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Lot
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Versand erfolgt weltweit auf unsere Empfehlung wenn keine andere Anweisung vorliegt. Versand- und Versicherungskosten berechnen wir dem KĂ€ufer.
Aufgeld inkl. USt. / Premium incl VAT: 29 %
Bei einigen Losen / for some lots:
Aufgeld / Premium: 21 %
USt. auf Aufgeld und Zuschlag / VAT on hammer and premium: 7 % oder/or 19 %
Buyer's Premium and VAT - Aufgeld und Mehrwertsteuer
Buyer's premium is 21% (free of VAT for customers outside the EUC or EUC with VATNo) or 29% (incl. German VAT). We will also charge costs for Live Bidding, shipment, insurance and - only for art works of 20th century - a half part of the resale rights tax. German VAT will be added if necessary.
Auf den Zuschlagpreis berechnen wir ein Aufgeld von 29% (inklusive Mehrwertsteuer) oder 21% Aufgeld (ohne MwSt). Weitere Nebenkosten können fĂŒr Live-Bieten, Folgerecht (2%), Versand und Versicherung entstehen. FĂŒr KĂ€ufer aus LĂ€ndern auĂerhalb der EU und fĂŒr EU-HĂ€ndler mit VATNo. entfĂ€llt die deutsche Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns Ihre VATNo. bereits bei Gebotsabgabe mit.
Auktionsbedingungen (An english translation we'll send you upon request.)
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der AuftrĂ€ge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen fĂŒr fremde Rechnung durchgefĂŒhrt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind SchĂ€tzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem SchĂ€tzpreis. Das höchste Gebot erhĂ€lt nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten ĂŒber die GĂŒltigkeit eines Zuschlages behĂ€lt sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. DarĂŒber hinaus behĂ€lt er sich das Recht vor, Nummern auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem VerhĂ€ltnis zum Wert des StĂŒckes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von GrĂŒnden zurĂŒckweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrĂŒcklich an.
4. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprĂŒft werden. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand verĂ€uĂert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. AnsprĂŒche des KĂ€ufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und RechtsmĂ€ngeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der AnsprĂŒche wegen Sach- und RechtsmĂ€ngeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer UmstĂ€nde oder aufgrund seiner Sachkunde hĂ€tte erkennen können. Nicht ausgeschlossene AnsprĂŒche wegen MĂ€ngeln verjĂ€hren innerhalb von einem Jahr ab Ăbergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, mĂŒssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich fĂŒr alle dem Versteigerer entstehenden SchĂ€den, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgefĂŒhrt. Sie mĂŒssen spĂ€testens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den HĂ€nden des Versteigerers sein. FĂŒr die Bearbeitung von spĂ€ter eintreffenden Geboten kann keine Garantie ĂŒbernommen werden. Fehlerhaft ĂŒbermittelte AuftrĂ€ge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen AuftrĂ€gen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden mĂŒssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 29% (einschlieĂlich 19% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und fĂŒr KĂ€ufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 21% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil fĂŒr das vom Versteigerer fĂŒr bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthĂ€lt) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind gekennzeichnet.
AuslĂ€ndischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; auslĂ€ndischen Kunden aus DrittlĂ€ndern auĂerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch RĂŒcksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »GelangensbestĂ€tigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der EmpfĂ€nger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem KĂ€ufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollstĂ€ndigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenĂŒber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer ĂŒber.
9. Die Auslieferung der ersteigerten GegenstĂ€nde erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der KĂ€ufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschlieĂlich nach vollstĂ€ndiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollstĂ€ndige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in bankĂŒblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der KĂ€ufer darĂŒber hinaus fĂŒr alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere fĂŒr Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und WĂ€hrungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.
11. Die verstĂ€rkten GewĂ€hrleistungsrechte des VerbrauchsgĂŒterkaufs gelten nicht, da es sich um eine öffentlich zugĂ€ngliche Versteigerung handelt. (§ 474 Absatz 2 BGB)
12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen dadurch nicht berĂŒhrt.
13. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
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USt. auf Aufgeld und Zuschlag / VAT on hammer and premium: 7 % oder/or 19 %
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Buyer's premium is 21% (free of VAT for customers outside the EUC or EUC with VATNo) or 29% (incl. German VAT). We will also charge costs for Live Bidding, shipment, insurance and - only for art works of 20th century - a half part of the resale rights tax. German VAT will be added if necessary.
Auf den Zuschlagpreis berechnen wir ein Aufgeld von 29% (inklusive Mehrwertsteuer) oder 21% Aufgeld (ohne MwSt). Weitere Nebenkosten können fĂŒr Live-Bieten, Folgerecht (2%), Versand und Versicherung entstehen. FĂŒr KĂ€ufer aus LĂ€ndern auĂerhalb der EU und fĂŒr EU-HĂ€ndler mit VATNo. entfĂ€llt die deutsche Mehrwertsteuer. Bitte teilen Sie uns Ihre VATNo. bereits bei Gebotsabgabe mit.
Auktionsbedingungen (An english translation we'll send you upon request.)
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der AuftrĂ€ge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen fĂŒr fremde Rechnung durchgefĂŒhrt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Die im Katalog angegebenen Preise sind SchĂ€tzpreise, keine Limite. Der Ausrufpreis liegt in der Regel ein Drittel unter dem SchĂ€tzpreis. Das höchste Gebot erhĂ€lt nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten ĂŒber die GĂŒltigkeit eines Zuschlages behĂ€lt sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. DarĂŒber hinaus behĂ€lt er sich das Recht vor, Nummern auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern, diese zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Sollte ein Gebot in keinem VerhĂ€ltnis zum Wert des StĂŒckes stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von GrĂŒnden zurĂŒckweisen, wenn nicht vor der Versteigerung ausreichende Sicherheit geleistet worden ist.
3. Durch die Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Abgabe seines Gebotes erkennt der Bieter diese Versteigerungsbedingungen ausdrĂŒcklich an.
4. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Auktion zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprĂŒft werden. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand verĂ€uĂert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. AnsprĂŒche des KĂ€ufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und RechtsmĂ€ngeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der AnsprĂŒche wegen Sach- und RechtsmĂ€ngeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer UmstĂ€nde oder aufgrund seiner Sachkunde hĂ€tte erkennen können. Nicht ausgeschlossene AnsprĂŒche wegen MĂ€ngeln verjĂ€hren innerhalb von einem Jahr ab Ăbergabe des versteigerten Objektes. Wenn Bieter im Auftrage Dritter bieten, können Reklamationen nur vom Bieter entgegengenommen werden.
5. Bieter, die im Auftrage Dritter Gebote abgeben, mĂŒssen vor der Versteigerung Namen und Anschrift ihrer Auftraggeber dem Auktionator schriftlich bekannt geben. Bei Verzögerung der Zahlung haften sie persönlich fĂŒr alle dem Versteigerer entstehenden SchĂ€den, auch wenn die Rechnung auf ihren jeweiligen Auftraggeber ausgestellt ist.
6. Schriftliche Gebote werden durch den Versteigerer zum niedrigst möglichen Zuschlag ausgefĂŒhrt. Sie mĂŒssen spĂ€testens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den HĂ€nden des Versteigerers sein. FĂŒr die Bearbeitung von spĂ€ter eintreffenden Geboten kann keine Garantie ĂŒbernommen werden. Fehlerhaft ĂŒbermittelte AuftrĂ€ge gehen zu Lasten des Bieters. Die in schriftlichen AuftrĂ€gen genannten Preise gelten als Zuschlaglimite, zu denen das Aufgeld sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden mĂŒssen.
7. Zum Zuschlagpreis addiert sich ein Aufgeld von 29% (einschlieĂlich 19% Mehrwertsteuer) und ggf. 2% Folgerechtsanteil) (Differenzbesteuerung). Bei diesem Verfahren ist kein Ausweis und keine Erstattung der Mehrwertsteuer möglich. Auf Wunsch und fĂŒr KĂ€ufer, die uns als Gewerbetreibende erkennbar sind, stellen wir die Rechnung regelbesteuert, d.h. mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Zum Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 21% addiert. Auf den Gesamtbetrag (welcher ggf. Versand- und Versicherungskosten sowie einen Anteil fĂŒr das vom Versteigerer fĂŒr bestimmte Objekte zu entrichtende Folgerecht in Höhe von 2% des Zuschlagpreises enthĂ€lt) wird dann in die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.Katalognummern, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind gekennzeichnet.
AuslĂ€ndischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die Mehrwertsteuer nicht berechnet; auslĂ€ndischen Kunden aus DrittlĂ€ndern auĂerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet bzw. bei Versand durch uns gar nicht erst berechnet. Erst durch RĂŒcksendung einer von den deutschen Finanzbehörden geforderten »GelangensbestĂ€tigung« ist, wenn wir diese der Rechnung bzw. Sendung beilegen, der EmpfĂ€nger von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
8. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem KĂ€ufer und dem Versteigerer ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung. Das Eigentum geht erst mit der vollstĂ€ndigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in EURO, die Gefahr gegenĂŒber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer ĂŒber.
9. Die Auslieferung der ersteigerten GegenstĂ€nde erfolgt in der Woche nach der Auktion auf Terminvereinbarung. Lagerung und Versand der ersteigerten Objekte erfolgen auf Rechnung und Gefahr der KĂ€ufer. Der Versand des ersteigerten Auktionsgutes erfolgt ausschlieĂlich nach vollstĂ€ndiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vollstĂ€ndige Zahlung geleistet worden ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in bankĂŒblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der KĂ€ufer darĂŒber hinaus fĂŒr alle weiteren Kosten des Versteigerers, insbesondere fĂŒr Lagerung, Versicherung sowie eventuelle Zins- und WĂ€hrungsverluste.
10. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabnahmegesetzes finden keine Anwendung.
11. Die verstĂ€rkten GewĂ€hrleistungsrechte des VerbrauchsgĂŒterkaufs gelten nicht, da es sich um eine öffentlich zugĂ€ngliche Versteigerung handelt. (§ 474 Absatz 2 BGB)
12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein, so wird die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen dadurch nicht berĂŒhrt.
13. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.