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Frans Francken der Jüngere

In 134. Auktion Weihnachtsauktion

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Frans Francken der Jüngere
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Vienna




Frans Francken der Jüngere
Die Göttin Diana – als dreigestaltige Mondgöttin der Fruchtbarkeit, der Jagd und der Hexerei, um 1606

Öl auf Kupfer, 50,5 x 66,5 cm
Rückseitig die frühe (bis 1606) verwendete Schlagmarke des Kupferplattenherstellers Pieter Stas.
österreichische Privatsammlung
Gutachten von Dr. Ursula Härting, Hamm, 22. Juli 2017, liegt bei.
Das vorliegende Gemälde ist eine in der Malerei des frühen 17. Jahrhunderts einzigartige Darstellung der „Göttin Diana – als dreigestaltige Mondgöttin der Fruchtbarkeit, der Jagd und der Hexerei“. Gerade in seiner Frühzeit, um seine Freimeisterschaft im Jahr 1605 herum, entwickelte Frans Francken der Jüngere außergewöhnliche, bis dahin ikonographisch unbekannte Darstellungen, wie beispielsweise Ballgesellschaften, Affen-und Hexenküchen, Szenen vom Hexensabbat und gemalte Galerieinterieurs.

Das zentrale Bildthema, die Göttin Diana, ist hier ihre Nacktheit zur Schau stellend nur mit einem Tuch bedeckt am Ufer eines Flusses dargestellt. Sie ist umgeben von teils ebenfalls unbekleideten, aber auch teils elegant gekleideten Frauenfiguren. Gemäß ihrer traditionellen Darstellung in der Kunst, als Göttin der Jagd, hält sie einen Pfeil in der Hand und zwei ihrer Jagdhunde sitzen bei ihr, während im Hintergrund Jäger einen Hirsch hetzen. Dass Diana, die Herrin über Wälder und Haine, jedoch keine Eindringlinge in ihrem Domizil duldet, unterstreicht die Erzählung von Actäon: Nachdem der junge Jäger Diana und ihre Nymphen beim Baden beobachtet hatte, verwandelte die Göttin ihn rücksichtslos in einen Hirsch, der von seinen eigenen Hunden zerfetzt wurde.
Auf diese dunkle, zügellose Seite ihres Charakters deutet auch das Symbol der Nacht: die Mondsichel auf ihrem gelösten Haar. Nächte galten in der Zeit Frans Franckens als unheilbringend. So ist Diana – wie ihre durch Nacktheit, Musik oder offenherzige Kleidung verführerisch erscheinenden Begleiterinnen – in diesem Gemälde nicht nur als Symbol der Verführungskunst, sondern auch als „Succubus“, ein Dämon, zu deuten. Die Vorstellung von weiblichen „Succubi“ wurde seit dem Mittelalter europaweit tradiert. Diese Hexen sollten der Überlieferung nach die Schlafenden vergewaltigen, um sich zu vermehren, damit sie vom katholischen Glauben abfallen und sich zu Satan und Magie bekehren. In der althergebrachten Glaubensvorstellung galt Diana als heidnische Göttin, der unzählige Frauen in einer Gesellschaft aus Teufelsjüngerinnen (societas Dianae) folgen würden. Wie präsent dieser Glaube zu Lebzeiten Frans Franckens war, unterstreicht ein Dekret zur Hexenverfolgung, welches im Jahre 1606 von den in Brüssel residierenden erzkatholischen Habsburgern, den Erzherzögen Albrecht und Isabella, erlassen wurde. So verwundert es kaum, dass sich der Künstler eben in jener Zeit bevorzugt mit Hexenthemen beschäftigt und mehrere um 1604/06 entstandene „Hexenküchen“ stilistisch und motivisch große Nähe zu vorliegendem Gemälde aufweisen.
Neben den vielen erotischen Nymphen, befinden sich jedoch am linken Bildrand bürgerlich gekleidete, junge Frauen bei einer üppigen gedeckten Tafel. Sie verkörpern ebenfalls eine „Diana-Gesellschaft“ und zeigen damit die positive Seite Dianas als Göttin der Frauen auf. Sie spielen auf die besonderen Anliegen junger Frauen, wie Kinderwunsch, leichte Entbindung oder gute Ehe, an – Wünsche, um deren Erfüllung ebenfalls Diana gebeten wurde.

Frans Francken deutet in diesem Gemälde also den traditionellen, literarischen Begriff der „societas Dianae“ zeitgenössisch um und versetzt ihn anschaulich in seine eigene Realität. Der Künstler führt hier vor Augen wofür man Diana, die Mondgöttin, zuständig hielt: sie ist offensichtlich Jägerin, Herrscherin der Hexen, aber auch Göttin der Fruchtbarkeit. Gemälde mit derart komplexen Inhalten wurden für Auftraggeber aus einem humanistisch gebildeten Umfeld geschaffen – also Theologen, Gelehrte oder Persönlichkeiten des Brüsseler Hofes. Diskurse vor Gemälden durch Kunstkenner gehörten damals zur Aufgabe solch kenntnisreicher, im besten Sinne anregender Kompositionen (vgl. ausführliches Gutachten von Dr. Ursula Härting, 22. Juli 2017).





Frans Francken der Jüngere
Goddess Diana – as three-shaped moon goddess of fertility, hunting and witchcraft, c. 1606

oil on copper, 50.5 x 66.5 cmstamped with the early (until 1606) copper plate mark of Peter Stas on the reverse
private collection, Austria
Certificate by Dr. Ursula Härting, Hamm, 22nd July 2017, is enclosed.






Frans Francken der Jüngere
Die Göttin Diana – als dreigestaltige Mondgöttin der Fruchtbarkeit, der Jagd und der Hexerei, um 1606

Öl auf Kupfer, 50,5 x 66,5 cm
Rückseitig die frühe (bis 1606) verwendete Schlagmarke des Kupferplattenherstellers Pieter Stas.
österreichische Privatsammlung
Gutachten von Dr. Ursula Härting, Hamm, 22. Juli 2017, liegt bei.
Das vorliegende Gemälde ist eine in der Malerei des frühen 17. Jahrhunderts einzigartige Darstellung der „Göttin Diana – als dreigestaltige Mondgöttin der Fruchtbarkeit, der Jagd und der Hexerei“. Gerade in seiner Frühzeit, um seine Freimeisterschaft im Jahr 1605 herum, entwickelte Frans Francken der Jüngere außergewöhnliche, bis dahin ikonographisch unbekannte Darstellungen, wie beispielsweise Ballgesellschaften, Affen-und Hexenküchen, Szenen vom Hexensabbat und gemalte Galerieinterieurs.

Das zentrale Bildthema, die Göttin Diana, ist hier ihre Nacktheit zur Schau stellend nur mit einem Tuch bedeckt am Ufer eines Flusses dargestellt. Sie ist umgeben von teils ebenfalls unbekleideten, aber auch teils elegant gekleideten Frauenfiguren. Gemäß ihrer traditionellen Darstellung in der Kunst, als Göttin der Jagd, hält sie einen Pfeil in der Hand und zwei ihrer Jagdhunde sitzen bei ihr, während im Hintergrund Jäger einen Hirsch hetzen. Dass Diana, die Herrin über Wälder und Haine, jedoch keine Eindringlinge in ihrem Domizil duldet, unterstreicht die Erzählung von Actäon: Nachdem der junge Jäger Diana und ihre Nymphen beim Baden beobachtet hatte, verwandelte die Göttin ihn rücksichtslos in einen Hirsch, der von seinen eigenen Hunden zerfetzt wurde.
Auf diese dunkle, zügellose Seite ihres Charakters deutet auch das Symbol der Nacht: die Mondsichel auf ihrem gelösten Haar. Nächte galten in der Zeit Frans Franckens als unheilbringend. So ist Diana – wie ihre durch Nacktheit, Musik oder offenherzige Kleidung verführerisch erscheinenden Begleiterinnen – in diesem Gemälde nicht nur als Symbol der Verführungskunst, sondern auch als „Succubus“, ein Dämon, zu deuten. Die Vorstellung von weiblichen „Succubi“ wurde seit dem Mittelalter europaweit tradiert. Diese Hexen sollten der Überlieferung nach die Schlafenden vergewaltigen, um sich zu vermehren, damit sie vom katholischen Glauben abfallen und sich zu Satan und Magie bekehren. In der althergebrachten Glaubensvorstellung galt Diana als heidnische Göttin, der unzählige Frauen in einer Gesellschaft aus Teufelsjüngerinnen (societas Dianae) folgen würden. Wie präsent dieser Glaube zu Lebzeiten Frans Franckens war, unterstreicht ein Dekret zur Hexenverfolgung, welches im Jahre 1606 von den in Brüssel residierenden erzkatholischen Habsburgern, den Erzherzögen Albrecht und Isabella, erlassen wurde. So verwundert es kaum, dass sich der Künstler eben in jener Zeit bevorzugt mit Hexenthemen beschäftigt und mehrere um 1604/06 entstandene „Hexenküchen“ stilistisch und motivisch große Nähe zu vorliegendem Gemälde aufweisen.
Neben den vielen erotischen Nymphen, befinden sich jedoch am linken Bildrand bürgerlich gekleidete, junge Frauen bei einer üppigen gedeckten Tafel. Sie verkörpern ebenfalls eine „Diana-Gesellschaft“ und zeigen damit die positive Seite Dianas als Göttin der Frauen auf. Sie spielen auf die besonderen Anliegen junger Frauen, wie Kinderwunsch, leichte Entbindung oder gute Ehe, an – Wünsche, um deren Erfüllung ebenfalls Diana gebeten wurde.

Frans Francken deutet in diesem Gemälde also den traditionellen, literarischen Begriff der „societas Dianae“ zeitgenössisch um und versetzt ihn anschaulich in seine eigene Realität. Der Künstler führt hier vor Augen wofür man Diana, die Mondgöttin, zuständig hielt: sie ist offensichtlich Jägerin, Herrscherin der Hexen, aber auch Göttin der Fruchtbarkeit. Gemälde mit derart komplexen Inhalten wurden für Auftraggeber aus einem humanistisch gebildeten Umfeld geschaffen – also Theologen, Gelehrte oder Persönlichkeiten des Brüsseler Hofes. Diskurse vor Gemälden durch Kunstkenner gehörten damals zur Aufgabe solch kenntnisreicher, im besten Sinne anregender Kompositionen (vgl. ausführliches Gutachten von Dr. Ursula Härting, 22. Juli 2017).





Frans Francken der Jüngere
Goddess Diana – as three-shaped moon goddess of fertility, hunting and witchcraft, c. 1606

oil on copper, 50.5 x 66.5 cmstamped with the early (until 1606) copper plate mark of Peter Stas on the reverse
private collection, Austria
Certificate by Dr. Ursula Härting, Hamm, 22nd July 2017, is enclosed.



134. Auktion Weihnachtsauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-418
Lose: 501-1240
Lose: 1301-1905
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria

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Wichtige Informationen

Die Auktion wurde auf den 15.-17.12. verschoben

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

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AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

Vollständige AGBs