Lot

210

Paar polychrome Pferde

In Frühlings-Auktion

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Tegernsee
Paar polychrome Pferde Kupfer, teils vergoldet/CloisonnĆ©-Emaille. Zwei Pferde in erschreckter Haltung mit abnehmbarem Sattel und MƤhne. Der Kƶrper weist einen tĆ¼rkisfarbigen Fond mit polychromen Ranken- und Tiermotiven auf. Das Geschirr der Pferde ist mit beweglichen Schmuckornamenten versehen. Min. F.a., ansonsten guter Zustand. China, 18./19. Jh. H ca. 37,7 cm
Paar polychrome Pferde Kupfer, teils vergoldet/CloisonnĆ©-Emaille. Zwei Pferde in erschreckter Haltung mit abnehmbarem Sattel und MƤhne. Der Kƶrper weist einen tĆ¼rkisfarbigen Fond mit polychromen Ranken- und Tiermotiven auf. Das Geschirr der Pferde ist mit beweglichen Schmuckornamenten versehen. Min. F.a., ansonsten guter Zustand. China, 18./19. Jh. H ca. 37,7 cm

Frühlings-Auktion

Sale Date(s)
Venue Address
Steinmetzplatz 2-3
Tegernsee
83684
Germany

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Als zusƤtzlichen Service unseres Hauses bieten wir an, Ihre ersteigerte/n Ware/n zuzusenden.

Der Versand dieser GegenstƤnde erfolgt ausschlieƟlich auf Kosten, Gefahr und Risiko des KƤufers.
FĆ¼r SchƤden, die nach Ɯbergabe an das jeweilige Transportunternehmen verursacht werden, Ć¼bernehmen wir keinerlei Haftung.
Sofern mƶglich, finden Sie eine Versandpauschale auf Ihrer Rechnung (Irrtum bei Rechnungslegung vorbehalten).
Die Ɯberweisung der Versandkosten betrachten wir als Versandauftrag.
Der Versand erfolgt in der Regel durch DHL. Bitte beachten Sie, dass es durch die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus zu Verzƶgerungen beim Versand kommen kann. Aktuelle Informationen Ć¼ber wesentliche EinschrƤnkungen und Preisvorstellungen finden Sie auf der DHL-Seite.

Wir versenden nach Zahlungseingang und in Reihe der ZahlungseingƤnge. Bitte beachten Sie, dass wir ein Auktionshaus und kein Versandhaus sind. An den ersten Tagen nach der Auktion ist ein Aufarbeitungsstau unvermeidbar, da uns eine Vielzahl von Ɯberweisungen gleichzeitig erreicht. Bitte rechnen Sie mit bis zu 3 Wochen Wartezeit bis zur Zustellung Ihres Paketes.

 

Important Information

Buyer's commission is for each lot 26,5 %, Internet surcharge is 3 % for each lot.

Auktionshaus Aufgeld betrƤgt 26,5 %. Internet GebĆ¼hr betrƤgt 3 % per Los.

 

You will find the list of abbreviations under "Brochure".

Das AbkĆ¼rzungsverzeichnis finden Sie unter "Brochure".

 

All dimensions and weights of the jewellery items are meant to the best of our knowledge and belief - as far as recognisable in the jewellery setting - but they cannot be claimed as a warranted characteristic.

Alle MaƟangaben sowie Gewichtsangaben der SchuckstĆ¼cke werden nach bestem Wissen und Gewissen - soweit in der Fassung mƶglich - erfasst, kƶnnen allerdings nicht als zugesicherte Eigenschaft geltend gemacht werden.

Terms & Conditions

AUKTIONSSBEDINGUNGEN

Die Versteigerungen im Kunst & Auktionshaus Walter Ginhart (im folgenden ā€žVersteigererā€œ/Auktionshaus genannt) erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, die durch die persƶnliche, schriftliche, telefonische oder online Teilnahme per Internet an den Versteigerungen anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten sinngemƤƟ auch fĆ¼r den Freihandverkauf.


1. Grundlagen der Versteigerung und SachmƤngel

a) Das Auktionshaus versteigert in einer ƶffentlichen Versteigerung als KommissionƤr im eigenen Namen und fĆ¼r Rechnung der Einlieferer (Kommitenten), die unbenannt bleiben.
b) SƤmtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstƤnde kƶnnen vor der Versteigerung besichtigt und geprĆ¼ft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sie dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der GegenstƤnde und sind insbesondere auch keine Garantien im Rechtssinne. Das Gleiche gilt fĆ¼r mĆ¼ndliche oder schriftliche AuskĆ¼nfte aller Art sowie die Bezeichnung der GegenstƤnde bei Aufruf. Wird zusƤtzlich ein Internetkatalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maƟgeblich. BeeintrƤchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Fall angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begrĆ¼nden. Das Auktionshaus behƤlt sich vor, Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mĆ¼ndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen. Alle GegenstƤnde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Das Auktionshaus Ć¼bernimmt keine Haftung fĆ¼r fehlerhafte Ɯbersetzungen der Katalogtexte von der deutschen in andere Sprachen. Eigenware ist mit einem *Stern gekennzeichnet.
c) Das Auktionshaus verpflichtet sich bei SachmƤngeln, die innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlag geltend gemacht wurden, seine AnsprĆ¼che gegenĆ¼ber dem Einlieferer geltend zu machen, soweit der KƤufer die Rechnung des Auktionshauses vollstƤndig bezahlt hat. Zur Geltendmachung eines Sachmangels ist die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten SachverstƤndigen, welches den Mangel nachweist, auf Kosten des KƤufers erforderlich. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet das Auktionshaus dem KƤufer ausschlieƟlich den Zuschlagspreis Zug um Zug gegen RĆ¼ckgabe des Gegenstandes. Der KƤufer bleibt zur Entrichtung des Aufgeldes als Dienstleistungsentgelt verpflichtet. Im Ɯbrigen ist eine Haftung des Auktionshauses wegen SachmƤngeln ausgeschlossen.


2. Gebote, Zuschlag

Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusƤtzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Um die AusfĆ¼hrung schriftlicher Gebote sicherzustellen, mĆ¼ssen diese auf dem dafĆ¼r vorgesehenen Formular - mindestens 5 Stunden vor Beginn der Auktion beim Auktionshaus eingehen. Der Bieter ist fĆ¼r den Zugang beweispflichtig. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebots muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmƤƟig zu erreichen ist. Das Gebot beschrƤnkt sich ausschliesslich auf die angegebene Lot-Nummer. Schriftliche Gebote werden vom Auktionshaus nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu Ć¼berbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen. Vorraussetzung fĆ¼r die telefonische Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spƤtestens 24 Stunden vor Beginn des Auktionstages beim Auktionshaus eingeht. Das Auktionshaus Ć¼bernimmt keine Haftung fĆ¼r das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie die ordnungsgemƤƟe Ɯbermittlung und den rechtzeitigen Zugang von Onlineangeboten an das Auktionshaus. MaƟgeblich fĆ¼r die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Saalgeschehen (z.B. hinsichtlich Berichtigungen gem. Ziffer 1 b). Verbindlich sind lediglich die im Saal abgegebenen Gebote. Das Auktionshaus kann Gebote bei Vorliegen sachlicher GrĆ¼nde ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn Bieter auf Verlangen des Auktionshauses keine ausreichenden, dem Wert des Gebots entsprechende Sicherheiten vor der Auktion erbringen kƶnnen. Bei Ablehnung eines Gebots bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot verbindlich. Das Auktionshaus behƤlt sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, auƟerhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurĆ¼ckzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der die GegenstƤnde in der Auktion aufgerufen werden, im Auktionskatalog verzeichnet oder im Freihandverkauf angeboten werden. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Hƶchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein hƶheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhƤlt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĆ¼ber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot Ć¼bersehen oder will der Hƶchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann das Auktionshaus den Zuschlag verweigern. Zum Schutz des eingelieferten Gegenstandes ist das Auktionshaus berechtigt, bei vereinbarten Limits den Zuschlag an den Einlieferer zu erteilen. In diesem Falle entsteht ein RĆ¼ckgang. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebots des Limits auch ohne RĆ¼cksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf verƤuƟert werden. Ein Gebot erlischt, wenn es vom Auktionshaus abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Ɯbergebot fĆ¼hrt nicht zum Erlƶschen des vorangegangenen Gebotes. Mit dem Zuschlag durch das Auktionshaus wird der Bieter zur Abnahme des Gegenstandes und zur Zahlung verpflichtet. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstƤnden geht erst mit vollstƤndigem Ausgleich aller Forderungen des Auktionshauses an den KƤufer Ć¼ber. Bei Zahlung durch Scheck wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift bzw. der Zahlungseingang als ErfĆ¼llung gewertet. Die Gefahr des zufƤlligen Untergangs und der zufƤlligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den KƤufer Ć¼ber. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Die Bestimmungen Ć¼ber FernabsatzvertrƤge gem. Ā§Ā§ 312b ff BGB finden keine Anwendung.


3. Kaufpreis

a) Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 26,5 % erhoben. Darin ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, die wegen Anwendung der Differenzbesteuerung nach Ā§ 25 a UStG nicht ausgewiesen wird. Bei Live-online-Geboten auf unserer Homepage wird ein zusƤtzliches Aufgeld von 1,75% erhoben.
b) FĆ¼r Waren, die die Voraussetzungen nach Ā§ 25 a UStG nicht erfĆ¼llen, gilt weiterhin die Regelbesteuerung. Auf den Zuschlagpreis wird dann ein Aufgeld von 19,32 % und auf die Summe (Zuschlagpreis + Aufgeld) die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
c) In den FƤllen gemƤƟ b) finden sich im Beschreibungstext folgende Kennzeichnungen: ā€žRgb.ā€œ = 19 % MWST. / ā€žRgb.*ā€œ = 7 % MWST.
d) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in DrittlƤnder und - bei Angabe der UST.-ID-Nr. - auch an Unternehmen in EU-MitgliedslƤnder. Verbringen Erwerber ersteigerte GegenstƤnde selbst in DrittlƤnder, wird Ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Auktionshaus der zollamtliche Ausfuhrnachweis und der Einfuhrnachweis des Importlandes vorliegt.
e) WƤhrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĆ¼rfen der NachprĆ¼fung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.
f) Das Umschreiben von Rechnungen ist mit Aufwand verbunden und daher gebĆ¼hrenpflichtig.
4. FƤlligkeit, Zahlung und Verzug

Persƶnlich an der Versteigerung teilnehmende KƤufer haben den Endpreis (Zuschlagpreis zuzĆ¼glich Aufgeld und Umsatzsteuer) sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar oder mit EC, Visa oder bankbestƤtigtem Scheck an das Auktionshaus zu bezahlen. Bei KƤufern, die schriftlich, telefonisch oder online geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fƤllig. Der KƤufer verzichtet auf die Geltendmachung von ZurĆ¼ckbehaltungsrechten aus anderen, auch frĆ¼heren GeschƤften der laufenden GeschƤftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem KƤufer nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskrƤftig festgestellt sind. Der KƤufer, sofern er Unternehmer ist, verzichtet auf das Leistungsverweigerungsrecht nach Ā§ 320 (Ā§ 322) BGB. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ihre Hƶhe belƤuft sich bei privaten KƤufern (Verbrauchern) auf 5% Ć¼ber dem Basiszinssatz der EZB pa, bei gewerblichen KƤufern (Unternehmern) auf 8 % Ć¼ber dem Basiszinssatz pa. Bei Zahlung in fremder WƤhrung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlƶsungsentgelte zu Lasten des KƤufers. AuƟerdem kann das Auktionshaus den KƤufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann nach der zweiten Mahnung als Schadenspauschale ein SƤumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erhoben werden, es sei denn, der KƤufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Hƶhe entstanden ist. Statt der Schadenspauschale kann das Auktionshaus Ersatz des konkret entstandenen Schadens verlangen. Dieser kann so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion mit einem nach pflichtgemƤƟem Ermessen des Auktionshauses bestimmten Limit erneut versteigert wird und der sƤumige KƤufer fĆ¼r den Mindesterlƶs gegenĆ¼ber der vorangegangenen Versteigerung und fĆ¼r die Kosten der wiederholten Versteigerung einschlieƟlich Provision und Auslagen des Auktionshauses aufzukommen hat. Auf einen Mehrerlƶs hat er in diesem Fall keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlƶschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden sƤmtliche Forderungen des Auktionshauses gegen den KƤufer sofort fƤllig. Das Auktionshaus ist berechtigt, Informationen Ć¼ber sƤumige KƤufer dem Verband der deutschen Kunstversteigerer bzw. an deren Mitglieder weiterzugeben.


5. Abholung, Versendung, Einlagerung

Der KƤufer ist verpflichtet, die GegenstƤnde sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. KƤufer, die schriftlich, telefonisch oder online an der Versteigerung teilgenommen haben, mĆ¼ssen die GegenstƤnde spƤtestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Jedoch ersteigerte GegenstƤnde werden erst mit vollstƤndigem Ausgleich aller Forderungen herausgegeben. GerƤt der KƤufer mit der Annahme in Verzug, so ist das Auktionshaus berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern. Der KƤufer trƤgt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. FĆ¼r die Einlagerung wird pro Objekt und Tag ein Kostenersatz von bis zu Euro 6,-- (zuzĆ¼glich Umsatzsteuer) bzw. der Satz des Lagerunternehmens berechnet. Dem KƤufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht oder bzw. nicht in dieser Hƶhe angefallen sind. Der Termin fĆ¼r die Herausgabe eingelagerter Sachen ist mit dem Auktionshaus bzw. Dritten abzustimmen. Die Verpackung, Versicherung und Versendung ersteigerter GegenstƤnde erfolgt auf Kosten und Gefahr des KƤufers; das Auktionshaus ist lediglich Vermittler dieser Dienstleistungen. VersandauftrƤge werden nur ausgefĆ¼hrt, wenn dem Auktionshaus oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der vom KƤufer unterschriebene Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle Ć¼brigen Forderungen des Auktionshauses bezahlt sind. Befindet sich der KƤufer seit mindestens 12 Monaten im Annahmeverzug ist das Auktionshaus berechtigt die GegenstƤnde zu verwerten. Das Auktionshaus ist berechtigt, von dem Verwertungserlƶs sƤmtliche Forderungen gegen den KƤufer in Abzug zu bringen. Haftungsausschluss gilt auch fĆ¼r die persƶnliche Haftung gesetzlicher Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der ErfĆ¼llungs- und Verrichtungsgehilfen.


6. Haftung

Das Auktionshaus haftet fĆ¼r den Vorsatz und grobe FahrlƤssigkeit unbeschrƤnkt. Bei fahrlƤssiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet das Auktionshaus bis zur Hƶhe des Limits, bzw. SchƤtzpreises. FĆ¼r leichte FahrlƤssigkeit bei der Verletzung einfacher, d.h. nicht vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung des Auktionshauses ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch fĆ¼r die persƶnliche Haftung gesetzlicher Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der ErfĆ¼llungs- und Verrichtungsgehilfen.


7. Allgemeines

Diese Bedingungen regeln sƤmtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter bzw. KƤufer und dem Auktionshaus. Allgemeine GeschƤftsbedingungen des Bieters bzw. KƤufers haben keine Geltung. MĆ¼ndliche Nebenabreden bestehen nicht. Ƅnderungen bedĆ¼rfen zu ihrer GĆ¼ltigkeit der Schriftform. ErfĆ¼llungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Rosenheim. Es gilt ausschlieƟlich deutsches Recht. Das Ɯbereinkommen der Vereinten Nationen Ć¼ber VertrƤge Ć¼ber den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland trƤgt der KƤufer, soweit sie nach dem jeweiligen nationalen Recht nicht erstattungsfƤhig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Ć¼brigen Bestimmungen davon unberĆ¼hrt.


8. Voraussetzungen fĆ¼r den Erwerb von Historika

Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ƤuƟern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin eventuell angebotenen und abgebildeten GegenstƤnde aus der Zeit des "Dritten Reiches" nur zu Zwecken der staatsbĆ¼rgerlichen AufklƤrung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung Ć¼ber VorgƤnge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ƥhnlichen Zwecken erwerben (Ā§Ā§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Das Kunst & Auktionshaus Ginhart, ihre Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese GegenstƤnde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab. SƤbel- Hieb- und Stichwaffen, die nicht dem Waffengesetz unterliegen, dĆ¼rfen nur an Personen Ć¼ber 18 Jahren abgegeben werden.

 

AbkĆ¼rzungsverzeichnis

 
abgebrochen abgebr.
altgeklebt altgekl.
berieben ber.
beschƤdigt besch.
BeschƤdigung Besch.
beschlagen beschl.
bestoƟen best.
Brandriss Br.
Dellen Del.
doubliert doub.
Farbabplatzer F.a.
Fleck Fl.
fleckig fl.
Gebrauchsspuren Gebr.sp.
Glasurfehler Gl.f.
gerahmt ger.
Haarriss Hr.
Knicke Kn.
Krakelee Krak.
Kratzer Kr.
Macken M.
Loch L.
minimal min.
parkettiert park.
passepartouriert passep.
restauriert rest.
restaurierungsbedĆ¼rftig restbed.
retuschiert ret.
Risse  Ri.
rostig rost.
Sprung Spr.
Stockflecken St.fl.
teilrestauriert teilrest.
ungerahmt unger.
unter Glas u. Gl.
VerfƤrbung Verf.
verschmutzt verschm.
Wasserschaden Ws.
Wurmbefall Wb.
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