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Berlin
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Berlin

Germinal -- Germinal: Album de XX Estampes Originales. Hrsg. von Julius Meier-Graefe (1867-1935).
Inhalt und 20 Blatt verschiedene Techniken (Lithographie, Radierung, Holzschnitt). Gr.Folio. Lose Blatt auf Orig.-Untersatz mit geprägten Künstlernamen montiert in OHLwd-Klappmappe (Kanten und Ecken bestoßen, fleckig, Risschen). Auflage 100 Ex. 1899. 

Im Jahr 1898 eröffnete der Kunstkritiker Julius Meier-Graefe seine eigene Galerie La Maison Moderne in Paris. Um die Maison der Öffentlichkeit vorzustellen, gab Julius Meier-Graefe die Mappe Germinal mit 20 Druckgraphiken in einer Auflagenhöhe von 100 Exemplaren heraus. Sein Fokus auf das Medium der Druckgraphik traf den Nerv der Zeit, es ging um die Demokratisierung der Kunst. Die Druckgraphik bot die Möglichkeit, die Werke bedeutender Künstler zu vervielfältigen und so einem breiteren kunstbegeisterten Publikum zugänglich zu machen. Dass Julius Meier-Graefe in dieser Mappe ein Neudenken der ästhetischen Auffassung von Kunst und die Ausweitung des Kunstbegriffes auf das Kunstgewerbe im Sinne des Gesamtkunstwerks zu repräsentieren versuchte, verdeutlicht auch die Wahl des Titels Germinal - eine Anspielung auf den gleichnamigen sozialkritischen Roman Émile Zolas. Aufwendig gestaltete Julius Meier-Graefe diese Mappe: Außen mit marmoriertem Papier umschlagen, zeigen die Deckelinnenseiten ein ornamentales Muster in sattem Gelb, gebildet aus dem Monogramm der Maison, das Georges Lemmen entwarf. Vereint sind bedeutende Künstler der Zeit: Pierre Bonnard, Félix Vallotton, Auguste Renoir, Max Liebermann, Peter Behrens, um nur einige zu nennen. Gemeinsam war ihnen die Wiederentdeckung der Druckgraphik als künstlerisches Ausdruckmittel. Die Graphiken nicht in der Mappe verstauben zu lassen, sondern sie gleich einem Gemälde eingerahmt an der Wand zu präsentieren, war sicherlich im Sinne Julius Meier-Graefes, führte aber auch dazu, dass die Blätter über die Jahrzehnte nicht zusammenblieben. Vollständige Mappen sind daher von aller größter Seltenheit. Umso bemerkenswerter ist es, dass unser Exemplar in seiner ursprünglichen Konzeption vollständig vorhanden ist. Dieser Umstand ist der Bremer Sammlerfamilie Wolde und ihren Erben zu verdanken, in deren Besitz die Mappe von Anfang des 20. Jahrhunderts bis heute geblieben ist. Johann Georg Wolde (1845-1911), Bankier und Teilhaber des Bankhauses J. Schultze & Wolde, und seine Ehefrau Adele Wolde (1852-1932), Tochter des Baumwollkaufmanns und Gründers der russischen Webwarengroßindustrie Ludwig Knoop, legten den Fokus ihrer Sammlung ganz auf Künstler des Impressionismus und der Moderne. Sie folgen damit derselben Sammlungstendenz wie sie auch die Bremer Kunsthalle unter ihrem progressiven Direktors Gustav Pauli hatte. Beraten wurde die Sammlerfamilie Wolde nicht nur durch Gustav Pauli, sondern auch durch Julius Meier-Graefe. Dass Julius Meier-Graefe der Familie im Allgemeinen nahestand, lässt die Tatsache vermuten, dass er mehrmals einige Zeit auf dem Landsitz der Woldes, der Villa Schotteck in St. Magnus residierte, wo er auch an seinem Buch über Van Gogh arbeitete (Hansen, Op. cit. S. 196). So ist auch anzunehmen, dass Meier-Graefe ein Exemplar des Germinals direkt nach dessen Erscheinen 1899 dem Ehepaar Wolde übergab und dieses bis heute in Familienbesitz verblieb.

Das Mappenwerk ist ein eindrückliches Zeugnis der druckgraphischen Ausdrucksmöglichkeiten und spiegelt in seiner Konzeption die Kunstgesinnung um die Jahrhundertwende wider. Es steht exemplarisch für vorliegenden Sonderkatalog und ist in seiner Originalität und Einheit bisher einmalig auf dem Kunstmarkt vertreten.
In der Mappe enthalten, teils mit dem Blindstempel des Maison Moderne:
1. Pierre Bonnard: Le Verger. Farblithographie. 33 x 35 cm. Signiert. (1899). Bouvet 56.
2. Frank Brangwyn: La joueuse de flute. Farblithographie, 29,8 x 20 cm. Signiert und nummeriert „63“.
3. Eugène Carrière: Maternité. Lithographie, 40 x 31,8 cm. Signiert. Delteil 38.
4. Edgar Degas, nach: Tänzerin. Farblithographie von Auguste Clot. 47 x 37,4 cm. In der Platte bezeichnet „Facsimile d’après Degas A. Clot lith.“ Nach einer Pastell- und Kohlezeichnung Degas, die sich heute in der Kunsthalle Bremen befindet.   
5. Maurice Denis: Nymphe couronnée de pâquerettes. Farblithographie. 56 x 44 cm. Signiert und nummeriert “88“. (1899). Cailler 121.
6. Vincent van Gogh, nach: Ernte in der Provence. Farblithographie von Emil Rudolph Weiss. 44 x 43,5 cm. Signiert von Weiss „ERWeiss“ und nummeriert „04“. Die Farblithographie reproduziert ein Aquarell, das sich wohl 1899 in Meier-Graefes Besitz befand (vgl. Auktion Sotheby’s, 24. Juni 1997, Los 7).
7. Henri de Toulouse-Lautrec: Promenoir. Farblithographie. 44,7 x 35 cm. Monogrammstempel des Künstlers (Lugt 1338) und schwer leserlich nummeriert „79 [?]“. (1898). Delteil 290, Wittrock 307, Adriani 315. Sehr selten.
8. Max Liebermann: Lesendes Mädchen. Lithographie. 30 x 24 cm. Signiert. Schiefler 41a.
9. Auguste Renoir: Jeune Femme en Buste (Mlle Diéterle). Lithographie. 53,2 x 40,1 cm. Nummeriert „69“. Delteil-Stella 26.
10. Auguste Rodin, nach: La douleur. Farblithographie von Auguste Clot. 34,5 x 18 cm. Monogrammiert und nummeriert „63“.
11. Theo van Rysselberghe:  Sur la jetée. Farblithographie. 24,5 x 42 cm. Monogrammiert und nummeriert „59“. Feltkamp E-1899-004.
12. Arthur Max Stremel: Le repos. Farblithographie. 45 x 37 cm. Nummeriert „61“.
13. Jan Toorop: De Zaaier“ (Der Sämann). Farblithographie. 23,3 x 37 cm. Signiert und nummeriert „62“. (1895). Boon 16 IIb.
14. Jean Eduard Vuillard: Le Jardin devant l’atelier. Farblithographie. 63 x 48 cm. Signiert und unleserlich nummeriert „90[?9]“. Roger-Marx 45 II.
15. Paul Gauguin: La femme aux figues. Radierung in dunklem Grün. 26,5 x 44,3 cm. (1894). Nummeriert „63“.  Mongan/Kornfeld/Joachim 25 I C (von III).
16. Alfredo Müller: Trois femmes. Farbradierung. 44 x 44 cm. Signiert und nummeriert „63“. Koehl E88.
17. Ignacio Zuloaga: Trois Espagnoles. Radierung. 26,5 x 21 cm. Signiert und nummeriert „70“.
18. Peter Behrens: Schmetterlinge auf Seerosen. Farbholzschnitt im Oval. 50 x 60 cm. Signiert und nummeriert „62“.
19. Georg Minne: Die Taufe Christi. Holzschnitt. 61 x 50 cm. 1899. Signiert und nummeriert [?] „99“.
20. Felix Vallotton: La Symphonie (Misia Natanso, Alfred Cortot, Edouard Vuillard). Holzschnitt. 21 x 26 cm. (1897). Signiert und nummeriert “72“. Vallotton-Goerg 186. Dargestellt sind hier die Pianistin Misia Natanso sowie Alfred Cortot mit Brille und Edouard Vuillard.
Ganz ausgezeichnete bis prachtvolle, teils harmonisch und satte Abzüge mit Rand bzw. mit Schöpfrand. Insgesamt etwas angestaubt, vereinzelt schwach gebräunt sowie entlang des montierten Randes leicht gewellt, einige Blätter etwas stockfleckig, andere mit nur vereinzelten Stockfleckchen bzw. Fleckchen im weißen Rand, weitere kleine Handhabungsspuren, sonst in schöner bis sehr schöner Erhaltung. Allesamt auf den originalen Untersatzpapieren montiert, diese bis auf Nr. 6 Van Gogh unbeschnitten mit dem Maß 75,4 x 60 cm, Randläsuren, wie kleine Risschen, Knickspuren sowie bestoßene Eckspitzen, in den Eckspitzen teils je ein Nadellöchlein, insgesamt gebräunt sowie schwach stockfleckig, verso je mit original Seidenpapier, dieses brüchig und teils eingerissen oder mit Verlusten. In dieser Originalität und Vollständigkeit außergewöhnlich selten, wir konnten lediglich ein weiteres vollständiges Exemplar in der Bibliothèque National de Paris nachweisen.

Provenienz: Sammlung der Familie Wolde, Bremen.
Seitdem in Familienbesitz.

- Wir bitten darum, Zustandsberichte zu den Losen zu erfragen, da der Erhaltungszustand nur in Ausnahmefällen im Katalog angegeben ist.
- Please ask for condition reports for individual lots, as the condition is usually not mentioned in the catalogue.

Germinal -- Germinal: Album de XX Estampes Originales. Hrsg. von Julius Meier-Graefe (1867-1935).
Inhalt und 20 Blatt verschiedene Techniken (Lithographie, Radierung, Holzschnitt). Gr.Folio. Lose Blatt auf Orig.-Untersatz mit geprägten Künstlernamen montiert in OHLwd-Klappmappe (Kanten und Ecken bestoßen, fleckig, Risschen). Auflage 100 Ex. 1899. 

Im Jahr 1898 eröffnete der Kunstkritiker Julius Meier-Graefe seine eigene Galerie La Maison Moderne in Paris. Um die Maison der Öffentlichkeit vorzustellen, gab Julius Meier-Graefe die Mappe Germinal mit 20 Druckgraphiken in einer Auflagenhöhe von 100 Exemplaren heraus. Sein Fokus auf das Medium der Druckgraphik traf den Nerv der Zeit, es ging um die Demokratisierung der Kunst. Die Druckgraphik bot die Möglichkeit, die Werke bedeutender Künstler zu vervielfältigen und so einem breiteren kunstbegeisterten Publikum zugänglich zu machen. Dass Julius Meier-Graefe in dieser Mappe ein Neudenken der ästhetischen Auffassung von Kunst und die Ausweitung des Kunstbegriffes auf das Kunstgewerbe im Sinne des Gesamtkunstwerks zu repräsentieren versuchte, verdeutlicht auch die Wahl des Titels Germinal - eine Anspielung auf den gleichnamigen sozialkritischen Roman Émile Zolas. Aufwendig gestaltete Julius Meier-Graefe diese Mappe: Außen mit marmoriertem Papier umschlagen, zeigen die Deckelinnenseiten ein ornamentales Muster in sattem Gelb, gebildet aus dem Monogramm der Maison, das Georges Lemmen entwarf. Vereint sind bedeutende Künstler der Zeit: Pierre Bonnard, Félix Vallotton, Auguste Renoir, Max Liebermann, Peter Behrens, um nur einige zu nennen. Gemeinsam war ihnen die Wiederentdeckung der Druckgraphik als künstlerisches Ausdruckmittel. Die Graphiken nicht in der Mappe verstauben zu lassen, sondern sie gleich einem Gemälde eingerahmt an der Wand zu präsentieren, war sicherlich im Sinne Julius Meier-Graefes, führte aber auch dazu, dass die Blätter über die Jahrzehnte nicht zusammenblieben. Vollständige Mappen sind daher von aller größter Seltenheit. Umso bemerkenswerter ist es, dass unser Exemplar in seiner ursprünglichen Konzeption vollständig vorhanden ist. Dieser Umstand ist der Bremer Sammlerfamilie Wolde und ihren Erben zu verdanken, in deren Besitz die Mappe von Anfang des 20. Jahrhunderts bis heute geblieben ist. Johann Georg Wolde (1845-1911), Bankier und Teilhaber des Bankhauses J. Schultze & Wolde, und seine Ehefrau Adele Wolde (1852-1932), Tochter des Baumwollkaufmanns und Gründers der russischen Webwarengroßindustrie Ludwig Knoop, legten den Fokus ihrer Sammlung ganz auf Künstler des Impressionismus und der Moderne. Sie folgen damit derselben Sammlungstendenz wie sie auch die Bremer Kunsthalle unter ihrem progressiven Direktors Gustav Pauli hatte. Beraten wurde die Sammlerfamilie Wolde nicht nur durch Gustav Pauli, sondern auch durch Julius Meier-Graefe. Dass Julius Meier-Graefe der Familie im Allgemeinen nahestand, lässt die Tatsache vermuten, dass er mehrmals einige Zeit auf dem Landsitz der Woldes, der Villa Schotteck in St. Magnus residierte, wo er auch an seinem Buch über Van Gogh arbeitete (Hansen, Op. cit. S. 196). So ist auch anzunehmen, dass Meier-Graefe ein Exemplar des Germinals direkt nach dessen Erscheinen 1899 dem Ehepaar Wolde übergab und dieses bis heute in Familienbesitz verblieb.

Das Mappenwerk ist ein eindrückliches Zeugnis der druckgraphischen Ausdrucksmöglichkeiten und spiegelt in seiner Konzeption die Kunstgesinnung um die Jahrhundertwende wider. Es steht exemplarisch für vorliegenden Sonderkatalog und ist in seiner Originalität und Einheit bisher einmalig auf dem Kunstmarkt vertreten.
In der Mappe enthalten, teils mit dem Blindstempel des Maison Moderne:
1. Pierre Bonnard: Le Verger. Farblithographie. 33 x 35 cm. Signiert. (1899). Bouvet 56.
2. Frank Brangwyn: La joueuse de flute. Farblithographie, 29,8 x 20 cm. Signiert und nummeriert „63“.
3. Eugène Carrière: Maternité. Lithographie, 40 x 31,8 cm. Signiert. Delteil 38.
4. Edgar Degas, nach: Tänzerin. Farblithographie von Auguste Clot. 47 x 37,4 cm. In der Platte bezeichnet „Facsimile d’après Degas A. Clot lith.“ Nach einer Pastell- und Kohlezeichnung Degas, die sich heute in der Kunsthalle Bremen befindet.   
5. Maurice Denis: Nymphe couronnée de pâquerettes. Farblithographie. 56 x 44 cm. Signiert und nummeriert “88“. (1899). Cailler 121.
6. Vincent van Gogh, nach: Ernte in der Provence. Farblithographie von Emil Rudolph Weiss. 44 x 43,5 cm. Signiert von Weiss „ERWeiss“ und nummeriert „04“. Die Farblithographie reproduziert ein Aquarell, das sich wohl 1899 in Meier-Graefes Besitz befand (vgl. Auktion Sotheby’s, 24. Juni 1997, Los 7).
7. Henri de Toulouse-Lautrec: Promenoir. Farblithographie. 44,7 x 35 cm. Monogrammstempel des Künstlers (Lugt 1338) und schwer leserlich nummeriert „79 [?]“. (1898). Delteil 290, Wittrock 307, Adriani 315. Sehr selten.
8. Max Liebermann: Lesendes Mädchen. Lithographie. 30 x 24 cm. Signiert. Schiefler 41a.
9. Auguste Renoir: Jeune Femme en Buste (Mlle Diéterle). Lithographie. 53,2 x 40,1 cm. Nummeriert „69“. Delteil-Stella 26.
10. Auguste Rodin, nach: La douleur. Farblithographie von Auguste Clot. 34,5 x 18 cm. Monogrammiert und nummeriert „63“.
11. Theo van Rysselberghe:  Sur la jetée. Farblithographie. 24,5 x 42 cm. Monogrammiert und nummeriert „59“. Feltkamp E-1899-004.
12. Arthur Max Stremel: Le repos. Farblithographie. 45 x 37 cm. Nummeriert „61“.
13. Jan Toorop: De Zaaier“ (Der Sämann). Farblithographie. 23,3 x 37 cm. Signiert und nummeriert „62“. (1895). Boon 16 IIb.
14. Jean Eduard Vuillard: Le Jardin devant l’atelier. Farblithographie. 63 x 48 cm. Signiert und unleserlich nummeriert „90[?9]“. Roger-Marx 45 II.
15. Paul Gauguin: La femme aux figues. Radierung in dunklem Grün. 26,5 x 44,3 cm. (1894). Nummeriert „63“.  Mongan/Kornfeld/Joachim 25 I C (von III).
16. Alfredo Müller: Trois femmes. Farbradierung. 44 x 44 cm. Signiert und nummeriert „63“. Koehl E88.
17. Ignacio Zuloaga: Trois Espagnoles. Radierung. 26,5 x 21 cm. Signiert und nummeriert „70“.
18. Peter Behrens: Schmetterlinge auf Seerosen. Farbholzschnitt im Oval. 50 x 60 cm. Signiert und nummeriert „62“.
19. Georg Minne: Die Taufe Christi. Holzschnitt. 61 x 50 cm. 1899. Signiert und nummeriert [?] „99“.
20. Felix Vallotton: La Symphonie (Misia Natanso, Alfred Cortot, Edouard Vuillard). Holzschnitt. 21 x 26 cm. (1897). Signiert und nummeriert “72“. Vallotton-Goerg 186. Dargestellt sind hier die Pianistin Misia Natanso sowie Alfred Cortot mit Brille und Edouard Vuillard.
Ganz ausgezeichnete bis prachtvolle, teils harmonisch und satte Abzüge mit Rand bzw. mit Schöpfrand. Insgesamt etwas angestaubt, vereinzelt schwach gebräunt sowie entlang des montierten Randes leicht gewellt, einige Blätter etwas stockfleckig, andere mit nur vereinzelten Stockfleckchen bzw. Fleckchen im weißen Rand, weitere kleine Handhabungsspuren, sonst in schöner bis sehr schöner Erhaltung. Allesamt auf den originalen Untersatzpapieren montiert, diese bis auf Nr. 6 Van Gogh unbeschnitten mit dem Maß 75,4 x 60 cm, Randläsuren, wie kleine Risschen, Knickspuren sowie bestoßene Eckspitzen, in den Eckspitzen teils je ein Nadellöchlein, insgesamt gebräunt sowie schwach stockfleckig, verso je mit original Seidenpapier, dieses brüchig und teils eingerissen oder mit Verlusten. In dieser Originalität und Vollständigkeit außergewöhnlich selten, wir konnten lediglich ein weiteres vollständiges Exemplar in der Bibliothèque National de Paris nachweisen.

Provenienz: Sammlung der Familie Wolde, Bremen.
Seitdem in Familienbesitz.

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- Please ask for condition reports for individual lots, as the condition is usually not mentioned in the catalogue.

15th to 19th Century Prints & Fin de Siècle & Special Sale: Polychrome - Prints in Colour from Turn of Century

Sale Date(s)
Lots: 5000 - 5917
Venue Address
Erdener Str. 5a
Berlin
14193
Germany

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Important Information

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For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Terms & Conditions

Versteigerungs-Bedingungen (for English translation see below)

1. Die Galerie Gerda Bassenge (bzw. Bassenge Buchauktionen GbR, bzw. Bassenge Fotoauktionen GbR), nachfolgend Versteigerer genannt, versteigert als Kommissionärin im eigenen Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 III BGB.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Erhaltungszustände der einzelnen angebotenen Arbeiten bleiben im Katalog in der Regel unerwähnt. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne und keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. Gleiches gilt für individuell angeforderte Zustandsberichte. Sie bringen nur die subjektive Einschätzung des Versteigerers zum Ausdruck und dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden. Soweit nicht in der Katalogbeschreibung explizit erwähnt, sind Rahmungen nicht bindender Bestandteil des Angebots. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlags seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

5. Im Falle eines schriftlichen Gebotes beauftragt der Interessent den Versteigerer für ihn während der Versteigerung Gebote abzugeben. In schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort das Kennwort maßgebend.

6. Telefonische Gebote und Online-Direkt-Gebote über das Internet bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Für die Bearbeitung übernimmt der Versteigerer jedoch keine Gewähr. Telefonische und Online-Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator dieses Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Für das Zustandekommen einer entsprechenden Telefonoder Onlineverbindung übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf solche Gebote keine Anwendung (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).

7. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigung auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.

8. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 30% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung) oder ein Aufgeld von 25% auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19% (Regelbesteuerung), bei Büchern beträgt die Umsatzsteuer 7% (Regelbesteuerung). Die im Katalog mit einem * gekennzeichneten Objekte unterliegen in jedem Fall der Regelbesteuerung (Aufgeld von 25% auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19%). Bei den im Katalog mit einem ^ gekennzeichneten Objekten ist Einfuhrumsatzsteuer angefallen. In diesen Fällen wird zusätzlich zum Aufgeld von 27% (Differenzbesteuerung) die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% auf den Zuschlag erhoben. Für bundesdeutsche Kunsthändler und Antiquare, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch, wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Eine Korrektur nach Rechnungsstellung ist nicht möglich. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Umsatzsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht werden. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Bei Online-Live-Geboten über Internetplattformen erhöht sich das Aufgeld um die dort anfallende Transaktionsgebühr (in der Regel 3% des Zuschlagspreises; Lot-tissimo 5%). Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventueller Berichtigung; Irrtum vorbehalten.

9. Die Auslieferung der ersteigerten Stücke erfolgt in unseren Geschäftsräumen gegen Bezahlung. Kreditkarten (VISA, Mastercard, American Express), Schecks sowie andere unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Bankspesen/Transaktionsgebühren bzw. Kursverluste gehen zu Lasten des Käufers. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung des Rechnungsbetrages ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers. Übersteigen die tatsächlichen Versandkosten die vorab berechnete Pauschale, so wird die Differenz dem Käufer nachträglich in Rechnung gestellt.

10. Bei der Ausfuhr von Kulturgütern ist gem. der EG-Verordnung Nr. 116/2009 bzw. § 24 KGSG abhängig von Kategorie und Wert des Objekts ggf. eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Aus Gründen des Artenschutzes können Objekte aus bestimmten, geschützten Materialien (u.a. Elfenbein, Schildpatt, Perlmutt und einige Korallenarten) besonderen Im- und Exportbeschränkungen unterliegen. Zum Zwecke des Exports (insbesondere außerhalb der Europäischen Union) kann hierfür eine spezielle Ausfuhrgenehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlich sein. Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen können nur unter strengen Bedingungen erteilt und ggf. auch gar nicht erlangt werden, auch kann der Import dieser Gegenstände in manche Staaten eingeschränkt oder untersagt sein. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über etwaige Im- und Exportbeschränkungen zu informieren. Export und Import entsprechender Objekte erfolgen allein auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

11. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe – mindestens jedoch 1 % auf den Bruttopreis je angebrochenen Monat – zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.

13. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite.

14. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich (im Sinne der Ziffern 5 und 6) den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Entsprechende Gebote behalten Ihre Gültigkeit für 4 Wochen nach Abgabe.

15. Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend Zuschläge. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.

16. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

David Bassenge / Versteigerer

Dr. Markus Brandis / Öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer

Stand: Mai 2024

 

Conditions of Sale 

1. The Galerie Gerda Bassenge (or Bassenge Buchautionen GbR, or Bassenge Fotoauktionen GbR, resp.) subsequently called “the auctioneer” carries on business as commission-agent in its own name on behalf of its voluntary consignors. This auction sale is a public one in the sense of § 383 III BGB.

2. The auctioneer reserves the right to combine, to split, to change or to withdraw lots before the actual final sale.

3. All objects put up for auction can be viewed and examined prior to the sale at the times made known in the catalogue. The items are used and sold as is. As long as not explicitly mentioned in the catalogue description, framing is not an inherent part of the offer. As a rule, the condition of the individual work is not given in the catalogue. Catalogue descriptions are made with as much care as possible, but the descriptions do not fall under the statutory paragraph for guaranteed legal characteristics. The same applies for individually requested condition reports. These also offer no legal guarantee and only represent the subjective assessment of the auctioneer while serving as a non-binding orientation. The liability for damage to life, body or health shall remain unaffected. In case of a justified claim, however, he will accept the responsibility to make a claim for restitution on behalf of the buyer against the consignor within a period of 12 months, running from the fall of the hammer. In the event of a successful claim the auctioneer will refund the hammerprice plus premium.

4. The highest bidder acknowledged by the auctioneer shall be deemed the buyer. In case of identical bids the buyer will be determined by drawing lots. In the event of a dispute the auctioneer has the absolute discretion to reoffer and resell the lot in dispute. He may also knock down lots conditionally.

5. In the case of a written bid the bidder commissions the auctioneer to place bids on his behalf during the auction. In cases where there is a discrepancy between number and title in a written bid the title shall prevail.

6. Telephone and direct online bidding via the internet must be approved in advance by the auctioneer. The auctioneer cannot be held liable for faulty connections or transmission failure. In such a case the bidder agrees to bid the reserve price of the corresponding lot. For such bidding the regulations of long distance contracts do not apply (Fernabsatzverträge) (cf § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).

7. On the fall of the auctioneer’s hammer title to the offered lot will pass to the acknowledged bidder. The successful buyer is obliged to accept and pay for the lot. Ownership only passes to the buyer when full payment has been received. The buyer, however, immediately assumes all risks when the goods are knocked down to him.

8. A premium of 30% of the hammer price will be levied in which the VAT is included (marginal tax scheme) or a premium of 25% of the hammer price plus the VAT of 19% of the invoice sum will be levied [books: 7%] (regular tax scheme). Buyers from countries of the European Union are subject to German VAT. Items marked with an * are subject to the regular tax scheme (premium of 25% of the hammer price plus the current VAT of 19%). Items marked with an ˆ are subject to import duty. In these cases in addition to a premium of 27% (marginal tax scheme), the charged import tax of currently 7% will be added to the hammer price. Exempted from these rules are only dealers from EU-countries, who are entitled, under their notification of their VAT ID-Number, to buy on the basis of VAT-free delivery within the European Union. Notification of VAT ID-Numbers must be given to the auctioneer before the sale. For buyers from non EU-countries a premium of 25% will be levied. VAT will be exempted or refunded on production of evidence of exportation within 4 weeks of the auction, or, if appropriate, importation to another country. This is taken as given when the dispatch is effected by us. Live bidding through online platforms entails a transaction fee stipulated by the platform and will be added to the premium (usually 3% on the hammer price, Lot-tissimo charges 5%). Due to the work overload of the accounting department during auctions, invoices generated during or directly after an auction require careful revision and possible correction; errors excepted.

9. Auction lots will, without exception, only be handed over after payment has been made. Credit cards (VISA, Mastercard, American Express), checks and any other form of non-cash payment are accepted only on account of performance. Any exchange rate risk and all bank charges shall be borne by the buyer. Storage and dispatch are at the expense and risk of the buyer. If the shipping costs exceed the lump sum on the invoice the outstanding amount will be billed separately.

10. According to regulation (EC) No. 116/2009 resp. §24 KGSG an export license may be necessary when exporting cultural goods depending on the type or value of the object in question. For the purposes of wildlife conservation, it is necessary to obtain an export license according to regulation (EC) No. 338/97 when exporting objects made from certain protected materials (incl. ivory, tortoiseshell, mother-ofpearl and certain corals) out of the territory of the European Community. Export licenses for objects made of protected materials are only granted under strict conditions or may not be granted at all. The import of such objects may be restricted or prohibited by certain countries. It is the buyer’s responsibility to inform himself, whether an object is subject to such restrictions. Export and import of such objects are at the expense and risk of the buyer.

11. The buyer is liable for acceptance of the goods and for payment. The purchase price shall be due for payment upon the lot being knocked down to the buyer. In case of a delayed payment (two weeks after the sale) the purchaser will be held responsible for all resultant damages, in particular interest and exchange losses. In case of payment default the auctioneer will charge interest on the outstanding amount at a rate of 1% to the gross price per month or part of month. In such an event the auctioneer reserves the right to annul the purchase contract without further notice, and to claim damages from the buyer for non-fulfilment, accordingly he can re-auction the goods at the buyer’s expense. In this case the buyer is liable for any loss incurred, the buyer shall have no claim if a higher price has been achieved. He will not be permitted to bid.

12. The place of fulfillment and jurisdiction is Berlin. German law applies exclusively; the UN-Treaty (CISG) is explicitly excluded.

13. The prices quoted after each lot are estimates, not reserves.

14. The after-sales is part of the auction in which the bidder places either by telephone or in written form (as stated in number 5 and 6) the order to bid a set amount. Corresponding bids are binding for 4 weeks after submission.

15. By making a bid, either verbally in the auction, by telephone, written by letter, by fax, or through the internet the bidder confirms that he has taken notice of these terms of sale by auction and accepts them. Agents who act on behalf of a third party are jointly and separately liable for the fulfillment of contract on behalf of their principals.

16. Should one or the other of the above terms of sale become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder is not affected. In the event of a dispute the German version of the above conditions of sale is valid.

David Bassenge / Auctioneer

Dr. Markus Brandis / Publicly attested auctioneer

As of May 2024

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Besondere Informationen für Objekte auf oder mit Elfenbein:

Für Kunden aus der EU:
Alle in diesem Katalog enthaltenen Arbeiten auf Elfenbein verfügen über eine EU-Handelsgenehmigung der zuständigen Artenschutzbehörde.

Für Kunden aus Drittstaaten:
Der Export von Arbeiten auf oder mit Elfenbein in Drittstaaten außerhalb des Gebietes der EU ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und erfordert eine entsprechende spezielle Ausfuhrgenehmigung die nur unter strengen Bedingungen erteilt und ggf. auch gar nicht erlangt werden kann; auch kann der Import dieser Gegenstände in manche Staaten eingeschränkt oder ganz untersagt sein. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, sich über etwaige Im- und Exportbeschränkungen zu informieren. Export und Import entsprechender Objekte erfolgen allein auf Rechnung und Gefahr des Käufers. (vgl. Punkt 10 der AGB)

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Special information for objects on or with ivory:

For customers from the EU:
All works on ivory included in this catalogue have an EU-trade-permit from the relevant species protection authority.

For customers from third countries:
The export of works on or with ivory to third countries outside the territory of the EU is only possible in rare exceptional cases and requires a special export licence, which can only be granted under strict conditions and may not be obtained at all; the import of these items into some countries may also be restricted or completely prohibited. The buyer is responsible for informing himself about any import and export restrictions. The export and import of such items shall be at the sole risk and expense of the buyer. (see point 10 of the Conditions of sale)

For UK-Customers: This items is not legal to sell in the UK

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