Art & Antiques

by Leininger Auktionshaus

27 Feb 2015 16:00 CET (15:00 GMT) (2 day sale) Live Webcast Auction

Important Information

Nothing important.

Terms & Conditions

Auktionsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Auktionsbedingungen gelten für die Durchführung sämtlicher vom Leininger Auktionshaus durchgeführte Versteigerungen und die in diesem Rahmen geschlossenen Verträge.
1.2 Das Gebot des Bieters wird nach den zum Zeitpunkt des Gebots jeweils gültigen Auktionsbedingungen ausgeführt. Die Auktionsbedingungen in ihrer aktuellen Fassung stehen Ihnen auf der Internetseite www.philasearch.com bei dem jeweiligen Versteigerungsobjekt unter „Auktionsbedingungen“ zur Verfügung und hängen im Auktionshaus aus.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Auktionsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt.

2. Kontaktdaten
Die Kontaktdaten von Leininger Auktionshaus lauten:
Leininger Auktionshaus
Geschäftsführer:
Georg Scholten & Anette Bickert
Mittelgasse 33
67271 Neuleiningen
Fax: 06359. 8970021
leininger-auktionshaus@gmx.de

3. Begriffe
3.1 „Verbraucher“, im Sinne dieser Auktionsbedingungen, ist der Kunde bei jedem Vertrag den er mit dem Leininger Auktionshaus zu einem Zweck schließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann.
3.2 „Unternehmer“ , im Sinne dieser Auktionsbedingungen, ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit dem Leininger Auktionshaus zu einem Zweck schließt, der einer gewerblichen und/oder einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann.
3.3 „Kunden“, im Sinne dieser Auktionsbedingungen, sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.


4. Zuschlag, Vertragsschluss
4.1 Die Versteigerung erfolgt öffentlich und freiwillig im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, der unbenannt bleibt.
4.2 Leininger Auktionshaus behält sich vor, außerhalb der Katalogreihenfolge auszurufen, Katalognummern zusammenzufassen, zu trennen oder zurückzuziehen.
4.3 Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben.
4.4 Die Darstellung der Produkte im Katalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot vom Leininger Auktionshaus an den Bieter dar. Erst der Bieter gibt durch sein Gebot ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot auf die Auktionsware gegenüber dem Leininger Auktionshaus ab.
4.5 Die Gebote müssen eindeutig sein.
Mündliche Gebote sind laut und vernehmlich abzugeben.
Schriftliche und telefonische Gebote müssen den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht bezeichnen.
Schriftliche Angebote müssen spätestens 24 Stunden vor Auktionsende vorliegen und genaue Angaben über die bietende Person sowie eine Telefon- oder Faxnummer enthalten. Schriftliche Angebote, die diese Anforderungen erfüllen, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail wird keine Haftung übernommen.
Bei telefonischen Geboten wird nicht dafür eingestanden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für telefonische Gebote gilt ein Mindestgebot in Höhe des Ausrufpreises.
4.6 Der Vertrag kommt durch Zuschlag zustande. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Übergebot abgegeben wird. Sollten mehrere Personen zeitgleich ein gleich hohes Gebot abgeben und die Aufforderung des Versteigerers zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleiben, entscheidet das Los, wer den Zuschlag erhält. Der Versteigerer ist berechtigt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und das Versteigerungsobjekt neu anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde und dies vom Bieter unverzüglich beanstandet wird oder wenn Zweifel über den Zuschlag bestehen. Der Versteigerer ist berechtigt, den Zuschlag zu verweigern, wenn der vom Verkäufer festgelegte Mindestpreis nicht erreicht wird.
4.7 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.
4.8 Mit dem Zuschlag geht die Gefahr, insbesondere für nicht zu vertretende Beschädigungen und Verluste auf den Ersteigerer über.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise. Maßgeblich ist der Zuschlagpreis.
Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 20 % zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu entrichten.
Bei Eigenware ist auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 20 % und auf die daraus resultierende Gesamtsumme die gesetzliche MwSt. zu entrichten.
Es gilt die Regelbesteuerung.
5.2 Die Zahlung ist mit Zuschlag fällig.
5.3 Soweit nichts gesondert vereinbart, haben alle Zahlungen bar, per EC-Karte oder Überweisung zu erfolgen.
5.4 Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
6. Lieferung
6.1 Das Leininger Auktionshaus ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
6.2 Die Wahl der Versandart bleibt mangels anders lautender Vereinbarung dem Leininger Auktionshaus überlassen. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Gewährleistung
7.1 Sämtliche zur Versteigerung und zum Verkauf kommenden Objekte sind gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Zu den üblichen Geschäftszeiten von dem Leininger Auktionshaus können die Versteigerungsobjekte besichtigt und geprüft werden und soweit vorhanden Expertisen eingesehen werden. Die üblichen Geschäftszeiten vom Leininger Auktionshaus sind: Donnerstag und Freitag 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag: 10:00 Uhr – 15:00 Uhr
7.2 Ist der Kunde Unternehmer (vgl. 3.2), leistet das Leininger Auktionshaus für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.3 Unternehmer sind verpflichtet die Ware bei Erhalt unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich – spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware – schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
7.4 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Erbringung der sonstigen Leistung. Dies gilt nicht, falls das Leininger Auktionshaus einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.4 Ist der Kunde Verbraucher (vgl. 3.1), leistet das Leininger Auktionshaus Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftung
Die Haftung vom Leininger Auktionshaus, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Dies gilt nicht,
(1) für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf,
(2) für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit,
(3) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen vom Leininger Auktionshaus seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen,
(4) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und
(5) für Ansprüche aus Garantien.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Leininger Auktionshaus, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
9.2 Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für das Leininger Auktionshaus, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen das Leininger Auktionshaus zu erwerben. Erlischt das (Mit-) Eigentum vom Leininger Auktionshaus durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf das Leininger Auktionshaus übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum vom Leininger Auktionshaus unentgeltlich.

10. Datenschutz
10.1 Die Bestandsdaten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert, verarbeitet und entsprechend der gesetzlichen Fristen gelöscht.
10.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten.
11. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
11.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.2 Vertragssprache ist deutsch.
11.3 Gerichtsstand gegenüber Unternehmern ist der Geschäftssitz von Leininger Auktionshaus.
11.4 Sofern das Leininger Auktionshaus Objekte des Dritten Reiches versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken.
Stand: September 2012