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Ernst Jünger. 33 Briefe, davon acht eigenhändig, und 13 eigenhändige Karten, alle mit Unterschrift.

In Moderne Kunst und Seltene Bücher | Nachlass ...

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Hamburg
Ernst Jünger. 33 Briefe, davon acht eigenhändig, und 13 eigenhändige Karten, alle mit Unterschrift. Wilfingen, 12. Juni 1965 - 21. Juni 1994. Meist eine Seite.

Alle an Dr. Heinrich Hellge, Oberstaatsanwalt in Hamburg, und jahrzehntelang ein vertrauter Verehrer von Ernst Jünger. - Der über drei Jahrzehnte andauernde Briefwechsel liefert Einblicke in private Vorlieben Ernst Jüngers, in seine Meinungen über bestimmte Bücher, Künstler und Autoren sowie Informationen zur Edition seiner Werke. - 12. VI. 1965: Hellges Geburtstagsgeschenk, offenbar zwei Bücher, »trafen gleich zwei meiner Neigungen, erstens die für Almanache und dann die für Gourmandise, der ich freilich mehr theoretisch als praktisch huldige.« Man werde sich »hoffentlich einmal bei Dr. des Coudres sehen«. - Danksagungen für Bücher, aber auch einen präparierten Käfer, lobt Hegenbarths Faust-Illustrationen. - Pfingsten 1970: Typoskript »Aus ›Annäherungen‹, deren Manuskript ich heute abgeschlossen habe«, eigenhändig: »Mit bibliophilem Gruss. Schön, dass Sie sich die Zeit nehmen«. - 1972 erwähnt Jünger verschiedene Buchprojekte, u. a. auch seinen Briefwechsel mit Alfred Kubin und die Handeinbände von »Meister Ott«. - 11. I. 1973 erteilt Ernst Jünger auf zwei Formularen Heinrich Hellge die Vollmacht, ihn einer Strafsache wegen Verstoß gegen das »Opiumgesetz« zu verteidigen. Mehrere Briefe dieser Jahre betreffen einen Rechtsstreit mit Dr. Zerner resp. Chemnitz. - 2. X. 1973: »Anbei sende ich Ihnen meine Auffassung von ›Stiefelputzern‹; es geht hoffentlich daraus hervor, daß ich an Antifaschismus nicht im Traum gedacht habe. Bei uns wimmelt es heut allerdings von Leuten, die meinen, den Mißliebigen erledigt zu haben, wenn sie ihn Faschist nennen.« Beilage: Typoskript mit Unterschrift: »Als ›Stiefelputzer› bezeichne ich [...] Lakaien der öffentlichen Meinung, Liebediener der jeweils Regierenden [...]«. - 1974: Berichtet von einer Reise (»In Agadir hatte ich schöne, einsame Tage« und dankt für verschiedene Bücher. - »Dank auch für Ihre Anekdoten zum Fall Chemnitz, in dem die bundesrepublikanische Justiz ihre intellektuelle, ich will nicht einmal sagen richterliche, Impotenz wieder einmal aktenkundig erwiesen hat.« - Beilage: Erster Entwurf einer Satzung für eine E.J.-Gesellschaft. - 3.I.1975: »Ihren Satzungsentwurf habe ich studiert. ›Ernst Jünger Gesellschaft‹ - das klingt ziemlich förmlich; wäre nicht ›Freundeskreis‹ oder etwas Ähnliches besser am Platz? Mit der Zusage zögere ich noch. Sollte man nicht besser warten, bis der geschätzte Autor das Zeitliche gesegnet hat?« - 15. XI. 1976: »Herzlichen Dank für das Lexikon der Seefahrer - es wird mir viel Lektüre aufschlüsseln und mich auf Lücken in meiner Sammlung hinweisen«. - 20. IV. 1977: »Immer länger dauert’s, bis ich ›herumkomme‹. Seitdem ich mich mit dem Fernsehen eingelassen habe, wird’s noch schlimmer; das muß ich wieder abstellen.« Im Hochsommer plant er eine Schiffsreise mit Ernst Klett von Hamburg aus und hat vor, dann u. a. Horst Janssen einzuladen. - 7. IV. 1979: Wir haben in Liberia einige schöne Wochen gehabt [...] Ein kurzer Winteraufenthalt in den Tropen wirkt auf mich wie eine Sauna - und wie diese sollte er nicht zu lange währen.« - 21. VI. 1994: Beileidsbrief zum Tod von Margarete Hellge, der Ehefrau des Freundes. - Beilage: Viele Einladungen zu Empfängen und Feierlichkeiten, Briefe beider Ehefrauen sowie von Schriftstellern, Verlegern und Künstlern aus dem Umfeld und Briefkopien einiger Gegenbriefe Heinrich Hellges. Zeitungsartikel, Kopien usw.

Ernst Jünger. 33 Briefe, davon acht eigenhändig, und 13 eigenhändige Karten, alle mit Unterschrift. Wilfingen, 12. Juni 1965 - 21. Juni 1994. Meist eine Seite.

Alle an Dr. Heinrich Hellge, Oberstaatsanwalt in Hamburg, und jahrzehntelang ein vertrauter Verehrer von Ernst Jünger. - Der über drei Jahrzehnte andauernde Briefwechsel liefert Einblicke in private Vorlieben Ernst Jüngers, in seine Meinungen über bestimmte Bücher, Künstler und Autoren sowie Informationen zur Edition seiner Werke. - 12. VI. 1965: Hellges Geburtstagsgeschenk, offenbar zwei Bücher, »trafen gleich zwei meiner Neigungen, erstens die für Almanache und dann die für Gourmandise, der ich freilich mehr theoretisch als praktisch huldige.« Man werde sich »hoffentlich einmal bei Dr. des Coudres sehen«. - Danksagungen für Bücher, aber auch einen präparierten Käfer, lobt Hegenbarths Faust-Illustrationen. - Pfingsten 1970: Typoskript »Aus ›Annäherungen‹, deren Manuskript ich heute abgeschlossen habe«, eigenhändig: »Mit bibliophilem Gruss. Schön, dass Sie sich die Zeit nehmen«. - 1972 erwähnt Jünger verschiedene Buchprojekte, u. a. auch seinen Briefwechsel mit Alfred Kubin und die Handeinbände von »Meister Ott«. - 11. I. 1973 erteilt Ernst Jünger auf zwei Formularen Heinrich Hellge die Vollmacht, ihn einer Strafsache wegen Verstoß gegen das »Opiumgesetz« zu verteidigen. Mehrere Briefe dieser Jahre betreffen einen Rechtsstreit mit Dr. Zerner resp. Chemnitz. - 2. X. 1973: »Anbei sende ich Ihnen meine Auffassung von ›Stiefelputzern‹; es geht hoffentlich daraus hervor, daß ich an Antifaschismus nicht im Traum gedacht habe. Bei uns wimmelt es heut allerdings von Leuten, die meinen, den Mißliebigen erledigt zu haben, wenn sie ihn Faschist nennen.« Beilage: Typoskript mit Unterschrift: »Als ›Stiefelputzer› bezeichne ich [...] Lakaien der öffentlichen Meinung, Liebediener der jeweils Regierenden [...]«. - 1974: Berichtet von einer Reise (»In Agadir hatte ich schöne, einsame Tage« und dankt für verschiedene Bücher. - »Dank auch für Ihre Anekdoten zum Fall Chemnitz, in dem die bundesrepublikanische Justiz ihre intellektuelle, ich will nicht einmal sagen richterliche, Impotenz wieder einmal aktenkundig erwiesen hat.« - Beilage: Erster Entwurf einer Satzung für eine E.J.-Gesellschaft. - 3.I.1975: »Ihren Satzungsentwurf habe ich studiert. ›Ernst Jünger Gesellschaft‹ - das klingt ziemlich förmlich; wäre nicht ›Freundeskreis‹ oder etwas Ähnliches besser am Platz? Mit der Zusage zögere ich noch. Sollte man nicht besser warten, bis der geschätzte Autor das Zeitliche gesegnet hat?« - 15. XI. 1976: »Herzlichen Dank für das Lexikon der Seefahrer - es wird mir viel Lektüre aufschlüsseln und mich auf Lücken in meiner Sammlung hinweisen«. - 20. IV. 1977: »Immer länger dauert’s, bis ich ›herumkomme‹. Seitdem ich mich mit dem Fernsehen eingelassen habe, wird’s noch schlimmer; das muß ich wieder abstellen.« Im Hochsommer plant er eine Schiffsreise mit Ernst Klett von Hamburg aus und hat vor, dann u. a. Horst Janssen einzuladen. - 7. IV. 1979: Wir haben in Liberia einige schöne Wochen gehabt [...] Ein kurzer Winteraufenthalt in den Tropen wirkt auf mich wie eine Sauna - und wie diese sollte er nicht zu lange währen.« - 21. VI. 1994: Beileidsbrief zum Tod von Margarete Hellge, der Ehefrau des Freundes. - Beilage: Viele Einladungen zu Empfängen und Feierlichkeiten, Briefe beider Ehefrauen sowie von Schriftstellern, Verlegern und Künstlern aus dem Umfeld und Briefkopien einiger Gegenbriefe Heinrich Hellges. Zeitungsartikel, Kopien usw.

Moderne Kunst und Seltene Bücher | Nachlass Tomas Otto · Thomas Mann · Nachlass Paul Schommer

Auktionsdatum
Lose: 1-400
Lose: 401-684
Ort der Versteigerung
Osterbekstraße 86 A
Hamburg
22083
Germany

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Wichtige Informationen

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Auf den Zuschlagpreis berechnen wir ein Aufgeld von 30% (inklusive Mehrwertsteuer) oder 22% Aufgeld (ohne MwSt). Weitere Nebenkosten können für Folgerecht (2%), Versand und Versicherung entstehen. Für Käufer aus Ländern außerhalb der EU und für EU-Händler mit VATNo. entfällt die deutsche Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns Ihre VATNo. bereits bei Gebotsabgabe mit.


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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem Schätzpreis. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Darüber hinaus behält er sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von Gründen zurückweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, müssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Versteigerer entstehenden Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgeführt. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen des Versteigerers sein. Für die Bearbeitung von später eintreffenden Geboten kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden müssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 30% (einschließlich 19% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und für Käufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 22% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil für das vom Versteigerer für bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthält) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind gekennzeichnet.
Ausländischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; ausländischen Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch Rücksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »Gelangensbestätigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der Empfänger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Käufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
9. Die Auslieferung der ersteigerten Gegenstände erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollständige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Käufer darüber hinaus für alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere für Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und Währungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.

11. Die verstärkten Gewährleistungsrechte des Verbrauchsgüterkaufs gelten nicht, da es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung handelt. (§ 474 Absatz 2 BGB)

12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

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