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Franz Schmelhaus/ Becker & Mass Berlin | Emmy Krüger Fotografien | Fotografie | um 1910/ 1956

In 3. Kunst- und Autographenauktion

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Berlin

Franz Schmelhaus/ Becker & Mass Berlin

Emmy Krüger Fotografien

um 1910/ 1956 | Fotografie | Papier


Beschreibung
7 Fotografien der Opernsängerin Emmy Krüger u.a. im Kostüm, aus der Zeit ihres Karrierebeginns um 1910. 4 Fotografien von dem bekannten Zürcher Fotografen Franz Schmelhaus, 3 Fotografien des renommierten Berliner Foto-Ateliers "Becker & Maass". Beigegeben: Hefter mit Krügers Biografie sowie eines nachträglich eigenhändig korrigierten Aufsatzes des Schweizer Musikers Max Conrad über .

Beschriftung
Sämtlich mit Atelierstempel "F. Schmelhaus" und "Becker & Maass Berlin". Der Hefter außen in schwarzer Tinte beschriftet.

Zustand
Konvolut: 7 Fotografien und ein Hefter mit Aufzeichnungen. Die Fotografien verso sämtlich auf unterschiedlich gefärbte Trägerkartons montiert. Die Aufnahmen von Schmelhaus teils mit Bleistift überarbeitet. Die Fotografien mit leichten Oberflächenblessuren, teils etwas verblasst, etwas gebrauchsspurig, vergilbt, blass stockfleckig und stellenweise leicht angeschmutzt. Die Träger griffspurig, vergilbt, in den Rändern stellenweise angeschmutzt, stockfleckig, die Ecken knickfaltig, in den Rändern teils bestoßen, verso stellenweise Montagereste und Überlagerungsspuren. Summa in guter Erhaltung. Beigabe: Die Dokumente maschinengeschrieben, der Aufsatz von Conrad eigenhändig korrigiert. Das Papier vergilbt, griffspurig, im oberen Rand wellig, etwas angeschmutzt, stock- und rostfleckig, in den Rändern teils etwas berissen. Der Hefter auf dem Einband in Tinte beschriftet, stark gebräunt und rostspurig,

Maße
ca. 23 x 16,5 cm (Träger ca. 35,5 x 25 cm)

Provenienz
Aus Berliner Privatbesitz.


Vita Emmy Krüger
Emmy Krüger (geboren 1886 in Bad Homburg vor der Höhe, gestorben 1976 in Zürich) war eine bedeutende deutsche Opernsängerin und dramatische Sopranistin. Sie erhielt ihre vokale Ausbildung am Raff-Konservatorium in Frankfurt am Main und vertiefte diese unter anderem bei der renommierten Sängerin Lilli Lehmann in Berlin. Ihren Bühnenauftakt fand sie 1910 am Stadttheater Zürich, wo sie bis 1914 engagiert war, bevor sie an die Hofoper München wechselte. Dort sang sie in mehreren Uraufführungen, darunter die Titelrolle in Erich Wolfgang Korngolds „Violanta“ (1916) und die Rolle der Silla in Hans Pfitzners „Palestrina“ (1917) und etablierte sich als gefragte Interpretin. Neben dramatischen Sopranpartien gehörten gelegentlich auch mezzo-soprane Rollen wie Octavian in Richard Strauss’ Der Rosenkavalier zu ihrem Repertoire, die sie bereits 1911 in Zürich und später unter der Leitung des Komponisten selbst sang. Krüger gastierte regelmäßig bei den Bayreuther Festspielen in den 1920er und 1930er Jahren, insbesondere in der Rolle der Isolde in Richard Wagners "Tristan und Isolde", die zu einer ihrer Paraderollen wurde. Nach weiteren Stationen, etwa am Stadttheater Hamburg und an der Wiener Staatsoper, beendete sie ihre aktive Bühnenkarriere Anfang der 1930er Jahre und widmete sich ab den späten 1930er Jahren der Gesangs- und Opernausbildung, unter anderem an der Akademie der Tonkunst in München und später in Zürich. Sie starb 1976 im Alter von 90 Jahren in Zürich und hinterließ ein bleibendes Vermächtnis als herausragende Wagner-Interpretin ihrer Zeit.

Vita Max Conrad
Max Conrad (geboren 1872 in Berlin, gestorben 1963 in Zürich) war ein bedeutender Schweizer Musiker, Kapellmeister, Dirigent und Komponist des frühen bis mittleren 20. Jahrhunderts. Er wurde in Berlin geboren und erhielt seine musikalische Ausbildung wahrscheinlich in klassischen Disziplinen wie Komposition und Orchesterleitung, bevor er seinen Weg in die professionelle Musikszene fand. Conrad wirkte über viele Jahre als aktiver Musiker in der deutschsprachigen Theater- und Konzertlandschaft und erwarb sich insbesondere einen Ruf als Kapellmeister und Dirigent, der sowohl symphonische als auch Bühnenmusik verantwortete. Seine Laufbahn führte ihn u. a. an namhafte Theater und Musikensembles, wo er als Leiter des Orchesters und musikalischer Organisator tätig war; zeitweise war er auch erster Kapellmeister am Stadttheater Zürich und komponierte Bühnen- und Konzertmusik, die zu den damaligen Repertoires zählte. In der Spielzeit um 1932 etwa wirkte seine Musik im Theaterkontext mit, etwa bei der Dresdner Erstaufführung des Weihnachtsmärchens "O Tannebaum!".

Vita Becker & Mass Berlin
Becker & Maass war ein bedeutendes fotografisches Studio in Berlin, das vom 1. Januar 1890 bis mindestens zum 18. August 1957 bestand und über mehrere Jahrzehnte zu den bekannten Adressen der Berliner Porträt- und Modefotografie gehörte. Das Atelier wurde ursprünglich von den Fotografen Otto Paul Becker (1850–1892) und Heinrich Maaß (1860–1930) gegründet und firmierte zunächst als Otto Becker & Maass. Nach dem frühen Tod Beckers setzte Maaß das Geschäft mit wechselnden Partnern fort. In der langen Geschichte des Studios übernahm Marie Boehm (1863–1953) 1896 die Leitung und prägte die künstlerische Ausrichtung über viele Jahre. Unter der Leitung von Boehm entwickelte sich Becker & Maass um die Jahrhundertwende und in den 1920er/1930er-Jahren zu einem wichtigen Zentrum der klassischen Studio- und Porträtfotografie in Berlin; es war zugleich ein Treffpunkt der gehobenen Kunst- und Kulturszene der Stadt. Das Atelier bot Porträtaufnahmen von Persönlichkeiten der Gesellschaft und Kultur und trug zur visuell dokumentierten Geschichte Berlins bei. Zahlreiche studioinszenierte Fotografien aus dieser Zeit, darunter Mode- und Gesellschaftsporträts sowie Reproduktionen für Postkarten und Druckproduktionen, zeugen vom breiten Spektrum der fotografischen Tätigkeit des Hauses.

Franz Schmelhaus/ Becker & Mass Berlin

Emmy Krüger Fotografien

um 1910/ 1956 | Fotografie | Papier


Beschreibung
7 Fotografien der Opernsängerin Emmy Krüger u.a. im Kostüm, aus der Zeit ihres Karrierebeginns um 1910. 4 Fotografien von dem bekannten Zürcher Fotografen Franz Schmelhaus, 3 Fotografien des renommierten Berliner Foto-Ateliers "Becker & Maass". Beigegeben: Hefter mit Krügers Biografie sowie eines nachträglich eigenhändig korrigierten Aufsatzes des Schweizer Musikers Max Conrad über .

Beschriftung
Sämtlich mit Atelierstempel "F. Schmelhaus" und "Becker & Maass Berlin". Der Hefter außen in schwarzer Tinte beschriftet.

Zustand
Konvolut: 7 Fotografien und ein Hefter mit Aufzeichnungen. Die Fotografien verso sämtlich auf unterschiedlich gefärbte Trägerkartons montiert. Die Aufnahmen von Schmelhaus teils mit Bleistift überarbeitet. Die Fotografien mit leichten Oberflächenblessuren, teils etwas verblasst, etwas gebrauchsspurig, vergilbt, blass stockfleckig und stellenweise leicht angeschmutzt. Die Träger griffspurig, vergilbt, in den Rändern stellenweise angeschmutzt, stockfleckig, die Ecken knickfaltig, in den Rändern teils bestoßen, verso stellenweise Montagereste und Überlagerungsspuren. Summa in guter Erhaltung. Beigabe: Die Dokumente maschinengeschrieben, der Aufsatz von Conrad eigenhändig korrigiert. Das Papier vergilbt, griffspurig, im oberen Rand wellig, etwas angeschmutzt, stock- und rostfleckig, in den Rändern teils etwas berissen. Der Hefter auf dem Einband in Tinte beschriftet, stark gebräunt und rostspurig,

Maße
ca. 23 x 16,5 cm (Träger ca. 35,5 x 25 cm)

Provenienz
Aus Berliner Privatbesitz.


Vita Emmy Krüger
Emmy Krüger (geboren 1886 in Bad Homburg vor der Höhe, gestorben 1976 in Zürich) war eine bedeutende deutsche Opernsängerin und dramatische Sopranistin. Sie erhielt ihre vokale Ausbildung am Raff-Konservatorium in Frankfurt am Main und vertiefte diese unter anderem bei der renommierten Sängerin Lilli Lehmann in Berlin. Ihren Bühnenauftakt fand sie 1910 am Stadttheater Zürich, wo sie bis 1914 engagiert war, bevor sie an die Hofoper München wechselte. Dort sang sie in mehreren Uraufführungen, darunter die Titelrolle in Erich Wolfgang Korngolds „Violanta“ (1916) und die Rolle der Silla in Hans Pfitzners „Palestrina“ (1917) und etablierte sich als gefragte Interpretin. Neben dramatischen Sopranpartien gehörten gelegentlich auch mezzo-soprane Rollen wie Octavian in Richard Strauss’ Der Rosenkavalier zu ihrem Repertoire, die sie bereits 1911 in Zürich und später unter der Leitung des Komponisten selbst sang. Krüger gastierte regelmäßig bei den Bayreuther Festspielen in den 1920er und 1930er Jahren, insbesondere in der Rolle der Isolde in Richard Wagners "Tristan und Isolde", die zu einer ihrer Paraderollen wurde. Nach weiteren Stationen, etwa am Stadttheater Hamburg und an der Wiener Staatsoper, beendete sie ihre aktive Bühnenkarriere Anfang der 1930er Jahre und widmete sich ab den späten 1930er Jahren der Gesangs- und Opernausbildung, unter anderem an der Akademie der Tonkunst in München und später in Zürich. Sie starb 1976 im Alter von 90 Jahren in Zürich und hinterließ ein bleibendes Vermächtnis als herausragende Wagner-Interpretin ihrer Zeit.

Vita Max Conrad
Max Conrad (geboren 1872 in Berlin, gestorben 1963 in Zürich) war ein bedeutender Schweizer Musiker, Kapellmeister, Dirigent und Komponist des frühen bis mittleren 20. Jahrhunderts. Er wurde in Berlin geboren und erhielt seine musikalische Ausbildung wahrscheinlich in klassischen Disziplinen wie Komposition und Orchesterleitung, bevor er seinen Weg in die professionelle Musikszene fand. Conrad wirkte über viele Jahre als aktiver Musiker in der deutschsprachigen Theater- und Konzertlandschaft und erwarb sich insbesondere einen Ruf als Kapellmeister und Dirigent, der sowohl symphonische als auch Bühnenmusik verantwortete. Seine Laufbahn führte ihn u. a. an namhafte Theater und Musikensembles, wo er als Leiter des Orchesters und musikalischer Organisator tätig war; zeitweise war er auch erster Kapellmeister am Stadttheater Zürich und komponierte Bühnen- und Konzertmusik, die zu den damaligen Repertoires zählte. In der Spielzeit um 1932 etwa wirkte seine Musik im Theaterkontext mit, etwa bei der Dresdner Erstaufführung des Weihnachtsmärchens "O Tannebaum!".

Vita Becker & Mass Berlin
Becker & Maass war ein bedeutendes fotografisches Studio in Berlin, das vom 1. Januar 1890 bis mindestens zum 18. August 1957 bestand und über mehrere Jahrzehnte zu den bekannten Adressen der Berliner Porträt- und Modefotografie gehörte. Das Atelier wurde ursprünglich von den Fotografen Otto Paul Becker (1850–1892) und Heinrich Maaß (1860–1930) gegründet und firmierte zunächst als Otto Becker & Maass. Nach dem frühen Tod Beckers setzte Maaß das Geschäft mit wechselnden Partnern fort. In der langen Geschichte des Studios übernahm Marie Boehm (1863–1953) 1896 die Leitung und prägte die künstlerische Ausrichtung über viele Jahre. Unter der Leitung von Boehm entwickelte sich Becker & Maass um die Jahrhundertwende und in den 1920er/1930er-Jahren zu einem wichtigen Zentrum der klassischen Studio- und Porträtfotografie in Berlin; es war zugleich ein Treffpunkt der gehobenen Kunst- und Kulturszene der Stadt. Das Atelier bot Porträtaufnahmen von Persönlichkeiten der Gesellschaft und Kultur und trug zur visuell dokumentierten Geschichte Berlins bei. Zahlreiche studioinszenierte Fotografien aus dieser Zeit, darunter Mode- und Gesellschaftsporträts sowie Reproduktionen für Postkarten und Druckproduktionen, zeugen vom breiten Spektrum der fotografischen Tätigkeit des Hauses.

3. Kunst- und Autographenauktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Friedrichstraße 232
Berlin
10969
Germany

Die Versandkosten berechnen wir individuell für jeden Kunden. Ihr persönliches Versandkostenangebot erhalten Sie im Anhang Ihrer Bieter-Rechnung. Die Kosten setzten sich hierbei aus dem Porto sowie Kosten für das Verpackungsmaterial und den Verpackungsaufwand zusammen. Ein persönliches Versandangebot kann vor der Auktion bei uns unter auktionshaus@flanelsago.de eingeholt werden.

Wichtige Informationen

Wir erheben ein Aufgeld in Höhe von 25 % Aufgeld zzgl.19 % MwSt.

AGB

§1 Der Versteigerer

  1. Der Auktionator des Auktionshaues Flanel Sago, Friedrichstr. 232., 10969  Berlin versteigert im fremden Namen und auf fremde Rechnung für private und gewerbliche Auftraggeber. 
  2. Die im Eigentum des Versteigerers oder des Auktionshauses befindlichen Gegenstände werden im Katalog mit ‚E‘ gekennzeichnet.
  3. Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen. Die Versteigerungsbedingungen sind im Internet auf der Seite des Auktionshauses und durch einen deutlich sichtbaren Aushang in dem Raum der Auktion zum Termin der Auktion veröffentlicht. Durch Abgabe eines Gebots erkennt der Käufer diese Versteigerungsbedingungen als verbindlich an.

§2 Katalog und Vorbesichtigung

  1. Die Beschreibungen der Objekte in den Versteigerungs-Listen und Katalogen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet. Angaben zur Provenienz, Echtheit und Nämlichkeit der zur Versteigerung stehenden Kunstwerke beruhen auf Angaben der Einlieferer. 
  2. Der Auktionator ist berechtigt, Angaben aus dem Katalog durch Aushang am Ort der Versteigerung oder unmittelbar vor der Versteigerung mündlich zu berichtigen oder zu ergänzen.
  3. Alle zur Auktion gelangenden Objekte können mindestens 2 Stunden vor der Auktion zu den angegebenen Vorbesichtigungszeiten besichtigt werden. Die Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Es handelt sich um eine freiwillige Versteigerung.

§3 Durchführung der Versteigerung

  1. Das Bieten auf der Auktion ist erst nach einer Erteilung einer Bieternummer durch den Auktionator möglich. Für die Erteilung einer Bieternummer ist eine Registrierung erforderlich, die spätestens am Tag vor der Auktion erfolgen muss. Die erteilte Bieternummer darf nicht an dritte zugänglich gemacht werden. Bei einem schuldhaften Verstoß haftet der Bieter für die daraus entstandenen Schäden. Die Abgabe von Geboten im Saal ist nur durch den Bieter persönlich möglich.
  2. Jede Losnummer bildet einen selbständigen Kaufgegenstand. Der Auktionator ist berechtigt, Losnummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen.
  3. Gebote im Saal werden unter Verwendung der Bieternummer abgegeben. Durch den Zuschlag des Auktionators kommt ein Kaufvertrag zustande.
  4. Internetgebote, die bei dem Auktionator während einer laufenden Auktion über eine Partnerplattformen abgegeben werden, werden wie Gebote aus dem Saal berücksichtigt. Eventuell anfallende Gebühren für Zuschläge, die für ein Gebot über eine Partnerplattform anfallen können, werden vor der Auktion durch den Auktionator bekanntgegeben. Gebote, die vor der Versteigerung über das Internet abgegeben werden (sog. Autobids), werden rechtlich nicht wie schriftliche Gebote behandelt, da sie für den Auktionator nicht im Auktionsbuch sichtbar sind. Der Bieter erkennt mit Abgabe eines Gebots über das Internet (z.B. durch eine Partnerplattform des Auktionshauses) die Versteigerungsbedingungen als Verbindlich an.
  5. Schriftlich übermittelte Gebote bedürfen für ihre Gültigkeit einer Bestätigung durch den Auktionator. Mit der Abgabe eines Gebotes in Schrift- oder Textform beauftragt der Bieter den Auktionator, sein Gebot bis zu dem Betrag in Anspruch zu nehmen, der notwendig ist, um andere Gebote zu überbieten. Der Bieter erkennt mit Abgabe eines schriftlichen Gebots die Versteigerungsbedingungen als Verbindlich an.
  6. Telefongebote sind zulässig, wenn der Bieter mindestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion dies schriftlich beantragt und das Auktionshaus dies bestätigt hat. Die telefonisch übermittelten Gebote und Weisungen werden während der Auktion durch eine im Raum der Auktion anwesende und vom Auktionator dafür beauftragten Person entgegengenommen und an den Auktionator weitergeleitet. Sie werden wie Saalgebote behandelt. Für das Zustandekommen der Leitung oder Übermittlungsfehler haftet das Auktionshaus nicht. Durch Anmeldung zum telefonischen Bieten wird der Startpreis geboten.
  7. Der Auktionator kann ein Gebot ablehnen, bzw. sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten. Der Startpreis wird vom Auktionator in Euro festgelegt. Alle Gebote werden ebenfalls in Euro entgegengenommen. Gesteigert wird im Regelfall in Schritten um jeweils 5-10 % des vorangegangenen Gebots. Die Gebotsschritte können während der Auktion vom Auktionator selbst festgelegt werden. Der Auktionator kann nach eigenem Ermessen Bedingungen für Gebote festlegen, Gebote ablehnen oder den Zuschlag für ein bestimmtes Objekt verweigern. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot gültig. Liegen mehrere gleich hohe Gebote für dasselbe Objekt vor, so bekommt das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag. Sollte der Auktionator während der Auktion ein rechtzeitig höheres Gebot übersehen haben und vom entsprechenden Bieter einen unverzüglichen Widerspruch erhalten haben, ist der Auktionator berechtig den Zuschlag zu widerrufen und das Objekt während der Auktion erneut auszurufen. Ebenso kann er einen Zuschlag widerrufen, wenn sonstige Zweifel an dem Zuschlag für das entsprechende Los bestehen. In diesem Fall wird ein bereits erteilter Zuschlag unwirksam.
  8. Sollte bei einem Los kein Gebot eingehen, welches über dem Ausrufpreis liegt, so ist der Auktionator berechtig, unter Vorbehalt bei einem darunter liegenden Gebot einen Zuschlag zu erteilen. Nach der Auktion wird der Auktionator bei dem Einlieferer zu erfragen, ob er diesem Gebot zugestimmt. In diesem Fall bleibt der Bieter 6 Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Auktionator den Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, ob der Einlieferer dem Gebot zustimmt. 
  9. Wenn nach dreimaligem Ausrufen des Höchstgebots durch den Auktionator kein höheres Gebot abgegeben wird und der Zuschlag nicht vom Auktionator widerrufen wird, kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Auktionator und dem Bieter zustande, der den Zuschlag erhielt. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Auktionator nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen und dergleichen auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 

§4 Kaufpreis, Zahlung, Entgegennahme der ersteigerten Kunstwerke

  1. Der Kaufpreis setzt sich folgend zusammen:
    a)       Der Zuschlagspreis (auch Hammerpreis genannt), der während der Auktion durch den Auktionator ausgerufen wurde.
    b)       Einem Aufgeld in Höhe von 25% zzgl. 19% MwSt. Dieses wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    c)       Einer Beteiligung zur Hälfte an der gesetzlichen Folgerechtsabgabe für das ersteigerte Objekt. Diese fällt gemäß § 26 UrhG für Kunstwerke mit einem      Zuschlagspreis von 400 € oder mehr an, wenn der Tod des Urhebers zu Beginn des Kalenderjahres, in das der Verkauf fällt, noch nicht mindestens 70 Jahre zurückliegt. Die Folgerechtabgabe beträgt 4% des Zuschlagpreises, der vom Käufer zu übernehmender Anteil also 2% des Zuschlagpreises
  2. Der Kaufpreis ist entsprechend der Rechnung binnen 14 Tagen nach der Auktion an das Auktionshaus zu zahlen. Die Gegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Einlieferers, bis der jeweilige Kaufpreis und sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. 
  3. Die Abnahme der ersteigerten Sachen muss innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für die Aufbewahrung ersteigerter Sachen kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden. Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers. Dafür anfallende Kosten können vor der Auktion schriftlich bei dem Auktionator erfragt werden. 
  4. Bei Weigerung der Abnahme oder der Zahlung haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der genannte Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf Mehrerlös keinen Anspruch.
  5. Im Falle der Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Auktionator weiterhin durch den Verkäufer vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstigen Leistungen in seinem Namen einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Der Wohnort des Versteigerers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.
  6. Käufer sind nicht berechtigt, Abzüge zu machen oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. 
  7. Die akzeptierten Zahlungsmöglichkeiten sind SEPA-Überweisung auf das auf der Rechnung genannte Konto des Auktionators, Zahlung per PayPal oder eine Zahlung per EC-Karte in den Räumlichkeiten der Auktion am Tag der Auktion.

§5 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
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