Lot

1431

Sckell, Ludwig, 1833 Schloss Berg/Starnberger See - 1912 München-Pasing

In Kunst, Antiquitäten, Varia

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Kempten
Sckell, Ludwig, 1833 Schloss Berg/Starnberger See - 1912 MĂŒnchen-Pasing, Öl/Lwd, 60 x 80 cm, rĂŒcks. betit. " Partie bei Berchtesgaden ", u.l. sign., Druckstelle, kleinere Farbabsplitterungen, Lit.: Thieme-Becker, Bötticher, Benezit, MĂŒller-Singer, Bruckmann M, Busse, Saur, van Wilder
Sckell, Ludwig, 1833 Schloss Berg/Starnberger See - 1912 MĂŒnchen-Pasing, Öl/Lwd, 60 x 80 cm, rĂŒcks. betit. " Partie bei Berchtesgaden ", u.l. sign., Druckstelle, kleinere Farbabsplitterungen, Lit.: Thieme-Becker, Bötticher, Benezit, MĂŒller-Singer, Bruckmann M, Busse, Saur, van Wilder

Kunst, Antiquitäten, Varia

Sale Date(s)
Lots: 1-990
Lots: 991-2105
Venue Address
Königstraße 17
Kempten
87435
Germany

Versandkosten werden nach der Auktion fĂŒr jeden Kunden individuell und kostengĂŒnstig berechnet, abhĂ€ngig davon, was der Kunde ersteigert hat. Die gĂŒnstigste Versandoption als Postpaket betrĂ€gt € 14,-.

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.

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Die Versteigerungsfolge kann als pdf-Dokument eingesehen werden.

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Terms & Conditions

standard | nov2019



Allgemeine Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen

FĂŒr den Versteigerungsablauf sowie den Nach- und Freiverkauf gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen. Sie werden Bestandteil der zustande gekommenen VertrĂ€ge. Die allgemeinen Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen sind nachfolgend abgedruckt und hĂ€ngen zudem in den Ausstellungs- und VersteigerungsrĂ€umen aus.

1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber, die in der Auktion ungenannt bleiben. Die Ziffern in Klammern identifizieren den Auftraggeber. Das AllgĂ€uer Auktionshaus KĂŒhling (nachfolgend Versteigerer genannt) ist berechtigt, auch nach der Auktion AuskĂŒnfte ĂŒber die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig fĂŒr etwaige Verbindlichkeiten des VerkĂ€ufers die selbstschuldnerische Haftung ĂŒbernimmt.
2. Alle zur Versteigerung und zum Verkauf kommenden Objekte sind gebraucht; sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Der Zuschlag und Verkauf erfolgt unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung fĂŒr Sach- und RechtsmĂ€ngel, mit der Ausnahme einer Haftung fĂŒr SchĂ€den aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und einer Haftung fĂŒr SchĂ€den, die auf einer grob fahrlĂ€ssigen oder vorsĂ€tzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Alle GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung und dem Verkauf eingehend besichtigt und geprĂŒft werden. Vorliegende Expertisen können jederzeit eingesehen werden, eine Haftung oder Garantie fĂŒr ihre Richtigkeit wird vom Versteigerer nicht ĂŒbernommen. Alle Interessenten haben das Recht, Expertisen ĂŒber das Versteigerungs- und Verkaufsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gefĂ€hrdet wird.
Die Angaben im Katalog sowie zusĂ€tzliche mĂŒndliche oder schriftliche Angaben stellen nur eine Beschreibung der Objekte dar. FĂŒr die Richtigkeit dieser Angaben, insbesondere ĂŒber Ursprung, Zustand, Alter, Echtheit, Maße, Gewichte, VollstĂ€ndigkeit u.s.w. wird keine Haftung ĂŒbernommen, es sei denn, dass eine fehlerhafte Angabe auf einer grob fahrlĂ€ssigen oder vorsĂ€tzlichen Pflichtverletzung beruht. Die Katalogangaben geben keine Auskunft darĂŒber, ob sich ein Objekt in gutem Zustand befindet oder frei von BeschĂ€digungen, Fehlern oder MĂ€ngeln ist. Alle Interessenten sollten deshalb vor jeder Versteigerung und jedem Kauf die Gelegenheit wahrnehmen, sich umfassend und eingehend vom Zustand der Objekte zu ĂŒberzeugen. Die GewĂ€hrleistungsbeschrĂ€nkungen gelten nicht, wenn es sich beim Einlieferer um einen Unternehmer im Sinne von § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB handelt. In diesem Fall wird die VerjĂ€hrung fĂŒr mögliche GewĂ€hrleistungsansprĂŒche gem. § 475 Abs. 2 BGB auf 1 Jahr beschrĂ€nkt.
3. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, VersteigerungsstĂŒcke außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurĂŒckzuziehen. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Der Aufruf beginnt in der Regel bei dem im Katalog genannten Limitpreis. In der Regel wird um 10% gesteigert. Wenn mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurĂŒckzunehmen und die Sache neu anzubieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen wurde oder sonst Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen. Der Versteigerer kann den Zuschlag – insbesondere bei Nichterreichung des Mindestpreises – verweigern oder unter Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erteilen. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter an sein Gebot fĂŒr 4 Wochen vom Tage des Aufrufs an gebunden. Jedoch kann dieser Gegenstand innerhalb dieses Zeitraumes jederzeit ohne RĂŒckfrage an einen etwaigen Limitbieter/Mehrbieter abgegeben werden. FĂŒr das Wirksamwerden des Vorbehaltszuschlages genĂŒgt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Falle hat er zusĂ€tzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Jeder Zuschlag gilt hinsichtlich der Zahlung als ein GeschĂ€ft fĂŒr sich.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung des Versteigerungsgutes entsprechend §§ 446, 447 BGB auf den Ersteigerer ĂŒber, der das Eigentum jedoch erst mit vollstĂ€ndiger Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages erwirbt. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle von demselben Ersteigerer erworbenen GegenstĂ€nde und gilt bis zur vollstĂ€ndigen Zahlung sĂ€mtlicher aus dieser sowie frĂŒheren Auktionen entstandenen Forderungen gegen ihn. Eine Haftung des Versteigerers ist lediglich in FĂ€llen grober FahrlĂ€ssigkeit oder bei Vorsatz gegeben.
Jeder Ersteigerer kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erklĂ€rt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollstĂ€ndigen ErfĂŒllung dieses Kaufvertrages die Mithaftung des Bieters bestehen.
5. Auf die Zuschlagsumme wird ein Aufgeld in Höhe von 25% erhoben. In diesem Aufgeld ist der Differenzsteuerbetrag enthalten. Eine Mehrwertsteuer kann somit nicht ausgewiesen werden. Gem. §25a UStG unterliegen Lieferungen des AllgĂ€uer Auktionshauses KĂŒhling an Erwerber in LĂ€ndern der EuropĂ€ischen Union der Differenzbesteuerung. Evtl. anfallende Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten werden hinzugerechnet. FĂŒr ZuschlĂ€ge, die ĂŒber das LIVE-Bieten (Lot-tissimo) erfolgen, wird eine zusĂ€tzliche GebĂŒhr von 3% erhoben.
6. Der Kaufpreis ist fĂ€llig mit dem Zuschlag und ist in Euro an den Versteigerer unter Angabe von Namen und Adresse zu zahlen. Stundungen sind nicht zulĂ€ssig. Die zugeschlagenen GegenstĂ€nde sind sofort oder in den ersten zwei Werktagen nach der Auktion abzunehmen. Bei abwesenden Bietern unter Abgabe von schriftlichen oder fernmĂŒndlichen Geboten gilt eine Bezahlung unter Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum noch als rechtzeitig. Die Ausgabe der Ware erfolgt, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, grundsĂ€tzlich nur gegen Zahlung des Kaufpreises in bar oder mit EC-Karte in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor der vollstĂ€ndigen Bezahlung des Kaufpreises ausgehĂ€ndigt, so erfolgt dies unter dem ausdrĂŒcklichen Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, und zwar in der Form des verlĂ€ngerten Eigentumsvorbehalts, d. h. der Vorwegabtretung sĂ€mtlicher bei WeiterverĂ€ußerung, Zerstörung oder BeschĂ€digung der Kaufsache erworbenen AnsprĂŒche des KĂ€ufers an den VerkĂ€ufer, die durch vollstĂ€ndige Zahlung des Kaufpreises auflösend bedingt ist.
7. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen wegen Überlastung des BĂŒros einer besonderen NachprĂŒfung und eventueller Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
8. Schriftliche Gebote können nur berĂŒcksichtigt werden, wenn sie genaue Angaben der Person, Firma sowie eine Telefon-/Fax-Nr. enthalten. Gleichlautende Gebote werden in der Reihenfolge des Eingangs berĂŒcksichtigt. Maßgebend hierfĂŒr ist ohne jede Ausnahme die angegebene Katalognummer. Die genannten Gebote gelten als Höchstpreise fĂŒr den Zuschlag. Das Aufgeld wird zusĂ€tzlich in Rechnung gestellt. AuftrĂ€ge unbekannter Kunden können nur ausgefĂŒhrt werden, wenn sie bis zum Beginn der Versteigerung vorsprechen und/oder eine ausreichende Sicherheit besitzen, da sonst die AusfĂŒhrungen ihrer AuftrĂ€ge unterbleiben können.
Telefonbieter werden vor Aufruf der gewĂŒnschten Katalognummer angerufen, wenn hierfĂŒr 24 Stunden vor Auktionsbeginn ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Telefonisches mitsteigern ist nur ab einem Limit von Euro 150,- möglich. Der Limitpreis gilt bei Abgabe des Anrufwunsches als geboten. Mit seinem Antrag zum telefonischen Bieten erklĂ€rt sich der Bieter mit einer Aufzeichnung des GesprĂ€chs einverstanden. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine GewĂ€hr fĂŒr die Bearbeitung des Gebotes. Er haftet nicht fĂŒr das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung sowie Übermittlungsfehler.
9. Verweigert der KĂ€ufer Abnahme und Zahlung oder gerĂ€t er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, haftet der KĂ€ufer auch ohne Mahnung fĂŒr alle hieraus entstandenen SchĂ€den. Bei Zahlungsverzug gilt die Regelung des § 288 Abs. 1 BGB, wonach der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte ĂŒber dem Basiszinssatz jĂ€hrlich betrĂ€gt, wenn nicht gemĂ€ĂŸ Absatz 3 dieser Bestimmung ein weitergehender Schaden geltend gemacht wird.
Im Übrigen ist der Versteigerer bei Abnahmeverweigerung oder Zahlungsverzug wahlweise berechtigt, VertragserfĂŒllung zu verlangen, den Versteigerungsgegenstand erneut zu versteigern oder den Zuschlag zu annullieren. Im Fall einer weiteren VerĂ€ußerung/Versteigerung des Gegenstandes erlöschen die Rechte des sĂ€umigen Ersteigerers aus dem frĂŒheren Zuschlag. Er haftet fĂŒr einen Mindererlös sowie die Kosten einer erneuten Versteigerung. Ein Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös besteht fĂŒr ihn nicht. Ebenso kann er von erneuten Geboten ausgeschlossen werden.
10. Jede Lagerung nach Zuschlag erfolgt grundsĂ€tzlich fĂŒr Rechnung und Gefahr des KĂ€ufers. Jeder Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers. Der Versandauftrag ist schriftlich zu erteilen. Die Ware wird nur auf ausdrĂŒckliches Verlangen des KĂ€ufers versichert.
11. Der Versteigerer behĂ€lt sich vor, Personen ohne Angabe von GrĂŒnden von der Versteigerung auszuschließen.


12. Kaufgelder und KaufgegenstĂ€nde sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen. ErfĂŒllungsort ist fĂŒr beide Teile Kempten.
Gerichtsstand ist, insoweit eine Vereinbarung möglich ist, Kempten. Dies gilt auch fĂŒr den Fall, dass der Ersteigerer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht.
13. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstĂ€nde aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Das AllgĂ€uer Auktionshaus KĂŒhling, seine Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
14. ZusĂ€tzliche oder abweichende Vereinbarungen bedĂŒrfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berĂŒhrt.

Kempten 2019
Matthias KĂŒhling, Auktionator

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