Lot

1814

Milieu de table, A rare table centrepiece by David Roentgen

In Decorative Arts incl. Highly Important Mortars...

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Köln

Milieu de table, A rare table centrepiece by David Roentgen
Mahogany veneer on solid mahogany, fire-gilt brass / bronze. Oval tray resting on six small bun feet, to be used as a stand for table decor or dishes. With a raised beaded bronze surround. Stamped on the underside "D.ROENTGEN". H 4.5, W 53, D 38 cm.
Neuwied or Paris, around 1780 - 85.

In the spring of 1779, David Roentgen received the title "Mécanicien privilégié du Roi et de la Reine" from the French King Louis XVI. A few months later he moved into a property in Paris and hired Johann Gottlieb Frost (1751 - 1814) as his manager. In May 1780 David Roentgen bought the master's right of the Parisian cabinetmakers' guild and was then allowed to offer his own products on the Parisian market, all of which are thought to have been stamped with his own name. However, he was not allowed to use the JME stamp, which was introduced in 1741 by the Jurande des Maîtres Menuisiers Ebénistes and was stamped next to the producer's name.

He called his shop in the Rue de Grenelle "A la ville de Neuwied". Pierre Kjellberg published an advertisement by Roentgen dated 8th January 1781, in which he offered various desks, office chairs, dressing tables, mechanical caskets, pianoforte and console tables with many different marquetries. In December 1785, Jean Gottlieb Frost, who had meanwhile established roots in Paris, took over the business, but had to declare bankruptcy a few years later, after the revolution of 1789.

Literature
For more on this stamp see Greber, Abraham und David Roentgen. Möbel für Europa, vol. 1, Starnberg 1980, p. 270.
Cf. also Kjellberg, Le mobilier français du XVIIIe siècle, Paris 2008, p. 757 ff.

Milieu de table , Seltener Tafelaufsatz von David Roentgen
Mahagoni auf Mahagoni massiv, feuervergoldetes Messing/Bronze. Ovales Tablett auf sechs kleinen Ballenfüßen als Untersatz für Dekoration oder Schalen in der Tischmitte. In einem erhöhten Rahmen mit Bronzebändern und umlaufendem plastischen Perlband. Auf der Unterseite gestempelt "D.ROENTGEN". H 4,5, B 53, T 38 cm.
Neuwied oder Paris, um 1780 - 85.

Im Frühjahr 1779 erhielt David Roentgen vom französischen König Louis XVI. den Titel „Mécanicien privilégié du Roi et de la Reine“. Wenige Monate darauf bezog er eine Immobilie in Paris und stellte als Geschäftsführer Johann Gottlieb Frost (1751 – 1814) an. Im Mai 1780 kaufte David Roentgen das Meisterrecht der Pariser Ebenistenzunft und durfte dann auf dem Pariser Markt eigene Produkte anbieten, die vermutlich alle mit dem Schlagstempel seines Namens versehen waren. Den JME-Stempel, der 1741 von der Jurande des Maîtres Menuisiers Ebénistes eingeführt und neben dem Namensschriftzug eingeschlagen werden musste, durfte er hingegen nicht führen.
Sein Geschäft in der Rue de Grenelle nannte er „A la ville de Neuwied“. Pierre Kjellberg veröffentlichte eine Anzeige Roentgens vom 8. Januar 1781, in der er verschiedene Schreibtische, Bürostühle, Toilettentische, mechanische Schatullen, Pianoforte und Spieltische mit vielen verschiedenen Marketerien anbot. Im Dezember 1785 übernahm der inzwischen in Paris verwurzelte Jean Gottlieb Frost das Geschäft, musste allerdings wenige Jahre später, nach der Revolution 1789, Konkurs anmelden.

Literatur
Zum Stempel s.a. Greber, Abraham und David Roentgen. Möbel für Europa, Bd. 1, Starnberg 1980, S. 270.
S.a. Kjellberg, Le mobilier français du XVIIIe siècle, Paris 2008, S. 757 ff.

Milieu de table, A rare table centrepiece by David Roentgen
Mahogany veneer on solid mahogany, fire-gilt brass / bronze. Oval tray resting on six small bun feet, to be used as a stand for table decor or dishes. With a raised beaded bronze surround. Stamped on the underside "D.ROENTGEN". H 4.5, W 53, D 38 cm.
Neuwied or Paris, around 1780 - 85.

In the spring of 1779, David Roentgen received the title "Mécanicien privilégié du Roi et de la Reine" from the French King Louis XVI. A few months later he moved into a property in Paris and hired Johann Gottlieb Frost (1751 - 1814) as his manager. In May 1780 David Roentgen bought the master's right of the Parisian cabinetmakers' guild and was then allowed to offer his own products on the Parisian market, all of which are thought to have been stamped with his own name. However, he was not allowed to use the JME stamp, which was introduced in 1741 by the Jurande des Maîtres Menuisiers Ebénistes and was stamped next to the producer's name.

He called his shop in the Rue de Grenelle "A la ville de Neuwied". Pierre Kjellberg published an advertisement by Roentgen dated 8th January 1781, in which he offered various desks, office chairs, dressing tables, mechanical caskets, pianoforte and console tables with many different marquetries. In December 1785, Jean Gottlieb Frost, who had meanwhile established roots in Paris, took over the business, but had to declare bankruptcy a few years later, after the revolution of 1789.

Literature
For more on this stamp see Greber, Abraham und David Roentgen. Möbel für Europa, vol. 1, Starnberg 1980, p. 270.
Cf. also Kjellberg, Le mobilier français du XVIIIe siècle, Paris 2008, p. 757 ff.

Milieu de table , Seltener Tafelaufsatz von David Roentgen
Mahagoni auf Mahagoni massiv, feuervergoldetes Messing/Bronze. Ovales Tablett auf sechs kleinen Ballenfüßen als Untersatz für Dekoration oder Schalen in der Tischmitte. In einem erhöhten Rahmen mit Bronzebändern und umlaufendem plastischen Perlband. Auf der Unterseite gestempelt "D.ROENTGEN". H 4,5, B 53, T 38 cm.
Neuwied oder Paris, um 1780 - 85.

Im Frühjahr 1779 erhielt David Roentgen vom französischen König Louis XVI. den Titel „Mécanicien privilégié du Roi et de la Reine“. Wenige Monate darauf bezog er eine Immobilie in Paris und stellte als Geschäftsführer Johann Gottlieb Frost (1751 – 1814) an. Im Mai 1780 kaufte David Roentgen das Meisterrecht der Pariser Ebenistenzunft und durfte dann auf dem Pariser Markt eigene Produkte anbieten, die vermutlich alle mit dem Schlagstempel seines Namens versehen waren. Den JME-Stempel, der 1741 von der Jurande des Maîtres Menuisiers Ebénistes eingeführt und neben dem Namensschriftzug eingeschlagen werden musste, durfte er hingegen nicht führen.
Sein Geschäft in der Rue de Grenelle nannte er „A la ville de Neuwied“. Pierre Kjellberg veröffentlichte eine Anzeige Roentgens vom 8. Januar 1781, in der er verschiedene Schreibtische, Bürostühle, Toilettentische, mechanische Schatullen, Pianoforte und Spieltische mit vielen verschiedenen Marketerien anbot. Im Dezember 1785 übernahm der inzwischen in Paris verwurzelte Jean Gottlieb Frost das Geschäft, musste allerdings wenige Jahre später, nach der Revolution 1789, Konkurs anmelden.

Literatur
Zum Stempel s.a. Greber, Abraham und David Roentgen. Möbel für Europa, Bd. 1, Starnberg 1980, S. 270.
S.a. Kjellberg, Le mobilier français du XVIIIe siècle, Paris 2008, S. 757 ff.

Decorative Arts incl. Highly Important Mortars from the Schwarzach Collection IV

Sale Date(s)
Lots: 773
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

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13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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