Lot

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FIGUR: "Fortuna (Badende)", Porzellan, Manufaktur Rosenthal, Marke Zweigwerk Bahnhof Selb 1937;

In Special Auction Part II: Estate of Princess Ma...

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Rheine
FIGUR: "Fortuna (Badende)", Porzellan, Manufaktur Rosenthal, Marke Zweigwerk Bahnhof Selb 1937; Entwurf von Ernst Wenck (1865-1929) um 1924; unter dem Stand vertieft signiert und mit Modell-Nr. 746 bezeichnet. Der Bildhauer Wenck entwarf von 1925 bis 1929 fĆ¼r die Manufaktur Rosenthal und arbeitete ausschlieƟlich figĆ¼rliches Porzellan. Konischer Rundstand mit Kugel, darauf balancierend ein sich vorbeugender stehender weiblicher Akt mit Tuchdraperie; naturalistisch staffiert, Goldakzentuierungen. H. 29,5 cm (rechte Schulter mit kleinem angeschliffenem Brandfleck).

Mindestpreis: 300 EUR
FIGUR: "Fortuna (Badende)", Porzellan, Manufaktur Rosenthal, Marke Zweigwerk Bahnhof Selb 1937; Entwurf von Ernst Wenck (1865-1929) um 1924; unter dem Stand vertieft signiert und mit Modell-Nr. 746 bezeichnet. Der Bildhauer Wenck entwarf von 1925 bis 1929 fĆ¼r die Manufaktur Rosenthal und arbeitete ausschlieƟlich figĆ¼rliches Porzellan. Konischer Rundstand mit Kugel, darauf balancierend ein sich vorbeugender stehender weiblicher Akt mit Tuchdraperie; naturalistisch staffiert, Goldakzentuierungen. H. 29,5 cm (rechte Schulter mit kleinem angeschliffenem Brandfleck).

Mindestpreis: 300 EUR

Special Auction Part II: Estate of Princess Marie-Louise von Looz-Corswarem (1921-2007)

Sale Date(s)
Venue Address
Lingener Damm 223
Rheine
48429
Germany

For Auktionshaus Rheine delivery information please telephone +49 (0)5971 87111.

Important Information

22.00 % buyer's premium on the hammer price

Different tax regulations may apply, if the object is exported to a none-E.U. member country.

Terms & Conditions

Auktionsbedingungen  

Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Art werden folgende Bedingungen anerkannt:

 

  • Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in eigenem Namen und für fremde Rechnung, soweit nicht eigene - besonders gekennzeichnete Ware - angeboten wird.
  • Es wird in Euro gesteigert gegen Barzahlung, EC-Karte oder Überweisung innerhalb einer Woche.
  • Der Ausruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limit. Es wird um ca. 10 % des jeweils letzten Gebotes gesteigert. Die Teilnahme ist nur mit einer Bieternummer möglich, die an der Kasse ausgegeben wird.
  • Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.
  • Der Versteigerer hat das Recht, Zuschläge zu verweigern oder aufzuheben. Ein Anspruch des Bieters auf ein Anwartschaftsrecht bei einem bestimmten Los oder die Erteilung des Zuschlages besteht nicht.
  • Die abgegebenen Gebote (schriftliche oder elektronische Vorgebote / Gebote) sind binden und können nicht widerrufen werden. Der Bieter ist gemäß §145 BGB an den Antrag gebunden.
  • Das Mitbieten per Telefon ist nur für Lose ab einem Limitpreis von 150 € möglich. Ferner akzeptiert der Telefonbieter den im Katalog angegebenen Limitpreis als Mindestgebot, welches bereits durch die Bestätigung des Gebotes und die Annahme als Telefonbieter durch unser Auktionshaus als bindendes Gebot gilt, auch wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Anrufes nicht erreichbar war.
  • Bei Losen mit einem niedrigeren Limitpreis muss zuvor mindestens 150 € bindend geboten werden, um als Telefonbieter berücksichtigt zu werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung während der Auktion besteht nicht!
  • Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des ersteigerten Objektes. Zugeschlagen wird dem höchsten Gebot, wenn nach dreimaligem Wiederholen kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann vor dem Zuschlag Sicherheiten und entsprechende Referenzen verlangen. Entstehen während der Auktion Streitfragen über den Zuschlag bzw. das höchste Gebot, wird das Versteigerungsobjekt noch einmal ausgerufen. Bei gleich schriftlichen Geboten entscheidet das niedrigere Eingangsdatum. Ausländischen Käufern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird die Umsatzsteuer nicht berechnet, wenn bei Auftragserteilung die ID-Nummer des Käufers genannt wurde. Käufern außerhalb der EG wird die Umsatzsteuer nur bei Versand durch uns nicht berechnet.
  • Mit dem Zuschlag geht jegliche Sachgefahr, d.h. insbesondere die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und der Zerstörung auf den Käufer über. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, bestehend aus Zuschlagpreis und Aufgeld nebst Mehrwertsteuer sowie etwaigen Transport- und Versicherungskosten übertragen. Die Auslieferung erfolgt demzufolge erst nach vollständiger Zahlung von Kaufpreis und Transport sowie Versicherungskosten.
  • Wird nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, kann der Versteigerer unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist erneut zur Zahlung auffordern und wenn er dies schriftlich angekündigt hat, nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten und das Objekt anderweitig veräußern oder versteigern. Der Käufer haftet in diesen Fällen für jeglichen dem Versteigerer bzw. seinem Auftraggeber entstehenden Schaden. Auf etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot im Rahmen der erneuten Versteigerung wird er nicht zugelassen.
  • Die Versteigerungsobjekte sind gebraucht. Altersbedingte Mängel, Besitzvermerke, Exlibris, Stempel, Namenseintragungen usw. werden in der Regel nicht gesondert vermerkt. Mehrbändige Werke, insbesondere Zeitschriften, Serienwerke, Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht bis ins einzelne katalogisiert. Auch wird bei Konvoluten ein Erhaltungszustand nicht angegeben. Eine Rückgabe ist nicht möglich. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände können vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Beschreibungen im Katalog erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch übernimmt der Versteigerer keinerlei Gewähr für Katalogangaben, dies gilt insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Künstlernamen, Ort- u. Zeitbestimmung der Gegenstände, auch für nicht erkennbare Mängel. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§459 ff BGB.
  • Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibung und Erhaltungszustand nicht beanstandet werden. Soweit Werke unvollständig sind, kann dies innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Sendung geprüft werden. Spätere diesbezügliche Rügen werden nicht berücksichtigt.
  • Aufbewahrung und Versand des Versteigerungsgutes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, Kosten für Porto, Versicherung und Verpackung werden zusätzlich berechnet. Die Warenausgabe unmittelbar nach der Auktion an Bieter oder an beauftragte Speditionen, erfolgt ohne Verpackungsmaterial, d. h. die Ware wird in der Regel unverpackt übergeben. Sollte der vom Auktionshaus angegebene Versandweg / Versandkosten dem Bieter nicht zusagen, muss er den Transport selber organisieren. Hierbei gilt zu beachten, dass der Bieter ab Gebotsabgabe für den Transport / Abholung der Ware selber verantwortlich ist und die durch das Auktionshaus berechneten Versandkosten nur ein unverbindliches Angebot darstellen! Gerahmte Grafiken bzw. Kunstwerke werden wegen des Transportrisikos ohne Glas und Rahmen versandt. Der Käufer trägt einen etwaigen Schaden, falls er dennoch den Versand mit Glas und Rahmen wünscht, sofern nicht der Versteigerer bzw. sein Erfüllungsgehilfe mindestens grob fahrlässig handelten. Die Haftung des Versteigerers für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Aufgeld beträgt 22 % incl. MwSt. (Aufgeld = Vergütung für den Auktionator). Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die übrigen nicht. In diesem Fall gilt eine Regelung, die der beabsichtigten möglichst nahe kommt.
  • Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen   Aufklärung, zu Kunst- Wissenschafts- Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.
  • Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freien Verkauf u. weitere Dienstleistungen
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Scheck- und Wechselklagen, ist Rheine.  
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