Lot

1566

Schwazer Bergbuch, Faksimile-Ausgabe

In 261.DAWO-Auktion

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90 EUR
Saarbrücken / Scheidt
Schwazer Bergbuch, Faksimile-Ausgabe,
im Originalformat der Handschrift 'Codex 10.852' aus der Österreichischen Nationalbibliothek, Wien, Verlag GlĂŒckauf, Essen 1988, mit 187 Faksimile-Seiten sowie 2 gefalteten Faksimile-Tafeln, gold- und schwarzgeprĂ€gter Kartoneinband, Übertragung des Textes in den heutigen Sprachgebrauch von Heinrich Winkelmann, entnommen der Faksimile-Ausgabe des Jahres 1956, im Vorsatz mit Exlibris und Unterschrift der Vorbesitzers, 34 x 24 cm. Limit 45,-
Schwazer Bergbuch, Faksimile-Ausgabe,
im Originalformat der Handschrift 'Codex 10.852' aus der Österreichischen Nationalbibliothek, Wien, Verlag GlĂŒckauf, Essen 1988, mit 187 Faksimile-Seiten sowie 2 gefalteten Faksimile-Tafeln, gold- und schwarzgeprĂ€gter Kartoneinband, Übertragung des Textes in den heutigen Sprachgebrauch von Heinrich Winkelmann, entnommen der Faksimile-Ausgabe des Jahres 1956, im Vorsatz mit Exlibris und Unterschrift der Vorbesitzers, 34 x 24 cm. Limit 45,-

261.DAWO-Auktion

Sale Date(s)
Lots: 1-559
Lots: 563-1675
Venue Address
Kaiserstraße 133
Saarbrücken / Scheidt
66133
Germany

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Versand

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Besichtigung der Auktionsware:

Mittwoch 17.04.24 und Donnerstag 18.04.24 von 10.00 - 17.00 Uhr

Am Auktionstag eine Stunde vor Auktionsbeginn.

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

  1. Das Auktionshaus Dawo, Udo Dawo e.K. (im folgenden „Versteigerer“) versteigert die zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde als Handelsmakler im Namen und fĂŒr Rechnung der Einlieferer, die in der Auktion unbenannt bleiben. Eigenware ist mit der Nr. 100 gekennzeichnet. Der Versteigerer macht alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag in dessen Namen geltend.
  2. Ein Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht auch bei Vertragsschluss im Wege des reinen Fernabsatzes nicht; § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB.
  3. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Die GegenstĂ€nde sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben im Rechtssinne dar. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung. Ausgenommen sind mangelbedingte AnsprĂŒche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung oder einer vorsĂ€tzlichen oder fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder ErfĂŒllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu fĂŒhren können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefĂ€hrdet wird) und SchĂ€den aufgrund Verzuges. Die GegenstĂ€nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden.
  4. Die Haftung des Versteigerers ist ausgeschlossen, es sei denn, ihm, seinen Vertretern, Verrichtungs- oder ErfĂŒllungsgehilfen fĂ€llt Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit zur Last. Diese HaftungsbeschrĂ€nkung gilt nicht fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung oder einer vorsĂ€tzlichen oder fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder ErfĂŒllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu fĂŒhren können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefĂ€hrdet wird) und SchĂ€den aufgrund Verzuges.
  5. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurĂŒckzuziehen. Katalognummer (auch Losnummer) ist die Nummer, unter der die GegenstĂ€nde in der Auktion aufgerufen werden, bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.
  6. Schriftliche Gebote sollen beim Versteigerer spĂ€testens bis 18 Uhr des Vorabends der Auktion vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Katalognummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefon-Nr. angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmĂ€ĂŸig zu erreichen ist. Das Gebot bezieht sich auf die angegebene Katalognummer, der Text ist nicht entscheidend. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu ĂŒberbieten. Das Auktionshaus Dawo ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr den Fall, dass ein Gebot ĂŒbersehen wird. Bei ĂŒbersehenen oder versehentlich falsch ausgefĂŒhrten Geboten hat der Bieter keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung, des Weiteren kann der versehentlich nicht erteilte Zuschlag keine AnsprĂŒche nach sich ziehen. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewĂŒnschten Katalognummer angerufen, wenn hierfĂŒr bis 18 Uhr des Vorabends ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
  7. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Falle hat er zusÀtzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Bieter hat vor der Auktion durch seine Unterschriftsleistung diese Versteigerungsbedingungen schriftlich anzuerkennen und erhÀlt sodann eine Bieternummer, unter der er an der Auktion teilnimmt.
  8. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Es wird gewöhnlich um ca. 10 % gesteigert. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Saalbieter haben Vorrang vor Internetbietern. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhĂ€lt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĂŒber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen, so kann der Versteigerer den Zuschlag aufheben und neu erteilen. Vorangegangene Gebote bleiben dann wirksam. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzĂŒglich, d.h. vor Aufruf der nĂ€chsten Katalognummer zu erheben.
  9. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne RĂŒcksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf verĂ€ußert werden. Gebote mit UV-ZuschlĂ€gen sind fĂŒr Bieter 3 Wochen verbindlich, fĂŒr den Versteigerer jedoch freibleibend. Der Katalogpreis (auch SchĂ€tzpreis oder Startpreis) ist in der Regel kein Limit, der Zuschlag kann auch unter dem Katalogpreis erfolgen.
  10. Auf die Zuschlagsumme ist eine Provision in Höhe von 20 %, einschließlich der auf die Provision entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu bezahlen. Auf die Zuschlagsumme wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
  11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fĂ€llig und ist an den Versteigerer per EC-Karte, BankĂŒberweisung oder in bar zu bezahlen. Eine Zahlung per Scheck oder Kreditkarte ist nicht möglich. Bei Erwerbern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fĂ€llig. Der Ersteigerer verzichtet auf die Geltendmachung von ZurĂŒckbehaltungsrechten aus anderen GeschĂ€ften der laufenden GeschĂ€ftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Erwerber nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskrĂ€ftig festgestellt sind. Der VerkĂ€ufer verzichtet, soweit er Vollkaufmann ist, auf seine Rechte aus §§ 320, 322 BGB.
  12. Der Erwerber ist verpflichtet, die GegenstĂ€nde spĂ€testens 8 Tage nach der Auktion abzuholen. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstĂ€nden geht erst mit vollstĂ€ndigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers auf den Erwerber ĂŒber. Sofern die Ware nicht spĂ€testens 14 Tage nach der Auktion Zug um Zug gegen Zahlung abgeholt wird, gerĂ€t der Erwerber ohne weitere Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Verzugsschadens ist der Kaufpreis mit 4 % zu verzinsen. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen; der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird, und der sĂ€umige Erwerber fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der vorangegangenen Versteigerung einschließlich der GebĂŒhren und Auslagen des Auktionators aufzukommen hat. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung und versteigert er den Gegenstand nochmals, so erlöschen bei Zuschlag die Rechte des sĂ€umigen KĂ€ufers aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag. Mit Eintritt des Verzuges werden sĂ€mtliche Forderungen des Versteigerers sofort fĂ€llig.
  13. Eine vom Erwerber gewĂŒnschte Versendung ersteigerter GegenstĂ€nde erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. GerĂ€t der Erwerber mit der Abholung in Verzug, so ist der Versteigerer berechtigt, die ersteigerten GegenstĂ€nde auf Kosten des Erwerbers einzulagern oder Dritten zur Einlagerung zu ĂŒbergeben. FĂŒr die Einlagerung wird pro Objekt und Tag eine GebĂŒhr bis 10,00 Euro bzw. der Satz des Einlagerungsunternehmens berechnet. Der sĂ€umige Erwerber trĂ€gt auch die Kosten notwendiger Sicherungen. Die Herausgabe eingelagerter Erwerbungen ist nur an dem vom Versteigerer schriftlich mitgeteilten Termin möglich.
  14. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstĂ€nde aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Auktionshaus Dawo, der Versteigerer und die Einlieferer bieten und geben diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
  15. Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr den Nachverkauf und den Freihandverkauf.
  16. KÀufer und VerkÀufer können nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfahren.
  17. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand fĂŒr den vollkaufmĂ€nnischen Verkehr ist SaarbrĂŒcken. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  18. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berĂŒhrt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

 

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