Los

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Lam, Wifredo: Figuration

In 139. Kunst- und Designauktion

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Lam, Wifredo: Figuration
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Düsseldorf
Wifredo Lam 1902 Sagua la Grande, Kuba - 1982 Paris Figuration Farblithografie auf Papier; H 385 mm, B 560 mm; signiert u. r.; nummeriert u. l. ''113/300''

Wifredo Lam
1902 Sagua la Grande, Kuba - 1982 Paris Figuration Color lithograph on paper; H 385 mm, W 560 mm; signed lower right; numbered lower left ''113/300''
Wifredo Lam 1902 Sagua la Grande, Kuba - 1982 Paris Figuration Farblithografie auf Papier; H 385 mm, B 560 mm; signiert u. r.; nummeriert u. l. ''113/300''

Wifredo Lam
1902 Sagua la Grande, Kuba - 1982 Paris Figuration Color lithograph on paper; H 385 mm, W 560 mm; signed lower right; numbered lower left ''113/300''

139. Kunst- und Designauktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Kurfürstenstraße 16
Düsseldorf
40211
Germany

Das Auktionshaus wird gerne beim Versand der ersteigerten Ware auf Kosten des Käufers behilflich sein.

Auction House will help arrange shipment, at buyer's expense.

Wichtige Informationen

Die Live-Gebühr von 3% auf den Zuschlagspreis sind im Aufgeld bereits enthalten.

Bitte beachten Sie:

Die Katalogtexte enthalten in der Regel keine Angaben über den Zustand von Medium, Träger und Rahmen. Technische Geräte sind nicht auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft (Siehe hierzu auch §3 der Versteigerungsbedingungen).

 

 

The live fee of 3% on the hammer price is already included in the buyer's premium.

Please note: The catalog texts usually contain no information about the condition of the medium, carrier and frame. Technical devices are not checked for their functionality (see also §3 of the auction conditions).

Vorbesichtigung vom 7.3. bis 11.3.2021, 11-17 Uhr nach Anmeldung.

Preview from 7.3. - 11.3.2021, 11 a.m. to 5 p.m. after registration.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Versteigerungsbedingungen


VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

 

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber (=Agenturversteigerung).

2. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht und befinden sich in einem, dem Alter entsprechenden “beschädigten” Zustand. Beschädigungen und wertmindernde Zustände sind wie folgt angegeben: rest=das Objekt ist in einem restaurierten Zustand; besch=das Objekt ist in einem beschädigten Zustand; doubl=der Bildträger ist auf einen zweiten Bildträger aufgezogen. Altersbedingte Beschädigungen resp. Veränderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Veränderung aufgrund von Lichteinfall, werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden Veränderungen. Generell wird lediglich eine Meinung zum Objekt abgegeben und keine Eigenschaft zugesichert. Mündliche Aussagen haben keine Geltung und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Privat-Interessenten werden gebeten, einen ortsansässigen Restaurator mit der Begutachtung des Objektes zu beauftragen, falls sie sich nicht während der Besichtigung persönlich vom Zustand der Objekte überzeugen können. Telefonische und schriftliche Fernbieter erhalten auf Wunsch eine Zustandsbeschreibung sofern die Anfrage oder der Bietauftrag spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn dem Auktionator vorliegt. Später eingehende Aufträge von Bietern können deshalb abgelehnt werden. Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Bei Graphiken und Auflagenobjekten wird der Künstler als Schöpfer der Vorlage genannt. Angaben von Jahreszahlen beziehen sich auf die Zeit des Entwurfs und nicht auf die Zeit der Ausführung, die auch von einem Verlag oder einer Edition vorgenommen worden sein kann. Zeitliche Angaben wie „Maler des 18. Jh.“ beziehen sich nicht unbedingt auf die historische Zeit, sondern können u. a. als Einordnung des Autors in den Rahmen, den dieses Jahrhundert betreffs Malweise, Handschrift oder Inhalt eingrenzt, verstanden werden. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener Mängelrügen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer nur den Kaufpreis und das Aufgeld. Falls es zur Rücknahme eines Objektes kommt, hat der Käufer das Objekt auf seine Kosten und Gefahr anzuliefern. Danach erfolgt die Rückerstattung von Kaufpreis und Aufgeld.

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt, oder bietet jemand das Limit, so kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren Bieter abgegeben werden. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse. Der Versteigerer ist berechtigt, Objekte unter Limit zuzuschlagen, wenn der Einlieferer zum Limit abgerechnet wird (Provisionsverlust).

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Käufer über. Verstößt der Ersteigerer gegen die Auktionsbedingungen, erlischt jeglicher Anspruch gegenüber dem Auktionshaus.

6. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 25 % an den Auktionator zu entrichten, zuzüglich der auf das Aufgeld anfallenden Mehrwertsteuer von 19 % (=gesamt 29,75 %).

7. Nur natürliche Personen sind zur Gebotsabgabe berechtigt. Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag an das Auktionshaus Peter Karbstein bar in Euro zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder durch Beauftragte vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet.

8. Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist der Auktionator berechtigt, den Kaufvertrag einseitig und ohne Mahnung zu kündigen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % je angebrochenem Monat berechnet. Schecks werden erst nach vorbehaltsloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt. Das Auktionshaus Peter Karbstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

9. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer lehnt jegliche Haftung für verkaufte Gegenstände ab. Ersteigerte Sachen werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
Die Firma Karbstein behält sich ein Rückbehaltungsrecht auf ersteigerte Güter für den Fall vor, das weitere Forderungen gegenüber dem Käufer bestehen.

10. Es gilt die salvatorische Klausel. Bei teilweiser Unwirksamkeit dieses Gesamtinhaltes bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam und es gilt die Ersatzvereinbarung als vereinbart, die wirtschaftlich dem unwirksamen Vetragsteil in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Düsseldorf. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts finden keine Anwendung.

11. Jeder Bieter bietet für sich selbst. Kunden, die im Auftrag einer dritten Person bieten möchten, haben sich das Einverständnis hierzu 24 Stunden vor der Auktion schriftlich beim Auktionator einzuholen. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich für alle dem Auktionator entstandenen Schäden, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer ausdrücklich die vorstehenden Bedingungen an. Sie gelten sinngemäß auch für den nachträglich freihändigen Erwerb von Auktionsgut.

12. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist(in) beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Telefonisches Mitbieten setzt eine schriftliche Vereinbarung mit der Fa. Karbstein voraus. Für Telefonbieter ist 80% des kl. Schätzpreises das Mindestgebot. Der Telefonbieter sendet ein Fax an die Fa. Karbstein, in welchem er seine Telefon-Nr. und sein Gebot einträgt. Er wird dann während der Auktion angerufen. Die Fa. Karbstein sowie die Telefonistinnen übernehmen jedoch keine Haftung und können keine Zusicherung für die Ausführung bzw. fehlerfreie Durchführung der telefonischen u. schriftlichen Gebote geben. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge[§§ 312b) bis 312d) BGB] keine Anwendung.

13. Lagerkosten für nicht abgeholtes Versteigerungsgut werden ab dem 31. März 2021 mit 1,50 Euro pro Tag erhoben.

14. Die im Katalog angegebenen Schätzpreise in Euro sind keine Limite, sondern dienen in erster Linie als Orientierungswerte, in deren Höhe wir den Zuschlag erwarten. Der Ausruf erfolgt in der Regel 20% unter dem kleineren Schätzpreis. Der individuelle Zustand der Objekte ist bei den Schätzungen berücksichtigt. Der Versteigerer behält sich Farbabweichungen bei den Katalogabbildungen vor. Gemälde und Graphiken werden grundsätzlich ohne Rahmen bewertet und rechtlich auch ohne Rahmen verkauft. Der Rahmen ist rechtlich eine kostenlose Beigabe, für deren Zustand der Versteigerer keinerlei Haftung übernimmt. Die Angaben von Jahreszahlen bei Kunstwerken mit einer Auflage, z. B. Plastiken oder Graphiken, bezeichnen das Jahr des Entwurfs und nicht der Ausführung. Künstlerangaben bei Kunstwerken mit einer Auflage beziehen sich auf die geistige Urheberschaft des Modells bzw. des Entwurfs. Die Ausführungen können auch nach dem Tod des Künstlers entstanden sein.

15. Der beiliegende Auktionsauftrag auf der Rückseite des Überweisungsträgers gibt Ihnen die Möglichkeit, ohne persönliche Anwesenheit an der Auktion teilzunehmen. Alle notwendigen Entscheidungshilfen gibt Ihnen unser Katalog. Sollten Sie neben den Katalogbeschreibungen und Abbildungen weitere Angaben benötigen, bitten wir Sie, bei uns anzufragen. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Der von Ihnen vermerkte Preis gilt als Höchstgebot; der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können nur verbindlich ausgeführt werden, wenn Sie in Druckschrift ausgefüllt sind und 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Dabei ist die angegebene Katalognummer verbindlich und nicht der Titel des Gegenstandes.

16. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Das Kunst- und Auktionshaus Peter Karbstein, ihre Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

17. Beim Online-Bieten erkennt der Bieter die Bedingungen und Gebühren von lot-tissimo, Invaluable und Liveauctioneers an.

18. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über unseren Datenschutz. Bei Übermittlung Ihrer Kontaktdaten willigen Sie ein, dass die Firma Karbstein diese Daten zur Zusendung von E-Mails, Werbematerial oder Katalogen nutzen kann.

19. Das Copyright für sämtliche Texte und Abbildungen liegt bei der Firma Karbstein.

Auktionator PETER KARBSTEIN

 

PETER KARBSTEIN ART AND AUCTION HOUSE
INBOX: 10 32 06 • D-40023 Dusseldorf • Tel: +49 (0) 211-90 61 61
DELIVERY: Kurfürstenstrasse 16 • D-40211 Dusseldorf • Fax + 49 (0) 211-3613232.
HOMEPAGE: www.auktionshaus-karbstein.de • E-MAIL: info@auktionshaus-karbstein.com

AUCTION TERMS AND CONDITIONS

The terms and conditions in the english translation are only given for information. In any case,

only the german original VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN are formally binding in its entirety.


By participating in the auction you accept the following conditions:

1. The auction takes place voluntarily in the name and for the account of the client (= agency auction).

2. The Auctioneer reserves the right to combine or to separate Lot-numbers and under special conditions to present or to withdraw out of order.

3. All lots put up for auction can be viewed and inspected before the auction. The items are used and are in an age appropriate "damaged" state. Damage and value-reducing conditions are specified as follows: rest = the object is in a restored state; dam = the object is in a damaged condition; doubl = the image carrier is mounted on a second image carrier. Age-related damage, respectively changes, eg. as desiccation of the medium or alteration due to light, are not specified and are to be understood as a normal state. Cleaning and minor repairs, however, serve the preservation and are not value-reducing changes. It is generally only issued an opinion regarding the object and no feature is promised. Oral statements are invalid and require written confirmation. The private stakeholders are invited to appoint a local restorer with the assessment of the object, if you can not convince yourself of the condition of the property during the visit in person. Telephone and written absentee bidders may obtain a state description, if the bid request is present no later than 24 hours before the start of the auction. Requests received later can therefor be rejected. The catalogue descriptions are not guarantees in the meaning of law.  Items are used and sold as is. The buyer can not claim for defects if the auctioneer has fulfilled his duty of care. With graphics and edition objects, the artist is mentioned as the creator of the original. Details of annual figures refer to the time of design and not to the time of execution, which may have been made by a publisher or edition. Temporal information such as "painters of the 18th century” do not relate strictly to historical time, but can inter alia be classified as the author’s understanding in the context of the confines of this century in painting, handwriting or content. The auctioneer is committed to assert its warranty claims against the consignor in case of complaints within the statutory limitation period of 12 months. In the event of a successful claim, the auctioneer will refund only the purchase price and buyer's premium. If it comes to the redemption of an object, the buyer must provide the object at its own cost and risk. After that, the refund of the purchase price and buyer's premium is done.

4. The contract will be granted, if after three calls no higher bid is submitted. The Auctioneer may reject the bid with a particular reason. If more than one person at the same time calls the same bid and after the third call, no higher bid is made, the winner will be decided by drawing . The auctioneer may withdraw the bid and offer the item again, if erroneously a higher bid was not seen although given in time and this has been queried by the bidder immediately or if there are doubts about the acceptance (§ 2 paragraph 4 VerstVO). If an acceptance happens with restriction, the bidder is bound to his bid for a period of the three weeks. If the bidder does not receive the unconditional contract within that period, it expires. If a reservation is not approved by the consignor, or if someone calls the limit, the Lot can be given to a higher bidder without consultation of the bidder under restriction. For the contract to become effective, the dispatch of the written notification to the address specified by the tenderer will suffice. The auctioneer has the right to accept a bid under the limit, if the vendor is billed to the limit (commission loss).

5. The acceptance of a bid obliges to buy. With the fall of the hammer, the danger of not responsible losses or damages passes to the buyer. Ownership of the auctioned items will only pass to the buyer with full payment. If the successful bidder violates the terms and conditions, any claims against the auction house will lapse.


6. The purchase price plus a premium of 25% is to pay to the auctioneer, plus 19% VAT related to the buyer's premium (total = 29,75%).


7. Only natural persons are entitled to bid. Personally participating bidders in the auction will have to pay – in the case of successful bidding - the final price immediately following the acceptance to the Auction House Peter Karbstein cash in Euros. The payment of a foreign acquirer who bids in writing or has been represented by proxies, does not apply as late within 10 days after billing.

8. Should the buyer not comply with its obligations, the auctioneer has the right to terminate the purchase agreement unilaterally and without warning. In the case of late payment, an interest at the rate of 1% per month or part month will be charged. Cheques are accepted only after unconditional bank credit has been received. The Auction House Peter Karbstein may choose between fulfillment of contract or claim for time limit damages in case of default for failure to comply. The damages can also be calculated in this case, so that the matter will be auctioned again and the defaulting buyer shall be liable for a deficiency in the proceeds from the previous auction and for the cost of the repeated auction including the surcharge.

9. The Purchaser shall be obliged to take their purchases immediately after the auction. The Auctioneer disclaims all liability for sold items. Auctioned things are delivered only after full payment is received. Shipment will invariably be at the expense and risk of the buyer.
The company Karbstein reserves the right of retention on auctioned goods in the event that there are other claims against the purchaser.


10. Severability applies. German law applies; the provisions of the uniform (international) Sale of Goods shall not apply.

11. Every bidder bids for himself. Customers, who want to bid on behalf of a third person, must obtain the auctioneer’s written consent within 24 hours before the auction. In the late payment they are personally liable for all damages to the auctioneer incurred, even if the invoice is drawn on their respective clients. By placing a bid or placing a written order, the buyer accepts the above conditions. They apply mutatis mutandis to the later freehand acquisition of auctioned objects.

12. In written bids the bidder commissions the auctioneer to bid for him. In a telephone bid in the auction room the telephone operator is instructed to submit bids according to the instructions of the telephone bidder. Telephone bidding requires a written agreement with the company Karbstein. The minimum bid price for  the telephone bidder is 80% of the lower estimate. The telephone bidder sends a fax to the company Karbstein in which he writes his phone number and enters his bid. He is then called during the auction. However, the company Karbstein and telephone operators do not assume any liability and can not give any guarantee regarding the design or error-free performance of telephone and/ or written bids. The subsequent sale is part of the auction in which the prospective buyer may bid a certain amount via telephone or written bid. In the above cases, the provisions on distance contracts [§§ 312b) to 312) BGB] shall not apply.

13. Storage costs for auction items are collected from  31st of March 2021, in an amount of 1.50 Euros per day.

14. The estimated prices in Euros shown in the catalogue are no limits, but are primarily used as benchmarks in the amount we expect. The call is usually 20% lower than the lower estimate. The individual condition of the property is considered in the estimates. Differences regarding the colour of the catalogue pictures may occur. Paintings and drawings are generally measured without frame and legally sold without a frame. The frame is legally a free extra, the auctioneer is not responsible for the condition of the frame. The details of the annual figures for works of art with a print run such as sculptures or prints, indicate the year of design and not the execution. Artist details in works of art in an edition are related to the intellectual copyright of the model or design. The art works of an edition can be created after the artist's death.


15. The purchase order inserted in the auction catalog gives you the opportunity to participate in the auction without personal presence. All the necessary decision-making tools are given by our catalog. If you need more information, pictures or describtion in addition to the catalogue, we ask you to ask us. We are here for additional information. The price you have noted is considered your highest bid. The selling can also be done at a lower price. Bidder orders can be executed only if they are filled in block letters and available 24 hours before the auction starts. The specified catalogue number is mandatory and binding and not the title of the art work.

16. Unless catalog owners, auction participants and bidders do sate otherwise, they assert that they will only use the catalog and the depicted objects from the period of the Third Reich for purposes of civic education, the defense of unconstitutional efforts, art, science or research purposes or teaching, reporting on events of current affairs or history or similar purposes (§§ 86a, 86 StGB). The auction house Peter Karbstein, the auctioneers and the consignors only offer or sell those items under the said conditions.

17. In the case of online bidding, the Bidder acknowledges the terms and fees of lot-tissimo, Invaluable and Liveauctioneers.

18. Please read on our homepage about our privacy policy. When submitting your contact data, you agree that the company Karbstein can use these data to send emails, promotional material or catalogs.

 

19. The copyright for all texts and images remain with the company Karbstein.
Auctioneer PETER KARBSTEIN

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