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Preussen: Garde-Füsilier-Regiment, Helm für Einjährig-Freiwillige mit Paradebus

In Sammlung E.W. Ashwick, Col. USAF-Ret.- Kaiserl...

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Ludwigsburg
ch.Schwarze Lederglocke, mit silbernen Beschlägen, eine Kokarde - da älteres Modell, schwarzer Rosshaar Busch, Seidenrips mit Herstellerbezeichnung.Zustand: I-II
ch.Schwarze Lederglocke, mit silbernen Beschlägen, eine Kokarde - da älteres Modell, schwarzer Rosshaar Busch, Seidenrips mit Herstellerbezeichnung.Zustand: I-II

Sammlung E.W. Ashwick, Col. USAF-Ret.- Kaiserliche Helme und Kopfbedeckungen

Auktionsdatum

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Wichtige Informationen

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AGB

Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH (nachfolgend: „Versteigerer“). Hiervon abweichenden Einkaufsbedingungen widerspricht die Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH ausdrücklich, eine Anerkennung kann nur in schriftlicher Form durch uns erfolgen. Ist ein Widerspruch ausgeschlossen, so treten anstelle widersprechender Bedingungen die gesetzlichen Bestimmungen.

1.2 Versteigerungen erfolgen durch die Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH als Kommissionär in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, welche ungenannt bleiben.

2. DURCHFÜHRUNG DER VERSTEIGERUNG

2.1 Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog aufgeführten Reihenfolge. Die Änderung der Reihenfolge sowie die Verbindung oder Trennung von Katalognummern bleibt vorbehalten.

2.2 Die Höhe des jeweiligen Ausrufs und der jeweiligen Steigerungsrate liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Versteigerers. Die Steigerungsrate beträgt in der Regel 10%.

2.3 Schriftliche Gebote müssen spätestens am Tag vor der Versteigerung vorliegen und den Gegenstand unter Benennung der Katalognummer sowie des gebotenen Preises (Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Umsatzsteuer) benennen. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen dabei zu Lasten des Bieters. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den schriftliche Bieter von der Nichtberücksichtigung seines Gebots in Kenntnis zu setzen. Schriftliche Gebote werden in der Versteigerung wie die Gebote Anwesender behandelt. Sie werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der zur Überbietung anderer Gebote erforderlich ist. Kommt es aufgrund eines Eintragungsfehlers dazu, dass ein schriftlicher Bieter, für einen von ihm bebotenen Artikeln, keinen Zuschlag erhalten hat, wird eine Schadensersatzforderung ausdrücklich ausgeschlossen.

2.4 Telefonische Bieter verpflichten sich, den angegebenen Schätzpreis laut Katalog mindestens zu bieten. Dies gilt entsprechend, wenn sie während der Versteigerung telefonisch nicht zu erreichen sind.

2.5 Personen können von der Versteigerung ausgeschlossen und Gebote abgelehnt werden. Dies gilt insbesondere, wenn ein Bieter der Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH nicht bekannt ist oder zu ihr noch keine Geschäftsverbindung besteht und er nicht spätestens bis zum Ende der Versteigerung Sicherheit in angeforderter Höhe leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebots besteht auch im Falle der Sicherheitsleistung nicht.

3. ZUSCHLAG

3.1 Der Zuschlag wird durch den Versteigerer erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Übergebot abgegeben wird.

3.2 Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der vom Einlieferer genannte Mindestzuschlagspreis nicht erreicht ist. In diesem Fall erlischt das Gebot mit Ablauf von vier Wochen ab dem Tag des Zuschlages, es sei denn, der Versteigerer hat dem Bieter innerhalb dieser Frist die vorbehaltslose Annahme des Gebotes mitgeteilt.

3.3 Geben mehrere Bieter gleich hohe Gebote ab, kann der Versteigerer nach freiem Ermessen einem Bieter den Zuschlag erteilen oder durch Los über den Zuschlag entscheiden.

3.4 Hat der Versteigerer ein höheres Gebot übersehen oder bestehen Zweifel über den Zuschlag, kann er bis zum Abschluss der Versteigerung nach seiner Wahl den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesem Fall wird ein vorausgegangener Zuschlag unwirksam.

4. KAUFPREIS

4.1 Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 23% sowie eventueller Nebenkosten, z.B. für Lagerung und Versand.

4.2 Der Kaufpreis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG), die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird der ermäßigte Steuersatz von 7% auf den Gesamtpreis (Zuschlagspreis zuzüglich 23% Aufgeld = Gesamtpreis zuzüglich 7% USt) berechnet. Im Falle einer Nichtanerkennung der Einstufung zum ermäßigten Steuersatz durch die Finanzbehörden ist der Versteigerer berechtigt, die zu wenig erhobene Umsatzsteuer gegen entsprechenden Nachweis nachzufordern. Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen und der erforderliche Ausfuhrnachweis fristgerecht erbracht ist, wird gezahlte Umsatzsteuer dem Käufer erstattet.

5. KAUFPREISZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, SCHADENERSATZ

5.1 Der Kaufpreis ist in voller Höhe mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig. Zahlungen sind grundsätzlich in bar in EURO an den Versteigerer zu leisten. Ausländische Bieter haben auf Verlangen des Versteigerers bereits vor der Versteigerung bankbestätigte Schecks vorzulegen.

5.2 Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung und wird der Gegenstand nochmals versteigert, nachdem eine vom Versteigerer mit Ablehnungsandrohung gesetzte Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, neben den Kosten für die Lagerung sowohl für das entgangene Entgelt des Versteigerers aus der vorangegangenen Versteigerung als auch für einen etwaigen Mindererlös, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinerlei Anspruch. Zu einem weiteren Gebot ist der Käufer in diesem Fall nicht zugelassen. Der Auktionator ist zudem berechtigt, einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Zuschlagspreises pauschal zu verlangen (wegen entgangenem Gewinn).

6. ABNAHME, LIEFERUNG, SCHADENERSATZ

6.1 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit seiner Erteilung gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Käufer über.

6.2 Der Käufer hat den Versteigerungsgegenstand unverzüglich, spätestens acht Tage nach dem Zuschlag beim Versteigerer abzuholen. Befindet er sich mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz einer vom Versteigerer gesetzten Nachfrist nicht, kann dieser Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen kann. Unbeschadet hiervon kann der Versteigerer ab dem Zeitpunkt des Verzugs pauschalen Schadenersatz in Höhe von 5,00 € je Versteigerungsgegenstand und Tag verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Käufer vorbehalten.

6.3 Die Versendung, Verpackung und Versicherung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. Versandaufträge werden nur ausgeführt, wenn dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der vom Käufer unterschriebene Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle übrigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind.

6.4 Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Versteigerungsgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nach Ziff. 4.1 herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur vollständigen Erfüllung vorbehalten.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Die Versteigerungsgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel zugeschlagen.

7.2 Unbeschadet des Ausschlusses der Gewährleistung nach Ziff. 7.1 wird der Versteigerer rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen vorgetragene Mängelrügen des Käufers an den Einlieferer übermitteln, sofern ihm dies aus tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist.

7.3 Die Katalogbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie sind keine Zusicherung von Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB. Begründete Beanstandungen hinsichtlich der Echtheit müssen innerhalb 30 Tagen nach der Auktion erfolgen. In diesem Fall kann eine Rückerstattung des Kaufpreises bei Rückgabe des Loses erfolgen. Eine Gewährleistung über den angegebenen Zeitraum von 30 Tagen nach Auktionsende seitens der Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für weitergehende Gewährleistungen jedweder Art.

7.4 Spezielle Gewährleistung: Für die im gedruckten Auktionskatalog (Teil Orden und Ehrenzeichen, Deutschland, Europa und Welt) aufgeführten Lose wird die Originalität der Versteigerungsgegenstände ausdrücklich garantiert.

7.5 Der im Internet publizierte Auktionskatalog hat lediglich informativen Charakter. Für die Auktion maßgebend ist die gedruckte Version. Sofern für eine Auktion kein gedruckter Auktionskatalog erstellt wird, tritt der im Internet publizierte Katalog an dessen Stelle. Maßgeblich ist dann dieser, mit den durch den Versteigerer am Tag der Versteigerung öffentlich bekanntgegebenen Änderungen, sofern es solcher bedarf. Diese werden auf einem Ausdruck des Katalogs in den Geschäftsräumen vermerkt, und bleiben ebenda hinterlegt.

8. SCHADENERSATZ DER Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GMBH

8.1 Schadenersatzansprüche gegen die Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH sowie gegen ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrages gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

8.2 Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH sowie ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen.

9. SONSTIGE VEREINBARUNGEN

9.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.

§ 9.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, welche gemäß § 1 HGB bis § 7 HGB Kaufmann kraft Gesetz sind, wird vereinbart, dass Stuttgart Erfüllungsort und Gerichtsstand ist. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen, mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen und mit Personen, welche ihren Sitz im Ausland haben, wird vereinbart, dass Stuttgart Erfüllungsort und Gerichtsstand ist.

9.3 Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf ausländischen Kunden ist der Versteigerer zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten aus der Zeit des Nationalsozialismus verpflichtet. Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden. Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus vorbesichtigen möchten und der Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen. Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung zugesichert. Schriftliche Bieter, die dem Versteigerer nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus gebeten, Art und Zweck ihres Sammelgebietes anzugeben, z. B. Aufbau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die Wehrmacht,etc. Der Versteigerer nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpflichten. Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB). Der Versteigerer bietet diese Gegenstände und den entsprechenden Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wird dies ausdrücklich anerkannt.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechend gilt dies für Regelungslücken.

Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH
General Terms and Conditions
1. APPLICATION FIELD

1.1 The auction conditions of the Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH (subsequent: „auctioneer“) are regarded for all auctions and the related legal transactions. Any purchase conditions that contradict with the stated Terms and Conditions of the Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH can only be agreed by the auctioneer in written form. In case a contradition is excluded, the general lawfull terms and conditions will be taken.

1.2 Auctions happen in the name of the Auktionshaus Ludwigsburg BENE MERENTI GmbH and for invoice of consignors, which remain nameless.
2. IMPLEMENTATION OF AUCTION

2.1 The auction normally takes place in the order of the catalogue. Changes of the order and the combination or separation of catalogue numbers remain reserved.

2.2 The amount of current exclamation and current growth rate stays in dutiful discretion of the auctioneer. The growth rate as per norm is 10%.

2.3 Written bids has to be received one day before the auction takes place and has to name item with designation of the catalogue number and the bid (award price without surcharge and sales tax). Obscurities or inaccuracies are for bidders account. The auctioneer isn't liable to inform the written bidder about omission of his bid. Written bids are treated like bids of attendants. The auctioneer will only make use of the amount that will be necessary to overbid others. In case a bidder does not get his bid, due to a mistake in entering the bids into the absentee-bidder list, any form of claim damages will be contradicted.

2.4 Bidders by phone promise to bid at least the valuation price according to the catalogue. Consequently this takes effect if they aren’t available by phone during the auction.

2.5 The auctioneer can exclude people from the auction and is able to refuse bids. This is specifically valid for bidders who aren’t known of the auctioneer or if there isn't yet a business relationship and the bidder doesn't provide security in the requested amount till the end of the auction. A demand for acceptance of a bid doesn't exist neither in case of a bailout.
3. Sale

3.1 The sale will be granted if there’s no overbid after three appeals of a bid.

3.2 The auctioneer can allocate with reservations. This is specifically valid if the knockdown price set of the deliverer - isn’t reached. In this case the bid expires after four weeks from the day of the award on, unless the auctioneer informs the bidder during this deadline about the unconditional assent to the offer.

3.3 If more than one bidder quote the same bid, the auctioneer is able to decide at his own discretion who will get the award or he can use a lot in order to decide.

3.4 If the auctioneer misses a higher bid or if doubts are in existence about the award he is able to repeat the award in favor of a definite bidder or to offer the item again till the end of the auction. In this case a preceded award is effectless.
4. PURCHASING PRICE

4.1 The purchasing price is made up of the surcharge price, the extra charge of 23% and eventually of the side costs, e.g. for storage and shipping.

4.2 The purchasing price includes the legal sales tax (differential taxation by § 25a valued added tax act), which won’t be shown separately. While using the regular taxation the discounted rate of taxation of 7% will be calculated to the total price (award price plus 23% surcharge = total price plus 7% purchase tax). In case of a disavowal of rating into the discounted rate through the revenue the auctioneer is qualified for demanding the insufficient collected tax for corresponding proof later. Under certain qualifications export shipments are free of sales tax. If these qualifications exist and the corresponding export certification is performed timely, payed sales taxes will be refunded.
5. PAYMENT OF PURCHASING PRICE, DELAYED PAYMENT, COMPENSATION

5.1 The purchasing price is due in the full amount and together with the surcharge of payment. Payments is to be made by cash in EURO to the auctioneer. On demand of the auctioneer foreign bidders have to submit certified checks already before the auction takes place.

5.2 If the purchaser is to default with the purchasing price, the auctioneer can demand - unscathed further rights - default charges in the amount of 5% over the base rate. If the auctioneer demands compensation because of default and the item will be under the hammer again, after a setter grace from the auctioneer with threat of denial has passed, the purchaser, whose rights of the preceding award are expired, is liable next to the costs for storage as well for the lost fee of the auctioneer of the preceding auction as for a possible loss. In this case the bidder isn't approved for further bids. Furthermore the auctioneer is able to charge compensation in the hight of 25% of the hammer price.
6. ACCEPTANCE, DELIVERY, COMPENSATION

6.1 The award commits for acceptance. With the acceptance of a bid, all risks especially the risk of a random decay and a random decline of the item develop upon the purchaser.

6.2 The purchaser has to pick up the item immediately at the auctioneer, eight days after the award for the latest. If he is in delay with this obligation and the collection isn't made in the face of a final deadline because of delay, the auctioneer is able to demand compensation with the measure that he can auction the item off again and he can calculate his loss the same way as with a delayed payment of the purchaser. Thereof save the auctioneer can demand a general compensation in the amount of 5,00 € per item and per day from the moment of delay. The proof of a little damage is reserved to the purchaser.

6.3 The shipment, packaging and insurance of auctioned items is at the expense and risk of the buyer. The auctioneer is merely the intermediary of these services. Shipping orders are only executed if the Auctioneer or the company entrusted with this task is in possession of the shipping order signed by the buyer and if the determined forwarding expenses and all other claims of the Auctioneer have been paid.

6.4 The auctioneer isn't obligated by numeral 4.1 to give the item before the full amount of the purchasing price has been payed. The property stays reseved until the full settlement.
7. GUARANTEE

7.1 The items can be viewed and proofed previous to the auction. They are used and will be awarded without liabilities of the auctioneer for defects.

7.2 Save of exclusion of the guarantee by numeral 7.1 the auctioneer will forward reporter claims of the purchaser during the legal warranty period to the deliverer as long as it isn't impossible for him on real grounds

7.3 The descriptions in the catalogue happen to the best of knowledge of the auctioneer, they aren’t a confirmation of properties in sense of §§ 459 ff German civil code. Founded claims concerning to originality have to happen during 30 days after the auction.

7.4 Special guarantee: The originality of items for lots printed in the auction catalogue (medals and decorations, Germany, Europe and World wide) is guaranteed explicitly.

7.5 The auction catalogue published in the internet is just for informations. Decisive for the auction is the printed version. In case that no printed catalogue is made the one published in the internet takes place of it. This one will be the essential one with all corrections made by the auctioneer at the day of the auction in case some will be necessary. These corrections will be noted on a printout of the catalogue at the business premises and stay deposited ibidem.
8. COMPENSATION OF THE AUCTIONEER

8.1 Liability against the auctioneer plus against his vicarious agents in comparison with the auction or trade or performance of this contract are impossible for whatever legal reason.

8.2 This isn't valid for damages, which bear on a willful or grossly negligent conduct of the auctioneer plus his vicarious agents.
9. MISCELLANEOUS AGREEMENTS

9.1 For legal relationships between auctioneer and purchaser the right of the Federal Republic of Germany is valid. The use of the law about international purchase of flexible items plus the uniform law of the trade of international contracts of purchase of flexible items is impossible.

9.2 It is agreed that Stuttgart is the place of performance and venue in business connections with merchants who are according § 1 HGB till § 7 HGB designated tradesmen by law. In business connections with forensic persons, with special funds under public law and persons, who have their main office outside Germany, it is agreed, that Stuttgart is the place of performance and venue.

9.3 The auctioneer is committed to utmost care and vigilance in dealing with historical objects from the period of the National Socialism as safety for the publicity and with consideration for foreign customers.This objects won’t be exhibit publicly. Title and designation were assumed in the catalogue description as in common usage. Therewith no judging is related. Visitors who want to see items from the period of National Socialism and who aren’t known by the auctioneer are requested to fill in a form with their area of collection. Coincident the notice of §§ 86, 86a criminal code and their strict obedience will be promised. Written bidders who aren't known by the auctioneer himself are asked to indicate their style and purpose of their area of collection if they want to bid for items from the period of National Socialism (e.g. structure of a collection about proceedings of current affairs, like the 2nd world war, the armed forces, etc. based on scientific principles).The auctioneer accepts only bids of bidders who commit to strict obedience of §§ 86, 86a criminal code. By not saying something converse, owner of the catalogue, participants of the auction and bidders assure that they purchase the catalogue and the imaged therein items from the period of National Socialism just for purchase of civic enlightenment, for defense of unconstitutional ambitions, for art, for science, for research, for reporting about proceedings of current affairs or for history or similar purposes (§§ 86a, 86 criminal code). The auctioneer provides this items and the catalogue only under these conditions. This will be admitted explicit by making a bid.

9.4 It doesn't affect the virtue of other clauses if single clauses are or will be inefficient. Virtue clauses which are the closest to the economic purpose of the inefficient compensates the inefficient. The same is valid for omissions.

Vollständige AGBs