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057 - - Andy Kania. Quality. 2015. Analoge Fotografie. 1 / 3 + 2 AP. 94,5x72 cm. Signi

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Berlin


057 - - Andy Kania. Quality. 2015. Analoge Fotografie. 1 / 3 + 2 AP. 94,5x72 cm. Signiert u. datiert.

C-Handprint (Artist Print). Auf der Kirmes. Andy Kania *1974 - Diplom 2015 an der Hochschule für Grafik und Buchkunst, Leipzig - Klasse Peter Piller, Fotografie im Feld der zeitgenössischen Kunst lebt und arbeitet in Berlin - Galerie LADEN FÜR NICHTS, Leipzig - Galerie KANYA/KAGE, Berlin - Statement: Ich lebe seit 20 Jahren in Berlin. Geprägt vom urbanen Leben der Stadt und seinen sozialen Randerscheinungen ist mein Zugang zur Fotografie ähnlich einer Pforte zur Restrealität und den "Phonies", "Waldschraten" und "Feiergespenstern", die sie bevölkern, zelebrieren, und darin verfangen bleiben. Jedoch beschränkt sich meine Auffassung der Restrealität nicht auf einen bestimmten Aspekt einer Subkultur, wie er zum Beispiel in meiner Serie von Porträts, die während einer Afterhourparty in der Berliner Bar 25 entstand, zum tragen kommt. Ich möchte den Begriff auch in Hinblick auf meine fotografische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Außenseitern, dem Absonderlichen und Grotesken ausweiten. Analog zu der Anschauung der "Fotografie als Abdruck, Spur und Index" sowie als scheinbar realistische Form der Aufzeichnung, möchte ich hier auch die Fotografie selbst als einen "Rest" Realität bezeichnen. In Anlehnung an Roland Barthes' Beschreibung der Fotografie als "bizarres" Medium, dessen Bestimmung es ist, die "verrückte Wahrheit" einzuholen, betrachte ich die Fotografie als einen Ausgangspunkt, sich diesen marginalen Erscheinungen zu stellen. Barthes bezeichnet die Fotografie weiterhin als eine "Form der Halluzination: falsch auf der Ebene der Wahrnehmung, wahr auf der Ebene der Zeit: eine gemäßigte, in gewissermaßen bescheidene, geteilte Halluzination (auf der einen Seite "das ist nicht da", auf der anderen "aber das ist sehr wohl dagewesen"): ein verrücktes, ein vom Wirklichen abgeriebenes Bild." Ich versuche, dies im weitesten Sinne wörtlich zu nehmen, indem ich in meiner Fotografie das Bizarre in den Fokus rücke und gleichermaßen zum Bildgegenstand mache, um damit einen Rest der Realität zu teilen.



057 - - Andy Kania. Quality. 2015. Analoge Fotografie. 1 / 3 + 2 AP. 94,5x72 cm. Signiert u. datiert.

C-Handprint (Artist Print). Auf der Kirmes. Andy Kania *1974 - Diplom 2015 an der Hochschule für Grafik und Buchkunst, Leipzig - Klasse Peter Piller, Fotografie im Feld der zeitgenössischen Kunst lebt und arbeitet in Berlin - Galerie LADEN FÜR NICHTS, Leipzig - Galerie KANYA/KAGE, Berlin - Statement: Ich lebe seit 20 Jahren in Berlin. Geprägt vom urbanen Leben der Stadt und seinen sozialen Randerscheinungen ist mein Zugang zur Fotografie ähnlich einer Pforte zur Restrealität und den "Phonies", "Waldschraten" und "Feiergespenstern", die sie bevölkern, zelebrieren, und darin verfangen bleiben. Jedoch beschränkt sich meine Auffassung der Restrealität nicht auf einen bestimmten Aspekt einer Subkultur, wie er zum Beispiel in meiner Serie von Porträts, die während einer Afterhourparty in der Berliner Bar 25 entstand, zum tragen kommt. Ich möchte den Begriff auch in Hinblick auf meine fotografische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Außenseitern, dem Absonderlichen und Grotesken ausweiten. Analog zu der Anschauung der "Fotografie als Abdruck, Spur und Index" sowie als scheinbar realistische Form der Aufzeichnung, möchte ich hier auch die Fotografie selbst als einen "Rest" Realität bezeichnen. In Anlehnung an Roland Barthes' Beschreibung der Fotografie als "bizarres" Medium, dessen Bestimmung es ist, die "verrückte Wahrheit" einzuholen, betrachte ich die Fotografie als einen Ausgangspunkt, sich diesen marginalen Erscheinungen zu stellen. Barthes bezeichnet die Fotografie weiterhin als eine "Form der Halluzination: falsch auf der Ebene der Wahrnehmung, wahr auf der Ebene der Zeit: eine gemäßigte, in gewissermaßen bescheidene, geteilte Halluzination (auf der einen Seite "das ist nicht da", auf der anderen "aber das ist sehr wohl dagewesen"): ein verrücktes, ein vom Wirklichen abgeriebenes Bild." Ich versuche, dies im weitesten Sinne wörtlich zu nehmen, indem ich in meiner Fotografie das Bizarre in den Fokus rücke und gleichermaßen zum Bildgegenstand mache, um damit einen Rest der Realität zu teilen.


Direkte Auktion / Direct Auction

Auktionsdatum
Lose: 001-134
Lose: 136-284
Lose: 286-428
Ort der Versteigerung
Lehrter Str. 57,
Berlin
10557
Germany

Für Jeschke, van Vliet Buch- und Kunstauktionen GmbH Versandinformtation bitte wählen Sie +49 30 22 66 77 00.

Wichtige Informationen

16,00 % MwSt. auf den Zuschlagspreis
kein Aufgeld

Folgerechtabgabe:
4,00 % auf den Zuschlagspreis

3 % Live-Provision

 

16.00 % VAT on the hammer price
no buyer's premium

Artist resale rights:
4.00 % on the hammer price

3 % live surchage

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Direkte Auktion

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges.
  2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
  3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Der Versteigerer bzw. der Auktionator ist berechtigt geeignete Vertreter gemäß § 47 GewO einzusetzen, die die Auktion durchführen. Ansprüche aus der Versteigerung und im Zusammenhang mit dieser bestehen nur gegenüber dem Versteigerer
  4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
  5. Auf den Zuschlagspreis ist die gesetzliche Mwst. von derzeit 16% berechnet. Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden z.Zt. zusätzlich 4 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt  Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware durch ausländische Käufer muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.

5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3-5 % Fremdgebühren dem Käufer in Rechnung gestellt.

5 b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der Versteigerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm damit die Möglichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht erreicht, oder Störungen in der Verbindung auftreten.

  1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
  2. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke van Vliet nicht verpflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
  3. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten an den angegeben Vorbesichtigungsorten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
  4. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis, ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
  5. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige Gebote zu überbieten.
  6. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
  8. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke                 Stand: November 2020

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