258. Auktion

by Keup Kunstauktionen GbR

18. Jul 2026 13:00 MESZ (12:00 BST) Live-Webcast-Auktion

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen / Important information:

Geldwäschegesetz und Budget für Live Bieten: Ab dem 1.1.2020 tritt das neue Geldwäschegesetz basierend auf der 5. EU- Geldwäscherichtlinie in Kraft. Bei Transaktionen ab 10000.- Euro unabhängig von der Bezahlweise muss eine Kopie des Personalausweises im Auktionshaus hinterlegt werden. Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine Kopie der Vorder- und Rückseite per Email. Die Sorgfaltpflichten vom Staat wurden erhöht. Wir bitten um Ihr Verständnis.Das Live-Bieten wir einzeln freigeschaltet. Das maximale Budget beträgt 50.000.-Euro. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Aufgeld und Mehrwertsteuer

Aufgeld 22 % und Live Gebühr 5 %, jeweils plus der gesetzlichen Umsatzsteuer 19% (Buyer´s premium 22% and Live fee 5%, each plus 19% VAT.)

Keup Kunstauktionen GbR

AGB

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN FÜR KÄUFER (2025)
Mit Teilnahme an der Auktion werden die folgenden Versteigerungsbedingungen der Keup Kunstauktionen GbR („Versteigerer“) anerkannt. Sie gelten für alle Versteigerungen und die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.
Wichtige Hinweise für Verbraucher!
Bei unseren öffentlich zugänglichen Versteigerungen besteht für Verbraucher auch bei Vertragsschluss
im Wege des reinen Fernabsatzes kein Widerrufsrecht; § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Es gelten außerdem nicht die ergänzenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Dies betrifft insbesondere die Mängelgewährleistung und den Versendungskauf sowie weitere Sonderregelungen (vgl. §§ 474 ff. BGB).
1. Die Versteigerungen erfolgen im fremden Namen und für fremde Rechnung (Vermittlung), außer bei Eigenware, die mit der Einlieferungsnummer 471+ gekennzeichnet ist.
2. Die Versteigerung erfolgt in der im Katalog aufgeführten Reihenfolge nach Nummern. Die Änderung der Reihenfolge, die Verbindung oder Trennung von Katalognummern sowie der Rückzug einzelner
Versteigerungsgegenstände bleibt vorbehalten. Die im Katalog angegebenen Limits sind die Ausrufpreise in Euro. Diese können sich durch Vorgebote ändern. Gesteigert wird in der Regel um ca. 10%.
3. Der Versteigerer kann Personen von der Versteigerung ausschließen und Gebote ablehnen. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebots besteht nicht. Bei Ablehnung eines Gebotes bleibt das zuvor abgegebene Gebot bestehen. Schriftliche Gebote sollten spätestens einen Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen und den Gegenstand unter Benennung der Katalognummer sowie des gebotenen Preises (Zuschlagspreis ohne Aufgeld) enthalten. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Im Zweifel ist die angegebene Katalognummer entscheidend.
Telefonisches Bieten ist ab Limits von 100€ (Deutschland) bzw. 200€ (Ausland) möglich. Telefonbieter
verpflichten sich, jeweils mindestens das Limit zu bieten. Dies gilt auch, wenn sie während der Versteigerung telefonisch nicht erreichbar sind. Der Versteigerer haftet nicht für das Zustandekommen von Telekommunikationsverbindungen oder die Übermittlung von Geboten. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge gem. §§ 355 BGB finden keine Anwendung, da § 312g (2) BGB gilt (siehe Hinweis vor Ziffer 1).
4. Der Zuschlag wird an den Meistbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebots kein Übergebot erfolgt. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das Limit nicht erreicht ist (Untergebote) oder Zweifel an der Berechtigung zur Versteigerung bestehen. In diesem Fall bleibt der Bieter fürdrei Wochen an sein Gebot gebunden. Das Gebot erlischt, wenn der Versteigerer nicht innerhalb dieser Frist den Vorbehalt aufhebt, wofür die Absendung der Erklärung an den Bieter genügt. Geben mehrere Bieter gleich hohe Gebote ab kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag erteilen oder durch Los über den Zuschlag entscheiden. Wurde irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot oder ein Telefonauftrag übersehen, so kann der Versteigerer den Zuschlag unmittelbar aufheben und den Gegenstand erneut versteigern.Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme. Mit seiner Erteilung gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Käufer über.
5. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 22% plus der gesetzlichen Umsatzsteuer bezogen auf das Aufgeld. Versandkosten werden ggfs. gesondert berechnet. Der Kaufpreis ist in voller Höhe bis spätestens 14 Tage nach Zuschlag bzw. nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten erst nach unwiderruflicher Gutschrift als bewirkt. Alle Kosten einer unbaren Zahlung gehen zu Lasten des Ersteigerers. Da die Umsatzsteuer nur auf die Provision, und somit eine Dienstleistung erhoben wird, ist eine Erstattung bei Ausfuhr durch private Käufer (EU und Drittstaat) nicht möglich. Beim Live-Bieten über unsere Webseite erheben wir eine Gebühr von drei Prozent zzgl. Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis. Bei Nutzung von
Fremd-Plattformen (z.B. lot-tissimo, Invaluable, live auctioneers u.a.) zur Gebotsabgabe wird die jeweilige Gebühr der Plattform (meist 5% des Zuschlagsbetrages zzgl. Umsatzsteuer) zusätzlich fällig und gesondert aufgeführt.
6. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, neben den Kosten für die Lagerung sowohl für das entgangene Entgelt des Versteigerers aus der vorangegangenen Versteigerung als auch für einen etwaigen Mindererlös. Zu einem weiteren Gebot ist der Käufer in diesem Fall nicht zugelassen.
7. Der Käufer hat den Versteigerungsgegenstand umgehend, aber spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum beim Versteigerer abzuholen. Befindet er sich mit dieser Verpflichtung in Verzug, kann der Versteigerer das Versteigerungsgut auf Kosten und Gefahr des Käufers auswärts einlagern lassen. Ein Versand des Versteigerungsgutes (soweit geeignet) kann nach Vereinbarung auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen. Der Versand erfolgt erst nach bewirkter Zahlung. Ein Anspruch auf Versand besteht grundsätzlich nicht. Zollabfertigungen und Ausfuhrgenehmigungen nach Kulturgutschutzgesetz hat der Käufer auf eigene Kosten zu beantragen und vorzulegen, bevor ein Versand des Versteigerungsgegenstandes erfolgen kann. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung und Übergabe über.                                                                                                                8. Eine kaufrechtliche Beziehung besteht nur zum Einlieferer (außer bei entsprechend gekennzeichneter Eigenware). Es besteht die Obliegenheit zur Vorbesichtigung der Objekte im Vorfeld der Versteigerung. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben im Rechtssinne dar. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie
sich im Moment des Zuschlags befinden.
9. Die Haftung des Auktionshauses als Vermittler ist ausgeschlossen, es sei denn, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird) und Schäden aufgrund Verzuges.
10. Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, derAbwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen vernünftigen Zwecken abgegeben (§§ 86 a, 86 StGB). Der Versteigerer bietet diese Gegenstände nur unter dieser Bedingung an. Mit der Abgabe eines Gebotes wird dies ausdrücklich anerkannt.
11. Käufer und Verkäufer können nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des
Vertragspartners erfahren. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder für den Freiverkauf.
12. Erfüllungsort ist der Sitz des Auktionshauses (Regensburg). Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auktionshauses (Regensburg). Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Keup Kunstauktionen GbR
Haidplatz 7
93047 Regensburg
Tel.+49-941-51422
Email: info@auktionshaus-keup.de
Internet: www.auktionshaus-keup.de
GF-Gesellschafter:
Angela Berr-Keup
Rainer Marten Keup