608270
Lot
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.
2. Der Versteigerer behƤlt sich das Recht vor, Nummern zurĆ¼ckzuziehen, zu trennen, auĆerhalb der Reihenfolge zu versteigern, sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschlieĆen und schriftliche Gebote zurĆ¼ckzuweisen.
3. Die Besichtigung und PrĆ¼fung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt.
Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch fĆ¼r ergƤnzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. SƤmtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstƤnde kƶnnen vor der Auktion besichtigt und geprĆ¼ft werden. BeschƤdigungen werden im Auktionskatalog nur erwƤhnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeintrƤchtigen.
Deshalb wird keine Haftung fĆ¼r offene und versteckte MƤngel, Katalogangaben, Alter, Herkunft, GrƶĆe, Gewicht, BeschƤdigungen usw. Ć¼bernommen. Der Zustand der Waren wird jedoch im Limitpreis berĆ¼cksichtigt. Bei GemƤlden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen gemessen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefĆ¼gt und nicht bewertet wird. Signaturen auf GemƤlden sind abgelesen und werden mit verschiedenen Hilfsmitteln, z.B. Schwarzlicht eingehend geprĆ¼ft.
Die Ware ist, soweit nicht ausdrĆ¼cklich angegeben, nicht auf Funktion geprĆ¼ft. Transformatoren und SchaltgerƤte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Trotz Einsatz modernster Technik kƶnnen Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.
4. Schriftliche Gebote mĆ¼ssen spƤtestens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicheheiten vorliegen - zurĆ¼ckweisen. Telefongebote kƶnnen erst ab einem Limit von 50,- Euro berĆ¼cksichtigt werden. Bitte vergessen Sie nicht, auf dem schriftlichen Auftrag die Telefonnummer anzugeben, unter der Sie bei Aufruf des Objektes zu erreichen sind. Unsere Mitarbeiterinnen rufen Sie rechtzeitig an und bieten in Ihrem Auftrag und gemĆ¤Ć Ihren Anweisungen. FĆ¼r das Zustandekommen der Verbindung kann keine GewƤhr Ć¼bernommen werden. Telefongebote sind automatisch Limitgebote, auch wenn der Telefonbieter nicht erreicht wurde. Die Mindeststeigerung betrƤgt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote kƶnnen nicht berĆ¼cksichtigt werden. FĆ¼r Eingabefehler kann keine Haftung Ć¼bernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten IrrtĆ¼mer entstehen kƶnnen.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ćbergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los Ć¼ber den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezĆ¼glich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber Ć¼ber; es ist Sache des KƤufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, BeschƤdigungen oder Zerstƶrung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schĆ¼tzen. Das Auktionshaus organisiert auf schriftlichen Auftrag des KƤufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des KƤufers. Mit der Ćbergabe der Objekte an den KƤufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufƤlligen Untergangs oder der zufƤlligen Verschlechterung auf den Erwerber Ć¼ber.
7. Das Eigentum verbleibt bis zur vollstƤndigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. VerkƤufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und EigentumsĆ¼bergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
8. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem BevollmƤchtigten den mit Zuschlag fƤlligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nur gegen einen Zuschlag von 3,67 % akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung Ć¼ber den mit Zuschlag fƤlligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten fĆ¼r Porto und Verpackung werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. FĆ¼r das Inland werden mind. 14,00 Euro, Ausland 28,00 Euro und Ćbersee 42,00 Euro je Paket abgerechnet. Je nach Gewicht wird der Paketpreis entsprechend erhƶht. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, werden diese bei auslƤndischen Kunden separat in Rechnung gestellt. WĆ¼nscht der KƤufer eine zusƤtzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Ab 500 Euro werden 5 Euro VersicherungsgebĆ¼hren berechnet. Sperrgut (oder mehrere Pakete) werden nach Aufwand berechnet.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Hƶhe von 22 % zuzĆ¼glich 19% gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 26,18%). FĆ¼r Live-Bieten ist ein zusƤtzliche GebĆ¼hr von 5% fƤllig zuzĆ¼glich 19% Umsatzsteuer (32,13%). FĆ¼r Live-Bieten Ć¼ber unsere eigene Plattform wird eine GebĆ¼hr von 2,6% erhoben (29,27%). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung wƤhrend der Auktion bedarf der sofortigen NachprĆ¼fung.
Der Gesamtbetrag ist mit Zuschlag fƤllig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Zahlungsverzug tritt 7 Tage nach Rechnungsstellung ein. Eine weitere Mahnung ist hierzu nicht mehr nƶtig.
10. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche GewƤhrleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene MƤngelrĆ¼gen werden dem Einlieferer Ć¼bermittelt. MƤngel mĆ¼ssen innerhalb eines Jahres nach Ćbergabe gerĆ¼gt werden. Ein Annahmeverzug des KƤufers steht der Ćbergabe gleich. Eine RĆ¼ckabwicklung lƤsst den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberĆ¼hrt. AnsprĆ¼che auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe FahrlƤssigkeit beschrƤnkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Kƶrper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefƤhrdet) und VerzugsschƤden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmƤĆig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. GerƤt der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofĆ¼r pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von 10 Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen kann. Nach Verzug verliert der KƤufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die GegenstƤnde werden auf seine Kosten verwertet, er haftet fĆ¼r den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlƶs. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen NichterfĆ¼llung in Hƶhe von 35 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und KƤuferprovision), der Nachweis erhƶhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, KaufgeldrĆ¼ckstƤnde und / oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
13. SchadensersatzansprĆ¼che gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmƶglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung fĆ¼r SchƤden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsƤtzlich oder durch grob fahrlƤssiges Handeln hervorgerufen worden ist.
14. Vorstehende Bedingungen gelten auch fĆ¼r den Nachverkauf.
15. Jeder Besucher haftet fĆ¼r den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer Ć¼bt in allen RƤumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behƤlt sich vor, Personen ohne Angabe von GrĆ¼nden, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschlieĆen.
16. Die verƤuĆerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschlieĆlich dem Auktionator und dem EigentĆ¼mer der VersteigerungsgegenstƤnde zum Zeitpunkt der Katalogverƶffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber Ć¼ber. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrĆ¼cklich die VervielfƤltigung und Verƶffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber verzichtet im Rahmen der Auktion auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.
17. Die Abgabe eines mĆ¼ndlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.
18. ErfĆ¼llungsort ist fĆ¼r beide der Sitz des Auktionshauses (Mannheim).
19. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĆ¼ltigkeit der Ć¼brigen davon unberĆ¼hrt.
20. Bei Unstimmigkeiten gilt immer der deutsche Versteigerungstext. Die in diesem Katalog und auf der Internetseite enthaltenen Abbildungen sind unser Eigentum. VervielfƤltigung und Zweitverwertung bedĆ¼rfen unserer schriftlichen Zustimmung.
ENGLISH VERSION
Auktionshaus Schwab
Condition of sale
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1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.
2. Der Versteigerer behƤlt sich das Recht vor, Nummern zurĆ¼ckzuziehen, zu trennen, auĆerhalb der Reihenfolge zu versteigern, sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschlieĆen und schriftliche Gebote zurĆ¼ckzuweisen.
3. Die Besichtigung und PrĆ¼fung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt.
Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch fĆ¼r ergƤnzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. SƤmtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstƤnde kƶnnen vor der Auktion besichtigt und geprĆ¼ft werden. BeschƤdigungen werden im Auktionskatalog nur erwƤhnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeintrƤchtigen.
Deshalb wird keine Haftung fĆ¼r offene und versteckte MƤngel, Katalogangaben, Alter, Herkunft, GrƶĆe, Gewicht, BeschƤdigungen usw. Ć¼bernommen. Der Zustand der Waren wird jedoch im Limitpreis berĆ¼cksichtigt. Bei GemƤlden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen gemessen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefĆ¼gt und nicht bewertet wird. Signaturen auf GemƤlden sind abgelesen und werden mit verschiedenen Hilfsmitteln, z.B. Schwarzlicht eingehend geprĆ¼ft.
Die Ware ist, soweit nicht ausdrĆ¼cklich angegeben, nicht auf Funktion geprĆ¼ft. Transformatoren und SchaltgerƤte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Trotz Einsatz modernster Technik kƶnnen Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.
4. Schriftliche Gebote mĆ¼ssen spƤtestens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicheheiten vorliegen - zurĆ¼ckweisen. Telefongebote kƶnnen erst ab einem Limit von 50,- Euro berĆ¼cksichtigt werden. Bitte vergessen Sie nicht, auf dem schriftlichen Auftrag die Telefonnummer anzugeben, unter der Sie bei Aufruf des Objektes zu erreichen sind. Unsere Mitarbeiterinnen rufen Sie rechtzeitig an und bieten in Ihrem Auftrag und gemĆ¤Ć Ihren Anweisungen. FĆ¼r das Zustandekommen der Verbindung kann keine GewƤhr Ć¼bernommen werden. Telefongebote sind automatisch Limitgebote, auch wenn der Telefonbieter nicht erreicht wurde. Die Mindeststeigerung betrƤgt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote kƶnnen nicht berĆ¼cksichtigt werden. FĆ¼r Eingabefehler kann keine Haftung Ć¼bernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten IrrtĆ¼mer entstehen kƶnnen.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ćbergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los Ć¼ber den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezĆ¼glich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber Ć¼ber; es ist Sache des KƤufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, BeschƤdigungen oder Zerstƶrung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schĆ¼tzen. Das Auktionshaus organisiert auf schriftlichen Auftrag des KƤufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des KƤufers. Mit der Ćbergabe der Objekte an den KƤufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufƤlligen Untergangs oder der zufƤlligen Verschlechterung auf den Erwerber Ć¼ber.
7. Das Eigentum verbleibt bis zur vollstƤndigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. VerkƤufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und EigentumsĆ¼bergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
8. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem BevollmƤchtigten den mit Zuschlag fƤlligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nur gegen einen Zuschlag von 3,67 % akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung Ć¼ber den mit Zuschlag fƤlligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten fĆ¼r Porto und Verpackung werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. FĆ¼r das Inland werden mind. 14,00 Euro, Ausland 28,00 Euro und Ćbersee 42,00 Euro je Paket abgerechnet. Je nach Gewicht wird der Paketpreis entsprechend erhƶht. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, werden diese bei auslƤndischen Kunden separat in Rechnung gestellt. WĆ¼nscht der KƤufer eine zusƤtzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Ab 500 Euro werden 5 Euro VersicherungsgebĆ¼hren berechnet. Sperrgut (oder mehrere Pakete) werden nach Aufwand berechnet.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Hƶhe von 22 % zuzĆ¼glich 19% gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 26,18%). FĆ¼r Live-Bieten ist ein zusƤtzliche GebĆ¼hr von 5% fƤllig zuzĆ¼glich 19% Umsatzsteuer (32,13%). FĆ¼r Live-Bieten Ć¼ber unsere eigene Plattform wird eine GebĆ¼hr von 2,6% erhoben (29,27%). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung wƤhrend der Auktion bedarf der sofortigen NachprĆ¼fung.
Der Gesamtbetrag ist mit Zuschlag fƤllig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Zahlungsverzug tritt 7 Tage nach Rechnungsstellung ein. Eine weitere Mahnung ist hierzu nicht mehr nƶtig.
10. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche GewƤhrleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene MƤngelrĆ¼gen werden dem Einlieferer Ć¼bermittelt. MƤngel mĆ¼ssen innerhalb eines Jahres nach Ćbergabe gerĆ¼gt werden. Ein Annahmeverzug des KƤufers steht der Ćbergabe gleich. Eine RĆ¼ckabwicklung lƤsst den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberĆ¼hrt. AnsprĆ¼che auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe FahrlƤssigkeit beschrƤnkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Kƶrper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefƤhrdet) und VerzugsschƤden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmƤĆig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. GerƤt der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofĆ¼r pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von 10 Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen kann. Nach Verzug verliert der KƤufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die GegenstƤnde werden auf seine Kosten verwertet, er haftet fĆ¼r den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlƶs. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen NichterfĆ¼llung in Hƶhe von 35 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und KƤuferprovision), der Nachweis erhƶhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, KaufgeldrĆ¼ckstƤnde und / oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
13. SchadensersatzansprĆ¼che gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmƶglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung fĆ¼r SchƤden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsƤtzlich oder durch grob fahrlƤssiges Handeln hervorgerufen worden ist.
14. Vorstehende Bedingungen gelten auch fĆ¼r den Nachverkauf.
15. Jeder Besucher haftet fĆ¼r den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer Ć¼bt in allen RƤumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behƤlt sich vor, Personen ohne Angabe von GrĆ¼nden, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschlieĆen.
16. Die verƤuĆerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschlieĆlich dem Auktionator und dem EigentĆ¼mer der VersteigerungsgegenstƤnde zum Zeitpunkt der Katalogverƶffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber Ć¼ber. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrĆ¼cklich die VervielfƤltigung und Verƶffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber verzichtet im Rahmen der Auktion auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.
17. Die Abgabe eines mĆ¼ndlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.
18. ErfĆ¼llungsort ist fĆ¼r beide der Sitz des Auktionshauses (Mannheim).
19. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĆ¼ltigkeit der Ć¼brigen davon unberĆ¼hrt.
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Tags: Cup