Lot

34

Arthur Kossow (1911-1959)

In 243. DAWO-Auktion

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Arthur Kossow (1911-1959)
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Saarbrücken / Scheidt
Arthur Kossow (1911-1959),
Komposition - Architektur und Landschaft, Kreide-Mischtecnik, ca. 23 x 31 cm (Passepartoutausschnitt), am unteren Rand signiert, unt. Glas ger., GesamtgrĂ¶ĂŸe: ca. 36,5 x 44 cm,
Limit 30,-
Arthur Kossow (1911-1959),
Komposition - Architektur und Landschaft, Kreide-Mischtecnik, ca. 23 x 31 cm (Passepartoutausschnitt), am unteren Rand signiert, unt. Glas ger., GesamtgrĂ¶ĂŸe: ca. 36,5 x 44 cm,
Limit 30,-

243. DAWO-Auktion

Sale Date(s)
Lots: 748
Venue Address
Kaiserstraße 133
Saarbrücken / Scheidt
66133
Germany

Versand

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Zolldokumente auf Anfrage.

Important Information

23,57 % Aufgeld inkl. MwSt. auf den Zuschlagspreis.

 

Besichtigung des Auktionsgutes:

Mittwoch 21.7.21 – Freitag 23.7.21 von 10.00 - 17.00 Uhr

Am Auktionstag 9.00 – 10.00

Persönliche Teilnahme vor Ort an der Auktion: nur nach Absprache und unter Einhaltung der aktuellen Corona Richtlinien.

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

Das Auktionshaus Udo Dawo (im folgenden Versteigerer) versteigert die zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde als Handelsmakler im Namen und fĂŒr Rechnung der Einlieferer, die in der Auktion unbenannt bleiben. Einlieferer und Erwerber erhalten nach Abschluss der Versteigerung Gelegenheit, mittels Angabe der Einlieferungs-Nr., Namen und Anschrift des jeweils anderen Teiles zu erfahren. Eigenware ist mit der Nr. 100 gekennzeichnet. Der Versteigerer ist als Handelsmakler tĂ€tig und macht aufgrund entsprechender ErmĂ€chtigung alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend.
SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Sie sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden, ohne GewĂ€hr und Haftung fĂŒr offene und versteckte MĂ€ngel sowie Zuschreibungen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 BGB. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr Sach- und RechtsmĂ€ngel. GewĂ€hrleistungsansprĂŒche sind direkt beim Einlieferer geltend zu machen. Der Provisionsanspruch des Versteigerers bleibt hiervon unberĂŒhrt.
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Versteigerers (z.B. wegen NichterfĂŒllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung, RechtsmĂ€ngeln, unerlaubter Handlung) ist auf Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit beschrĂ€nkt. Dies gilt auch fĂŒr eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der ErfĂŒllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.
Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurĂŒckzuziehen. Katalognummer ist die Nummer, unter der die GegenstĂ€nde in der Auktion aufgerufen werden, bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.
Um die AusfĂŒhrung schriftlicher Gebote sicherzustellen, mĂŒssen diese beim Versteigerer mindestens 12 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Katalognummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefon-Nr. angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmĂ€ĂŸig zu erreichen ist. Das Gebot beschrĂ€nkt sich ausschließlich auf die angegebene Katalognummer.
Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu ĂŒberbieten. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewĂŒnschten Katalognummer angerufen, wenn hierfĂŒr 12 Stunden vor Auktionsbeginn ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Falle hat er zusÀtzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Bieter hat vor der Auktion durch seine Unterschriftsleistung diese Versteigerungs-bedingungen schriftlich anzuerkennen und erhÀlt sodann eine Bieter-Nummer, unter der er an der Auktion teilnimmt.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden.
Wenn mehrere Personen das selbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhÀlt der Ersteingang den Zuschlag.
Bestehen Zweifel darĂŒber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder die Sache erneut aufrufen und den Gegenstand neu ausbieten.
In diesen FĂ€llen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Einwendungen gegenĂŒber einem Zuschlag sind unverzĂŒglich, d.h. vor Aufruf der nĂ€chsten Katalognummer zu erheben. Es wird gewöhnlich um 10 % gesteigert.
Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Auktionator den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag).
Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen.
Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne RĂŒcksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf verĂ€ußert werden. Gebote mit UV-ZuschlĂ€gen sind fĂŒr Bieter 3 Wochen verbindlich, fĂŒr den Versteigerer jedoch freibleibend. Der Katalogpreis ist in der Regel kein Limit, der Zuschlag kann auch unter dem Katalogpreis erfolgen.
Mit der Erteilung des Zuschlages gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes auf den Erwerber ĂŒber. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fĂ€llig in Euro und ist an den Versteigerer in bar zu bezahlen. Bei Erwerbern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fĂ€llig. Der Erwerber verzichtet auf die Geltendmachung von ZurĂŒckbehaltungsrechten aus anderen, auch frĂŒheren GeschĂ€ften der laufenden GeschĂ€ftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Erwerber nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskrĂ€ftig festgestellt sind. Der VerkĂ€ufer verzichtet, soweit er Vollkaufmann ist, auf seine Rechte aus §§ 320, 322 BGB.
Der Erwerber ist verpflichtet, die GegenstÀnde sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spÀtestens 8 Tage nach der Auktion abzuholen.
Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstĂ€nden geht erst mit vollstĂ€ndigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Erwerber ĂŒber. Sofern die Ware nicht spĂ€testens 8 Tage nach der Auktion Zug um Zug gegen Zahlung abgeholt wird, gerĂ€t der Erwerber ohne weitere Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Verzugsschadens ist der Kaufpreis mit 4 % zu verzinsen. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen; der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird, und der sĂ€umige Erwerber fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der vorangegangenen Versteigerung einschließlich der GebĂŒhren und Auslagen des Auktionators aufzukommen hat. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung und versteigert er den Gegenstand nochmals, so erlöschen bei Zuschlag die Rechte des sĂ€umigen KĂ€ufers aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag. Mit Eintritt des Verzuges werden sĂ€mtliche Forderungen des Versteigerers sofort fĂ€llig.
Auf die Zuschlagsumme ist eine Provision in Höhe von 20 % einschließlich der auf die Provision entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu bezahlen. Das MaklergeschĂ€ft ist auf Privateinlieferungen beschrĂ€nkt, d.h. auf die Zuschlagsumme wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Eine vom Erwerber gewĂŒnschte Versendung ersteigerter GegenstĂ€nde erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. GerĂ€t der Erwerber mit der Abholung in Verzug, so ist der Versteigerer berechtigt, die ersteigerten GegenstĂ€nde auf Kosten des Erwerbers einzulagern oder Dritten zur Einlagerung zu ĂŒbergeben. FĂŒr die Einlagerung wird pro Objekt und Tag eine GebĂŒhr bis 10,00 Euro bzw. der Satz des Einlagerungsunternehmens berechnet. Der sĂ€umige Erwerber trĂ€gt auch die Kosten notwendiger Sicherungen. Die Herausgabe eingelagerter Erwerbungen ist nur an dem vom Versteigerer schriftlich mitgeteilten Termin möglich.
Die auf die Provision erhobene Mehrwertsteuer beim MaklergeschÀft ist nicht erstattungsfÀhig, da eine Inlandsleistung vorliegt.
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstĂ€nde aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Auktionshaus Dawo, der Versteigerer und die Einlieferer bieten und geben diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr den Nachverkauf und den Freihandverkauf.
ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand fĂŒr den vollkaufmĂ€nnischen Verkehr ist SaarbrĂŒcken. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG) und das Gesetz ĂŒber den Abschluss von internationalen KaufvertrĂ€gen ĂŒber bewegliche Sachen (EAG) finden keine Anwendung.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berĂŒhrt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

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