilly?) Feldherr mit Hut und Rüstung in einer Landschaft. 110 x 77 cm.]", Altersspuren, in Goldleiste gerahmt, Falzmaße ca. 112 x 78 cm.
Archduke Albrecht on horseback, after Rubens
Following Albrecht’s successful capture of Ostend in 1604, this ceremonial equestrian portrait of Archduke Albrecht VII of Habsburg of Austria (1559-1621) was commissioned; Duke of Burgundy from 1599, was created. It depicts the regent of the Spanish Netherlands high on horseback in ceremonial armour, holding a marshal’s baton in his right hand, a red imperial Habsburg military sash on his left upper arm, the Order of the Golden Fleece - conferred upon him in 1599 - around his neck, clad in noble armour with a white millstone collar and a tall, feather-adorned cabasset, set against the coastline of Ostend, Albrecht VII was regarded as a man of refined taste and a patron of Dutch art in general, and of Peter Paul Rubens (1577-1640) in particular; however, in the course of the ‘Eighty Years’ War’ in a protracted military conflict with the United Provinces under Maurice of Orange, which culminated in the Battle of Nieuwpoort on 2 July 1600. The original painting of the victorious Albrecht, created by Rubens and formerly in the possession of the Habsburgs, is now considered lost; however, the motif has been preserved in numerous copies, some of which are by Rubens himself or are traditionally regarded as works from Peter Paul Rubens’s workshop. Around 1617, Rubens created a cycle entitled ‘Allegory of the Five Senses’; in the painting ‘Sense of Sight’ in the series, a smaller version of our motif is depicted to the right of Cupid; others attribute the motif to Frans Pourbus the Younger (1569-1622), who also painted portraits of Albrecht. In this smaller version, the figure of Albrecht, together with his horse, unlike the original, is depicted against a gently undulating mountainous landscape beneath a significantly altered sky. The motif generally exists in several slightly modified versions; the Dutch Rijksbureau voor Kunsthistorische Documentatie alone has documented six variants and preliminary studies by or after Rubens in its database; Interestingly, the horse and figure were evidently reused by Rubens’s workshop - with the head and landscape background replaced - for other portraits of rulers; this led to the creation in 1621 of the equestrian portrait of Crown Prince Władysław IV Wasa (1595-1648) with the Battle of Chotyn in the background, which is attributed to Rubens’s workshop and, specifically, to Rubens’s pupil Pieter Claeszoon Soutman (1580-1657); a similar approach was taken with the equestrian portrait of the Polish King Sigismund III Wasa (1566-1632), hereditary and titular King of Sweden from 1599, which is also regarded as a work from Rubens’s workshop; a equestrian portrait of Don Rodrigo de Calderón (1576-1621) on horseback, created by Rubens between 1612 and 1615, alters not only the background and the face but also the colour of the horse and the position of the right hand - yet in other details it follows the aforementioned paintings; such an approach was by no means unusual; the portraits required as representative gifts to consolidate power were often commissioned by rulers in large numbers and required a well-organised workshop and standardised, easily modifiable design templates, it is known, for instance, that the Saxon court commissioned, amongst other things, around 60 identical portraits of Frederick the Wise and around 60 identical portraits of John the Steadfast from the workshop of Lucas Cranach the Elder (1472-1553); the painting is executed in a slightly impasto style, oil on canvas, probably 17th century, historically relined, unsigned; on the reverse of the stretcher, probably an old inventory number ‘570 KR’ and a more recent printed Swedish label with the attribution ‘Pourbus, Franz. Hans art Equestrian portrait (Tilly?), commander in hat and armour in a landscape. D 110 x 77. [Pourbus, Franz. ... Equestrian portrait (Tilly?) of a general wearing a hat and armour in a landscape. 110 x 77 cm.]”, signs of age, framed in a gold moulding, inner dimensions approx. 112 x 78 cm.

123. Auktion August 2026

Auktionsdatum
Lose: 1-1268
Lose: 1300-2719
Lose: 3000-4644

Für Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung.

For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.

Shipping of ivory is only possible within the EU.

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs

Stichworte: Peter Paul Rubens, Lucas Cranach, Portrait Painting, Portrait, 15th-18th Century Art