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780

Seltene Figur Alexanders des Großen , oder Allegorie der griechischen Monarchie

In Kunstgewerbe

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Köln
Seltene Figur Alexanders des Großen , oder Allegorie der griechischen Monarchie
Porzellan, farbiger Aufglasurdekor, Vergoldung. Im Kontrapost auf Rocaillensockel mit Blätterbelag stehend, bekleidet mit Harnisch, Rock und Kniehosen, um die Schultern ein bodenlanger, himmelblauer Mantel, auf dem Kopf ein Helm mit Federbusch. Seitlich unter dem Mantel der Zerberos. Blaumarke Schwerter mit Punkt. Der Arm wieder angefügt, der Federbusch und wenige Teile des Umhangs restauriert. H 21 cm.
Meissen, das Modell von Johann Joachim Kaendler, 1753/67, die Ausformung 1767 - 1774.

Die Figur Alexanders gehört zu insgesamt vier Darstellungen von Monarchen der Antike, die sich inhaltlich an dem Traum des babylonischen Königs Nebukadnezar aus dem Alten Testament orientieren. Zu den von Kaendler modellierten Figuren gehören neben Alexander auch Julius Caesar für das römische Reich, Nimrod für das babylonische und Cyrus für das persische Reich (Ausformungen von Nimrod und Cyrus ebenfalls im Bestand des SKD, Inv. Nr. PE 116 und 321).
Diese Modelle werden in den Arbeitsberichten Kaendlers erstmals im November 1766, beginnend mit der Figur Cyrus, erwähnt, wo es heißt: "Eine große Figur 11. Zoll hoch welche eine Monarchie Vorstellet dahero Antique gekleidet ist und einen Bär neben sich liegen hat nachdem die Forme gätzlich ruinieret gewesen völlig im Modell Verneuert, und an der Kunst verbeßert [...]" (Pietsch, Leipzig 2002, S. 158). Wie aus diesem Text erkennbar, gab es bereits Vorgängermodelle der Monarchien, die er erneuen musste. Das belegt auch das Konditorei-Inventar des Grafen Heinrich von Brühl (1700 - 1763) von 1753, wo solche Figuren erwähnt sind.
Eine etwas frühere Ausformung dieser seltenen Figur (wohl aus dem Modell vor 1753) wurde in diesen Räumen in der Auktion 765 am 4. Dezember 1998 unter Lot 116 versteigert.

Provenienz
Die Sammlung Heinrich.

Literatur
Die Ausformung aus dem Bestand der Porzellansammlung in der Staatlichen Kunstsammlung Dresden (Inv. Nr. PE 3932) abgebildet bei Pietsch, Die figürliche Meißener Porzellanplastik von Gottlieb Kirchner und Johann Joachim Kaendler, München 2006, Kat. Nr. 78.
A rare Meissen porcelain figure of Alexander the Great or an allegory of Greek monarchy
Depicting a figure standing in contrapposto on a rocaille base, dressed in a breastplate, pteruges, breeches, a floor-length cloak and a plumed helmet. Blue crossed swords mark with dot. The arm reattached, the plume and a few parts of the cape restored. H 21 cm.
Modelled by Johann Joachim Kaendler, 1753/67, produced and decorated 1767 - 1774.

This figure of Alexander is one of four depictions of ancient monarchs, the content of which is based on the dream of the Babylonian King Nebuchadnezzar from the Old Testament. In addition to Alexander, the figures modeled by Kaendler also include Julius Caesar for the Roman Empire, Nimrod for the Babylonian Empire and Cyrus for the Persian Empire (examples of Nimrod and Cyrus also in the SKD inventory, inv. no. PE 116 and 321).

These models are first mentioned in Kaendler's workshop records in November 1766, starting with the figure Cyrus, where it says: "A large figure 11 inches high which is dressed in antique clothing and has a bear lying next to it after the forms completely ruined, completely renewed in the model, and improved it [...]" (Pietsch, Leipzig 2002, p. 158). As can be seen from this text, there were already previous models of monarchs that he had to renew. This is also proven by the mention of such figures in the inventory of Count Heinrich von Brühl's (1700 - 1763) court bakery from 1753.

A slightly earlier version of this rare figure (probably from the model before 1753) was auctioned in Lempertz Cologne auction 765 on December 4, 1998 under lot 116.

Provenance
The Heinrich Collection.

Literature
This model, in the holdings of the porcelain collection in the Dresden State Art Collection (inv. no. PE 3932), shown in Pietsch, Die figürliche Meißener Porzellanplastik von Gottlieb Kirchner und Johann Joachim Kaendler, Munich 2006, cat. no. 78.
Seltene Figur Alexanders des Großen , oder Allegorie der griechischen Monarchie
Porzellan, farbiger Aufglasurdekor, Vergoldung. Im Kontrapost auf Rocaillensockel mit Blätterbelag stehend, bekleidet mit Harnisch, Rock und Kniehosen, um die Schultern ein bodenlanger, himmelblauer Mantel, auf dem Kopf ein Helm mit Federbusch. Seitlich unter dem Mantel der Zerberos. Blaumarke Schwerter mit Punkt. Der Arm wieder angefügt, der Federbusch und wenige Teile des Umhangs restauriert. H 21 cm.
Meissen, das Modell von Johann Joachim Kaendler, 1753/67, die Ausformung 1767 - 1774.

Die Figur Alexanders gehört zu insgesamt vier Darstellungen von Monarchen der Antike, die sich inhaltlich an dem Traum des babylonischen Königs Nebukadnezar aus dem Alten Testament orientieren. Zu den von Kaendler modellierten Figuren gehören neben Alexander auch Julius Caesar für das römische Reich, Nimrod für das babylonische und Cyrus für das persische Reich (Ausformungen von Nimrod und Cyrus ebenfalls im Bestand des SKD, Inv. Nr. PE 116 und 321).
Diese Modelle werden in den Arbeitsberichten Kaendlers erstmals im November 1766, beginnend mit der Figur Cyrus, erwähnt, wo es heißt: "Eine große Figur 11. Zoll hoch welche eine Monarchie Vorstellet dahero Antique gekleidet ist und einen Bär neben sich liegen hat nachdem die Forme gätzlich ruinieret gewesen völlig im Modell Verneuert, und an der Kunst verbeßert [...]" (Pietsch, Leipzig 2002, S. 158). Wie aus diesem Text erkennbar, gab es bereits Vorgängermodelle der Monarchien, die er erneuen musste. Das belegt auch das Konditorei-Inventar des Grafen Heinrich von Brühl (1700 - 1763) von 1753, wo solche Figuren erwähnt sind.
Eine etwas frühere Ausformung dieser seltenen Figur (wohl aus dem Modell vor 1753) wurde in diesen Räumen in der Auktion 765 am 4. Dezember 1998 unter Lot 116 versteigert.

Provenienz
Die Sammlung Heinrich.

Literatur
Die Ausformung aus dem Bestand der Porzellansammlung in der Staatlichen Kunstsammlung Dresden (Inv. Nr. PE 3932) abgebildet bei Pietsch, Die figürliche Meißener Porzellanplastik von Gottlieb Kirchner und Johann Joachim Kaendler, München 2006, Kat. Nr. 78.
A rare Meissen porcelain figure of Alexander the Great or an allegory of Greek monarchy
Depicting a figure standing in contrapposto on a rocaille base, dressed in a breastplate, pteruges, breeches, a floor-length cloak and a plumed helmet. Blue crossed swords mark with dot. The arm reattached, the plume and a few parts of the cape restored. H 21 cm.
Modelled by Johann Joachim Kaendler, 1753/67, produced and decorated 1767 - 1774.

This figure of Alexander is one of four depictions of ancient monarchs, the content of which is based on the dream of the Babylonian King Nebuchadnezzar from the Old Testament. In addition to Alexander, the figures modeled by Kaendler also include Julius Caesar for the Roman Empire, Nimrod for the Babylonian Empire and Cyrus for the Persian Empire (examples of Nimrod and Cyrus also in the SKD inventory, inv. no. PE 116 and 321).

These models are first mentioned in Kaendler's workshop records in November 1766, starting with the figure Cyrus, where it says: "A large figure 11 inches high which is dressed in antique clothing and has a bear lying next to it after the forms completely ruined, completely renewed in the model, and improved it [...]" (Pietsch, Leipzig 2002, p. 158). As can be seen from this text, there were already previous models of monarchs that he had to renew. This is also proven by the mention of such figures in the inventory of Count Heinrich von Brühl's (1700 - 1763) court bakery from 1753.

A slightly earlier version of this rare figure (probably from the model before 1753) was auctioned in Lempertz Cologne auction 765 on December 4, 1998 under lot 116.

Provenance
The Heinrich Collection.

Literature
This model, in the holdings of the porcelain collection in the Dresden State Art Collection (inv. no. PE 3932), shown in Pietsch, Die figürliche Meißener Porzellanplastik von Gottlieb Kirchner und Johann Joachim Kaendler, Munich 2006, cat. no. 78.

Kunstgewerbe

Auktionsdatum
Lose: 676
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Tel +49.221.925729-19 shipping@lempertz.com

Wichtige Informationen

VERSTEIGERUNG SALE

Köln Cologne
Freitag 15. November 2024
Friday 15 November
10 Uhr 10 am | LOT 500–761
14 Uhr 2 pm | LOT 762–1014
17 Uhr 5 pm | LOT 1015–1174

VORBESICHTIGUNG PREVIEW

Köln Cologne
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR

München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich

im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der

Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen

in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu

trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge

anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der

Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende

Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und

Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten

Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung

herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne

und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte

und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder

Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten

sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich

erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt,

so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung

begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand

veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet

sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert

oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb

eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden,

seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich

ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme

des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich

den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer

von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission,

wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

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an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den

Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

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einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,

oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten

Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.

KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig

gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt

unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und

kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1

Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält

gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz

nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion

schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in

Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet

abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz

zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das

Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung

zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist

vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und

Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.

Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der

Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt

sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden

kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,

wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote

werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem

Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann

sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund

vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich

identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe

Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet

das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen

und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes

höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist

oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von

Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes

Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten

Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote

abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt

worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande

(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter

Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der

Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages

von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen

Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/

Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden

Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich

die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche

Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem

1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und

Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat

der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen

Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.

außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren

Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,

wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine

Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über

einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,

die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn

eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.

Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird

ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis

vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte

Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)

im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen

sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die

Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den

Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung

einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar

im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können

zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt

der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen

Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden

nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.

Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages

oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der

Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache

nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten

Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in

Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem

Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten

und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier

Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei

einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung

durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und

Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist

Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das

UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet

keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam

sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf

die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

Vollständige AGBs

Stichworte: Meissen, Dresden, Porcelain Makers & Brands