Los

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Chinesische Porzellan Deckeldose der späten Qing Dynastie (1644-1912)

In 124. Kunst- und Varia Auktion

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Chinesische Porzellan Deckeldose der späten Qing Dynastie (1644-1912) - Bild 1 aus 4
Chinesische Porzellan Deckeldose der späten Qing Dynastie (1644-1912) - Bild 2 aus 4
Chinesische Porzellan Deckeldose der späten Qing Dynastie (1644-1912) - Bild 3 aus 4
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Hamburg, Deutschland
runde Dose mit aufgestecktem, gewölbtem Deckel, polychrome Malerei mit PÀonien und Vögeln, auf der Wandung SchriftbÀnder, 4 seitliche Handhaben, ungemarkt, D ca. 20cm, Dekor berieben
runde Dose mit aufgestecktem, gewölbtem Deckel, polychrome Malerei mit PÀonien und Vögeln, auf der Wandung SchriftbÀnder, 4 seitliche Handhaben, ungemarkt, D ca. 20cm, Dekor berieben

124. Kunst- und Varia Auktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Mittelweg 162
Hamburg
Deutschland
20148
Germany

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Wichtige Informationen

Da aufgrund der derzeitigen Corona-Bestimmungen, eine normale Vorbesichtigung im Auktionshaus nicht möglich ist, bieten wir Ihnen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache eine individuelle Vorbesichtigung an. Bitte senden Sie uns auch Ihre WĂŒnsche zu weiteren Detailfotos oder Zustandsberichte per Email. 

AGB

Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr Bieter, Fernbieter und KĂ€ufer

Durch Abgabe eines mündlichen oder fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, sowie eines Live-Gebotes ĂŒber eine Auktions-Platform erkennt der KĂ€ufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegenüber Versteigerer und VerkĂ€ufer an. Sie gelten entsprechend für den Freiverkauf, wobei dem Zeitpunkt des Zuschlages dann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.

1. Die Versteigerung aller GegenstĂ€nde erfolgt öffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung des Einlieferers, der in der Auktion ungenannt bleibt. Der Versteigerer ist berechtigt, auch nach der Auktion Auskünfte über die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig für etwaige Verbindlichkeiten des VerkĂ€ufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.

2. Versteigert werden nach §34 b) Abs. 6 Nr. 5 b) Gewerbeordnung gebrauchte GegenstĂ€nde. Für offene oder versteckte MĂ€ngel jeder Art übernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Der Zuschlag/Verkauf erfolgt unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung. Dem KĂ€ufer ist aber die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Vorbesichtigung sĂ€mtliche GegenstĂ€nde gründlich und umfassend zu prüfen. Expertisen können jederzeit eingesehen werden, ohne dass für deren Richtigkeit gehaftet wird. Darüber hinaus haben die Kaufinteressenten das Recht, Expertisen über das Versteigerungsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gefĂ€hrdet wird. Der Bieter erwirbt die GegenstĂ€nde daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher GewĂ€hrleistungsansprüche gegenüber Versteigerer und VerkĂ€ufer. Beanstandungen nach Zuschlagserteilung, gleich welcher Art, insbesondere aber für Beschaffenheit und Zuschreibung, können mithin nicht mehr berücksichtigt werden. Schriftliche wie mündliche Angaben des Versteigerers zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der § 459 ff BGB dar. Abbildungen im Katalog dienen der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. Die Verschuldenshaftung des Versteigerers ist auf die FĂ€lle grober FahrlĂ€ssigkeit und Vorsatzes beschrĂ€nkt. FĂŒr Fernbieter, die per Telefon, oder als Online-Bieter an der Auktion teilgenommen haben, gilt § 312d, Absatz 4 BGB. Es besteht kein Widerrufs- und RĂŒckgaberecht gemĂ€ĂŸ § 312 d BGB. 

a) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstĂ€nde aus der  Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch).   Der Versteigerer und der Einlieferer bieten und geben diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.

3. Auktionsbesucher erhalten gegen Angabe des Namens und ihrer persönlichen Daten eine Bieternummer. Neukunden werden gebeten, sich bei der Ausgabe der Bieterkarte mit dem Personalausweis zu legitimieren. Bei Neukunden behĂ€lt sich das Auktionshaus das Recht vor, neben der Vorlage des Personalausweises auch die Hinterlegung einer Kreditkartennummer oder einer Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Online-Bieter mĂŒssen nach Aufforderung eine Sicherheit (Kreditkarte) leisten. 

4. Gebote erfolgen im Abstand von etwa 10% und werden im Einzelnen vom Versteigerer der Höhe nach bestimmt. Die Gebote werden in Euro abgegeben. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes. Der Versteigerer kann ohne Angabe von Gründen einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zurückweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Doppelgeboten entscheidet der Versteigerer. Ein bereits erteilter Zuschlag kann im Laufe der Auktion zurückgenommen werden bei Zweifeln darüber, ob ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde. Ein Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter an sein Gebot für die Dauer von drei Wochen, ohne anderweitige VerĂ€ußerungen des Loses auszuschließen. Erfolgt in dieser Zeit nicht der vorbehaltlose Zuschlag, so erlischt das Gebot. 

5. Mitbieten per Telefon ist ab einem Limitpreis von Euro 50,- möglich. Bei geringeren BetrĂ€gen haben Kunden die Möglichkeit, im Vorwege ein schriftliches Gebot zu hinterlegen. Für das Zustandekommen einer Telefonverbindung übernimmt das Auktionshaus keine GewĂ€hr. Eine Anmeldung zum telefonischen Mitbieten bedeutet automatisch die Abgabe eines Limitgebots- auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichbar ist. Schriftliche Gebote oder Anmeldungen zum telefonischen Mitbieten müssen bis spĂ€testens 18 Uhr am Vortag der Auktion eingegangen sein.

6. Der Zuschlag verpflichtet den KĂ€ufer zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Objekts und Zahlung des Kaufpreises. Bei laufenden Auktionen kann Zwischenzahlung verlangt werden. Bei Fern-Bietern gilt eine Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen nach der Auktion noch als rechtzeitig. Mit dem Zuschlag/dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des völligen Verlustes oder der BeschĂ€digung des Gegenstandes auf den KĂ€ufer über. Eine Haftung des Auktionshauses verbleibt lediglich noch in FĂ€llen grober FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatzes.

7. Der KĂ€ufer hat an das Auktionshaus den Zuschlagpreis und ein 21%iges Aufgeld zuzüglich gesetzlicher Mehrwert-Steuer (19%) hierauf zu bezahlen, insgesamt also 24,99%. Für die Höhe des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Die Bezahlung kann in bar, oder per Überweisung erfolgen. 

8. Das Eigentum an den erworbenen GegenstĂ€nden geht erst nach völliger Bezahlung des in Ziff. 7 genannten Betrages auf den KĂ€ufer über. Erst danach kann der KĂ€ufer die Übergabe der erworbenen GegenstĂ€nde verlangen. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor vollstĂ€ndiger Bezahlung des Kaufpreises ausgehĂ€ndigt--insbesondere bei Scheckzahlung--, so erfolgt dies unter ausdrücklichem Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, einschließlich verlĂ€ngertem Eigentumsvorbehaltes, d.h. der Vorwegabtretung sĂ€mtlicher bei WeiterverĂ€ußerung, Zerstörung oder BeschĂ€digung der Kaufsache erworbenen Ansprüche des KĂ€ufers an den VerkĂ€ufer, die durch vollstĂ€ndige Zahlung des Kaufpreises auflösend bedingt ist.

9. Anwesende Bieter kaufen grundsĂ€tzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erklĂ€rt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollstĂ€ndigen Erfüllung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen.

10. Werden die ersteigerten GegenstĂ€nde nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuschlag abgeholt oder wird trotz Mahnung die fĂ€llige Zahlung nicht rechtzeitig und vollstĂ€ndig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im ersten Fall kann er die erworbenen GegenstĂ€nde auf Kosten des KĂ€ufers bei einem Spediteur einlagern oder zusenden lassen. Verlangt er Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so darf er auf Kosten des KĂ€ufers die GegenstĂ€nde noch einmal versteigern nach Maßgabe der jeweils gültigen Versteigerungsbedingungen und bei Nichtzuschlag anschließend frei verkaufen. In diesem Fall haftet der KĂ€ufer darüber hinaus für einen etwaig anstehenden Mindesterlös samt Versteigerungskosten. Auf Auskehrung eines eventuellen Mehrerlöses hingegen besteht kein Anspruch. In jedem Fall steht dem Versteigerer bis zur Zahlung der sich aus diesen Maßnahmen ergebenden Kosten ein Pfandrecht an den erworbenen GegenstĂ€nden zu. Das Wahlrecht des Versteigerers erlischt erst mit Erfüllung sĂ€mtlicher Ansprüche. Für nicht fristgerechte Abholungen von Möbeln und grĂ¶ĂŸeren Objekten wird eine Lager-Gebühr in Höhe von Euro 5,00 pro Kalendertag erhoben. Eine Zusendung an den KĂ€ufer (per Post oder Spedition) erfolgt nur auf den ausdrücklichen Wunsch des KĂ€ufers auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist das Auktionshaus nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom KĂ€ufer direkt an den Spediteur gezahlt.

11. Im Falle des Verzuges hat der KĂ€ufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens.

12. Erfüllungsort ist Hamburg. Im VerhĂ€ltnis zu Vollkaufleuten sowie öffentlich-rechtlichen Personen und Sondervermögen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt für KĂ€ufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.

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