Lot

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Heinz Werner VAN DER PORTEN (1930) Stillleben Gerbera und Margeriten

In Nachverkauf Frühjahrsauktion

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Heinz Werner VAN DER PORTEN (1930) Stillleben Gerbera und Margeriten
Passed EUR
Witten

Heinz Werner VAN DER PORTEN (1930) Stillleben Gerbera und Margeriten Stillleben Blumenstrauß in Steingutkrug, BĂŒcher und Weinglas auf dem Tisch.
Öl auf Leinwand, signiert oben links "H.W.v.d.Porten"
Maße ohne Rahmen 50 x 40 cm, mit Rahmen 62 x 52 cm

Heinz Werner VAN DER PORTEN (1930) Stillleben Gerbera und Margeriten Stillleben Blumenstrauß in Steingutkrug, BĂŒcher und Weinglas auf dem Tisch.
Öl auf Leinwand, signiert oben links "H.W.v.d.Porten"
Maße ohne Rahmen 50 x 40 cm, mit Rahmen 62 x 52 cm

Nachverkauf Frühjahrsauktion

Ends from
Venue Address
Salinger Feld 42a
Witten
58454
Germany

Die Versandkosten richten sich nach GrĂ¶ĂŸe und Gewicht des Pakets und orientieren sich an den Preisen des jeweiligen Versandunternehmens (z.B. DHL). Bei Objekten die den Warenwert von 500,- Euro ĂŒbersteigen, kommen noch Kosten zur Höherversicherung hinzu. Außerdem erhebt unser Haus eine Verpackungspauschale je nach Umfang und Aufwand. FĂŒr die Lieferung
von Möbeln und anderem Sperrgut empfehlen wir Ihnen ein Speditionsunternehmen oder einen Kunsttransport zu beauftragen. Der Versand erfolgt nur auf ausdrĂŒcklichen Wunsch des KĂ€ufers und ausnahmslos auf dessen Kosten und Gefahr. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern auch telefonisch unter 02302-9490920 zur VerfĂŒgung.

Important Information

Besichtigung in unserem Hause Salinger Feld 42a, 58454 Witten

zu unseren ĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten:

Montag - Freitag  12.00 - 18.00 Uhr

Samstags            12.00 - 16.00 Uhr

Terms & Conditions

Allgemeine GeschÀftsbedingungen

 Versteigerungsbedingungen


Mit der Teilnahme an der Auktion, ob persönlich, schriftlich, telefonisch oder elektronisch,
werden folgende Versteigerungsbedingungen anerkannt. Die Versteigerungsbedingungen gelten im ĂŒbrigen fĂŒr alle Auktionen und die damit verbundenen GeschĂ€fte, sowie den Verkauf und die Einlieferung.
Die Versteigerunsbedingungen sind vorrangig vor den Einlieferungsbedingungen und dienen der ErgĂ€nzung dergleichen, soweit sie den gleichen Sachverhalt berĂŒhren.

1. Das Auktionshaus Groben GmbH(Versteigerer) versteigert die GegenstĂ€nde in einer öffentlichen Versteigerung auf Namen und fĂŒr Rechnung des Einlieferers. Die Versteigerung erfolgt freiwillig.
An der Versteigerung können Interessenten, die unbenannt bleiben, persönlich teilnehmen.
Jeder Einlieferer erhÀlt eine Nummer, so dass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche GegenstÀnde von welchem Auftraggeber eingeliefert wurden.

2. SĂ€mtliche zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde sind ausnahmslos gebraucht und haben einen ihrem Alter und ihrer Herkunft entsprechenden Erhaltungszustand. Sie können vor der Versteigerung im Rahmen der Vorbesichtigung besichtigt und geprĂŒft werden.

3. Die Beschreibungen, die in der Regel auf Angaben der Einlieferer beruhen, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Beschaffenheitsgarantien im Rechtssinne dar und dienen ausschließlich der Information. Die im Katalog enthaltenen textlichen Angaben sind maßgeblich, nicht hingegen Abbildungen. Es bleibt vorbehalten, Beschreibungsangaben in der Auktion zu berichtigen.
Fehlende Angaben begrĂŒnden ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung.
MĂ€ngel im Sinne von BeschĂ€digungen werden nur erwĂ€hnt, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Gebrauchsspuren bleiben unberĂŒcksichtigt.
Die GegenstĂ€nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. SpĂ€tere Reklamationen können nicht berĂŒcksichtigt werden.

4. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung, sofern dem Versteigerer keine grob fahrlĂ€ssige oder vorsĂ€tzliche Pflichtverletzung zur Last fĂ€llt und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewahrt wurde. Sofern der Ersteigerer Verbraucher ist, stehen ihm fĂŒr die Dauer eines Jahres nach Übergabe des zugeschlagenen Objektes, GewĂ€hrleistungsansprĂŒche gegen den Einlieferer zu.
Der Versteigerer erklĂ€rt sich bereit, unverzĂŒglich vorgenommene begrĂŒndete RĂŒgen des KĂ€ufers an den Einlieferer der bemĂ€ngelten Sache weiterzuleiten. Ist der Ersteigerer Unternehmer entfĂ€llt der GewĂ€hrleistungsanspruch.

5. Eigenware des Auktionshauses Groben GmbH wird auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung verĂ€ußert und wird im Katalog und Versteigerungsverzeichnis gesondert gekennzeichnet.

6. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Lot-Nummern (Katalognummern) zu vereinen, zu trennen, zurĂŒckzunehmen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt zuzuschlagen.
Auch kann er Gebote ohne BegrĂŒndung ablehnen; dies gilt insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist, mit ihm eine GeschĂ€ftsverbindung noch nicht besteht, oder der Bieter nicht spĂ€testens bis zum Ende der Versteigerung Sicherheit leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht auch im Falle der Sicherheitsleistung nicht. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erhĂ€lt das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Besteht Uneinigkeit ĂŒber einen Zuschlag, so kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Ein Gebot erlischt außer im Falle seiner Ablehnung durch den Versteigerer dann, wenn die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird oder wenn der Versteigerer den Gegenstand erneut aufruft; ein Gebot erlischt nicht durch ein nachfolgendes unwirksames Übergebot.

7. Jeder Bieter muss vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift angeben und erhÀlt daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, muss er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und einer schriftlichen Vollmacht desselben mitteilen, ansonsten wird der Bieter persönlich verpflichtet. Es liegt im Ermessen der Auktionshaus Groben GmbH, eine Person nicht an der Auktion teilnehmen zu lassen.

8. Gebote können persönlich im Auktionssaal, schriftlich, telefonisch oder, soweit das Auktionshaus Groben GmbH eine zugelassene Plattform im Internet angegeben hat, online abgegeben werden.

9. Das Widerrufs- und RĂŒckgaberecht nach Maßgabe des Rechts fĂŒr FernabsatzvertrĂ€ge findet auf Schrift-, Telefon- und Internetgebote keine Anwendung.

10. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Preis. Ggf. im Katalog angegebene SchĂ€tzpreise dienen nur als Anhaltspunkt fĂŒr den Verkehrswert der GegenstĂ€nde ohne GewĂ€hr fĂŒr die Richtigkeit. Ist im Katalog kein Preis angegeben, beginnt der Aufruf mit dem vom Versteigerer geschĂ€tzten Richtpreis, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche Gebote vorliegen oder dass der Versteigerer mit dem Einlieferer einen Mindestzuschlagpreis von mehr als 50 % des SchĂ€tzpreises vereinbart hat. Die Steigerungsstufen liegen im Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen um 10 % des vorangegangenen Gebots.

11. Um die AusfĂŒhrung schriftlicher Gebote sicherzustellen, mĂŒssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Bieter den Versteigerer, fĂŒr ihn Gebote abzugeben. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer versteht, erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu ĂŒberbieten.

12. Telefonische Gebote können im Einzelfall zugelassen werden. Ein Anspruch hierauf kann nicht erhoben werden. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewĂŒnschten Lots angerufen wird. Voraussetzung fĂŒr die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters fĂŒr das entsprechende Lot, das dem Versteigerer spĂ€testens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß.
In dem telefonisch abgegebenen Gebot sind das Aufgeld, die gesetzliche Mehrwertsteuer oder andere Kosten nicht enthalten. Telefonische Gebote können vom Auktionshaus Groben GmbH aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklÀrt sich der Antragsteller mit den Versteigerungsbedingungen und der Aufzeichnung von TelefongesprÀchen einverstanden.
Das Auktionshaus Groben GmbH haftet nicht fĂŒr das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen oder fĂŒr Übermittlungsfehler.
Die telefonischen Angebote sind bindend und stehen im Saal abgegebenen Geboten gleich.

13. Internet-Gebote können als Vorgebote vor Beginn einer Versteigerung oder auch als Live-Gebote wĂ€hrend einer im Internet live ĂŒbertragenen Versteigerung unter Annahme der vorliegenden Versteigerungsbedingungen abgegeben werden. Live-Gebote, die wĂ€hrend einer laufenden Versteigerung via Internet eingehen, werden wie Gebote aus dem Auktionssaal behandelt und nur dann berĂŒcksichtigt, wenn es sich um eine live im Internet ĂŒbertragene Versteigerung handelt. Insgesamt sind Internet-Gebote nur dann zulĂ€ssig, wenn der Bieter vom Auktionshaus Groben GmbH zum Bieten ĂŒber das Internet durch Zusendung eines Nutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist und die Gebote auch zweifelsfrei zugeordnet werden können. Die ĂŒber das Internet ĂŒbertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert.

14. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhĂ€lt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĂŒber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurĂŒckziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzĂŒglich, d.h. vor Aufruf des nĂ€chsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern.

15. Wird das zuvor gesetzte Limit nicht erreicht, sondern unter Vorbehalt zugeschlagen, so bleibt der Bieter fĂŒr vier Wochen an sein Gebot gebunden. Der Versteigerer jedoch freibleibend. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann das in der Lot-Nummer bezeichnete Versteigerungsobjekt ohne RĂŒckfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren Bieter abgegeben werden.

16. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung. Bei Nachgeboten kommt ein Vertrag erst zustande, wenn das Auktionshaus Groben GmbH das Angebot annimmt. Im Übrigen gelten die Versteigerungsbedingungen auch fĂŒr den freihĂ€ndigen Verkauf.

17. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstĂ€nden geht erst mit vollstĂ€ndigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den KĂ€ufer ĂŒber. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung auf den Bieter ĂŒber, auch wenn der Erwerber die Versteigerungsobjekte nicht sofort im Auktionshaus Groben GmbH abgeholt hat. Das Auktionshaus Groben GmbH trĂ€gt in keinem Fall eine Haftung fĂŒr Verlust oder BeschĂ€digung nicht abgeholter oder mangels Bezahlung nicht ĂŒbergebener Objekte, es sei denn, es lĂ€ge Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit vor. Nicht abgeholte Objekte kann das Auktionshaus Groben GmbH auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers bei einem Lagerhalter zur Aufbewahrung geben; der KĂ€ufer wird ĂŒber die Aufbewahrung unterrichtet.

18. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 20 % zuzĂŒglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das Aufgeld (insgesamt also 23,8 %) erhoben.

19. Persönlich anwesende Bieter sind bei Zuschlag zur sofortigen Bezahlung und unverzĂŒglichen Abnahme des Versteigerungsobjektes verpflichtet.
KĂ€ufer, die schriftlich, telefonisch oder via Internet geboten haben, sind verpflichtet die Versteigerungsobjekte unverzĂŒglich nach Mitteilung des Zuschlages beim Auktionshaus Groben GmbH gegen Barzahlung von Zuschlagssumme und Aufgeld inklusive der darauf entfallenden Mehrwertsteuer abzuholen. Die durch Überweisung anfallenden Kosten, GebĂŒhren und Steuern gehen zu Lasten des KĂ€ufers.
Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des KĂ€ufers und werden mit der Rechnung erhoben.
Bei Geboten in Abwesenheit gilt unbeschadet der sofortigen FÀlligkeit die Zahlung binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspÀtet; danach tritt Zahlungsverzug ein.

20. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurĂŒckzutreten. Im Falle des RĂŒcktritts erlöschen alle Rechte des Bieters am Versteigerungsobjekt.
Der Versteigerer ist berechtigt, Schadenersatz in Höhe des entgangenen Aufgeldes zu verlangen. Wird der Gegenstand in einer neuen Auktion versteigert, so haftet der sĂ€umige KĂ€ufer außerdem fĂŒr jeglichen Mindererlös gegenĂŒber der frĂŒheren Versteigerung sowie fĂŒr die Kosten der wiederholten Versteigerung; auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Das Auktionshaus Groben GmbH hat das Recht, sĂ€umige KĂ€ufer von weiteren Geboten in Auktionen auszuschließen.

21. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Witten. FĂŒr Klagen ist ausschließlich das Amtsgericht Witten zustĂ€ndig. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des Internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung.

22. Solange das Auktionshaus Groben GmbH, Auktionssteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Objekte aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu Ă€hnlichen Zwecken versteigern bzw. erwerben (§§ 86, 86a StGB). Das Auktionshaus Groben GmbH und die Einlieferer geben diese Objekte nur unter den vorgenannten Voraussetzungen ab. Objekte, deren Inhalt gegen §§ 130 130a und 131 StGB verstĂ¶ĂŸt, sind von der Auktion ausgeschlossen.

23. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt. Die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen die dem wirtschaftlichen Gehalt und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nĂ€chsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine ergĂ€nzungsbedĂŒrftige LĂŒcke aufweist.
ZusĂ€tzliche oder abweichende Vereinbarungen bedĂŒrfen zu ihrer GĂŒltigkeit der Schriftform,
mĂŒndliche Absprachen bleiben gegenstandslos.

24. Mit der persönlichen, schriftlichen, telefonischen Teilnahme oder Teilnahme via Internet an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt.

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