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Frankreich o. Spanien um 1720 - Bildnis einer Dame mit roten Nelken

In Juni-Auktion

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München
Frankreich o. Spanien um 1720

Bildnis einer Dame mit roten Nelken

Dreiviertelfigur leicht nach links, den Kopf leicht nach rechts gewandt. An einem Tischchen mit Allianzwappen stehend. In der rechten Hand rote Nelken, diese schmücken auch die Frisur. R. u. (auf der Tischkante) bezeichnet "Largillier[r]e ft.". Auf dem Keilrahmen jüngere Bezeichnung "Speyer". Öl auf Lwd. 104 x 81 cm. Doubliert. Rest. Min. besch. Rahmen min. besch. (131 x 109 cm).

Die stolze junge Dame, die uns entgegenblickt, ist mit einer aufwendigen Robe aus Seidenbrokat bekleidet. Neben golden gewebten Ornamenten schmückt diesen auch ein zartes Muster aus roten Nelken und Zweigen mit roten Beeren. Das Dekolleté wird von einer kostbaren Schleifenbrosche betont. Die Schöne hat einen raffiniert rotbraun-grünlich changierenden Mantel umgehängt. Feinste Spitzen komplettieren das elegante Ensemble. In der rechten Hand hält sie einen Zweig roter Nelken, diese Blüten schmücken auch ihre kunstvolle Frisur.

Das bisher nicht mit letzter Sicherheit identifizierbare Allianzwappen rechtsunten zeigt drei rote Lilien als verbindende Elemente der beiden Wappenschilder. Dieses Motiv leitet sich offenbar vom Lilienkreuz des Calatrava-Ordens, dem 1158 gegründeten großen spanischen Ritterorden, her.

Noch kann die Dargestellte nicht eindeutig benannt werden. Erst eine exakte Identifizierung des Allianzwappens wird dies möglich machen. Fest steht, dass es sich um ein außergewöhnlich repräsentatives Porträt einer wohlhabenden jungen Dame handelt. Die auffällige und wiederkehrende Verwendung der roten Nelke, traditionell das Symbol für Liebe und Zuneigung, lässt - zusammen mit dem Allianzwappen - darauf schließen, dass eine Eheschließung Anlass für die Entstehung des Gemäldes war.

Philippe Palasi, der sich intensiv mit dem Allianzwappen befasste, hat uns folgende Hypothese mitgeteilt: Möglicherweise handelt es sich bei der Dargestellten um Ana Jacoba López Cangas, Tochter des Oberstabsfeldfebels Mateo Lopéz Cangas aus Cádiz. Sie heiratete 1722 Prudencio Antonio de Palacios Santander (1682-1753), einen äußerst geschätzten und hochstehenden Beamten in Diensten des spanischen Königs. Bereits die Hochzeit fand auf Kuba statt, kurz nach seiner Eheschließung wurde Palacios Santander Zivilstaatsanwalt der Audiencia von Mexiko (1723). 1734 wurde er nach Spanien zurückberufen und im gleichen Jahr zum Ritter des Ordens von Calatrava ernannt.

Dominique Brême, der das Werkverzeichnis zum Schaffen des berühmten Porträtmalers Nicolas de Largillière (1656 Paris - 1746 ebenda) vorbereitet, schließt auf Basis hochauflösender Photographien die Autorschaft Largillières aus. Er nennt höchst interessante und zukünftigen Forschungen dienliche Aspekte: Zum einen verdanken wir ihm die Identifizierung der roten Lilien beim Allianzwappen als Hinweis auf den Orden von Calatrava. Zum anderen stellt Brême fest, dass am spanischen Hof nach der Tronbesteigung Philipps V., des Enkels des Sonnenkönigs, zahlreiche Künstler mit französischen Wurzeln tätig waren. Er nennt hier Jean Ranc und Michel-Ange Houasse. Auch Stéphan Perreau, Autor des Werkverzeichnisses zum Schaffen des Jean Ranc, vermutet eine Entstehung in diesem künstlerischen Umfeld. Die Beziehung der spanischen Künstler zu ihren französischstämmigen Kollegen war eng und möglicherweise schmückte man sich seitens des noch unbekannten Künstlers unseres Gemäldes (oder aber dessen Auftraggebers!) bewusst mit fremden "Federn", nämlich mit dem Namen des neben Hyacinthe Rigaud bedeutendsten Porträtmalers in Paris.

Wir danken Dr. Dominique Brême (Sceaux), Dr. Stéphan Perreau (Bio, Dép. Lot) und Dr. Philippe Palasi (Paris) für ihre essentielle Unterstützung im Rahmen der Katalogisierung. Eine Anfrage Dr. Palasis beim Archivo Histórico Nacional in Madrid musste aufgrund der dortigen langen Bearbeitungszeit zurückgezogen werden. Diese hätte grundlegende Bedeutung hinsichtlich der Identifizierung des Allianzwappens gehabt.

Provenienz: Süddeutsche Privatsammlung.
Frankreich o. Spanien circa 1720

Portrait of a lady with red carnations

Inscribed "Largillier[r]e ft." lower right (on the edge of the table). Recent inscription "Speyer" on the stretcher. Oil auf canvas. 104 x 81 cm. Relined. Restored. Minor damage. Minor damage to frame (131 x 109 cm).

Die stolze junge Dame, die uns entgegenblickt, ist mit einer aufwendigen Robe aus Seidenbrokat bekleidet. Neben golden gewebten Ornamenten schmückt diesen auch ein zartes Muster aus roten Nelken und Zweigen mit roten Beeren. Das Dekolleté wird von einer kostbaren Schleifenbrosche betont. Die Schöne hat einen raffiniert rotbraun-grünlich changierenden Mantel umgehängt. Feinste Spitzen komplettieren das elegante Ensemble. In der rechten Hand hält sie einen Zweig roter Nelken, diese Blüten schmücken auch ihre kunstvolle Frisur.

Das bisher nicht mit letzter Sicherheit identifizierbare Allianzwappen rechtsunten zeigt drei rote Lilien als verbindende Elemente der beiden Wappenschilder. Dieses Motiv leitet sich offenbar vom Lilienkreuz des Calatrava-Ordens, dem 1158 gegründeten großen spanischen Ritterorden, her.

We would like to thank Dr. Dominique Brême (Sceaux), Dr. Stéphan Perreau (Bio, Dép. Lot) and Dr. Philippe Palasi (Paris) for their essential support during the research. A request from Dr. Palasi at the Archivo Histórico Nacional in Madrid had to be withdrawn due to the long processing time there. This would have been fundamental in identifying the Alliance crest.

provenance: private collection, South Germany
Frankreich o. Spanien um 1720

Bildnis einer Dame mit roten Nelken

Dreiviertelfigur leicht nach links, den Kopf leicht nach rechts gewandt. An einem Tischchen mit Allianzwappen stehend. In der rechten Hand rote Nelken, diese schmücken auch die Frisur. R. u. (auf der Tischkante) bezeichnet "Largillier[r]e ft.". Auf dem Keilrahmen jüngere Bezeichnung "Speyer". Öl auf Lwd. 104 x 81 cm. Doubliert. Rest. Min. besch. Rahmen min. besch. (131 x 109 cm).

Die stolze junge Dame, die uns entgegenblickt, ist mit einer aufwendigen Robe aus Seidenbrokat bekleidet. Neben golden gewebten Ornamenten schmückt diesen auch ein zartes Muster aus roten Nelken und Zweigen mit roten Beeren. Das Dekolleté wird von einer kostbaren Schleifenbrosche betont. Die Schöne hat einen raffiniert rotbraun-grünlich changierenden Mantel umgehängt. Feinste Spitzen komplettieren das elegante Ensemble. In der rechten Hand hält sie einen Zweig roter Nelken, diese Blüten schmücken auch ihre kunstvolle Frisur.

Das bisher nicht mit letzter Sicherheit identifizierbare Allianzwappen rechtsunten zeigt drei rote Lilien als verbindende Elemente der beiden Wappenschilder. Dieses Motiv leitet sich offenbar vom Lilienkreuz des Calatrava-Ordens, dem 1158 gegründeten großen spanischen Ritterorden, her.

Noch kann die Dargestellte nicht eindeutig benannt werden. Erst eine exakte Identifizierung des Allianzwappens wird dies möglich machen. Fest steht, dass es sich um ein außergewöhnlich repräsentatives Porträt einer wohlhabenden jungen Dame handelt. Die auffällige und wiederkehrende Verwendung der roten Nelke, traditionell das Symbol für Liebe und Zuneigung, lässt - zusammen mit dem Allianzwappen - darauf schließen, dass eine Eheschließung Anlass für die Entstehung des Gemäldes war.

Philippe Palasi, der sich intensiv mit dem Allianzwappen befasste, hat uns folgende Hypothese mitgeteilt: Möglicherweise handelt es sich bei der Dargestellten um Ana Jacoba López Cangas, Tochter des Oberstabsfeldfebels Mateo Lopéz Cangas aus Cádiz. Sie heiratete 1722 Prudencio Antonio de Palacios Santander (1682-1753), einen äußerst geschätzten und hochstehenden Beamten in Diensten des spanischen Königs. Bereits die Hochzeit fand auf Kuba statt, kurz nach seiner Eheschließung wurde Palacios Santander Zivilstaatsanwalt der Audiencia von Mexiko (1723). 1734 wurde er nach Spanien zurückberufen und im gleichen Jahr zum Ritter des Ordens von Calatrava ernannt.

Dominique Brême, der das Werkverzeichnis zum Schaffen des berühmten Porträtmalers Nicolas de Largillière (1656 Paris - 1746 ebenda) vorbereitet, schließt auf Basis hochauflösender Photographien die Autorschaft Largillières aus. Er nennt höchst interessante und zukünftigen Forschungen dienliche Aspekte: Zum einen verdanken wir ihm die Identifizierung der roten Lilien beim Allianzwappen als Hinweis auf den Orden von Calatrava. Zum anderen stellt Brême fest, dass am spanischen Hof nach der Tronbesteigung Philipps V., des Enkels des Sonnenkönigs, zahlreiche Künstler mit französischen Wurzeln tätig waren. Er nennt hier Jean Ranc und Michel-Ange Houasse. Auch Stéphan Perreau, Autor des Werkverzeichnisses zum Schaffen des Jean Ranc, vermutet eine Entstehung in diesem künstlerischen Umfeld. Die Beziehung der spanischen Künstler zu ihren französischstämmigen Kollegen war eng und möglicherweise schmückte man sich seitens des noch unbekannten Künstlers unseres Gemäldes (oder aber dessen Auftraggebers!) bewusst mit fremden "Federn", nämlich mit dem Namen des neben Hyacinthe Rigaud bedeutendsten Porträtmalers in Paris.

Wir danken Dr. Dominique Brême (Sceaux), Dr. Stéphan Perreau (Bio, Dép. Lot) und Dr. Philippe Palasi (Paris) für ihre essentielle Unterstützung im Rahmen der Katalogisierung. Eine Anfrage Dr. Palasis beim Archivo Histórico Nacional in Madrid musste aufgrund der dortigen langen Bearbeitungszeit zurückgezogen werden. Diese hätte grundlegende Bedeutung hinsichtlich der Identifizierung des Allianzwappens gehabt.

Provenienz: Süddeutsche Privatsammlung.
Frankreich o. Spanien circa 1720

Portrait of a lady with red carnations

Inscribed "Largillier[r]e ft." lower right (on the edge of the table). Recent inscription "Speyer" on the stretcher. Oil auf canvas. 104 x 81 cm. Relined. Restored. Minor damage. Minor damage to frame (131 x 109 cm).

Die stolze junge Dame, die uns entgegenblickt, ist mit einer aufwendigen Robe aus Seidenbrokat bekleidet. Neben golden gewebten Ornamenten schmückt diesen auch ein zartes Muster aus roten Nelken und Zweigen mit roten Beeren. Das Dekolleté wird von einer kostbaren Schleifenbrosche betont. Die Schöne hat einen raffiniert rotbraun-grünlich changierenden Mantel umgehängt. Feinste Spitzen komplettieren das elegante Ensemble. In der rechten Hand hält sie einen Zweig roter Nelken, diese Blüten schmücken auch ihre kunstvolle Frisur.

Das bisher nicht mit letzter Sicherheit identifizierbare Allianzwappen rechtsunten zeigt drei rote Lilien als verbindende Elemente der beiden Wappenschilder. Dieses Motiv leitet sich offenbar vom Lilienkreuz des Calatrava-Ordens, dem 1158 gegründeten großen spanischen Ritterorden, her.

We would like to thank Dr. Dominique Brême (Sceaux), Dr. Stéphan Perreau (Bio, Dép. Lot) and Dr. Philippe Palasi (Paris) for their essential support during the research. A request from Dr. Palasi at the Archivo Histórico Nacional in Madrid had to be withdrawn due to the long processing time there. This would have been fundamental in identifying the Alliance crest.

provenance: private collection, South Germany

Juni-Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-290
Lose: 300-690
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Versand nur auf Anfrage. Versandkosten trägt der Käufer.

Auction house will ship, but only on request and at buyer's expense. 

Wichtige Informationen

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AGB

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

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