Los

66

Joseph Stieler

In Kunst im Exil

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München

Joseph Stieler
1781 Mainz - 1858 München

Hildegard Prinzessin von Bayern. 1844

(1825 Würzburg - 1864 Wien). Hüftbild nach rechts, den Blick zum Betrachter gewandt. In mit Efeu-Motiven besticktem Kleid. Vor Wolkenfond. Öl auf Lwd. 70,5 x 59,5 cm. Doubliert. Rest. Rahmen.

Doppelhochzeit im Hause Wittelsbach! Am 15. April 1844 heiraten in Florenz Prinz Luitpold von Bayern, späterer Prinzregent, und Erzherzogin Auguste Ferdinande von Österreich. Und am 1. Mai des Jahres folgen in München Prinzessin Hildegard von Bayern, Luitpolds Schwester, und Erzherzog Albrecht von Österreich. In München finden gemeinsame Feierlichkeiten zu Ehren der beiden Brautpaare statt. "Der Bayerische Eilbote" veröffentlicht in seiner Ausgabe vom 1. Mai 1844 ein Gedicht anlässlich der Doppelvermählung: "In der Schyren großem Ahnenreiche Blüthenvoll und dichtbelaubt Hebt die alte Wittelsbacher Eiche Stolz empor ihr grünes Haupt. Ihres Stammes Zweige sich verschlingen In Europas Thronen Glanz, Und die Donau und der Arno bringen Einen frischen Myrthenkranz; Und ein lauter Freudenjubel waltet Im entzückten Bayerland, Weil ein Doppelbund sich hat gestaltet, Den der Liebe Fügung band. Jauchze Bayern! Hildegard beglücket, - Die an Geisteszierden reich - Ihren Albert, der uns hoch entzücket, Seinem großen Vater gleich; Jenem teutschen Helden, der im Kriege Frankreichs Horden widerstand; Ehrend dankt für jene Siege Ihm das teutsche Vaterland [...]"

Diese Zeilen beinhalten die wichtigsten Elemente fürstlicher Heiratspolitik nicht nur im 19. Jahrhundert. Im glücklichsten Falle aus Liebe wird die Verbindung zweier alter Fürstenhäuser erneuert und gestärkt. Der Stammbaum und Liebreiz der Braut ist nicht zu vernachlässigen, gloriose Taten in der Familie des mindestens ebenbürtigen Ehepartners sind willkommen (in diesem Fall u. a. der Sieg des Vaters des Bräutigams, Erzherzog Karl von Österreich-Teschen, über Napoleon bei Aspern im Jahre 1809) ... Die bayerische Prinzessin Hildegard überzeugte offenbar nicht nur ihren Bräutigam: Es wird berichtet, dass der spätere Kaiser Franz Joseph I. in seinem Tagebuch notiert habe: "Sie gefiel mir gut, sie ist hübsch, hat zu dicke Wangen, eine sehr hübsche Gestalt, ist recht aimable [...]" - eine klare Stellungnahme des gerade einmal 14-jährigen Erzherzogs, der 1854 Hildegards Cousine Elisabeth, die wegen ihrer Schönheit gerühmte, jedoch nicht minder komplizierte "Sisi" heiraten sollte. Joseph Stielers Bildnis Prinzessin Hildegards, das Porträt "mit Locken", entstand zu Beginn des Jahres 1844, dem Jahr der Vermählung der Dargestellten mit Albrecht Friedrich Rudolf Erzherzog von Österreich (1817 Wien - 1895 Schloss Arco / Italien). Hildegard Louise Charlotte Prinzessin von Bayern war das siebte Kind König Ludwigs I. von Bayern und seiner Gemahlin Therese, geb. Prinzessin von Sachsen-Hildburghausen. Joseph Stieler hat Prinzessin Hildegard mehrmals porträtiert. 1838 und 1843 sind im Verkaufsverzeichnis als Entstehungsjahre belegt. Das vorliegende Porträt war in Form zweier Lithographien nach diesem bekannt, jeweils bereits als "Hildegarde Erzherzogin von Österreich" bezeichnet. Die Entstehung des Porträts "mit Locken" ist im Verkaufsverzeichnis für 1844 gesichert, Stieler schuf es offenbar kurz vor der Heirat der Prinzessin. Der Efeu, traditionell Symbol glücklicher Liebe, der die Stickerei des Kleides prägt, ist ein Hinweis auf die in Bälde stattfindende Hochzeit. Mit nur 39 Jahren starb Erzherzogin Hildegard an den Folgen einer Rippenfellentzündung, die sie sich während einer anstrengenden Reise an das Sterbebett ihres Bruders, des bayerischen Königs Maximilian II., zugezogen hatte. Noch einmal soll die damalige Tagespresse zitiert werden: "Die Frauenwelt hat eine ihrer schönsten Zierden verloren. Eine im hohen Grade sympathische Individualität, vereint mit Einfachheit, Wohlthätigkeitssinn und unvergleichlichen Tugenden als Hausfrau und Mutter haben der erhabenen Hingeschiedenen stets das Herz der Bevölkerung gewonnen [...]" (Die Neue Zeit - Olmüzer Zeitung, 6. April 1864).

Gutachten Dr. Ulrike von Hase-Schmundt, München, Dezember 2020.

Provenienz: Nachlass Adelgunde Herzogin von Modena (1914). - Königliches Haus. - 1924 nach Sárvár verbracht.





Joseph Stieler
1781 Mainz - 1858 Munich

Princess Hildegard of Bavaria. 1844

(1825 Würzburg - 1864 Vienna). Oil on canvas. 70.5 x 59.5 cm. Relined. Restored. Framed.

Expert opinion by Dr. Ulrike von Hase-Schmundt, Munich, December 2020.

Provenance: estate of Adelgunde, Duchess of Modena (1914). - Brought to Sárvár in 1924.





Joseph Stieler
1781 Mainz - 1858 München

Hildegard Prinzessin von Bayern. 1844

(1825 Würzburg - 1864 Wien). Hüftbild nach rechts, den Blick zum Betrachter gewandt. In mit Efeu-Motiven besticktem Kleid. Vor Wolkenfond. Öl auf Lwd. 70,5 x 59,5 cm. Doubliert. Rest. Rahmen.

Doppelhochzeit im Hause Wittelsbach! Am 15. April 1844 heiraten in Florenz Prinz Luitpold von Bayern, späterer Prinzregent, und Erzherzogin Auguste Ferdinande von Österreich. Und am 1. Mai des Jahres folgen in München Prinzessin Hildegard von Bayern, Luitpolds Schwester, und Erzherzog Albrecht von Österreich. In München finden gemeinsame Feierlichkeiten zu Ehren der beiden Brautpaare statt. "Der Bayerische Eilbote" veröffentlicht in seiner Ausgabe vom 1. Mai 1844 ein Gedicht anlässlich der Doppelvermählung: "In der Schyren großem Ahnenreiche Blüthenvoll und dichtbelaubt Hebt die alte Wittelsbacher Eiche Stolz empor ihr grünes Haupt. Ihres Stammes Zweige sich verschlingen In Europas Thronen Glanz, Und die Donau und der Arno bringen Einen frischen Myrthenkranz; Und ein lauter Freudenjubel waltet Im entzückten Bayerland, Weil ein Doppelbund sich hat gestaltet, Den der Liebe Fügung band. Jauchze Bayern! Hildegard beglücket, - Die an Geisteszierden reich - Ihren Albert, der uns hoch entzücket, Seinem großen Vater gleich; Jenem teutschen Helden, der im Kriege Frankreichs Horden widerstand; Ehrend dankt für jene Siege Ihm das teutsche Vaterland [...]"

Diese Zeilen beinhalten die wichtigsten Elemente fürstlicher Heiratspolitik nicht nur im 19. Jahrhundert. Im glücklichsten Falle aus Liebe wird die Verbindung zweier alter Fürstenhäuser erneuert und gestärkt. Der Stammbaum und Liebreiz der Braut ist nicht zu vernachlässigen, gloriose Taten in der Familie des mindestens ebenbürtigen Ehepartners sind willkommen (in diesem Fall u. a. der Sieg des Vaters des Bräutigams, Erzherzog Karl von Österreich-Teschen, über Napoleon bei Aspern im Jahre 1809) ... Die bayerische Prinzessin Hildegard überzeugte offenbar nicht nur ihren Bräutigam: Es wird berichtet, dass der spätere Kaiser Franz Joseph I. in seinem Tagebuch notiert habe: "Sie gefiel mir gut, sie ist hübsch, hat zu dicke Wangen, eine sehr hübsche Gestalt, ist recht aimable [...]" - eine klare Stellungnahme des gerade einmal 14-jährigen Erzherzogs, der 1854 Hildegards Cousine Elisabeth, die wegen ihrer Schönheit gerühmte, jedoch nicht minder komplizierte "Sisi" heiraten sollte. Joseph Stielers Bildnis Prinzessin Hildegards, das Porträt "mit Locken", entstand zu Beginn des Jahres 1844, dem Jahr der Vermählung der Dargestellten mit Albrecht Friedrich Rudolf Erzherzog von Österreich (1817 Wien - 1895 Schloss Arco / Italien). Hildegard Louise Charlotte Prinzessin von Bayern war das siebte Kind König Ludwigs I. von Bayern und seiner Gemahlin Therese, geb. Prinzessin von Sachsen-Hildburghausen. Joseph Stieler hat Prinzessin Hildegard mehrmals porträtiert. 1838 und 1843 sind im Verkaufsverzeichnis als Entstehungsjahre belegt. Das vorliegende Porträt war in Form zweier Lithographien nach diesem bekannt, jeweils bereits als "Hildegarde Erzherzogin von Österreich" bezeichnet. Die Entstehung des Porträts "mit Locken" ist im Verkaufsverzeichnis für 1844 gesichert, Stieler schuf es offenbar kurz vor der Heirat der Prinzessin. Der Efeu, traditionell Symbol glücklicher Liebe, der die Stickerei des Kleides prägt, ist ein Hinweis auf die in Bälde stattfindende Hochzeit. Mit nur 39 Jahren starb Erzherzogin Hildegard an den Folgen einer Rippenfellentzündung, die sie sich während einer anstrengenden Reise an das Sterbebett ihres Bruders, des bayerischen Königs Maximilian II., zugezogen hatte. Noch einmal soll die damalige Tagespresse zitiert werden: "Die Frauenwelt hat eine ihrer schönsten Zierden verloren. Eine im hohen Grade sympathische Individualität, vereint mit Einfachheit, Wohlthätigkeitssinn und unvergleichlichen Tugenden als Hausfrau und Mutter haben der erhabenen Hingeschiedenen stets das Herz der Bevölkerung gewonnen [...]" (Die Neue Zeit - Olmüzer Zeitung, 6. April 1864).

Gutachten Dr. Ulrike von Hase-Schmundt, München, Dezember 2020.

Provenienz: Nachlass Adelgunde Herzogin von Modena (1914). - Königliches Haus. - 1924 nach Sárvár verbracht.





Joseph Stieler
1781 Mainz - 1858 Munich

Princess Hildegard of Bavaria. 1844

(1825 Würzburg - 1864 Vienna). Oil on canvas. 70.5 x 59.5 cm. Relined. Restored. Framed.

Expert opinion by Dr. Ulrike von Hase-Schmundt, Munich, December 2020.

Provenance: estate of Adelgunde, Duchess of Modena (1914). - Brought to Sárvár in 1924.




Kunst im Exil

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

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A371B | A371B



VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
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Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
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11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
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