Lot

44

Chopard - Damenring mit Schatulle

In Frühjahrsauktion 2024

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Nürnberg
Chopard - Damenring mit Schatulle Gelbgold 750 - 18 kt -, opulenter und zugleich verspielter Damenring von Chopard aus der Kollektion " Happy Diamonds Happy Spirit", Ringkopfrand versehen mit dem Schriftzug "Happy Spirit", Ringkopf innen punziert "82/5405-20" sowie "Chopard" und "3033694", runder Ringkopf versehen mit einem beweglichen Brillant unter Glas, letzteres ebenfalls versehen mit dem Schriftzug "Chopard", Tragespuren, RW56, Gca.17,54g, dazu Schatulle von Cartier
Chopard - Damenring mit Schatulle Gelbgold 750 - 18 kt -, opulenter und zugleich verspielter Damenring von Chopard aus der Kollektion " Happy Diamonds Happy Spirit", Ringkopfrand versehen mit dem Schriftzug "Happy Spirit", Ringkopf innen punziert "82/5405-20" sowie "Chopard" und "3033694", runder Ringkopf versehen mit einem beweglichen Brillant unter Glas, letzteres ebenfalls versehen mit dem Schriftzug "Chopard", Tragespuren, RW56, Gca.17,54g, dazu Schatulle von Cartier

Frühjahrsauktion 2024

Sale Date(s)
Lots: 1 - 550
Lots: 551 - 1415
Lots: 1416 - 2357
Venue Address
Kalchreuther Straße 125
Nürnberg
90411
Germany

Versand

 

Als zusƤtzlichen Service unseres Hauses bieten wir an, Ihre ersteigerte/n Ware/n zuzusenden. Der Versand dieser GegenstƤnde erfolgt ausschlieƟlich auf Kosten, Gefahr und Risiko des KƤufers.
FĆ¼r SchƤden, die nach Ɯbergabe an das jeweilige Transportunternehmen verursacht werden, Ć¼bernehmen wir keinerlei Haftung.
Sofern mƶglich, finden Sie eine Versandpauschale auf Ihrer Rechnung (Irrtum bei Rechnungslegung vorbehalten).
Die Ɯberweisung der Versandkosten betrachten wir als Versandauftrag.
Der Versand erfolgt in der Regel durch DPD oder UPS. Wir versenden nach Zahlungseingang und in Reihe der ZahlungseingƤnge.
Bitte beachten Sie, dass wir ein Auktionshaus und kein Versandhaus sind. Nach jeder Auktion verpacken unsere geschulten Mitarbeiter ca. 500 Pakete. An den ersten Tagen nach der Auktion ist ein Aufarbeitungsstau unvermeidbar, da uns eine Vielzahl von Ɯberweisungen gleichzeitig erreicht.
Rechnen Sie bitte mit bis zu 3 Wochen Wartezeit bis zur Zustellung Ihres Paketes.

 

Versandkosten

Die Versandpauschale betrƤgt innerhalb Deutschlands zwischen 10,00 ā‚¬ und 80,00 ā‚¬ incl. MwSt., pro Paket, Pakete innerhalb Europas zwischen 28,90 und ca. 85,00 ā‚¬ incl. MwSt.
Darin enthalten sind die Kosten fĆ¼r Porto und Verpackung, abhƤngig von GrĆ¶ĆŸe, Gewicht u. Verpackungsaufwand.
Jedes Paket ist bis 500 ā‚¬ versichert. Ist der Wert der Ware hƶher, weisen wir bei der Rechnungslegung einen Versicherungsbetrag zusƤtzlich zu den angegebenen Versandkosten aus.

Die Pakete werden ƤuƟerst sorgfƤltig verpackt. Dennoch birgt der Paketversand unkalkulierbare Risiken. Bitte prĆ¼fen Sie daher immer die Mƶglichkeit einer Abholung.

Mƶbel sowie zu groƟe (z.B. GemƤlde mit einer SeitenlƤnge lƤnger als 100 cm) bzw. zu schwere oder stark bruchgefƤhrdete Objekte werden grundsƤtzlich nicht verschickt.

 

Bitte setzen Sie sich direkt mit einer der folgenden Firmen in Verbindung oder beauftragen Sie eine Spedition Ihrer Wahl.

 

Matthias Fegers
Service fĆ¼r Kunst und Handel
+49 (0)4131 72 75 25
info@fegers-transporte.de

 

 

Fine Art Transport
Michael Heincz
+49 (0) 160 99 06 37 25
m.heincz@web.de

 

Pross Logistic GmbH
+49 (0)8802 90 17 28
pross_transporte@yahoo.com

 

Bitte holen Sie Ihre ersteigerte Ware binnen vier Wochen nach der Auktion ab. Danach sind wir aus PlatzgrĆ¼nden gezwungen LagergebĆ¼hren zu erheben.

 

Wenn Sie fragen zur Rechnungslegung oder Versand haben wenden Sie sich bitte an:

buero@auktionshaus-franke.de

Important Information

Die Informationen zu Aufgeld, Steuern und LivegebĆ¼hr sind jeweils im Los hinterlegt !

Terms & Conditions

Allgemeine Versteigerungsbedingungen

Allgemeine Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses Franke

 

Das Auktionshaus Franke versteigert ausschlieƟlich entsprechend den folgenden Regeln:

A. GrundsƤtzliches

I. Rechtsordnung

FĆ¼r die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Bieter/KƤufer oder Einlieferer/Kommittenten gilt das Zivil- und Handelsrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

II. Schriftform

Es bestehen zwischen dem Bieter und dem Auktionshaus Franke keinerlei mĆ¼ndliche Vereinbarungen. Vereinbarungen, die von den vorliegenden Regeln abweichen, sind schriftlich zu schlieƟen. Auch auf das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Insbesondere sind fernmĆ¼ndliche AuskĆ¼nfte des Auktionshauses Franke wƤhrend oder unmittelbar nach der Auktion, Ć¼ber die die Auktion betreffenden VorgƤnge (insbesondere ZuschlƤge und Zuschlagspreise) nur dann verbindlich, werden sie spƤter schriftlich bestƤtigt.

III. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Regelung dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein, lƤsst es die Ć¼brigen Regelungen unberĆ¼hrt. Es gilt die Regel des Ā§ 306 II BGB.

IV. ErfĆ¼llungsort, Gerichtsstand

Das Auktionshaus Franke fĆ¼hrt alle Versteigerungen in NĆ¼rnberg-BuchenbĆ¼hl durch. Dort ist fĆ¼r beide Parteien der ErfĆ¼llungsort. FĆ¼r Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht NĆ¼rnberg oder das Landgericht NĆ¼rnberg-FĆ¼rth, gegebenenfalls dessen Kammer fĆ¼r Handelssachen zustƤndig. Ist der Bieter Kaufmann oder ƶffentlich-rechtliches Sondervermƶgen, gilt der Gerichtsstand NĆ¼rnberg als vereinbarter Gerichtsstand zwischen den Parteien.

V. Kommission

Das Auktionshaus Franke versteigert grundsƤtzlich als KommissionƤr im Namen des und fĆ¼r den Einlieferer als VerkƤufer und Kommittenten. Das Auktionshaus Franke versteigert jedoch im eigenen Namen, da der Kommittent in der Regel unerkannt bleiben will. GegenstƤnde, die im Eigentum des Auktionshauses Franke stehen, werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung versteigert. Auch hierfĆ¼r gelten die vorliegenden Regelungen; insbesondere ist auch im Fall der Versteigerung von Eigenware ein Aufgeld zu entrichten.

VI. Katalognummern

Das Auktionshaus Franke behƤlt es sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen oder in einer anderen Reihenfolge als im Katalog vorgesehen, aufzurufen oder zurĆ¼ckzuziehen.

VII. Besichtigung

Alle zur Versteigerung stehenden GegenstƤnde kƶnnen vor der Versteigerung im Auktionshaus Franke besichtigt werden. FĆ¼r den Fall von Internetauktionen (sog. Live-Auktionen) kĆ¼ndigt das Auktionshaus Franke Ort und Zeit in seinem Internetauftritt an. Nimmt der Bieter, etwa aus zeitlichen GrĆ¼nden, weil ihm der Zeitpunkt fĆ¼r die Besichtigungen nicht bekannt ist (soweit es nicht am Auktionshaus Franke liegt) oder aus sonstigen GrĆ¼nden sein Recht zur Besichtigung nicht wahr, so gilt dies als Verzicht auf sein Besichtigungsrecht, sobald er ein Gebot abgibt.

B. Ablauf der Versteigerung

I. GrundsƤtzlich

1. Der Aufruf erfolgt grundsƤtzlich zum im Katalog angegebenen Limitpreis. GegenstƤnde ohne Limit werden mit 20,00 Euro aufgerufen, anderes gilt, liegen mehrere, hƶhere schriftliche Gebote vor. Gesteigert wird nach freiem Ermessen des Auktionshauses Franke: GrundsƤtzlich bis 80,00 Euro in Schritten von 5,00 Euro, danach um etwa 10 Prozent.

2.Das Auktionshaus Franke kann ein Gebot nach freiem Ermessen ā€“ vorbehaltlich seiner Verpflichtung dem Kommittenten gegenĆ¼ber ā€“ ablehnen. Das Auktionshaus behƤlt sich dies insbesondere in den FƤllen vor, wo zu einem Bieter noch keine GeschƤftsbeziehung besteht oder der Bieter nicht spƤtestens vor Beginn der Auktion Sicherheit leistet. Auch das Leisten einer Sicherheit aber begrĆ¼ndet keinen Anspruch auf Annahme des Gebots.

3. Alle Bieter bieten im eigenen Namen und fĆ¼r eigene Rechnung. Will ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dies vor Beginn der Versteigerung dem Auktionshaus Franke unter Vorlage des Originals einer schriftlichen Vollmacht mitteilen. Befolgt ein Vertreter diese Regel nicht oder vermag er spƤter eine Vollmacht nicht nachzuweisen, ist er anstelle des angeblich Vertretenen dem Auktionshaus Franke verpflichtet.

4. Ein Gebot erlischt, lehnt der Versteigerer es ab, schlieƟt der Versteigerer die Versteigerung ohne einen Zuschlag zu erteilen oder ruft der Versteigerer den Gegenstand erneut auf. Ein nachfolgendes, unwirksames Ɯbergebot lƤsst ein Gebot nicht erlƶschen.

5.Ein Zuschlag wird erteilt, gibt es nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ɯbergebot.

6.Bei gleich hohen Geboten mehrerer Bieter kann der Versteigerer nach freiem Ermessen einem der Bieter den Zuschlag erteilen oder das Los Ć¼ber den Zuschlag entscheiden lassen.

7. Ɯbersieht der Versteigerer ein hƶheres Gebot oder entsteht Zweifel Ć¼ber den Zuschlag, so kann der Versteigerer nach freiem Ermessen bis zum Abschluss der Auktion den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. Ein vorangegangener Zuschlag ist in diesen FƤllen unwirksam.

8. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn der vom Kommittenten angegebene Mindestzuschlagspreis (Limit) nicht erreicht ist. In diesem Fall bleibt der Bieter sechs Wochen ab dem Tag des Zuschlages an das Gebot gebunden. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch in jedem Fall bestehen: Der Versteigerer kann das Objekt bei einem Nachgebot zum oder Ć¼ber dem Limitpreis auch an einen anderen Bieter abgeben. Der Zuschlag ist jedoch endgĆ¼ltig, teilt der Versteigerer dem Bieter innerhalb einer Frist von vier Wochen die vorbehaltlose Annahme des Gebotes schriftlich mit.

9.Versteigert das Auktionshaus Franke GegenstƤnde aus der Zeit des Dritten Reiches, will es damit der Kunst, der Wissenschaft und geschichtlicher Forschung dienen. Es lehnt den National - Sozialismus entschieden ab.

II. Schriftliche und telefonische Gebote, Gebote Ć¼ber Internet und Live-Auktionen

1. Gebote nicht selbstanwesender Bieter, also schriftliche Gebote, Gebote in Textform, Ć¼ber das Internet oder fernmĆ¼ndliche Gebote haben ā€“ um wie Gebote anwesender Bieter behandelt zu werden ā€“ spƤtestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung dem Auktionshaus Franke vorzuliegen. Dasselbe gilt fĆ¼r den Fall eines Bieters, der als Vertreter bieten will, fĆ¼r dessen schriftliche Vollmacht. Das Auktionshaus Franke ist bemĆ¼ht, Angebote der eben beschriebenen Art, die spƤter bei ihm eingehen, wie Angebote Anwesender zu behandeln. Einen Anspruch hierauf hat der Bieter eines solchen Gebotes jedoch nicht.

2. Schriftliche Angebote haben den Gegenstand zu nennen, fĆ¼r den sie bieten, die Katalognummer anzugeben und den gebotenen Preis zu nennen. Dieser Preis versteht sich als Zuschlagssumme ohne Aufgeld und Umsatzsteuer. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Stimmt die Bezeichnung des Gegenstands, fĆ¼r den geboten wird, nicht mit der Katalognummer Ć¼berein, so ist die Katalognummer fĆ¼r den Inhalt des Gebotes maƟgebend.

3.Das Aktionshaus Franke ist nicht verpflichtet, dem Bieter mitzuteilen, sein Gebot sei nicht berĆ¼cksichtigt worden. Das Auktionshaus Franke wird das Gebot eines Bieters nur mit dem Betrag verwenden, der notwendig ist, um andere Gebote zu Ć¼berbieten.

4. Das Auktionshaus Franke steht nicht dafĆ¼r ein, dass Fernmelde- und Internetverbindungen stets gehalten, stƶrungsfrei gehalten oder mit guter VerstƤndigung gehalten werden kƶnnen. Dies ist technisch unmƶglich. Anderes gilt, fiele dem Auktionshaus Franke Vorsatz oder grobe FahrlƤssigkeit zur Last. Das Ɯbermittlungsrisiko fĆ¼r sƤmtliche Verbindungen telefonischer oder elektronischer Kommunikation liegt beim Bieter. Ebenso gehen Unklarheiten oder MissverstƤndnisse, die auf die schlechte technische QualitƤt der Ɯbermittlung zurĆ¼ckzufĆ¼hren sind, zu Lasten des Bieters. Das Auktionshaus Franke wird wƤhrend der Auktion alle vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Verbindung mit dem Bieter stƶrungsfrei zu unterhalten. Insbesondere wird das Auktionshaus Franke versuchen, den Bieter unter der von ihm genannten Telefonnummer zu erreichen. Ob es ihn erreicht, ist Risiko des Bieters.

5.Der Bieter einer Live-Auktion hƤlt sƤmtliche Zugangsdaten fĆ¼r sein Benutzerkonto geheim und sichert sie gegen den Zugriff Dritter. Dritter ist jede Person mit Ausnahme des Bieters. Sobald der Bieter erfƤhrt, dass Dritten ein Zugriff mƶglich ist, unterrichtet er unverzĆ¼glich das Auktionshaus Franke. Der Bieter steht fĆ¼r alle Handlungen, die Dritte unter Verwendung seines Benutzerkontos vornehmen, ein, als hƤtte er sie selbst vorgenommen. FĆ¼r den Bieter oder Erwerber in einer Live-Auktion betrƤgt das Aufgeld 22 % + 5% + gesetzliche Mehrwertsteuer.

III. Nachverkauf

Die Annahme eines Angebots im Nachverkauf richtet sich nach den Regeln des BGB Ć¼ber die Annahme und Abgabe von Angeboten. Im Ɯbrigen gelten die vorliegenden Regeln, soweit sie nicht ausschlieƟlich den einer Versteigerung eigentĆ¼mlichen Ablauf betreffen.

C. Hauptpflichten, Gefahr, Versendung, Lagerung

I. Hauptpflichten

Mit Zuschlag ist der Bieter dem Auktionshaus Franke gegenĆ¼ber gleichermaƟen verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand abzunehmen und zu bezahlen.

Das Auktionshaus Franke ist mit Zuschlag verpflichtet, Eigentum und Besitz auf den KƤufer zu Ć¼bertragen.

II. Gefahr

Zugleich geht mit dem Zuschlag die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufƤlligen Untergangs und der zufƤlligen Verschlechterung des versteigerten Gegenstandes auf den KƤufer Ć¼ber. Der KƤufer trƤgt auch die Lasten.

III. Versendung

Alle Aufwendungen der Ɯbergabe, der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort als dem ErfĆ¼llungsort trƤgt der KƤufer. Das Auktionshaus Franke bestimmt nach eigenem Ermessen Art und Mittel des Versandes.

IV. Lagerung.

Nach dem Zuschlag lagert der ersteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des KƤufers im Auktionshaus Franke. Das Auktionshaus Franke ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Versicherung auf Kosten des KƤufers abzuschlieƟen und sonstige wertsichernde MaƟnahmen zu treffen. Es kann diesen Gegenstand bei einem Dritten einlagern. Gleichviel, ob das Auktionshaus Franke den Gegenstand bei sich oder bei einem Dritten einlagert: Der KƤufer bleibt verpflichtet, die ortsĆ¼blichen Lagerentgelte zu bezahlen.

D. Kaufpreis und Aufgeld

I. Kaufpreis

1. Mit dem Zuschlag ist der Kaufpreis fƤllig.

2. Der Kaufpreis ist in bar, mittels EC-Karte oder mittels bankbestƤtigtem Scheck ausschlieƟlich in Euro oder auf Euro lautend an das Auktionshaus Franke zu entrichten.

3. Bei Zuschlag eines schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Gebots darf der KƤufer auch per BankĆ¼berweisung bezahlen. Auch hier haben die Zahlungen ausschlieƟlich in Euro zu erfolgen.

II. Aufgeld

1. Das zugeschlagene Gebot ist der Zuschlagspreis. Auf den Zuschlagspreis erhebt das Auktionshaus Franke ein Aufgeld in Hƶhe von 22 Prozent + die auf das Aufgeld entfallene gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Hƶhe. Soweit die ersteigerten GegenstƤnde aus EU- oder Nicht-EU-LƤndern eingeliefert worden sind oder hierhin ausgefĆ¼hrt werden sollen, steht das Auktionshaus Franke nicht dafĆ¼r ein, wie deutsche und auslƤndische Finanzbehƶrden Zuschlagspreis und Aufgeld steuerlich behandeln. Es obliegt dem Bieter, selbst fachkundigen Rat einzuholen.

2. FĆ¼r den Bieter oder Erwerber in einer Live-Auktion betrƤgt das Aufgeld 22 % + 5% + gesetzliche Mehrwertsteuer.

E. Verzug des KƤufers bei Kaufpreis und Abnahmeverpflichtung

I. Allgemein

Die Rechte des Auktionshauses Franke bestimmen sich bei Verzug des Erwerbers nach den Regeln des BGB.

II. Kaufpreis

Verlangt das Auktionshaus Franke wegen der verspƤteten Zahlung Schadensersatz statt der Leistung und versteigert es den Gegenstand nochmals, so haftet der ursprĆ¼ngliche Erwerber, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlƶschen, auf den dadurch entstehenden Schaden, wie etwa entgangenen Gewinn oder Lagerkosten. Auf einen eventuellen Mehrerlƶs hat er keinen Anspruch. Er wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

III. Abnahme

Der Erwerber hat den ersteigerten Gegenstand unverzĆ¼glich, spƤtestens einen Monat nach Zuschlag, beim Auktionshaus Franke abzuholen. GerƤt der Erwerber mit dieser Verpflichtung in Verzug oder weigert er sich ernsthaft die Sache abzuholen, so kann das Auktionshaus Franke wie bei einem Zahlungsverzug vom Kaufvertrag zurĆ¼cktreten und Schadensersatz verlangen.

F. ZurĆ¼ckbehaltungsrechte und Aufrechnung

I. ZurĆ¼ckbehaltungsrechte

1. Das Auktionshaus Franke ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung aller vom Ersteigerer geschuldeten BetrƤge herauszugeben.

2.Ist der Ersteigerer Unternehmer, sind dessen ZurĆ¼ckbehaltungsrechte ausgeschlossen. Ist er kein Unternehmer, sind sie nur ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben VertragsverhƤltnis beruhen.

II. Aufrechnung

Der KƤufer kann gegenĆ¼ber dem Auktionshaus Franke nur mit unbestrittenen oder rechtskrƤftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

G. Eigentumsvorbehalt, ZurĆ¼ckbehaltungsrechte

I. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der ersteigerten Sache geht erst nach vollstƤndiger Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrages auf den Erwerber Ć¼ber.

II. Unternehmer

Ist der Erwerber Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des ƶffentlichen Rechts oder ein ƶffentlich-rechtliches Sondervermƶgen, geht das Eigentum erst dann auf ihn Ć¼ber, hat der Erwerber alle Forderungen des Auktionshauses Franke aus der laufenden GeschƤftsbeziehung erfĆ¼llt. Dies gilt nicht, wenn diese Forderungen keine gewerbliche oder selbststƤndige berufliche TƤtigkeit betreffen.

H. GewƤhrleistung

I. Allgemein

SƤmtliche zu versteigernden GegenstƤnde kann der Bieter vor Beginn der Versteigerung besichtigen und prĆ¼fen. Sie sind gebraucht und weisen die Spuren einer Alter und Verwendung entsprechenden Abnutzung auf. Das Auktionshaus Franke schlƤgt sie ohne Haftung fĆ¼r SachmƤngel und unter Ausschluss jeglicher GewƤhrleistung zu.

II. Beschreibungen und Garantie

Das Auktionshaus Franke erstellt Katalogbeschreibungen und Beschreibungen in sonstigen Medien nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch handelt es sich hierbei nicht um vertraglich vereinbarte Beschaffenheiten und Eigenschaften im Sinne des Ā§ 434 BGB. Auch fĆ¼r die Richtigkeit von im Katalog und an anderer Stelle angegebenen SchƤtzpreisen steht das Auktionshaus Franke nicht ein. Sie sollen Anhaltspunkt fĆ¼r einen Verkehrswert sein. LƤsst das Auktionshaus Franke den Gegenstand begutachten, stellt das Ergebnis des Gutachtens ebenfalls keine vertraglich vereinbarte oder sonstige Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar. Anderes gilt, hat sich das Auktionshaus Franke schriftlich und ausdrĆ¼cklich verpflichtet, fĆ¼r eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft einzutreten.

II. Haftung des Auktionshauses Franke

Das Auktionshaus Franke haftet einem Bieter oder Erwerber nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn es selbst, seine ErfĆ¼llungsgehilfen, seine Verrichtungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter oder Arbeitnehmer das Leben oder die Gesundheit verletzt, vorsƤtzlich oder grob fahrlƤssig gehandelt, eine Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft abgegeben, oder eine Hauptpflicht entsprechend C I dieser Bedingungen verletzt haben. Im Ɯbrigen sind SchadensersatzansprĆ¼che ā€“ gleich aus welchem Rechtsgrund ā€“ ausgeschlossen.

See Full Terms And Conditions

Tags: Chopard, Cartier, Gemstone, Diamond, Jewellery Brands