Los

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Armband Juwelier Schilling, 18 kt Weißgold, mit zahlreichen Diamanten, punziert, Juwelier Schilling,

In 322. Auktion: Schmuck & Uhren, Einrichtung, Bü...

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Passed EUR
Augsburg
Armband Juwelier Schilling, 18 kt Weißgold, mit zahlreichen Diamanten, punziert, Juwelier Schilling, ca. 88,8 g, L. 18,5 cm
Armband Juwelier Schilling, 18 kt Weißgold, mit zahlreichen Diamanten, punziert, Juwelier Schilling, ca. 88,8 g, L. 18,5 cm

322. Auktion: Schmuck & Uhren, Einrichtung, Bücher & Graphik, Glas, Afrika & Varia, Gemälde

Auktionsdatum
Lose: 1001 - 5999
Lose: 6001 - 8999
Ort der Versteigerung
Provinostr. 52
Gebäude B1_12
Augsburg
86153
Germany

VERSANDHINWEISE DEUTSCHLAND

Bitte holen Sie Ihre ersteigerten Objekte innerhalb von zwei Wochen nach Auktionsende selbst oder über eine Spedition bei uns ab. In Einzelfällen versenden wir sicher zu transportierende Objekte innerhalb der EU für Sie mit DHL oder Intex. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand hierfür trägt der Käufer, diese sind individuell abzuklären, betragen aber mindestens 20 € pro Paket innerhalb von Deutschland. Verpackung und Versand erfolgen in diesem Fall erst nach Zahlungseingang der separaten Versandkostenrechnung und kann aufgrund der Vielzahl der Sendungen nach der Auktion bis zu 4 Wochen nach Zahlungseingang dauern.

Für Artikel, die mit "(Versandhinweise beachten)" in der Artikelbeschreibung gekennzeichnet sind, können wir Verpackung und Versand nicht übernehmen und empfehlen den Versand über Mail Boxes Etc. (https://antique-augsburg.de/de/ oder +49 (0) 821 50819250). Für den Versand von großen Objekten und Möbeln empfehlen wir die Spedition Hendrich (+49 (0) 821 455 554 0) und für Klaviere und Flügel die Paul und Hartl GbR (+49 (0) 172 8390428), wir stellen gerne den Kontakt für Sie her.

 

VERSANDHINWEISE EU

Bitte holen Sie Ihre ersteigerten Objekte innerhalb von zwei Wochen nach Auktionsende selbst oder über eine Spedition bei uns ab.

 In Einzelfällen versenden wir sicher zu transportierende Objekte innerhalb der EU für Sie mit DHL Express. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand hierfür trägt der Käufer, diese sind individuell abzuklären, betragen aber mindestens 60 € pro Paket innerhalb der EU. Verpackung und Versand erfolgen in diesem Fall erst nach Zahlungseingang der separaten Versandkostenrechnung und können aufgrund der Vielzahl der Sendungen nach der Auktion bis zu 4 Wochen nach Zahlungseingang dauern.

Alternativ können Sie als Kunde selbst als Versender auftreten:

Sie stellen ein eigenes, gültiges Versandlabel bereit, auf dem Ihre eigene Adresse als Absender ausgewiesen ist. Das Label muss die richtige Beförderungskategorie abbilden (z. B. Deutschland → Österreich), nicht fälschlicherweise ein Inlandsetikett (bspw. AT → AT). Das Auktionshaus übernimmt in diesem Fall nur das Verpacken und die Übergabe and den Versanddienstleiter.

Haftung für Verlust oder Beschädigung liegt ausschließlich beim Versanddienstleister bzw. beim Kunden. Die Verpackung erfolgt erst nach Zahlungseingang der dafür separat ausgestellten Rechnung. Aufgrund der Vielzahl der Sendungen kann die Verpackung bis zu 4 Wochen nach Zahlungseingang dauern. 


Für Artikel, die mit „(Versandhinweise beachten)“ in der Artikelbeschreibung gekennzeichnet sind, können wir die Verpackung nicht übernehmen und empfehlen den Versand über Mail Boxes Etc. (https://antique-augsburg.de/de/ oder +49 (0) 821 50819250).


Für den Versand von großen Objekten und Möbeln empfehlen wir die Spedition Hendrich (+49 (0) 821 455 554 0).


Für Klaviere und Flügel empfehlen wir die Paul und Hartl GbR (+49 (0) 172 8390428). Wir stellen gerne den Kontakt für Sie her.

 

VERSANDHINWEISE WELT


Bitte holen Sie Ihre ersteigerten Objekte innerhalb von zwei Wochen nach Auktionsende selbst oder über eine Spedition bei uns ab.


Für den Versand ins außereuropäische Ausland empfehlen wir Mail Boxes Etc. (https://antique-augsburg.de/de/ oder +49 (0) 821 50819250). Wir stellen gerne den Kontakt für Sie her.

Shipping Notes  in English:

https://auktionshaus-rehm.de/katalog/downloads/Versandhinweise_englisch.pdf

Wichtige Informationen

Die Gebote verstehen sich ohne das übliche Aufgeld von 22% (LIVE 27%) zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung der Auktionsbedingungen und der Versandhinweise, die im Katalog abgedruckt und auf lottissimo hinterlegt sind.

 The bids do not include the customary buyer's premium of 22% (LIVE 27%) plus VAT. Submitting a bid means acceptance of the auction conditions and shipping information that are printed in the catalog and mentioned on lottissimo.

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Versteigerungsbedingungen für Bieter

1. Die KUNSTAUKTIONSHAUS GEORG REHM ORGANISATION VON AUKTIONEN GMBH (im folgenden "Versteigerer") organisiert als Vermittler (Handelsmakler) im Namen und für Rechnung der Einlieferer die Versteigerung. Die Namhaftmachung der Einlieferer ist gewährleistet. Der Versteigerer macht aufgrund entsprechender Ermächtigung alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend. Die Leitung der Versteigerung erfolgt durch den vereidigten und öffentlich bestellten Auktionator Christoph Neureuther. Die Versteigerung ist freiwillig. Es handelt sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung bei der das Verbrauchsgüterkaufrecht (§§ 474 ff BGB) nicht anwendbar ist. Die Bedingungen gelten entsprechend für den Freiverkauf.


2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurückzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern.


3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befindet. Katalogbeschreibungen dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände und sind insbesondere auch keine Garantien im Rechtssinne. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf.


4. Gewährleistungsansprüche sind direkt beim Einlieferer geltend zu machen. Die Ansprüche des Versteigerers bleiben hiervon unberührt. Der Versteigerer verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorgetragene und begründete Mängelrügen des Ersteigerers unverzüglich an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Versteigerer bis zur Höhe des Limits bzw. Schätzpreises.


5. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer können vom Bieter nur geltend gemacht werden
a) bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers;
b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers, bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers beruhen;
c) bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Schadens- ersatzhaftung ausgeschlossen.


6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebotes; in der Regel wird um 10 % gesteigert. Schriftliche Aufträge müssen bei Besichtigungsschluss vorliegen. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten wird das zuerst eingetroffene berücksichtigt. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn Streitigkeiten oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen oder ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde.


7. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden, für den Versteigerer ist der Zuschlag in diesem Fall freibleibend. Jegliche Ansprüche des Bieters gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen, wenn der Vorbehaltszuschlag nicht ausgeführt wird. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage an den höher Bietenden abgegeben werden.

8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen oder Verwechslungen etc. auf den Erwerber über, der Erwerber trägt auch die Lasten. Das Eigentum geht erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber über. Die Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.


9. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner. Die ersteigerten Objekte sind unmittelbar nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von vier Wochen nach Auktionsende, wird eine Lagergebühr in Höhe von € 5,- zzgl. USt. pro Tag und Objekt erhoben.


10. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagpreis), einem Aufgeld von 22 % aus dem Zuschlagpreis und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die nur auf das Aufgeld erhoben wird. Für Live-Bieter gilt je nach Anbieter ein um 3 % bzw. um 5 % erhöhtes Aufgeld.. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Erwerbers. Bei Zahlungsverzug des Erwerbers werden Zinsen von 8% über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden berechnet, unbeschadet weitergehender Ansprüche; es sei denn, der Ersteigerer weist einen geringeren Schaden nach. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.


11. Objekte aus der Zeit des Nationalsozialismus werden von uns nur unter der Maßgabe der §§ 86 / 86a StGB angeboten und abgegeben, und dürfen nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB beschriebenen Zwecken genutzt werden, der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken. Dies gilt auch bei Abgabe an Dritte. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen den Zuschlag zu unterbinden, welche keine Garantie für die in § 86 Abs. 3 StGB Verwendung geben können.


12. Auktionslose, die Materialien geschützter Tier- und Pflanzenarten enthalten oder aus solchen bestehen, bedürfen bei der Ausfuhr aus Deutschland in Drittstaaten einer behördlichen Genehmigung. Gleiches gilt für Auktionslose, die von den zuständigen Behörden als Kulturgut eingestuft werden. Die Einholung sämtlicher hierfür erforderlichen Genehmigungen obliegt ausschließlich dem Käufer.


13. Erfüllungsort für die Übereignung der ersteigerten Ware sind die Geschäftsräume des Versteigerers in Augsburg. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Augsburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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