131
Lot
131
Militaria Ausland - Vatikan - Kirchenstaat : Heiliger Stuhl: Goldene Rose des Papstes - Geschenk Pius XI. an Königin Elena von Italien.
Die Goldene Rose mit vier Rosenblüten an langen Stielen mit Rosenblättern filigran aus Gold gefertigt.
Die Vase aus vergoldetem Silber. Am Vasenhals die gekrönte Chiffre "E" Königin Elenas von Italien.
In der Mitte handgetriebener Fries mit umlaufenden Rosenblüten und der Chiffre Papst Pius XI. "PIUS P.P. XI.".
Auf der Rückseite Medaillon mit Datierung: "ANNO XVI".
Pius XI. (* 31. Mai 1857 in Desio, Lombardei; ? 10. Februar 1939 in Rom; bürgerlicher Name Achille Ambrogio Damiano Ratti) war Papst von 1922 bis 1939. Pius XI. widmete sich nach Leo XIII. der Soziallehre und prägte diesen Begriff. In der Enzyklika Quadragesimo anno widmete er sich der Frage der Sozialbindung des Eigentums.
Gesamthöhe: 57 cm.
Prachtvolles Exemplar dieser bedeutenden päpstlichen Auszeichnung die seit dem späten 18. Jahrhundert nur noch an Herrscherinnen, Städte und Wallfahrtsorte vergeben wird.
Die Goldene Rose (auch Papstrose, Tugendrose; lateinisch Rosa Aurea) ist die höchste päpstliche Auszeichnung.
Das Symbol der goldenen Rose steht für Jesus Christus. Das Gold deutet auf seine Auferstehung hin, die Dornen auf die Passion.
Traditionell wird die Goldene Rose am 4. Fastensonntag (Laetare), der deshalb auch Rosensonntag genannt wird, einer Persönlichkeit, einem Staat, einer Stadt oder einer Organisation verliehen, die sich um die katholische Kirche besonders verdient gemacht hatte.
Eine der ersten Goldenen Rosen schenkte Papst Urban II. 1096 dem Grafen von Anjou. Die Anfang des 14. Jahrhunderts von Papst Clemens V. dem Fürstbischof von Basel verliehene und im Musée de Cluny in Paris aufbewahrte Goldene Rose ist eines der frühesten erhalten gebliebenen Exemplare.
Die 1417 an den Rat von Florenz verliehene Goldene Rosebestand aus neun mit Saphiren verzierten goldenen Blüten, die mit Balsam, Moschus und Myrrhe gefüllt waren. Papst Innozenz III. (1198-1216) verglich dieGoldene Rose mit Jesus und sagte: "Wie die Rose aus Gold, Moschus und Balsam zusammengesetzt sei, so bestehe auch Jesus aus drei Substanzen, aus der Gottheit, der menschlichen Seele und dem menschlichen Körper."
Mitunter wurde die Goldene Rose aber auch Persönlichkeiten geschenkt, um sie dem päpstlichen Einfluss geneigt zu machen. So überbrachte der päpstliche Kammerherr Karl von Miltitz Anfang Januar 1519 die Rose an den Kurfürsten Friedrich den Weisen, um diesen zur Unterdrückung der Lehre Martin Luthers anzuregen.
Ursprünglich war die Auszeichnung Männern vorbehalten. Als sie später aber auch auf Frauen überging, nannte man sie meist Tugendrose. Männer wurden seit dieser Zeit mit dem Papstschwert ausgezeichnet. Der Brauch, die Tugendrose an Frauen zu vergeben, reicht bis in unsere Zeit: 1925 wurde die belgische Königin Elisabeth vom Papst mit der Goldenen Rose geehrt. Die letzte regierende Person, die die Tugendrose erhielt, war Großherzogin Charlotte vonLuxemburg im Jahr 1956. Die erste Tugendrose soll Königin Giovanna von Sizilienerhalten haben.
Seit Papst Paul VI. (1963-1978) wird die besondere Auszeichnung nur noch an Wallfahrtsorte vergeben. Ersterer tat dies fünfmal, Papst Johannes Paul II. (1978-2005) neunmal und Benedikt XVI. (2005-2013) sogar achtzehnmal. Papst Franziskus hat seine erste Goldene Rose im November 2013 vergeben.
Die Empfängerin dieser Goldenen Rose war Königin Elena von Italien, Prinzessin von Montenegro (* 8. Januar 1873 in Cetinje, Montenegro; ? 28. November 1952 in Montpellier, Frankreich).
Sie war ein Mitglied des Hauses Petrovi?-Njego?. Durch Heirat wurde sie Königin von Italien und Albanien sowie Kaiserin von Äthiopien und Herzogin von Savoyen.
Elena war die sechste und jüngste Tochter von König Nikola I. von Montenegro (1841?1921) und seiner Gattin Milena Vukoti? (1847?1923). Sie wuchs mit ihren Geschwistern in Cetinje auf. Sie wurde im russischen Internat Smolny-Kloster unter der Protektion der Zarin Maria Feodorowna erzogen und studierte an der Universität in Sankt Petersburg Politik und Philosophie.
Am 24. Oktober 1896 heiratete Prinzessin Elena von Montenegro im Quirinalspalast in Rom Kronprinz Viktor Emanuel, Prinz von Neapel (1869?1947), einziger Sohn des ersten italienischen Königs Umberto I. und Prinzessin Maria Margarethe Therese Johanna von Genua. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor, die in verschiedene europäische Fürsten-und Königshäuser einheirateten. Nach dem Tod ihres Schwiegervaters, König Umberto I., bestieg ihr Mann am 11. August 1900, als König Viktor Emanuel III. den italienischen Thron. Durch die Kolonialherrschaft wurde Elena nicht nur Königin von Italien, sondern später auch Königin von Albanien und Kaiserin von Äthiopien. In der Straße von Messina kam es am 28. Dezember 1908 zu einem schweren Erdbeben, das die Städte Messina und Reggio Calabria fast komplett zerstörte und wodurch 70.000 Menschen starben. Königin Elena gab Hilfe, indem sie Porträtfotos von sich mit einer Unterschrift versah und zum Verkauf anbot. Der Erlös wurde für den Wiederaufbau eingebracht. Dies brachte der Königin eine große Beliebtheit unter der Bevölkerung ein. Während des Ersten Weltkriegs gehörte sie zu den freiwilligen Krankenschwestern des Roten Kreuzes und gab die Villa Margherita als Lazarett frei. Später studierte sie Medizin und erhielt einen Doktorgrad, um weiter helfen zu können. Im Jahre 1946 dankte ihr Mann zugunsten ihres Sohnes Umberto II. ab und ging mit seiner Frau noch im selben Jahr ins Exil. In Alexandria fanden sie bei König Farouk Gastfreundschaft. Ihr Mann starb am 28. Dezember 1947 im Exil in Alexandria im damaligen Königreich Ägypten. 1950 wurde bei der Ex-Königin Elena Krebs diagnostiziert, am 28. November 1952 starb sie während der Operation in Montpellier und wurde auf ihren Wunsch auf dem Stadtfriedhof von Montpellier bestattet. Im Dezember 2017 wurden ihre Gebeine in die Wallfahrtskirche von Vicoforte im Piemont, in der auch andere Familienmitglieder des Hauses Savoyen bestattet sind, überführt.
Hochbedeutendes museales Objekt und ein wichtiges Stück zur Geschichte des Königreichs Italien und des Hauses Savoyen.
Foreign Militaria - Vatikan - Kirchenstaat : Holy See: Golden Rose of the Pope - Gift of Pius XI. to Queen Elena of Italy
The Golden Rose with four rose blossoms on long stems with filigree blossomsfmade of gold.
The vase made of gilded silver. On the neck of the vase the crowned cipher "E" Queen Elena of Italy. In the center hand chased frieze with surrounding rose petals and the cipher Pope Pius XI "PIUS P.P. XI".
On the reverse medallion with date: "ANNO XVI".
Pius XI (b. May 31, 1857 in Desio, Lombardy; ? February 10, 1939 in Rome; civil name Achille Ambrogio Damiano Ratti) was pope from 1922 to 1939.
After Leo XIII, Pius XI devoted himself to social doctrine. In the encyclical Quadragesimo anno he devoted himself to the question of the social bond of property.
Total height: 57 cm.
Splendid example of this important papal award which since the late 18th century has been awarded only to rulers, cities and places of pilgrimage.
The Golden Rose (alsoPapal Rose, Virtue Rose; Latin Rosa Aurea) is the highest papal award.
The symbol of the golden rose represents Jesus Christ. The gold indicates his resurrection, the thorns indicate the Passion.
Traditionally, the Golden Rose is awarded on the 4th Sunday of Lent (Laetare), which is therefore also called Rose Sunday, to a personality, a stat
Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Militaria Ausland - Vatikan - Kirchenstaat : Heiliger Stuhl: Goldene Rose des Papstes - Geschenk Pius XI. an Königin Elena von Italien.
Die Goldene Rose mit vier Rosenblüten an langen Stielen mit Rosenblättern filigran aus Gold gefertigt.
Die Vase aus vergoldetem Silber. Am Vasenhals die gekrönte Chiffre "E" Königin Elenas von Italien.
In der Mitte handgetriebener Fries mit umlaufenden Rosenblüten und der Chiffre Papst Pius XI. "PIUS P.P. XI.".
Auf der Rückseite Medaillon mit Datierung: "ANNO XVI".
Pius XI. (* 31. Mai 1857 in Desio, Lombardei; ? 10. Februar 1939 in Rom; bürgerlicher Name Achille Ambrogio Damiano Ratti) war Papst von 1922 bis 1939. Pius XI. widmete sich nach Leo XIII. der Soziallehre und prägte diesen Begriff. In der Enzyklika Quadragesimo anno widmete er sich der Frage der Sozialbindung des Eigentums.
Gesamthöhe: 57 cm.
Prachtvolles Exemplar dieser bedeutenden päpstlichen Auszeichnung die seit dem späten 18. Jahrhundert nur noch an Herrscherinnen, Städte und Wallfahrtsorte vergeben wird.
Die Goldene Rose (auch Papstrose, Tugendrose; lateinisch Rosa Aurea) ist die höchste päpstliche Auszeichnung.
Das Symbol der goldenen Rose steht für Jesus Christus. Das Gold deutet auf seine Auferstehung hin, die Dornen auf die Passion.
Traditionell wird die Goldene Rose am 4. Fastensonntag (Laetare), der deshalb auch Rosensonntag genannt wird, einer Persönlichkeit, einem Staat, einer Stadt oder einer Organisation verliehen, die sich um die katholische Kirche besonders verdient gemacht hatte.
Eine der ersten Goldenen Rosen schenkte Papst Urban II. 1096 dem Grafen von Anjou. Die Anfang des 14. Jahrhunderts von Papst Clemens V. dem Fürstbischof von Basel verliehene und im Musée de Cluny in Paris aufbewahrte Goldene Rose ist eines der frühesten erhalten gebliebenen Exemplare.
Die 1417 an den Rat von Florenz verliehene Goldene Rosebestand aus neun mit Saphiren verzierten goldenen Blüten, die mit Balsam, Moschus und Myrrhe gefüllt waren. Papst Innozenz III. (1198-1216) verglich dieGoldene Rose mit Jesus und sagte: "Wie die Rose aus Gold, Moschus und Balsam zusammengesetzt sei, so bestehe auch Jesus aus drei Substanzen, aus der Gottheit, der menschlichen Seele und dem menschlichen Körper."
Mitunter wurde die Goldene Rose aber auch Persönlichkeiten geschenkt, um sie dem päpstlichen Einfluss geneigt zu machen. So überbrachte der päpstliche Kammerherr Karl von Miltitz Anfang Januar 1519 die Rose an den Kurfürsten Friedrich den Weisen, um diesen zur Unterdrückung der Lehre Martin Luthers anzuregen.
Ursprünglich war die Auszeichnung Männern vorbehalten. Als sie später aber auch auf Frauen überging, nannte man sie meist Tugendrose. Männer wurden seit dieser Zeit mit dem Papstschwert ausgezeichnet. Der Brauch, die Tugendrose an Frauen zu vergeben, reicht bis in unsere Zeit: 1925 wurde die belgische Königin Elisabeth vom Papst mit der Goldenen Rose geehrt. Die letzte regierende Person, die die Tugendrose erhielt, war Großherzogin Charlotte vonLuxemburg im Jahr 1956. Die erste Tugendrose soll Königin Giovanna von Sizilienerhalten haben.
Seit Papst Paul VI. (1963-1978) wird die besondere Auszeichnung nur noch an Wallfahrtsorte vergeben. Ersterer tat dies fünfmal, Papst Johannes Paul II. (1978-2005) neunmal und Benedikt XVI. (2005-2013) sogar achtzehnmal. Papst Franziskus hat seine erste Goldene Rose im November 2013 vergeben.
Die Empfängerin dieser Goldenen Rose war Königin Elena von Italien, Prinzessin von Montenegro (* 8. Januar 1873 in Cetinje, Montenegro; ? 28. November 1952 in Montpellier, Frankreich).
Sie war ein Mitglied des Hauses Petrovi?-Njego?. Durch Heirat wurde sie Königin von Italien und Albanien sowie Kaiserin von Äthiopien und Herzogin von Savoyen.
Elena war die sechste und jüngste Tochter von König Nikola I. von Montenegro (1841?1921) und seiner Gattin Milena Vukoti? (1847?1923). Sie wuchs mit ihren Geschwistern in Cetinje auf. Sie wurde im russischen Internat Smolny-Kloster unter der Protektion der Zarin Maria Feodorowna erzogen und studierte an der Universität in Sankt Petersburg Politik und Philosophie.
Am 24. Oktober 1896 heiratete Prinzessin Elena von Montenegro im Quirinalspalast in Rom Kronprinz Viktor Emanuel, Prinz von Neapel (1869?1947), einziger Sohn des ersten italienischen Königs Umberto I. und Prinzessin Maria Margarethe Therese Johanna von Genua. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor, die in verschiedene europäische Fürsten-und Königshäuser einheirateten. Nach dem Tod ihres Schwiegervaters, König Umberto I., bestieg ihr Mann am 11. August 1900, als König Viktor Emanuel III. den italienischen Thron. Durch die Kolonialherrschaft wurde Elena nicht nur Königin von Italien, sondern später auch Königin von Albanien und Kaiserin von Äthiopien. In der Straße von Messina kam es am 28. Dezember 1908 zu einem schweren Erdbeben, das die Städte Messina und Reggio Calabria fast komplett zerstörte und wodurch 70.000 Menschen starben. Königin Elena gab Hilfe, indem sie Porträtfotos von sich mit einer Unterschrift versah und zum Verkauf anbot. Der Erlös wurde für den Wiederaufbau eingebracht. Dies brachte der Königin eine große Beliebtheit unter der Bevölkerung ein. Während des Ersten Weltkriegs gehörte sie zu den freiwilligen Krankenschwestern des Roten Kreuzes und gab die Villa Margherita als Lazarett frei. Später studierte sie Medizin und erhielt einen Doktorgrad, um weiter helfen zu können. Im Jahre 1946 dankte ihr Mann zugunsten ihres Sohnes Umberto II. ab und ging mit seiner Frau noch im selben Jahr ins Exil. In Alexandria fanden sie bei König Farouk Gastfreundschaft. Ihr Mann starb am 28. Dezember 1947 im Exil in Alexandria im damaligen Königreich Ägypten. 1950 wurde bei der Ex-Königin Elena Krebs diagnostiziert, am 28. November 1952 starb sie während der Operation in Montpellier und wurde auf ihren Wunsch auf dem Stadtfriedhof von Montpellier bestattet. Im Dezember 2017 wurden ihre Gebeine in die Wallfahrtskirche von Vicoforte im Piemont, in der auch andere Familienmitglieder des Hauses Savoyen bestattet sind, überführt.
Hochbedeutendes museales Objekt und ein wichtiges Stück zur Geschichte des Königreichs Italien und des Hauses Savoyen.
Foreign Militaria - Vatikan - Kirchenstaat : Holy See: Golden Rose of the Pope - Gift of Pius XI. to Queen Elena of Italy
The Golden Rose with four rose blossoms on long stems with filigree blossomsfmade of gold.
The vase made of gilded silver. On the neck of the vase the crowned cipher "E" Queen Elena of Italy. In the center hand chased frieze with surrounding rose petals and the cipher Pope Pius XI "PIUS P.P. XI".
On the reverse medallion with date: "ANNO XVI".
Pius XI (b. May 31, 1857 in Desio, Lombardy; ? February 10, 1939 in Rome; civil name Achille Ambrogio Damiano Ratti) was pope from 1922 to 1939.
After Leo XIII, Pius XI devoted himself to social doctrine. In the encyclical Quadragesimo anno he devoted himself to the question of the social bond of property.
Total height: 57 cm.
Splendid example of this important papal award which since the late 18th century has been awarded only to rulers, cities and places of pilgrimage.
The Golden Rose (alsoPapal Rose, Virtue Rose; Latin Rosa Aurea) is the highest papal award.
The symbol of the golden rose represents Jesus Christ. The gold indicates his resurrection, the thorns indicate the Passion.
Traditionally, the Golden Rose is awarded on the 4th Sunday of Lent (Laetare), which is therefore also called Rose Sunday, to a personality, a stat
Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
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1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
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Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
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rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.