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Die Rechnungen erhalten Sie in der Woche nach der Auktion per Email. Darauf befindet sich eine Versandoption. Wir versenden hauptsächlich extern über den Dienstleister MailBoxesEtc. Bei Bedarf an Kunstspeditionen sind wir gern behilflich.
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Das Aufgeld beträgt 28% (inkl. 5% lot-tissimo Nutzungsgebühren) zzgl. MwSt.
Buyer's premium 28% (incl. 5% lot-tissimo service charge) plus VAT.
Allgemeine Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen Auktionshaus HanseArt
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsverhältnis
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Auktionshaus HanseArt GmbH & Co.KG, Lübeck (nachfolgend „Auktionshaus“) und den Bietern bzw. Käufern im Rahmen von Auktionen, Nachverkäufen und Freiverkäufen.
(2) Das Auktionshaus versteigert Gegenstände als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der jeweiligen Einlieferer, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird.
(3) Mit Zuschlag oder sonstigem Vertragsschluss kommt der Kaufvertrag zwischen dem Auktionshaus und dem Käufer zustande.
(4) Käufer im Sinne dieser Bedingungen können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
§ 2 Registrierung / Teilnahme / Identifizierung
(1) Die Teilnahme an Auktionen setzt eine vorherige Registrierung voraus.
(2) Das Auktionshaus ist berechtigt, vor oder nach Gebotsabgabe Identitätsnachweise, Adressnachweise, Zahlungsnachweise oder geeignete Sicherheiten zu verlangen.
(3) Das Auktionshaus ist berechtigt, Registrierungen oder Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Zweifeln an Identität, Bonität oder Zahlungsfähigkeit.
(4) Gesetzliche Identifizierungs- und Dokumentationspflichten, insbesondere nach geldwäscherechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt.
§ 3 Gebotsarten
Gebote können abgegeben werden:
a) persönlich im Auktionssaal
b) schriftlich als Vorgebot
c) telefonisch
d) online über die Website des Auktionshauses
e) online über Drittplattformen, soweit zugelassen
§ 4 Durchführung der Auktion
(1) Die Auktion wird durch einen Auktionator geleitet. Dieser bestimmt den Ablauf nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Das Auktionshaus ist berechtigt, Positionen zusammenzufassen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen, zurückzuziehen oder erneut aufzurufen.
(3) Gebote verstehen sich als Zuschlagsgebote in Euro, ohne Aufgeld, Umsatzsteuer und Nebenkosten.
(4) Das Auktionshaus kann Mindeststeigerungsschritte festlegen.
(5) Bei Streit über ein Gebot, technischen Unklarheiten oder gleich hohen Geboten entscheidet der Auktionator nach billigem Ermessen.
§ 5 Zuschlag / Vertragsschluss
(1) Der Zuschlag erfolgt regelmäßig nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebots.
(2) Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande.
(3) Das Auktionshaus kann den Zuschlag verweigern, unter Vorbehalt erteilen oder widerrufen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei:
(4) Ein Vorbehaltszuschlag bindet den Höchstbieter für drei Wochen, sofern keine andere Frist mitgeteilt wird.
§ 6 Schriftliche, telefonische und Online-Gebote
(1) Vorgebote, telefonische Gebote und Online-Gebote werden nach bestem Ermessen berücksichtigt.
(2) Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die ununterbrochene Verfügbarkeit von Telefon-, Internet- oder Plattformverbindungen.
(3) Eine Haftung besteht insoweit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Schriftliche Gebote, Vorgebote sowie elektronisch übermittelte Gebote müssen spätestens bis 23:59 Uhr des der Auktion vorausgehenden Tages beim Auktionshaus eingegangen sein. Für später eingehende Gebote sowie für rechtzeitig eingegangene Gebote, die nach diesem Zeitpunkt nicht mehr rechtzeitig zur Kenntnis genommen oder bearbeitet werden können, übernimmt das Auktionshaus keine Gewähr.
§ 7 Katalogangaben / Zustandsbeschreibungen
(1) Alle Angaben in Katalogen, Online-Beschreibungen, Zustandsberichten, Fotografien und sonstigen Informationen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Angaben dienen der Beschreibung und Information des Kaufinteressenten.
(3) Sie stellen keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.
(4) Zuschreibungen zu Künstlern, Herstellern, Herkunft, Alter, Material, Technik, Epoche oder Echtheit beruhen auf dem jeweiligen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Katalogisierung.
(5) Gebrauchs-, Alters- und Erhaltungsspuren sind bei historischen, antiken oder gebrauchten Objekten üblich und stellen nicht ohne Weiteres einen Mangel dar.
(6) Kaufinteressenten wird empfohlen, die Gegenstände vor der Auktion persönlich zu besichtigen oder ergänzende Informationen einzuholen.
§ 8 Kaufpreis / Aufgeld / Fälligkeit
(1) Der Käufer schuldet den Zuschlagspreis zuzüglich 23% Aufgeld sowie gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Zusätzlich können Versand-, Verpackungs-, Versicherungs-, Lager-, Zoll- oder sonstige Nebenkosten entstehen.
(3) Bei Saalbietern ist der Kaufpreis grundsätzlich sofort nach Zuschlag fällig.
(4) Bei Fernbietern ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von zehn Tagen zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 9 Zahlung
(1) Zahlungen können nach Maßgabe des Auktionshauses per Überweisung, EC-/Debitkarte, Barzahlung im gesetzlichen Rahmen, PayPal, Stripe oder sonstigen angebotenen Zahlungsarten erfolgen.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(3) Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Für jede berechtigte Mahnung können Mahnkosten in Höhe von 2,50 € berechnet werden, soweit dem Käufer nicht der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten bleibt.
(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Eigentum an dem ersteigerten Gegenstand verbleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Erwerb beim Einlieferer bzw. geht erst nach vollständiger Zahlung frei auf den Käufer über.
(2) Vor vollständiger Zahlung ist der Käufer nicht berechtigt, über den Gegenstand zu verfügen.
§ 11 Abholung / Versand / Verwahrung
(1) Ersteigerte Gegenstände sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungszugang abzuholen, sofern kein Versand vereinbart ist. Spätere Abholtermine sind abzusprechen.
(2) Ein Versand erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers.
(3) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr beim Versand erst mit Übergabe an den Käufer über.
(4) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
(5) Wird die Ware nicht fristgerecht abgeholt, kann das Auktionshaus angemessene Lagerkosten berechnen und die Ware auf Kosten des Käufers extern einlagern.
(6) Das Auktionshaus ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zum Werterhalt zu treffen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht im Einzelfall gesetzlich ausgeschlossen ist.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware.
(3) Zur Ausübung des Widerrufs ist eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Auktionshaus erforderlich.
(4) Im Fall des Widerrufs ist die Ware an das Auktionshaus zurückzusenden.
(5) Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Der Käufer hat Wertersatz zu leisten, wenn ein Wertverlust auf einen zur Prüfung nicht erforderlichen Umgang zurückzuführen ist.
§ 13 Gewährleistung
(1) Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(3) Gegenüber Unternehmern erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Bei historischen, antiken, gebrauchten oder altersbedingten Gegenständen stellen übliche Gebrauchs-, Alters- und Erhaltungsspuren grundsätzlich keinen Mangel dar.
(5) Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist, Garantieübernahme oder Personenschäden bleiben unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Das Auktionshaus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Auktionshaus unbeschränkt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Auktionshaus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 15 Zahlungsverzug / Rücktritt / Wiederverwertung
(1) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, kann das Auktionshaus nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
(2) Das Auktionshaus ist berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern oder anderweitig zu verwerten.
(3) Ein Mindererlös sowie zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des säumigen Käufers.
§ 16 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Näheres ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 18 Rechtswahl / Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auktionshauses.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Allgemeine Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen Auktionshaus HanseArt
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsverhältnis
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Auktionshaus HanseArt GmbH & Co.KG, Lübeck (nachfolgend „Auktionshaus“) und den Bietern bzw. Käufern im Rahmen von Auktionen, Nachverkäufen und Freiverkäufen.
(2) Das Auktionshaus versteigert Gegenstände als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der jeweiligen Einlieferer, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird.
(3) Mit Zuschlag oder sonstigem Vertragsschluss kommt der Kaufvertrag zwischen dem Auktionshaus und dem Käufer zustande.
(4) Käufer im Sinne dieser Bedingungen können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
§ 2 Registrierung / Teilnahme / Identifizierung
(1) Die Teilnahme an Auktionen setzt eine vorherige Registrierung voraus.
(2) Das Auktionshaus ist berechtigt, vor oder nach Gebotsabgabe Identitätsnachweise, Adressnachweise, Zahlungsnachweise oder geeignete Sicherheiten zu verlangen.
(3) Das Auktionshaus ist berechtigt, Registrierungen oder Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Zweifeln an Identität, Bonität oder Zahlungsfähigkeit.
(4) Gesetzliche Identifizierungs- und Dokumentationspflichten, insbesondere nach geldwäscherechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt.
§ 3 Gebotsarten
Gebote können abgegeben werden:
a) persönlich im Auktionssaal
b) schriftlich als Vorgebot
c) telefonisch
d) online über die Website des Auktionshauses
e) online über Drittplattformen, soweit zugelassen
§ 4 Durchführung der Auktion
(1) Die Auktion wird durch einen Auktionator geleitet. Dieser bestimmt den Ablauf nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Das Auktionshaus ist berechtigt, Positionen zusammenzufassen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen, zurückzuziehen oder erneut aufzurufen.
(3) Gebote verstehen sich als Zuschlagsgebote in Euro, ohne Aufgeld, Umsatzsteuer und Nebenkosten.
(4) Das Auktionshaus kann Mindeststeigerungsschritte festlegen.
(5) Bei Streit über ein Gebot, technischen Unklarheiten oder gleich hohen Geboten entscheidet der Auktionator nach billigem Ermessen.
§ 5 Zuschlag / Vertragsschluss
(1) Der Zuschlag erfolgt regelmäßig nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebots.
(2) Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande.
(3) Das Auktionshaus kann den Zuschlag verweigern, unter Vorbehalt erteilen oder widerrufen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei:
(4) Ein Vorbehaltszuschlag bindet den Höchstbieter für drei Wochen, sofern keine andere Frist mitgeteilt wird.
§ 6 Schriftliche, telefonische und Online-Gebote
(1) Vorgebote, telefonische Gebote und Online-Gebote werden nach bestem Ermessen berücksichtigt.
(2) Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die ununterbrochene Verfügbarkeit von Telefon-, Internet- oder Plattformverbindungen.
(3) Eine Haftung besteht insoweit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Schriftliche Gebote, Vorgebote sowie elektronisch übermittelte Gebote müssen spätestens bis 23:59 Uhr des der Auktion vorausgehenden Tages beim Auktionshaus eingegangen sein. Für später eingehende Gebote sowie für rechtzeitig eingegangene Gebote, die nach diesem Zeitpunkt nicht mehr rechtzeitig zur Kenntnis genommen oder bearbeitet werden können, übernimmt das Auktionshaus keine Gewähr.
§ 7 Katalogangaben / Zustandsbeschreibungen
(1) Alle Angaben in Katalogen, Online-Beschreibungen, Zustandsberichten, Fotografien und sonstigen Informationen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Angaben dienen der Beschreibung und Information des Kaufinteressenten.
(3) Sie stellen keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.
(4) Zuschreibungen zu Künstlern, Herstellern, Herkunft, Alter, Material, Technik, Epoche oder Echtheit beruhen auf dem jeweiligen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Katalogisierung.
(5) Gebrauchs-, Alters- und Erhaltungsspuren sind bei historischen, antiken oder gebrauchten Objekten üblich und stellen nicht ohne Weiteres einen Mangel dar.
(6) Kaufinteressenten wird empfohlen, die Gegenstände vor der Auktion persönlich zu besichtigen oder ergänzende Informationen einzuholen.
§ 8 Kaufpreis / Aufgeld / Fälligkeit
(1) Der Käufer schuldet den Zuschlagspreis zuzüglich 23% Aufgeld sowie gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Zusätzlich können Versand-, Verpackungs-, Versicherungs-, Lager-, Zoll- oder sonstige Nebenkosten entstehen.
(3) Bei Saalbietern ist der Kaufpreis grundsätzlich sofort nach Zuschlag fällig.
(4) Bei Fernbietern ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von zehn Tagen zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 9 Zahlung
(1) Zahlungen können nach Maßgabe des Auktionshauses per Überweisung, EC-/Debitkarte, Barzahlung im gesetzlichen Rahmen, PayPal, Stripe oder sonstigen angebotenen Zahlungsarten erfolgen.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(3) Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Für jede berechtigte Mahnung können Mahnkosten in Höhe von 2,50 € berechnet werden, soweit dem Käufer nicht der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten bleibt.
(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Eigentum an dem ersteigerten Gegenstand verbleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Erwerb beim Einlieferer bzw. geht erst nach vollständiger Zahlung frei auf den Käufer über.
(2) Vor vollständiger Zahlung ist der Käufer nicht berechtigt, über den Gegenstand zu verfügen.
§ 11 Abholung / Versand / Verwahrung
(1) Ersteigerte Gegenstände sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungszugang abzuholen, sofern kein Versand vereinbart ist. Spätere Abholtermine sind abzusprechen.
(2) Ein Versand erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers.
(3) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr beim Versand erst mit Übergabe an den Käufer über.
(4) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
(5) Wird die Ware nicht fristgerecht abgeholt, kann das Auktionshaus angemessene Lagerkosten berechnen und die Ware auf Kosten des Käufers extern einlagern.
(6) Das Auktionshaus ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zum Werterhalt zu treffen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht im Einzelfall gesetzlich ausgeschlossen ist.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware.
(3) Zur Ausübung des Widerrufs ist eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Auktionshaus erforderlich.
(4) Im Fall des Widerrufs ist die Ware an das Auktionshaus zurückzusenden.
(5) Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Der Käufer hat Wertersatz zu leisten, wenn ein Wertverlust auf einen zur Prüfung nicht erforderlichen Umgang zurückzuführen ist.
§ 13 Gewährleistung
(1) Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(3) Gegenüber Unternehmern erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Bei historischen, antiken, gebrauchten oder altersbedingten Gegenständen stellen übliche Gebrauchs-, Alters- und Erhaltungsspuren grundsätzlich keinen Mangel dar.
(5) Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist, Garantieübernahme oder Personenschäden bleiben unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Das Auktionshaus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Auktionshaus unbeschränkt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Auktionshaus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 15 Zahlungsverzug / Rücktritt / Wiederverwertung
(1) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, kann das Auktionshaus nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
(2) Das Auktionshaus ist berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern oder anderweitig zu verwerten.
(3) Ein Mindererlös sowie zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des säumigen Käufers.
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Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 17 Datenschutz
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§ 18 Rechtswahl / Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auktionshauses.
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