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982

Schule von Fontainebleau, Diana und Aktaion, Um 1570/80

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Wien, Austria
Schule von Fontainebleau
Diana und Aktaion
Um 1570/80
Öl auf Eichenpaneel
78 x 108 cm, mit Rahmen 84 x 116 cm

Bei diesem ausdrucksstarken Gemälde handelt es sich um die mythologische Darstellung von Diana und Aktaion, geschaffen von einem Maler der Schule von Fontainebleau um 1570/80. Das Medium ist Öl auf Eichentafel und die Maße sind 77 x 103 cm. Die Gruppe von Künstlern arbeitete beim Schloss Fontainebleau südlich von Paris – die bevorzugte Residenz des französischen Königs Franz I. (1494-1547) –vom 16. bis zu Anfang des 17. Jahrhunderts im Stil des Manierismus und konzentrierte sich vorwiegend auf Bildthemen der griechisch-römischen Mythologie. Die sogenannte Erste Schule von Fontainebleau (1530-70) bilden italienische Künstler, die Franz I. einlud, das Schloss auszustatten. Unter Heinrich IV. (1553-1610) wurde das Schloss restauriert, wobei diesmal flämische und französische Künstler jene Arbeiten ausführten, die als Werke der Zweiten Schule von Fontainebleau (1590-1620) gelten.

Nach Ovid überrascht der Held Aktaion nach der Jagd die Göttin Diana mit den Nymphen beim Bade bei einer Grotte im Wald. Erbost, dass ein Sterblicher sie unbekleidet gesehen hat, verwandelt Diana ihn in einen Hirsch, der bald darauf von seinen eigenen Jagdhunden zerfleischt wird. In diesem Gemälde ist der Moment des Aufeinandertreffens gezeigt: Der als römischer Feldherr mit Speer und Schwert bewaffnete, imposant wirkende Aktaion, umringt von drei Jagdhunden, blickt zu Diana, die sich allerdings einer der drei Nymphen zugewandt hat. Diese springen erschreckt auf und sehen zum Eindringling hinauf. Diana sitzt auf einem roten Tuch neben einer brunnenähnlichen Anlage; die Bronzeskulptur eines bärtigen Flussgottes betont, dass sich die Szene bei einer Quelle abspielt. Die Nymphen erscheinen in Aufruhr; eine verweist anklagend auf den Helden und eine andere wendet sich Aktaion gestikulierend zu, während die dritte zurückweicht, nach einem grünen Tuch greift und sich auf einer Vase abzustützen scheint. Die Göttin selbst trägt jedoch ein beinahe selbstzufriedenes Lächeln, denn der Ausgang der Geschichte ist bereits im Hintergrund zu sehen: Der verwandelte Aktaion, zwar in Rüstung aber mit Hirschkopf, ist gefallen und wird von seinen Hunden umkreist. Diese Anspielung setzt die Kenntnis des Mythos bei den Betrachtern voraus; derart raffinierte Details werden typischerweise in Werken der Schule von Fontainebleau eingesetzt.

Bildthemen, die Aktdarstellungen und erotische Szenen integrieren, waren bei den Künstlern der Schule von Fontainebleau besonders populär, wie beispielsweise die „Allegorie auf die Geburt eines Prinzen von Frankreich“ um 1550/70 (Bildergalerie Sanssouci Potsdam GK I 5040). Besondere Merkmale sind außerdem der detaillierte Einbezug von Skulpturenschmuck, wie beispielsweise der Brunnen, sowie die verdichteten Figurengruppen um die Hauptfigur Diana. Die Frauenfiguren tragen weiters charakteristisch hochgesteckte, geflochtene Frisuren mit Diademen. Zusätzlich betont die manieristische Überlängung der Figuren die Dramatik der Szene, während die starken Konturen der scharf modellierten Körper sowie die kühle Farbwirkung den Betrachter von dem mythologischen Geschehen gekonnt distanzieren. Die stark ausgearbeitete Muskulatur der Frauenfiguren ist mit der Nymphendarstellung von René Boyvin vergleichbar (MET 32.105). Auch eine Version als Ölgemälde aus dem dritten Viertel des 16. Jahrhunderts ist bekannt und mit diesem Gemälde in der Modellierung der Frauenkörper verwandt (MET 42.150.12). Die Darstellung des Aktaion erinnert ebenfalls an das Bildnis von Heinrich IV. als Mars (Château de Pau) von Jacob Brunel aus der zweiten Schule von Fontainebleau. Eine ähnliche Vase als Zierelement im Zusammenhang mit einer Aktfigur ist im Gemälde von Jean Cousin dem Älteren, betitelt „Eva Prima Pandora“ (Louvre RF 2373), zu sehen.

Das Thema der Diana ist bereits in Werken der ersten Schule von Fontainebleau um 1525/1550 (Louvre RF 1952 28) und um 1540/60 vertreten (Louvre INV 445). Ebenso befindet sich eine weitere Darstellung vom Bad der Diana, gemalt von François Clouet im dritten Viertel des 16. Jahrhunderts, im Musée des Beaux-Arts de Rouen (1846.1). Am verwandtesten ist jedoch die Komposition und Ausführung eines Gemäldes von Diana beim Bade um 1560/1600 (Louvre 1941 9), welches in der Nachfolge des flämischen Malers Frans Floris (c. 1516-1570) und seiner Schule steht: Diana ist ebenso ruhig mit ausgestreckter Hand gezeigt, während die drei Nymphen im Vordergrund gestikulieren oder versuchen, sich zu bedecken. Aktaion naht mit ähnlich wehendem rotem Mantel heran; jedoch mit eher abwehrender Geste als in überrascht-offensiver Manier wie bei dem hier vorliegenden Bild. Ebenso ähnlich ist die konturiert-akzentuierte Modellierung der Körper, die Physiognomie und der Kopfschmuck der Frauen sowie die übergeordnete kühle Farbigkeit. Daher kann dieses Gemälde in die Tradition von der Zweiten Schule von Fontainebleau eingeordnet werden. Es wirkt lebhafter und dynamischer als das Exemplar im Louvre, nicht zuletzt aufgrund der aktiveren Bewegungen und Gestik der Figuren, welche in einer verstärkten Unmittelbarkeit der Szene resultieren.
School of Fontainebleau
Diana and Actaeon
Around 1570/80
Oil on oak panel
78 x 108 cm, with frame 84 x 116 cm

This expressive painting is a mythological depiction of Diana and Actaeon, created by a painter of the School of Fontainebleau around 1570/80. This group of artists worked at Fontainebleau Castle south of Paris - the favourite residence of the French King Francis I (1494-1547) - from the 16th to the beginning of the 17th century in the Mannerist style and concentrated mainly on pictorial themes of Greco-Roman mythology. The so-called First School of Fontainebleau (1530-70) was formed by Italian artists whom Francis I invited to decorate the château. Under Henry IV (1553-1610), the château was restored, this time with Flemish and French artists carrying out works that are considered to be of the Second School of Fontainebleau (1590-1620).

According to Ovid, the hero Actaeon surprises the goddess Diana with the nymphs bathing at a grotto in the forest after the hunt. Outraged that a mortal has seen her unclothed, Diana transforms him into a stag, which is soon mauled by his own hunting dogs. In this painting, the moment of encounter is shown: Actaeon, armed as a Roman general with spear and sword and looking rather imposing, surrounded by three hunting dogs, looks towards Diana, who, however, has turned towards one of the three nymphs. They jump up in fright and look at the intruder. Diana is sitting on a red cloth next to a fountain-like structure; the bronze sculpture of a bearded river god emphasises that the scene is taking place at a spring. The nymphs appear in turmoil; one points accusingly at the hero and the other turns, gesturing, to Actaeon, while the third backs away, grabbing a green cloth and leaning on a vase. The goddess herself, however, wears an almost self-satisfied smile, for the outcome of the story can already be seen in the background: the transformed Actaeon, in armour but with a stag's head, has fallen and is being circled by his dogs. This allusion presupposes the viewer's knowledge of the myth; such refined details are typically employed in works of the Fontainebleau school.

Pictorial themes integrating nudes and erotic scenes were particularly popular among artists of the Fontainebleau School, such as the "Allegory of the Birth of a Prince of France" c. 1550/70 (Bildergalerie Sanssouci Potsdam GK I 5040). Other special features are the detailed inclusion of sculptural ornaments, such as the fountain, and the condensed groups of figures around the main figure Diana. The female figures also wear characteristically pinned-up, braided hairstyles with tiaras. In addition, the manneristic elongation of the figures emphasises the drama of the scene, while the strong contours of the sharply modelled bodies and the cool colour effect skilfully distance the viewer from the mythological events. The strongly elaborated musculature of the female figures is comparable to René Boyvin's depiction of the nymphs (MET 32.105). A version as an oil painting from the third quarter of the 16th century is also known and related to this painting in the modelling of the female bodies (MET 42.150.12). The depiction of Actaeon is also reminiscent of the portrait of Henry IV as Mars (Château de Pau) by Jacob Brunel from the second school of Fontainebleau. A similar vase as an ornamental element in connection with a nude figure can be seen in the painting by Jean Cousin the Elder, titled "Eva Prima Pandora" (Louvre RF 2373).

Diana is already represented in works of the first School of Fontainebleau around 1525/1550 (Louvre RF 1952 28) and around 1540/60 (Louvre INV 445). Similarly, another depiction of Diana bathing, painted by François Clouet in the third quarter of the 16th century, is in the Musée des Beaux-Arts de Rouen (1846.1). Most related, however, is the composition and execution of a painting of Diana bathing from around 1560/1600 (Louvre 1941 9), which follows in the footsteps of the Flemish painter Frans Floris (c. 1516-1570) and his school: Diana is shown equally calm with her hand outstretched, while the three nymphs in the foreground gesture or attempt to cover themselves. Actaeon approaches with a similarly billowing red cloak, yet with a defensive gesture rather than in a surprise-offensive manner as in the present painting. Equally similar is the contoured-accentuated modelling of the bodies, the physiognomy and headdress of the women, and the overriding cool colouring. Therefore, this painting can be placed in the tradition of the Second School of Fontainebleau. It appears livelier and more dynamic than the example in the Louvre, not least because of the more active movements and gestures of the figures, which result in an increased immediacy of the scene.
Schule von Fontainebleau
Diana und Aktaion
Um 1570/80
Öl auf Eichenpaneel
78 x 108 cm, mit Rahmen 84 x 116 cm

Bei diesem ausdrucksstarken Gemälde handelt es sich um die mythologische Darstellung von Diana und Aktaion, geschaffen von einem Maler der Schule von Fontainebleau um 1570/80. Das Medium ist Öl auf Eichentafel und die Maße sind 77 x 103 cm. Die Gruppe von Künstlern arbeitete beim Schloss Fontainebleau südlich von Paris – die bevorzugte Residenz des französischen Königs Franz I. (1494-1547) –vom 16. bis zu Anfang des 17. Jahrhunderts im Stil des Manierismus und konzentrierte sich vorwiegend auf Bildthemen der griechisch-römischen Mythologie. Die sogenannte Erste Schule von Fontainebleau (1530-70) bilden italienische Künstler, die Franz I. einlud, das Schloss auszustatten. Unter Heinrich IV. (1553-1610) wurde das Schloss restauriert, wobei diesmal flämische und französische Künstler jene Arbeiten ausführten, die als Werke der Zweiten Schule von Fontainebleau (1590-1620) gelten.

Nach Ovid überrascht der Held Aktaion nach der Jagd die Göttin Diana mit den Nymphen beim Bade bei einer Grotte im Wald. Erbost, dass ein Sterblicher sie unbekleidet gesehen hat, verwandelt Diana ihn in einen Hirsch, der bald darauf von seinen eigenen Jagdhunden zerfleischt wird. In diesem Gemälde ist der Moment des Aufeinandertreffens gezeigt: Der als römischer Feldherr mit Speer und Schwert bewaffnete, imposant wirkende Aktaion, umringt von drei Jagdhunden, blickt zu Diana, die sich allerdings einer der drei Nymphen zugewandt hat. Diese springen erschreckt auf und sehen zum Eindringling hinauf. Diana sitzt auf einem roten Tuch neben einer brunnenähnlichen Anlage; die Bronzeskulptur eines bärtigen Flussgottes betont, dass sich die Szene bei einer Quelle abspielt. Die Nymphen erscheinen in Aufruhr; eine verweist anklagend auf den Helden und eine andere wendet sich Aktaion gestikulierend zu, während die dritte zurückweicht, nach einem grünen Tuch greift und sich auf einer Vase abzustützen scheint. Die Göttin selbst trägt jedoch ein beinahe selbstzufriedenes Lächeln, denn der Ausgang der Geschichte ist bereits im Hintergrund zu sehen: Der verwandelte Aktaion, zwar in Rüstung aber mit Hirschkopf, ist gefallen und wird von seinen Hunden umkreist. Diese Anspielung setzt die Kenntnis des Mythos bei den Betrachtern voraus; derart raffinierte Details werden typischerweise in Werken der Schule von Fontainebleau eingesetzt.

Bildthemen, die Aktdarstellungen und erotische Szenen integrieren, waren bei den Künstlern der Schule von Fontainebleau besonders populär, wie beispielsweise die „Allegorie auf die Geburt eines Prinzen von Frankreich“ um 1550/70 (Bildergalerie Sanssouci Potsdam GK I 5040). Besondere Merkmale sind außerdem der detaillierte Einbezug von Skulpturenschmuck, wie beispielsweise der Brunnen, sowie die verdichteten Figurengruppen um die Hauptfigur Diana. Die Frauenfiguren tragen weiters charakteristisch hochgesteckte, geflochtene Frisuren mit Diademen. Zusätzlich betont die manieristische Überlängung der Figuren die Dramatik der Szene, während die starken Konturen der scharf modellierten Körper sowie die kühle Farbwirkung den Betrachter von dem mythologischen Geschehen gekonnt distanzieren. Die stark ausgearbeitete Muskulatur der Frauenfiguren ist mit der Nymphendarstellung von René Boyvin vergleichbar (MET 32.105). Auch eine Version als Ölgemälde aus dem dritten Viertel des 16. Jahrhunderts ist bekannt und mit diesem Gemälde in der Modellierung der Frauenkörper verwandt (MET 42.150.12). Die Darstellung des Aktaion erinnert ebenfalls an das Bildnis von Heinrich IV. als Mars (Château de Pau) von Jacob Brunel aus der zweiten Schule von Fontainebleau. Eine ähnliche Vase als Zierelement im Zusammenhang mit einer Aktfigur ist im Gemälde von Jean Cousin dem Älteren, betitelt „Eva Prima Pandora“ (Louvre RF 2373), zu sehen.

Das Thema der Diana ist bereits in Werken der ersten Schule von Fontainebleau um 1525/1550 (Louvre RF 1952 28) und um 1540/60 vertreten (Louvre INV 445). Ebenso befindet sich eine weitere Darstellung vom Bad der Diana, gemalt von François Clouet im dritten Viertel des 16. Jahrhunderts, im Musée des Beaux-Arts de Rouen (1846.1). Am verwandtesten ist jedoch die Komposition und Ausführung eines Gemäldes von Diana beim Bade um 1560/1600 (Louvre 1941 9), welches in der Nachfolge des flämischen Malers Frans Floris (c. 1516-1570) und seiner Schule steht: Diana ist ebenso ruhig mit ausgestreckter Hand gezeigt, während die drei Nymphen im Vordergrund gestikulieren oder versuchen, sich zu bedecken. Aktaion naht mit ähnlich wehendem rotem Mantel heran; jedoch mit eher abwehrender Geste als in überrascht-offensiver Manier wie bei dem hier vorliegenden Bild. Ebenso ähnlich ist die konturiert-akzentuierte Modellierung der Körper, die Physiognomie und der Kopfschmuck der Frauen sowie die übergeordnete kühle Farbigkeit. Daher kann dieses Gemälde in die Tradition von der Zweiten Schule von Fontainebleau eingeordnet werden. Es wirkt lebhafter und dynamischer als das Exemplar im Louvre, nicht zuletzt aufgrund der aktiveren Bewegungen und Gestik der Figuren, welche in einer verstärkten Unmittelbarkeit der Szene resultieren.
School of Fontainebleau
Diana and Actaeon
Around 1570/80
Oil on oak panel
78 x 108 cm, with frame 84 x 116 cm

This expressive painting is a mythological depiction of Diana and Actaeon, created by a painter of the School of Fontainebleau around 1570/80. This group of artists worked at Fontainebleau Castle south of Paris - the favourite residence of the French King Francis I (1494-1547) - from the 16th to the beginning of the 17th century in the Mannerist style and concentrated mainly on pictorial themes of Greco-Roman mythology. The so-called First School of Fontainebleau (1530-70) was formed by Italian artists whom Francis I invited to decorate the château. Under Henry IV (1553-1610), the château was restored, this time with Flemish and French artists carrying out works that are considered to be of the Second School of Fontainebleau (1590-1620).

According to Ovid, the hero Actaeon surprises the goddess Diana with the nymphs bathing at a grotto in the forest after the hunt. Outraged that a mortal has seen her unclothed, Diana transforms him into a stag, which is soon mauled by his own hunting dogs. In this painting, the moment of encounter is shown: Actaeon, armed as a Roman general with spear and sword and looking rather imposing, surrounded by three hunting dogs, looks towards Diana, who, however, has turned towards one of the three nymphs. They jump up in fright and look at the intruder. Diana is sitting on a red cloth next to a fountain-like structure; the bronze sculpture of a bearded river god emphasises that the scene is taking place at a spring. The nymphs appear in turmoil; one points accusingly at the hero and the other turns, gesturing, to Actaeon, while the third backs away, grabbing a green cloth and leaning on a vase. The goddess herself, however, wears an almost self-satisfied smile, for the outcome of the story can already be seen in the background: the transformed Actaeon, in armour but with a stag's head, has fallen and is being circled by his dogs. This allusion presupposes the viewer's knowledge of the myth; such refined details are typically employed in works of the Fontainebleau school.

Pictorial themes integrating nudes and erotic scenes were particularly popular among artists of the Fontainebleau School, such as the "Allegory of the Birth of a Prince of France" c. 1550/70 (Bildergalerie Sanssouci Potsdam GK I 5040). Other special features are the detailed inclusion of sculptural ornaments, such as the fountain, and the condensed groups of figures around the main figure Diana. The female figures also wear characteristically pinned-up, braided hairstyles with tiaras. In addition, the manneristic elongation of the figures emphasises the drama of the scene, while the strong contours of the sharply modelled bodies and the cool colour effect skilfully distance the viewer from the mythological events. The strongly elaborated musculature of the female figures is comparable to René Boyvin's depiction of the nymphs (MET 32.105). A version as an oil painting from the third quarter of the 16th century is also known and related to this painting in the modelling of the female bodies (MET 42.150.12). The depiction of Actaeon is also reminiscent of the portrait of Henry IV as Mars (Château de Pau) by Jacob Brunel from the second school of Fontainebleau. A similar vase as an ornamental element in connection with a nude figure can be seen in the painting by Jean Cousin the Elder, titled "Eva Prima Pandora" (Louvre RF 2373).

Diana is already represented in works of the first School of Fontainebleau around 1525/1550 (Louvre RF 1952 28) and around 1540/60 (Louvre INV 445). Similarly, another depiction of Diana bathing, painted by François Clouet in the third quarter of the 16th century, is in the Musée des Beaux-Arts de Rouen (1846.1). Most related, however, is the composition and execution of a painting of Diana bathing from around 1560/1600 (Louvre 1941 9), which follows in the footsteps of the Flemish painter Frans Floris (c. 1516-1570) and his school: Diana is shown equally calm with her hand outstretched, while the three nymphs in the foreground gesture or attempt to cover themselves. Actaeon approaches with a similarly billowing red cloak, yet with a defensive gesture rather than in a surprise-offensive manner as in the present painting. Equally similar is the contoured-accentuated modelling of the bodies, the physiognomy and headdress of the women, and the overriding cool colouring. Therefore, this painting can be placed in the tradition of the Second School of Fontainebleau. It appears livelier and more dynamic than the example in the Louvre, not least because of the more active movements and gestures of the figures, which result in an increased immediacy of the scene.

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     a) dem Einbringer auf seine Kosten und Gefahr zurückgesendet,

     b) oder auf Kosten und Gefahr des Einbringer gelagert.

Gleiches gilt auch für Objekte, die das Auktionshaus von der Auktion zurückgezogen hat.
(2) Das Auktionshaus behält sich das Recht, ohne Angaben von Gründen, Objekte von der Versteigerung bis zur Erteilung des Zuschlages zurück zu ziehen.

§ 6. Schätzung und Beschreibung der Objekte
(1) Die Experten des Auktionshauses begutachten die zur Auktion übernommenen Objekte mit der jeweils gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und geben dafür eine Schätzung und Beschreibung ab. Gemeinsam mit dem Einbringer wird der Mindestverkaufspreis festgelegt. Die Schätzpreise, Ausrufpreise und Beschreibungen werden mit nötiger Sorgfalt erstellt, das Auktionshaus leistet jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit gegenüber dem Käufer und Einbringer.
(2) Die eingebrachten Objekte werden nicht unter dem vereinbarten Mindestverkaufspreis (Limit) versteigert. Sollte der Mindestverkaufspreis bei der Versteigerung nicht erreicht werden, wird das Objekt unter Vorbehalt zugeschlagen. Der endgültige Zuschlag erfolgt erst nach dem Einverständnis des Einbringers.
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(1) Sämtliche Objekte die versteigert werden, können vor der Auktion zu den Vorbesichtigungszeiten in den Räumlichkeiten des Auktionshauses, wenn nichts anderes angegeben wurde, besichtigt und geprüft werden. Bei den zu versteigernden Objekten handelt es sich fast ausschließlich um Kunst und Antiquitäten die sich in einem Erhaltungszustand befinden, der ihrem Alter und der bisherigen Verwendung entspricht.
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     a) Der Einbringer trotz mehrmaliger Aufforderung dem Auktionshaus keine Weisungen zur weiteren Geschäftsabwicklung erteilt, oder

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(1) Der Einbringer unverkauft gebliebener Objekte wird nach Abschluss des Nachverkaufs aufgefordert, die eingebrachten Objekte wieder abzuholen. Kommt der Einbringer der Aufforderung innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nach, behält sich das Auktionshaus das Recht vor, die unverkauft gebliebenen Objekte

     a) dem Einbringer auf seine Kosten und Gefahr zurück zu senden, oder

     b) die unverkauft gebliebenen Objekte auf Kosten und Gefahr des Einbringers zu lagern.

(2) Kommt der Einbringer zurückgezogener Objekte der Aufforderung zur Abholung innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nach, verhält es sich wie § 10 Abs. 1.

§ 11. Pfandrecht
Der Einbringer sowie der Käufer räumen dem Auktionshaus ein Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht an dem von ihm eingebrachten Objekten bzw. von ihm erworbenen Objekten zur Besicherung aller Forderungen ein, die aus dem Rechtsgeschäft bereits entstanden sind oder in Zukunft noch entstehen werden.

§ 12. Fotos / Illustrationen und Schaustellung
(1) Der Einbringer gibt dem Auktionshaus das unwiderrufliche, unentgeltliche und uneingeschränkte Recht, die eingebrachten Objekte zu fotografieren und zu illustrieren. Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, die Fotographien und Illustrationen dauerhaft zu verbreiten und zu vervielfältigen, auch wenn dies in keinem Zusammenhang mit der Auktion steht.
(2) Vor Beginn einer Auktion werden alle zu versteigernden Objekte für mindestens zwei Wochen zur Schau gestellt, um Kaufinteressenten die Möglichkeit zu geben, die Objekte auf Zustand und Beschaffenheit zu prüfen.
(3) Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, die Vorbesichtigung einer Auktion auch in einer Filiale, einer Repräsentanz des Auktionshauses oder in einem dem Auktionshaus nahestehendem Unternehmen zur Schau zu stellen.
(4) Bei Auktionen die im Internet stattfinden erfolgt die Schaustellung der Objekte durch die Beschreibung und die Abbildung des Versteigerungsobjektes.

§ 13. Durchführung der Auktion / Gebote
(1) Die Auktion findet unter der Leitung des Auktionators des Auktionshauses am Geschäftssitz des Auktionshauses, wenn zuvor nichts anderes bekanntgemacht wurde, statt.
(2) Das Ausbieten eines Objektes beginnt mit der Nennung der Los-Nummer und des Rufpreises.
(3) Gesteigert wird um ca. 10% des letzten Gebotes. Sämtliche Preise im Katalog und der Auktion beziehen sich auf EURO. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme des höchsten Gebots (Meistbot). Wird der Mindestverkaufspreis (Limit) nicht erreicht, wird unter Vorbehalt zugeschlagen.
(4) Der Auktionator des Auktionshauses ist dazu berechtigt, Lose zu trennen und zu vereinigen sowie Lose zurück zu ziehen oder die Reihenfolge der Lose aus dem Katalog zu ändern.
(5) Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn befürchtet wird, dass der Bieter das Meistbot nicht bezahlen wird.
(6) Der Bieter bestätigt mit der Abgabe eines Gebotes, dass er sich vor der Auktion über den Zustand und die Beschreibung des Objektes vergewissert hat.
(7) Bei Meinungsverschiedenheiten, Mehrfachgeboten, übersehenen Geboten und übersehenen schriftlichen Geboten entscheidet der Auktionator des Auktionshauses über die Annahme der Gebote. Das Auktionshaus behält sich in diesen Fällen das Recht vor, erteilte Zuschläge innerhalb von 3 Werktagen aufzuheben und das Objekt in derselben oder einer anderen Auktion erneut zu versteigern.

§ 14. Kaufpreis, Bezahlung, Eigentumsübergang
(1) Käufer aus dem Inland sind dazu verpflichtet, den vollen Kaufpreis der ersteigerten Objekte binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen. Käufer aus dem Ausland binnen 14 Tage nach Zuschlag. Kommt der Käufer dieser Frist nicht nach, kann das Auktionshaus Verzugszinsen verrechnen.
(2) Wird die Zahlungspflicht des Käufers nicht erfüllt, behält sich das Auktionshaus das Recht, den erteilten Zuschlag aufzuheben. Das Auktionshaus entscheidet darüber, ob das Objekt erneut versteigert wird oder der Zuschlag an einen Bieter erfolgt, der ein Untergebot abgegeben hat. Dem Käufer, der seine Zahlungspflicht erfüllt hat, kann eine verschuldensunabhängige Pönale in der Höhe von 10% des Kaufpreises auferlegt werden.
(3) Auf den Zuschlagpreis (Meistbot) wird ein einheitliches Aufgeld aufgeschlagen, das sich wie folgt zusammensetzt:

     a) Bei der Differenzbesteuerung kommt auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld in der Höhe von 25%. Die Umsatzsteuer ist bei der Differenzbesteuerung bereits inkludiert.

     b) Bei der Normalbesteuerung (wird im Katalog vermerkt) kommt auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld in der Höhe von 21%. Auf die Summe von Zuschlagspreis und Aufgeld kommt bei Gemälden und Skulpturen die gesetzliche Umsatzsteuer von 13%, für alle anderen Objekte 20%.

(4) Auf Objekte von lebenden Künstlern und jenen, deren Tod nicht länger als 70 Jahre zurückliegt, wird zum Kaufpreis die gesetzlich vorgeschriebene Folgerechtsvergütung verrechnet. Die Folgerechtsvergütung kommt erst dann zu tragen, wenn der Kaufpreis über € 2.500,- liegt. Das Folgerecht wird wie folgt vergütet:

     a) 4% von den ersten € 50.000,- des Kaufpreises (abzüglich der allenfalls enthaltenen Umsatzsteuer)

     b) 3% von den weiteren € 150.000,-

     c) 1% von den weiteren € 150.000,-

     d) 0,5% von den weiteren € 150.000,-

     e) 0,25 von allen weiteren Beträgen

Die maximale Vergütung des Folgerechts beträgt € 12.500,-.
(5) Ersteigerte Objekte werden vom Auktionshaus erst dann ausgefolgt, wenn diese vom Käufer vollständig bezahlt wurden.
(6) Das Eigentum der Objekte geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer über.

§ 15. Übernahme von ersteigerten Objekten
(1) Inländische Käufer sind verpflichtet, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die ersteigerten Objekte binnen 8 Tagen abzuholen. Andernfalls kann das Auktionshaus für die Lagerung Gebühren in Rechnung stellen. Die Abholfrist für ausländische Käufer beträgt 28 Tage.
(2) Innerhalb der Abholfrist der ersteigerten Objekte bleiben diese im Auktionshaus versichert gelagert. Nach Überschreiten der Abholfrist lagern die ersteigerten Objekte auf eigene Gefahr des Käufers.
(3) Für den Versand von ersteigerten Objekten ist der Käufer selbst verantwortlich.
(4) Werden gekaufte Objekte nach einer Frist von 90 Tagen ab dem Tag des Zuschlages vom Käufer nicht abgeholt, ist das Auktionshaus berechtigt, das ersteigerte Objekt auf Kosten und Gefahr des Käufers wieder zur Auktion zu bringen. Der säumige Käufer wird dabei hinsichtlich aller Gebühren wie ein Einbringer behandelt.

§ 16. Echtheitsgarantie
(1) Die Schätzung und Beschreibung der sich im Katalog befindlichen Objekte wird durch Experten des Auktionshauses mit bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Das Auktionshaus steht für die Echtheit ein, dass Objekte aus dem Katalog auch wirklich von dem genannten Künstler bzw. Urheber sind.
(2) Alle Angaben in der Beschreibung der zu versteigernden Objekten, bis auf jene des Künstlers bzw. Urhebers, beruhen auf allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die von den Experten des Auktionshauses sorgsam recherchiert wurden. Das Auktionshaus gibt für die Richtigkeit der Beschreibung, insbesondere über die Angabe des Ursprungs, des Alters, der Epoche, der Herstellung, der Materialien usw., keine Gewähr.
(3) Alle Objekte die bei einer Auktion versteigert werden, können in der Zeit der Vorbesichtigung von den Kaufinteressenten im Original begutachtet und geprüft werden. Schadensersatzansprüche sind somit ausgeschlossen. Insbesondere das 14 tägige Rückgaberecht bei Fernabnahme.
(4) Angaben zu Fehler oder Beschädigungen der zu versteigernder Objekte werden im Katalog nur dann beschrieben, wenn diese den kommerziellen oder künstlerischen Wert wesentlich beeinflussen. Für den Zustand der Objekte übernimmt das Auktionshaus keine Gewähr.

§ 17. Versicherung und Schadensersatz
(1) Alle Objekte die dem Auktionshaus mit dessen Einverständnis übergeben wurden sind bis zur Fälligkeit des Kaufpreises bzw. bis zum Ende der Abholfrist nach § 15 Abs. 1 gegen Verlust und Beschädigung versichert. Der Versicherungswert der Objekte ist gleich dem Rufpreis, es sei denn, es wurde ein Mindestverkaufspreis (Limit) vereinbart, dann ist der Versicherungswert gleich dem Mindestverkaufspreis.
(2) Die Haftung gegenüber dem Einbringer beginnt mit der Übernahme des Objektes bis zu dessen Verkauf. Die Haftung gegenüber dem Käufer beginnt mit dem Zuschlag auf das Meistbot und endet mit Ende der Abholfrist nach § 15 Abs. 1. Bei nicht verkauften Objekten endet die Haftung gegenüber dem Einbringer bis zum Ende der ihm gesetzten Frist zur Abholung der Objekte nach Beendigung des Nachverkaufes der Auktion.
(3) Bei Verlust oder Totalschaden eines Objektes wird der Versicherungswert dem Einbringer ersetzt. Bei bereits verkauften Objekten wird dem Käufer der jeweilige Kaufpreis ersetzt. Bei einer Beschädigung eines Objektes ersetzt das Auktionshaus die Kosten der Restaurierung und die Wertminderung, die von Seitens der Versicherung festgelegt wird.
(4) Für Schäden die an den Objekten durch höhere Gewalt, Schädlinge, Klimaschwankungen oder Ähnliches entstanden sind, haftet das Auktionshaus nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 18. Zahlung des Verkaufserlöses
(1) Nach der vollständigen Bezahlung eines versteigerten Objektes, frühestens jedoch dreißig Tage nach Abschluss der Auktion, erhält der Einbringer den Verkaufserlös abzüglich aller Provisionen, Steuern und sonstigen Gebühren und Kosten ausbezahlt. Wurde ein Übernahmeschein ausgestellt, so erfolgt die Auszahlung nur gegen Rückgabe des Übernamescheins.
(2) Wird bei einem verkauften Objekt eine Reklamation erhoben, ist das Auktionshaus berechtigt, die Auszahlung an den Einbringer bis zur endgültigen Erledigung der Reklamation auszusetzen. Ist die Reklamation des Käufers gegenüber dem Auktionshaus jedoch berechtigt, kann das Auktionshaus endgültig ganz oder teilweise die Auszahlung an den Einbringer verweigern. Wurde der Verkaufserlös bereits ausbezahlt, so kann dieser vom Auktionshaus ganz oder teilweise zurückgefordert werden und muss vom Einbringer unverzüglich nach Aufforderung rückerstattet werden.
(3) Spätestens 7 Werktage nach dem Ende der Auktion stellt das Auktionshaus dem Einbringer eine Abrechnung zur Verfügung, in der das Meistbot und die etwaigen Verkaufsprovisionen hervorgehen.
(4) Die Auszahlung des Verkaufserlöses erfolgt wahlweise in bar oder durch Banküberweisung.

§ 19. Kaufaufträge
(1) Das Auktionshaus nimmt Kaufaufträge in schriftlicher, telefonischer, mündlicher Form oder über das Internet an. Mit der Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses an.
(2) Schriftliche Gebote werden so behandelt, als wären diese im Auktionssaal abgegebene Gebote. Das Auktionshaus bietet für den Auftraggeber des schriftlichen Gebotes bis zu seinem gesetzten Ankaufslimit mit.
(3) Das Auktionshaus behält sich das Recht, ohne Angabe von Gründen, schriftliche Gebote abzulehnen oder auch bereits eingelangte Kaufaufträge nicht zu berücksichtigen. Für eine fehlerfreie Abwicklung der Kaufaufträge übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
(4) Schriftliche Gebote müssen folgende Punkte enthalten, ansonsten werden diese nicht angenommen:

     a) Die Los-Nummer des zu versteigernden Objektes

     b) Eine kurze Beschreibung des Objektes bzw. den Künstlernamen

     c) Das Meistbot (ohne Provisionen, Steuern oder Folgerecht) bis zu dem das Auktionshaus mitbieten soll

     d) Den Namen, Anschrift, Telefonnummer und Unterschrift des Bieters

(5) Schriftliche Gebote mit gleich hohen Meistboten werden grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Einlangens gereiht. 
(6) Telefonisches Mitbieten ist möglich, wenn der Bieter im Vorfeld an das Auktionshaus ein schriftliches Gebot sendet. Sollte aus welchen Gründen auch immer, keine Telefonverbindung zu Stande kommen, bietet das Auktionshaus für den Bieter automatisch den Rufpreis des Objektes. Grundsätzlich werden telefonische Bieter am Vormittag des Auktionstages kontaktiert, um die Erreichbarkeit zu testen.

§ 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Auktionshaus und den Einbringern und den Bietern ist der Geschäftssitz des Auktionshauses.
(2) Sämtliche entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich österreichischem materiellen Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Das Fernabnahmegesetz ohne Angabe von Gründen wird ausgeschlossen. Die Objekte werden zeitnah zur Auktion ausgestellt und können persönlich besichtigt werden.
(3) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Versteigerungsgeschäft ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Vereinbarung nur, sofern sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind und dem nicht andere Regelungen dagegenstehen.

Vollständige AGBs