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Domenico Maria Canuti

In 134. Auktion Weihnachtsauktion

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Domenico Maria Canuti
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Vienna




Domenico Maria Canuti
Die mystische Vermählung der Hl. Katharina, um 1670

Öl auf Leinwand, 111 x 145 cm
Rückseitig Wachssiegel der Reale Accademia di Belle Arti di Venezia
deutsche Sammlung
Prof. Daniele Benati hat das Gemälde als Werk Domenico Maria Canutis bestätigt (ausführliches Schreiben, Bologna, 2. September 2019, liegt in Kopie bei). Wir danken Prof. Daniele Benati für seine Hilfe bei der Katalogisierung.
Ins Licht des künstlerischen Spiels zwischen Hell und Dunkel getaucht, lehnt das Christuskind auf den Armen seiner Mutter. Katharina, in einen Damast-Umhang mit Pelzfutter gekleidet, berührt sanft die linken Finger des Kindes, während dieses bereits in der rechten Hand den Ring hält, der die mystische Hochzeit mit der Prinzessin von Alexandria besiegelt. Hinter Mariens Arm, der ihren Sohn stützt, verneigen sich zwei Engel. Das Gemälde strahlt im Ausdruck der Figuren eine innige Intimität aus, welche jedoch durch die gekonnte Beleuchtung auf eine höhere Ebene versetzt wird.

Der Künstler dieses berührenden Gemäldes ist Domenico Maria Canuti. 1620 in Bologna geboren, erhielt er nach dem Besuch des Gymnasiums und einer Goldschmiedelehre seine erste malerische Ausbildung bei Giovanni Battista Bertusi, wechselte aber schon bald ins Atelier des berühmten Francesco Albani. Das vorliegende Gemälde zeigt jedoch deutlich Canutis reifen Stil, in welchem er die für die Bologneser Schule des 17. Jahrhunderts typisch gewordene Idealisierung im Stile Albanis oder Guido Renis ablehnt und auf die barocken Effekte der Vorgängergeneration zurückgreift. Wie bereits Annibale Carracci um 1600 setzt Canuti in vorliegendem Werk auf sich vor dunklem Hintergrund abhebende, naturalistische Figuren, deren allein durch das Licht ihre Wirkung verliehen wird.

Eine dem vorliegenden Gemälde verwandte Komposition wurde in der Vergangenheit von Simoneta Stagni anhand von Fotos als Werk Domenico Maria Canutis publiziert (S. Stagni, Domenico Maria Canuti pittore (1626-1684), Rimini, 1988, S. 163-164, Nr. 26). Durch die Wiederentdeckung des vorliegenden Gemäldes bestätigt Prof. Benati jedoch eindeutig dessen Eigenhändigkeit als Urfassung und geht davon aus, dass es sich bei dem veröffentlichten Gemälde wohl um eine Kopie dieser Urkomposition Canutis handelt. Prof. Daniele Benati unterstreicht die Bestätigung Canutis in seiner ausführlichen Untersuchung unter anderem durch den Vergleich der hier vorliegenden „Mystischen Vermählung“ mit „Die Erziehung des Jesuskindes“ im Diözesanmuseum Imola (Stagni 1988, S. 145, Nr. 13). Weitere Beispiele nennt er aus der Zeit ab 1662, als Canuti bedeutende Aufträge für den Hof der Gonzaga in Mantua ausführte.





Domenico Maria Canuti
The mystical marriage of Saint Catherine, c. 1670

oil on canvas, 111 x 145 cmwax seal of the Reale Accademia di Belle Arti di Venezia on the reverse
German collection
We are grateful to Prof. Daniele Benati for his help in cataloguing and for identifying the painting as a work by Domenico Maria Canutis (detailed certificate, Bologna, 2nd September 2019, is enclosed as a copy).






Domenico Maria Canuti
Die mystische Vermählung der Hl. Katharina, um 1670

Öl auf Leinwand, 111 x 145 cm
Rückseitig Wachssiegel der Reale Accademia di Belle Arti di Venezia
deutsche Sammlung
Prof. Daniele Benati hat das Gemälde als Werk Domenico Maria Canutis bestätigt (ausführliches Schreiben, Bologna, 2. September 2019, liegt in Kopie bei). Wir danken Prof. Daniele Benati für seine Hilfe bei der Katalogisierung.
Ins Licht des künstlerischen Spiels zwischen Hell und Dunkel getaucht, lehnt das Christuskind auf den Armen seiner Mutter. Katharina, in einen Damast-Umhang mit Pelzfutter gekleidet, berührt sanft die linken Finger des Kindes, während dieses bereits in der rechten Hand den Ring hält, der die mystische Hochzeit mit der Prinzessin von Alexandria besiegelt. Hinter Mariens Arm, der ihren Sohn stützt, verneigen sich zwei Engel. Das Gemälde strahlt im Ausdruck der Figuren eine innige Intimität aus, welche jedoch durch die gekonnte Beleuchtung auf eine höhere Ebene versetzt wird.

Der Künstler dieses berührenden Gemäldes ist Domenico Maria Canuti. 1620 in Bologna geboren, erhielt er nach dem Besuch des Gymnasiums und einer Goldschmiedelehre seine erste malerische Ausbildung bei Giovanni Battista Bertusi, wechselte aber schon bald ins Atelier des berühmten Francesco Albani. Das vorliegende Gemälde zeigt jedoch deutlich Canutis reifen Stil, in welchem er die für die Bologneser Schule des 17. Jahrhunderts typisch gewordene Idealisierung im Stile Albanis oder Guido Renis ablehnt und auf die barocken Effekte der Vorgängergeneration zurückgreift. Wie bereits Annibale Carracci um 1600 setzt Canuti in vorliegendem Werk auf sich vor dunklem Hintergrund abhebende, naturalistische Figuren, deren allein durch das Licht ihre Wirkung verliehen wird.

Eine dem vorliegenden Gemälde verwandte Komposition wurde in der Vergangenheit von Simoneta Stagni anhand von Fotos als Werk Domenico Maria Canutis publiziert (S. Stagni, Domenico Maria Canuti pittore (1626-1684), Rimini, 1988, S. 163-164, Nr. 26). Durch die Wiederentdeckung des vorliegenden Gemäldes bestätigt Prof. Benati jedoch eindeutig dessen Eigenhändigkeit als Urfassung und geht davon aus, dass es sich bei dem veröffentlichten Gemälde wohl um eine Kopie dieser Urkomposition Canutis handelt. Prof. Daniele Benati unterstreicht die Bestätigung Canutis in seiner ausführlichen Untersuchung unter anderem durch den Vergleich der hier vorliegenden „Mystischen Vermählung“ mit „Die Erziehung des Jesuskindes“ im Diözesanmuseum Imola (Stagni 1988, S. 145, Nr. 13). Weitere Beispiele nennt er aus der Zeit ab 1662, als Canuti bedeutende Aufträge für den Hof der Gonzaga in Mantua ausführte.





Domenico Maria Canuti
The mystical marriage of Saint Catherine, c. 1670

oil on canvas, 111 x 145 cmwax seal of the Reale Accademia di Belle Arti di Venezia on the reverse
German collection
We are grateful to Prof. Daniele Benati for his help in cataloguing and for identifying the painting as a work by Domenico Maria Canutis (detailed certificate, Bologna, 2nd September 2019, is enclosed as a copy).



134. Auktion Weihnachtsauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-418
Lose: 501-1240
Lose: 1301-1905
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria

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Wichtige Informationen

Die Auktion wurde auf den 15.-17.12. verschoben

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

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