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Luise Charlotte Koch | Entwürfe für KPM | versch. Techniken | 1940er bis 1990er Jahre

In 3. Kunst- und Autographenauktion

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Berlin
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Berlin

Luise Charlotte Koch

Entwürfe für KPM

Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Fotografie, Typoskript, Kupferdruck, Holzschnitt | Papier | 1940er bis 1990er Jahre


Beschreibung
Sammlung von 5 Entwurfszeichnungen der KPM-Malerin. Darunter „Lächelnde Säule“, abstrakt humoristische Entwürfe aus dem Todesjahr, Vasenentwürfe für KPM. – Dabei: 1 Fotografie von Tassen mit Motiven des Rathauses Schöneberg und des Humboldt-Schlosses. Dazu gehörig 11 Blatt Kupferdrucke mit den Motiven des Chinesischen Pavillons in Sanssouci, des Berliner Reichstages, des Olympiastadions Berlin zur ISTAF 1958 sowie industrielle Bauten und technische Motive bis hin zu tierischen Emblemen und einem Weihnachtsschriftzug als Vorlagen. – Dabei: 3 Fotografien Porzellanmalereien von feinen Blumenbouquets mit Faltern sowie 2 Typoskript-Briefe der „Ernst Röttgers Buch- und Kunsthandlung, Friedr. Lometsch“ an Luise-Charlotte Koch von 1946, handsigniert von Fritz Lometsch über eine geplante Ausstellung mit Zeichnungen der Künstlerin. - Beigegeben: Holzschnitt auf Japanpapier, Straßenszene, von Jäger (KPM-Malerei-Meister) von 1944(?). Monogrammiert und datiert. – Des Weiteren 1 Faltblatt zu den KPM-Marken und den Malereien. – Abwechslungsreiche Sammlung.

Beschriftung
Die Entwürfe mehrheitlich auf den Blättern bzw. Trägern monogrammiert "LCK". Die Kupferdrucke teils mit Bleistuftannotationen in den Rändern.

Zustand
Die Entwürfe teils auf Träger zusammenmontiert, teils auf Transparentpapier. Teils gebräunt, knickspurig oder mit kurzen Randeinrissen bzw. kleineren Fehlstellen. Insgesamt wohl erhalten.

Maße
Von 6 x 12 cm bis 22 x 26 cm

Provenienz
Aus Berliner Privatbesitz.



Vita Luise Charlotte Koch
Luise-Charlotte Koch (geboren 1917 in Bunzlau; gestorben 1995) war eine deutsche Porzellanmalerin und Dekorentwerferin, die vor allem mit der Königlichen beziehungsweise Staatlichen Porzellan-Manufaktur Berlin verbunden ist. Sie studierte von 1933 bis 1937 in Berlin an der Textil- und Modeschule Gebrauchs- und Modegrafik und begann anschließend ihre Ausbildung zur Porzellanmalerin bei der KPM, die in Quellen für diese Malerinnengeneration mit 1938/39 angegeben wird. Ab 1940 arbeitete sie in der Manufaktur als Malerin, und nach der kriegsbedingten Verlagerung von KPM-Bereichen nach Selb im Jahr 1943 setzte sie ihre Tätigkeit im Kontext dieser Auslagerung fort. 1946 wurde Koch, gemeinsam mit ihrer Kollegin Sigrid von Unruh, zur künstlerischen Mitarbeiterin für die Entwurfsarbeit in der Malerei berufen und gehörte damit zu den prägenden Kräften für neue Dekore in der Nachkriegszeit. Koch ist besonders für abstrakte und geometrisch strukturierte Dekore bekannt, die sich an der KPM seit den 1930er Jahren entwickelten und von ihr und Sigrid von Unruh bis weit in die folgenden Jahrzehnte mitgeprägt wurden. Ein prominentes, namentlich mit ihr verbundenes Beispiel ist der 1955 für einen Privatauftrag entwickelte Dekor BLOCKSTREIFEN, der später ausdrücklich als Inspirationsquelle für neuere KPM-Editionen genannt wurde.

Luise Charlotte Koch

Entwürfe für KPM

Bleistift, Feder, Kugelschreiber, Fotografie, Typoskript, Kupferdruck, Holzschnitt | Papier | 1940er bis 1990er Jahre


Beschreibung
Sammlung von 5 Entwurfszeichnungen der KPM-Malerin. Darunter „Lächelnde Säule“, abstrakt humoristische Entwürfe aus dem Todesjahr, Vasenentwürfe für KPM. – Dabei: 1 Fotografie von Tassen mit Motiven des Rathauses Schöneberg und des Humboldt-Schlosses. Dazu gehörig 11 Blatt Kupferdrucke mit den Motiven des Chinesischen Pavillons in Sanssouci, des Berliner Reichstages, des Olympiastadions Berlin zur ISTAF 1958 sowie industrielle Bauten und technische Motive bis hin zu tierischen Emblemen und einem Weihnachtsschriftzug als Vorlagen. – Dabei: 3 Fotografien Porzellanmalereien von feinen Blumenbouquets mit Faltern sowie 2 Typoskript-Briefe der „Ernst Röttgers Buch- und Kunsthandlung, Friedr. Lometsch“ an Luise-Charlotte Koch von 1946, handsigniert von Fritz Lometsch über eine geplante Ausstellung mit Zeichnungen der Künstlerin. - Beigegeben: Holzschnitt auf Japanpapier, Straßenszene, von Jäger (KPM-Malerei-Meister) von 1944(?). Monogrammiert und datiert. – Des Weiteren 1 Faltblatt zu den KPM-Marken und den Malereien. – Abwechslungsreiche Sammlung.

Beschriftung
Die Entwürfe mehrheitlich auf den Blättern bzw. Trägern monogrammiert "LCK". Die Kupferdrucke teils mit Bleistuftannotationen in den Rändern.

Zustand
Die Entwürfe teils auf Träger zusammenmontiert, teils auf Transparentpapier. Teils gebräunt, knickspurig oder mit kurzen Randeinrissen bzw. kleineren Fehlstellen. Insgesamt wohl erhalten.

Maße
Von 6 x 12 cm bis 22 x 26 cm

Provenienz
Aus Berliner Privatbesitz.



Vita Luise Charlotte Koch
Luise-Charlotte Koch (geboren 1917 in Bunzlau; gestorben 1995) war eine deutsche Porzellanmalerin und Dekorentwerferin, die vor allem mit der Königlichen beziehungsweise Staatlichen Porzellan-Manufaktur Berlin verbunden ist. Sie studierte von 1933 bis 1937 in Berlin an der Textil- und Modeschule Gebrauchs- und Modegrafik und begann anschließend ihre Ausbildung zur Porzellanmalerin bei der KPM, die in Quellen für diese Malerinnengeneration mit 1938/39 angegeben wird. Ab 1940 arbeitete sie in der Manufaktur als Malerin, und nach der kriegsbedingten Verlagerung von KPM-Bereichen nach Selb im Jahr 1943 setzte sie ihre Tätigkeit im Kontext dieser Auslagerung fort. 1946 wurde Koch, gemeinsam mit ihrer Kollegin Sigrid von Unruh, zur künstlerischen Mitarbeiterin für die Entwurfsarbeit in der Malerei berufen und gehörte damit zu den prägenden Kräften für neue Dekore in der Nachkriegszeit. Koch ist besonders für abstrakte und geometrisch strukturierte Dekore bekannt, die sich an der KPM seit den 1930er Jahren entwickelten und von ihr und Sigrid von Unruh bis weit in die folgenden Jahrzehnte mitgeprägt wurden. Ein prominentes, namentlich mit ihr verbundenes Beispiel ist der 1955 für einen Privatauftrag entwickelte Dekor BLOCKSTREIFEN, der später ausdrücklich als Inspirationsquelle für neuere KPM-Editionen genannt wurde.

3. Kunst- und Autographenauktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Friedrichstraße 232
Berlin
10969
Germany

Die Versandkosten berechnen wir individuell für jeden Kunden. Ihr persönliches Versandkostenangebot erhalten Sie im Anhang Ihrer Bieter-Rechnung. Die Kosten setzten sich hierbei aus dem Porto sowie Kosten für das Verpackungsmaterial und den Verpackungsaufwand zusammen. Ein persönliches Versandangebot kann vor der Auktion bei uns unter auktionshaus@flanelsago.de eingeholt werden.

Wichtige Informationen

Wir erheben ein Aufgeld in Höhe von 25 % Aufgeld zzgl.19 % MwSt.

AGB

§1 Der Versteigerer

  1. Der Auktionator des Auktionshaues Flanel Sago, Friedrichstr. 232., 10969  Berlin versteigert im fremden Namen und auf fremde Rechnung für private und gewerbliche Auftraggeber. 
  2. Die im Eigentum des Versteigerers oder des Auktionshauses befindlichen Gegenstände werden im Katalog mit ‚E‘ gekennzeichnet.
  3. Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen. Die Versteigerungsbedingungen sind im Internet auf der Seite des Auktionshauses und durch einen deutlich sichtbaren Aushang in dem Raum der Auktion zum Termin der Auktion veröffentlicht. Durch Abgabe eines Gebots erkennt der Käufer diese Versteigerungsbedingungen als verbindlich an.

§2 Katalog und Vorbesichtigung

  1. Die Beschreibungen der Objekte in den Versteigerungs-Listen und Katalogen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet. Angaben zur Provenienz, Echtheit und Nämlichkeit der zur Versteigerung stehenden Kunstwerke beruhen auf Angaben der Einlieferer. 
  2. Der Auktionator ist berechtigt, Angaben aus dem Katalog durch Aushang am Ort der Versteigerung oder unmittelbar vor der Versteigerung mündlich zu berichtigen oder zu ergänzen.
  3. Alle zur Auktion gelangenden Objekte können mindestens 2 Stunden vor der Auktion zu den angegebenen Vorbesichtigungszeiten besichtigt werden. Die Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Es handelt sich um eine freiwillige Versteigerung.

§3 Durchführung der Versteigerung

  1. Das Bieten auf der Auktion ist erst nach einer Erteilung einer Bieternummer durch den Auktionator möglich. Für die Erteilung einer Bieternummer ist eine Registrierung erforderlich, die spätestens am Tag vor der Auktion erfolgen muss. Die erteilte Bieternummer darf nicht an dritte zugänglich gemacht werden. Bei einem schuldhaften Verstoß haftet der Bieter für die daraus entstandenen Schäden. Die Abgabe von Geboten im Saal ist nur durch den Bieter persönlich möglich.
  2. Jede Losnummer bildet einen selbständigen Kaufgegenstand. Der Auktionator ist berechtigt, Losnummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen.
  3. Gebote im Saal werden unter Verwendung der Bieternummer abgegeben. Durch den Zuschlag des Auktionators kommt ein Kaufvertrag zustande.
  4. Internetgebote, die bei dem Auktionator während einer laufenden Auktion über eine Partnerplattformen abgegeben werden, werden wie Gebote aus dem Saal berücksichtigt. Eventuell anfallende Gebühren für Zuschläge, die für ein Gebot über eine Partnerplattform anfallen können, werden vor der Auktion durch den Auktionator bekanntgegeben. Gebote, die vor der Versteigerung über das Internet abgegeben werden (sog. Autobids), werden rechtlich nicht wie schriftliche Gebote behandelt, da sie für den Auktionator nicht im Auktionsbuch sichtbar sind. Der Bieter erkennt mit Abgabe eines Gebots über das Internet (z.B. durch eine Partnerplattform des Auktionshauses) die Versteigerungsbedingungen als Verbindlich an.
  5. Schriftlich übermittelte Gebote bedürfen für ihre Gültigkeit einer Bestätigung durch den Auktionator. Mit der Abgabe eines Gebotes in Schrift- oder Textform beauftragt der Bieter den Auktionator, sein Gebot bis zu dem Betrag in Anspruch zu nehmen, der notwendig ist, um andere Gebote zu überbieten. Der Bieter erkennt mit Abgabe eines schriftlichen Gebots die Versteigerungsbedingungen als Verbindlich an.
  6. Telefongebote sind zulässig, wenn der Bieter mindestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion dies schriftlich beantragt und das Auktionshaus dies bestätigt hat. Die telefonisch übermittelten Gebote und Weisungen werden während der Auktion durch eine im Raum der Auktion anwesende und vom Auktionator dafür beauftragten Person entgegengenommen und an den Auktionator weitergeleitet. Sie werden wie Saalgebote behandelt. Für das Zustandekommen der Leitung oder Übermittlungsfehler haftet das Auktionshaus nicht. Durch Anmeldung zum telefonischen Bieten wird der Startpreis geboten.
  7. Der Auktionator kann ein Gebot ablehnen, bzw. sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten. Der Startpreis wird vom Auktionator in Euro festgelegt. Alle Gebote werden ebenfalls in Euro entgegengenommen. Gesteigert wird im Regelfall in Schritten um jeweils 5-10 % des vorangegangenen Gebots. Die Gebotsschritte können während der Auktion vom Auktionator selbst festgelegt werden. Der Auktionator kann nach eigenem Ermessen Bedingungen für Gebote festlegen, Gebote ablehnen oder den Zuschlag für ein bestimmtes Objekt verweigern. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot gültig. Liegen mehrere gleich hohe Gebote für dasselbe Objekt vor, so bekommt das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag. Sollte der Auktionator während der Auktion ein rechtzeitig höheres Gebot übersehen haben und vom entsprechenden Bieter einen unverzüglichen Widerspruch erhalten haben, ist der Auktionator berechtig den Zuschlag zu widerrufen und das Objekt während der Auktion erneut auszurufen. Ebenso kann er einen Zuschlag widerrufen, wenn sonstige Zweifel an dem Zuschlag für das entsprechende Los bestehen. In diesem Fall wird ein bereits erteilter Zuschlag unwirksam.
  8. Sollte bei einem Los kein Gebot eingehen, welches über dem Ausrufpreis liegt, so ist der Auktionator berechtig, unter Vorbehalt bei einem darunter liegenden Gebot einen Zuschlag zu erteilen. Nach der Auktion wird der Auktionator bei dem Einlieferer zu erfragen, ob er diesem Gebot zugestimmt. In diesem Fall bleibt der Bieter 6 Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Auktionator den Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, ob der Einlieferer dem Gebot zustimmt. 
  9. Wenn nach dreimaligem Ausrufen des Höchstgebots durch den Auktionator kein höheres Gebot abgegeben wird und der Zuschlag nicht vom Auktionator widerrufen wird, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Auktionator und dem Bieter zustande, der den Zuschlag erhielt. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Auktionator nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen und dergleichen auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 

§4 Kaufpreis, Zahlung, Entgegennahme der ersteigerten Kunstwerke

  1. Der Kaufpreis setzt sich folgend zusammen:
    a)       Der Zuschlagspreis (auch Hammerpreis genannt), der während der Auktion durch den Auktionator ausgerufen wurde.
    b)       Einem Aufgeld in Höhe von 25% zzgl. 19% MwSt. Dieses wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    c)       Einer Beteiligung zur Hälfte an der gesetzlichen Folgerechtsabgabe für das ersteigerte Objekt. Diese fällt gemäß § 26 UrhG für Kunstwerke mit einem      Zuschlagspreis von 400 € oder mehr an, wenn der Tod des Urhebers zu Beginn des Kalenderjahres, in das der Verkauf fällt, noch nicht mindestens 70 Jahre zurückliegt. Die Folgerechtabgabe beträgt 4% des Zuschlagpreises, der vom Käufer zu übernehmender Anteil also 2% des Zuschlagpreises
  2. Der Kaufpreis ist entsprechend der Rechnung binnen 14 Tagen nach der Auktion an das Auktionshaus zu zahlen. Die Gegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Einlieferers, bis der jeweilige Kaufpreis und sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. 
  3. Die Abnahme der ersteigerten Sachen muss innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für die Aufbewahrung ersteigerter Sachen kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden. Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers. Dafür anfallende Kosten können vor der Auktion schriftlich bei dem Auktionator erfragt werden. 
  4. Bei Weigerung der Abnahme oder der Zahlung haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der genannte Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf Mehrerlös keinen Anspruch.
  5. Im Falle der Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Auktionator weiterhin durch den Verkäufer vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstigen Leistungen in seinem Namen einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Der Wohnort des Versteigerers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.
  6. Käufer sind nicht berechtigt, Abzüge zu machen oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. 
  7. Die akzeptierten Zahlungsmöglichkeiten sind SEPA-Überweisung auf das auf der Rechnung genannte Konto des Auktionators, Zahlung per PayPal oder eine Zahlung per EC-Karte in den Räumlichkeiten der Auktion am Tag der Auktion.

§5 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
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