Los

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Stötzer, Werner. Stehende nach rechts

In 63. Auktion: Bildende Kunst

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Stötzer, Werner. Stehende nach rechts
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Berlin
Stötzer, Werner. Stehende nach rechts
Zeichnung, Kreide, 2005, 595x420, sign., dat., auf Untersatzpapier lose montiert.
Kraftvolle Zeichnung aus dem Spätwerk des Bildhauers.
Stötzer, Werner. Stehende nach rechts
Zeichnung, Kreide, 2005, 595x420, sign., dat., auf Untersatzpapier lose montiert.
Kraftvolle Zeichnung aus dem Spätwerk des Bildhauers.

63. Auktion: Bildende Kunst

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Galerie Kuchling
Karl-Marx-Allee 123
Berlin
10243
Germany

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AGB

 



Versteigerungsbedingungen

1. Ostdeutsche Kunstauktionen, Raik Hellwich, versteigert als Kommissionär im eigenen Namen (2929) und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß Paragraph 459 BGB. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Katalogbeschreibungen. Er verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb von 6 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers stellt der Versteigerer den Erwerber schadlos.

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höhereres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder wenn sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

5. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.

6. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 25% erhoben. Im Aufgeld ist die Umsatzsteuer nach der Sonderregelung für Kunstgegenstände enthalten (kein Steuerausweis). Bei Rechnungserteilung wird nach Eingang der Zahlung, am Versteigerungsort nur gegen Barzahlung, ausgeliefert. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers.

7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annulieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird, und der säumige Käufer gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren der Versteigerung aufzukommen hat.

8. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände, Schadenersatz sowie andere Nebenleistungen klagt der Versteigerer im eigenen Namen ein. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unter ausdrücklichem Einbezug des Mahnverfahrens ist für beide Teile Frankfurt/Oder.

9. In schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort die Nummer maßgebend. Bei telegraphischen und telefonischen Aufträgen empfiehlt sich die schriftliche Bestätigung, da die Folgen einer unrichtigen Übermittlung zu Lasten des Auftraggebers gehen.

10. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite.

11. Die Aufrufpreise betragen 60 – 80% der im Katalog aufgeführten Schätzpreise. (Preisangabe in Euro)

12. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für Verkäufe aus diesem Katalog außerhalb der Versteigerung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

Raik Hellwich (Versteigerer)

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