8046
Los
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Deutschland Pakete bis 31,5kg, kein Sperrgut = ab 10,00 €
Deutschland Sperrgut = ab 35 €
Europa, EU
Paket ab 25,00€
Sperrgutzuschlag + ab 35,00€
Welt
Die Versandkosten werden anhand der Größe und des Gewichtes berechnet
Wir können die Versandkosten erst nach Sichtung der Rechnung (Größe, Gewicht, Lieferort) berechnen und anpassen.
Freitag I 07.08.2026
ab 10.00 Uhr
Kat. - Schmuck ab Nr. 1000
Samstag I 08.08.2026
ab 10.00 Uhr
Kat. - Uhren ab Nr. 2000
Kat. - Porzellan ab Nr. 3000
Kat. - Münzen ab Nr. 4000
Asiatika ab Nr. 5000
Gemälde ab Nr. 6000
Grafiken ab Nr. 7000
Militaria ab Nr. 8000
Glas / Kristall ab Nr. 9000
Bücher ab Nr. 10000
Silber ab Nr. 11000
Spielzeug ab. Nr. 12000
Technik ab Nr. 13000
Varia ab Nr. 14000
Teppiche ab Nr. 16000
Musikinstrumente ab Nr. 17000
Vorbesichtigung am Donnerstag, 06.08.2026
12.00 – 18.00 Uhr
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Diese Auktion findet Live im Auktionshaus Nord Bremerhaven, Mecklenburger Weg 44 - 46 in 27578 Bremerhaven statt.
Freitag ab 10:00 Uhr : Schmuck
Samstag ab 10:00 Uhr : Uhren , Porzellan etc.
Allgemeine Versteigerungsbedingungen für Käufer und Bieter
Auktionshaus Nord GmbH
Mecklenburger Weg 44
27578 Bremerhaven
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Die Auktionshaus Nord GmbH, nachfolgend „Auktionshaus“, versteigert die angebotenen Gegenstände grundsätzlich als Vermittlerin im Namen und für Rechnung des jeweiligen Einlieferers.
Der Kaufvertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zwischen dem Einlieferer als Verkäufer und dem Höchstbietenden als Käufer zustande. Das Auktionshaus ist berechtigt, den Kaufpreis einzuziehen und die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Ansprüche für den Einlieferer geltend zu machen.
Diese Bedingungen gelten für Gebote im Saal sowie für Online-, Telefon-, E-Mail- und schriftliche Gebote.
2. Öffentlich zugängliche Versteigerung und Widerrufsrecht
Unsere Auktionen werden als freiwillige, öffentlich zugängliche Live-Versteigerungen mit Saalpublikum und gleichzeitiger Online-Übertragung durchgeführt.
Verbraucher haben nach vorheriger Anmeldung die Möglichkeit, am bekannt gegebenen Versteigerungsort persönlich teilzunehmen und dort mitzubieten. Ort, Datum, Uhrzeit sowie die Teilnahmebedingungen werden für jede Auktion gesondert veröffentlicht.
Bei Kaufverträgen, die im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Versteigerung durch Zuschlag geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt auch dann, wenn das Gebot online, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail abgegeben wurde.
Für reine Onlineauktionen ohne persönliche Teilnahmemöglichkeit sowie für Nach- und Freihandverkäufe gilt dieser Ausschluss nicht automatisch.
3. Zustand und Beschreibung der Gegenstände
Sämtliche angebotenen Gegenstände sind gebraucht, antik oder bereits in sonstiger Weise in Gebrauch gewesen. Alters-, Gebrauchs-, Lagerungs-, Restaurierungs- und Beschädigungsspuren sind daher möglich.
Die Gegenstände können vor der Auktion zu den bekannt gegebenen Zeiten oder nach Terminvereinbarung besichtigt und geprüft werden. Fragen zu einzelnen Losen können vor der Auktion telefonisch, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Katalogbeschreibungen, Abbildungen, Zustandsberichte, Zuschreibungen, Datierungen und Herkunftsangaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie stellen fachliche Einschätzungen und keine Garantie dar, sofern eine Garantie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird.
Zustandsberichte erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Aufzählung sämtlicher Gebrauchsspuren, Restaurierungen oder Beschädigungen.
4. Registrierung und Zulassung
Das Auktionshaus kann die Teilnahme an der Versteigerung von einer vorherigen Registrierung, einem gültigen Identitätsnachweis und gegebenenfalls einem Bonitätsnachweis abhängig machen.
Bieter sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zugangsdaten zu Onlinekonten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wer für einen Dritten bietet, muss dies vor der Gebotsabgabe mitteilen und seine Vertretungsberechtigung nachweisen.
Das Auktionshaus kann Bieter aus sachlichem Grund von der Teilnahme ausschließen, insbesondere bei falschen Angaben, offenen Forderungen, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder missbräuchlichem Verhalten.
Ein Anspruch auf Annahme eines Gebots oder Erteilung des Zuschlags besteht nicht.
5. Abgabe und Verbindlichkeit von Geboten
Jedes abgegebene Gebot ist verbindlich.
Schriftliche Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion beim Auktionshaus eingegangen sein. Schriftliche Gebote gelten als Höchstgebote und werden nur in dem Umfang ausgeschöpft, der zur Erlangung des Zuschlags erforderlich ist.
Für jedes Gebot ist die angegebene Losnummer maßgeblich. Irrtümer bei der Losnummer gehen grundsätzlich zulasten des Bieters.
6. Zuschlag
Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebots erteilt, sofern kein höheres Gebot abgegeben wird.
Bei gleich hohen Geboten erhält grundsätzlich das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag.
Wurde ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen oder bestehen Zweifel über den Zuschlag, kann das Los erneut aufgerufen werden.
Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder vor dem Zuschlag zurückzuziehen.
Wird das vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt werden. Der Bieter bleibt an sein Vorbehaltsgebot drei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung des Vorbehaltszuschlags zustande.
7. Kaufpreis und Käuferaufgeld
Auf den Zuschlagspreis wird ein Käuferaufgeld von insgesamt 27,37 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer auf das Aufgeld erhoben.
Der zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus:
Beispiel:
Zuschlagspreis: 1.000,00 Euro
Käuferaufgeld: 273,70 Euro
Gesamtbetrag ohne Versandkosten: 1.273,70 Euro
8. Zahlung
Der vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Die Zahlung kann ausschließlich über die vom Auktionshaus angegebenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen.
Der Käufer kommt spätestens nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
9. Eigentum und Abholung
Das Eigentum am ersteigerten Gegenstand geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Kaufvertrag und nach Übergabe auf den Käufer über.
Ersteigerte Gegenstände sind spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Auktion abzuholen, sofern keine Versendung der ersteigerten Ware vereinbart wurde.
Kommt der Käufer mit der Zahlung oder Abholung in Verzug, stehen dem Verkäufer und dem Auktionshaus die gesetzlichen Rechte zu.
Nach vorheriger Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist können insbesondere Lagerkosten, Fremdlagerkosten und sonstige tatsächlich entstandene Aufwendungen berechnet werden.
10. Verpackung und Versand
Eine Verpflichtung des Auktionshauses zur Verpackung oder Versendung besteht nicht.
Verpackung und Versand erfolgen ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und aufgrund einer gesonderten Vereinbarung. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. (In der Regel werden die Versandkosten auf der Rechnung ausgewiesen, zahlt der Käufer diese Versandkosten, gilt dies als Versandwunsch und die Artikel werden in dies Fall selbstverständlich versendet)
Das Auktionshaus kann geeignete Versand-, Verpackungs- oder Transportunternehmen mit der Durchführung beauftragen.
Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Mängelhaftung
Die Gegenstände werden in dem gebrauchten Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden.
Die Sachmängelhaftung des jeweiligen Verkäufers wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Bei gebrauchten Waren, die im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Versteigerung verkauft werden, finden die besonderen Vorschriften der §§ 475 ff. BGB unter den Voraussetzungen des § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB keine Anwendung.
12. Haftung des Auktionshauses
Das Auktionshaus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
13. Online- und Telefongebote
Online- und Telefongebote werden als zusätzliche Dienstleistung angeboten.
Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Telefon-, Internet- oder Portalverbindung jederzeit störungsfrei zur Verfügung steht.
Ein Gebot wird nur berücksichtigt, wenn es dem Versteigerer rechtzeitig und eindeutig zugeht.
Bei erheblichen technischen Störungen kann das Auktionshaus die Versteigerung unterbrechen, fortsetzen, ein Los zurückziehen oder erneut aufrufen.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen sowie die Haftungsbestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen bleiben unberührt.
14. Nachverkauf
Nicht zugeschlagene Gegenstände können nach der Auktion im Nachverkauf angeboten werden.
Der Kaufvertrag kommt im Nachverkauf mit ausdrücklicher Annahme des Kaufangebots durch das Auktionshaus zustande.
Der Nachverkauf ist keine öffentlich zugängliche Versteigerung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB.
Soweit bei einem Nachverkauf ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Gerichtsstand ist Bremerhaven, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
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Silber ab Nr. 11000
Spielzeug ab. Nr. 12000
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Varia ab Nr. 14000
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Samstag ab 10:00 Uhr : Uhren , Porzellan etc.
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Auktionshaus Nord GmbH
Mecklenburger Weg 44
27578 Bremerhaven
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Die Auktionshaus Nord GmbH, nachfolgend „Auktionshaus“, versteigert die angebotenen Gegenstände grundsätzlich als Vermittlerin im Namen und für Rechnung des jeweiligen Einlieferers.
Der Kaufvertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zwischen dem Einlieferer als Verkäufer und dem Höchstbietenden als Käufer zustande. Das Auktionshaus ist berechtigt, den Kaufpreis einzuziehen und die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Ansprüche für den Einlieferer geltend zu machen.
Diese Bedingungen gelten für Gebote im Saal sowie für Online-, Telefon-, E-Mail- und schriftliche Gebote.
2. Öffentlich zugängliche Versteigerung und Widerrufsrecht
Unsere Auktionen werden als freiwillige, öffentlich zugängliche Live-Versteigerungen mit Saalpublikum und gleichzeitiger Online-Übertragung durchgeführt.
Verbraucher haben nach vorheriger Anmeldung die Möglichkeit, am bekannt gegebenen Versteigerungsort persönlich teilzunehmen und dort mitzubieten. Ort, Datum, Uhrzeit sowie die Teilnahmebedingungen werden für jede Auktion gesondert veröffentlicht.
Bei Kaufverträgen, die im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Versteigerung durch Zuschlag geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt auch dann, wenn das Gebot online, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail abgegeben wurde.
Für reine Onlineauktionen ohne persönliche Teilnahmemöglichkeit sowie für Nach- und Freihandverkäufe gilt dieser Ausschluss nicht automatisch.
3. Zustand und Beschreibung der Gegenstände
Sämtliche angebotenen Gegenstände sind gebraucht, antik oder bereits in sonstiger Weise in Gebrauch gewesen. Alters-, Gebrauchs-, Lagerungs-, Restaurierungs- und Beschädigungsspuren sind daher möglich.
Die Gegenstände können vor der Auktion zu den bekannt gegebenen Zeiten oder nach Terminvereinbarung besichtigt und geprüft werden. Fragen zu einzelnen Losen können vor der Auktion telefonisch, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Katalogbeschreibungen, Abbildungen, Zustandsberichte, Zuschreibungen, Datierungen und Herkunftsangaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie stellen fachliche Einschätzungen und keine Garantie dar, sofern eine Garantie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird.
Zustandsberichte erheben keinen Anspruch auf eine vollständige Aufzählung sämtlicher Gebrauchsspuren, Restaurierungen oder Beschädigungen.
4. Registrierung und Zulassung
Das Auktionshaus kann die Teilnahme an der Versteigerung von einer vorherigen Registrierung, einem gültigen Identitätsnachweis und gegebenenfalls einem Bonitätsnachweis abhängig machen.
Bieter sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zugangsdaten zu Onlinekonten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wer für einen Dritten bietet, muss dies vor der Gebotsabgabe mitteilen und seine Vertretungsberechtigung nachweisen.
Das Auktionshaus kann Bieter aus sachlichem Grund von der Teilnahme ausschließen, insbesondere bei falschen Angaben, offenen Forderungen, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder missbräuchlichem Verhalten.
Ein Anspruch auf Annahme eines Gebots oder Erteilung des Zuschlags besteht nicht.
5. Abgabe und Verbindlichkeit von Geboten
Jedes abgegebene Gebot ist verbindlich.
Schriftliche Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion beim Auktionshaus eingegangen sein. Schriftliche Gebote gelten als Höchstgebote und werden nur in dem Umfang ausgeschöpft, der zur Erlangung des Zuschlags erforderlich ist.
Für jedes Gebot ist die angegebene Losnummer maßgeblich. Irrtümer bei der Losnummer gehen grundsätzlich zulasten des Bieters.
6. Zuschlag
Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebots erteilt, sofern kein höheres Gebot abgegeben wird.
Bei gleich hohen Geboten erhält grundsätzlich das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag.
Wurde ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen oder bestehen Zweifel über den Zuschlag, kann das Los erneut aufgerufen werden.
Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder vor dem Zuschlag zurückzuziehen.
Wird das vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt werden. Der Bieter bleibt an sein Vorbehaltsgebot drei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung des Vorbehaltszuschlags zustande.
7. Kaufpreis und Käuferaufgeld
Auf den Zuschlagspreis wird ein Käuferaufgeld von insgesamt 27,37 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer auf das Aufgeld erhoben.
Der zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus:
Beispiel:
Zuschlagspreis: 1.000,00 Euro
Käuferaufgeld: 273,70 Euro
Gesamtbetrag ohne Versandkosten: 1.273,70 Euro
8. Zahlung
Der vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Die Zahlung kann ausschließlich über die vom Auktionshaus angegebenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen.
Der Käufer kommt spätestens nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
9. Eigentum und Abholung
Das Eigentum am ersteigerten Gegenstand geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Kaufvertrag und nach Übergabe auf den Käufer über.
Ersteigerte Gegenstände sind spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Auktion abzuholen, sofern keine Versendung der ersteigerten Ware vereinbart wurde.
Kommt der Käufer mit der Zahlung oder Abholung in Verzug, stehen dem Verkäufer und dem Auktionshaus die gesetzlichen Rechte zu.
Nach vorheriger Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist können insbesondere Lagerkosten, Fremdlagerkosten und sonstige tatsächlich entstandene Aufwendungen berechnet werden.
10. Verpackung und Versand
Eine Verpflichtung des Auktionshauses zur Verpackung oder Versendung besteht nicht.
Verpackung und Versand erfolgen ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und aufgrund einer gesonderten Vereinbarung. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. (In der Regel werden die Versandkosten auf der Rechnung ausgewiesen, zahlt der Käufer diese Versandkosten, gilt dies als Versandwunsch und die Artikel werden in dies Fall selbstverständlich versendet)
Das Auktionshaus kann geeignete Versand-, Verpackungs- oder Transportunternehmen mit der Durchführung beauftragen.
Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Mängelhaftung
Die Gegenstände werden in dem gebrauchten Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden.
Die Sachmängelhaftung des jeweiligen Verkäufers wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Bei gebrauchten Waren, die im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Versteigerung verkauft werden, finden die besonderen Vorschriften der §§ 475 ff. BGB unter den Voraussetzungen des § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB keine Anwendung.
12. Haftung des Auktionshauses
Das Auktionshaus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
13. Online- und Telefongebote
Online- und Telefongebote werden als zusätzliche Dienstleistung angeboten.
Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Telefon-, Internet- oder Portalverbindung jederzeit störungsfrei zur Verfügung steht.
Ein Gebot wird nur berücksichtigt, wenn es dem Versteigerer rechtzeitig und eindeutig zugeht.
Bei erheblichen technischen Störungen kann das Auktionshaus die Versteigerung unterbrechen, fortsetzen, ein Los zurückziehen oder erneut aufrufen.
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14. Nachverkauf
Nicht zugeschlagene Gegenstände können nach der Auktion im Nachverkauf angeboten werden.
Der Kaufvertrag kommt im Nachverkauf mit ausdrücklicher Annahme des Kaufangebots durch das Auktionshaus zustande.
Der Nachverkauf ist keine öffentlich zugängliche Versteigerung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB.
Soweit bei einem Nachverkauf ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Gerichtsstand ist Bremerhaven, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Schlussbestimmungen
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Stand: August 2026
Stichworte: Mauser, Militaria