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1854

A rare table lamp with a nixe and nautilus shell by Gustav Gurschner

In Decorative Arts incl. Highly Important Mortars...

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Köln
A rare table lamp with a nixe and nautilus shell by Gustav Gurschner
Cast bronze with dark brown patina, nautilus shell (Nautilidae), older wiring and light bulb attachment. Signed and dated "899 Gurschner" on the foot, engraved with four dots on the front of the underside. H 52.6 cm.
Vienna, Gustav Gurschner, 1899.

Large table lamps by Gustav Gurschner (1873 - 1970) from his time with the Vienna Secession (Vereinigung bildender Künstler Österreichs Secession) rarely appear on the market. Trained at the Vienna School of Applied Arts, the sculptor specialised in figurative bronze objects, with images of young women among his favourite subjects. Gurscher's initiation as an artist of modernism, of Art Nouveau, probably goes back to his trip to Paris and his meeting with Alexandre Charpentier in 1897.

The lamp is not only a lighting fixture but first and foremost a bronze sculpture. The nautilus shell appears to be carried by sea foam, the bust of the mermaid as if catapulted over it by a wave. The soft light shimmering from the mother-of-pearl shade suggests that the object was created for a lady's room.

Literature
Cf. a photograph of a similar lamp in the MAK in Vienna, inv. no. KI 7391-26, from the winter exhibition 1899/1900.
A third identical item from the collection of Ferdinand Wolfgang Neess on permanent loan to the Museum Wiesbaden, in Forster/Panchaud (ed.), Radikal schön. Jugendstil und Symbolismus. Die Sammlung Ferdinand Wolfgang Neess, Wiesbaden-Berlin 2019, cat. no. L51.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Seltene Tischlampe mit Nixe und Nautilus von Gustav Gurschner
Bronzeguss, schwarzbraun patiniert, Nautilusschneckengehäuse (Nautilidae), ältere Verkabelung und Fassung für Glühbirne. Am Fuß signiert und datiert "899 Gurschner", auf der Unterseite vorne vier gravierte Punkte. H 52,6 cm.
Wien, Gustav Gurschner, 1899.

Große Tischleuchten von Gustav Gurschner (1873 - 1970) aus der Zeit bei der Wiener Secession (Vereinigung bildender Künstler Österreichs Secession) tauchen selten auf dem Markt auf. Der an der Kunstgewerbeschule Wien ausgebildete Bildhauer war auf figürliche Bronzeobjekte spezialisiert, wobei die Abbildungen junger Frauen zu seinen bevorzugten Sujets zählen. Gurschers Initiation als Künstler der Moderne, des Jugendstils, geht vermutlich auf seine Parisreise und seine Begegnung mit Alexandre Charpentier 1897 zurück.
Die Lampe ist eben nicht nur Beleuchtungskörper sondern erstrangig eine Tischskulptur, eine Bronzeplastik. Das Schneckengehäuse wirkt wie von Meeresschaum getragen, die Büste der Nixe wie von einer Woge darüber hinweg katapultiert. Das sanfte, aus dem Perlmuttgefäß schimmernde Licht lässt vermuten, dass das Objekt für die Räume einer Dame geschaffen wurde.

Literatur
Die Fotografie einer weiteren gleichen Lampe in der Sammlung des MAK Wien, Inv.Nr. KI 7391-26, aus der Winterausstellung 1899/1900.
Ein drittes gleiches Objekt in der Sammlung von Ferdinand Wolfgang Neess als dauerhafte Präsentation im Museum Wiesbaden, bei Forster/Panchaud (Hg), Radikal schön. Jugendstil und Symbolismus. Die Sammlung Ferdinand Wolfgang Neess, Wiesbaden-Berlin 2019, Kat.Nr. L51.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A rare table lamp with a nixe and nautilus shell by Gustav Gurschner
Cast bronze with dark brown patina, nautilus shell (Nautilidae), older wiring and light bulb attachment. Signed and dated "899 Gurschner" on the foot, engraved with four dots on the front of the underside. H 52.6 cm.
Vienna, Gustav Gurschner, 1899.

Large table lamps by Gustav Gurschner (1873 - 1970) from his time with the Vienna Secession (Vereinigung bildender Künstler Österreichs Secession) rarely appear on the market. Trained at the Vienna School of Applied Arts, the sculptor specialised in figurative bronze objects, with images of young women among his favourite subjects. Gurscher's initiation as an artist of modernism, of Art Nouveau, probably goes back to his trip to Paris and his meeting with Alexandre Charpentier in 1897.

The lamp is not only a lighting fixture but first and foremost a bronze sculpture. The nautilus shell appears to be carried by sea foam, the bust of the mermaid as if catapulted over it by a wave. The soft light shimmering from the mother-of-pearl shade suggests that the object was created for a lady's room.

Literature
Cf. a photograph of a similar lamp in the MAK in Vienna, inv. no. KI 7391-26, from the winter exhibition 1899/1900.
A third identical item from the collection of Ferdinand Wolfgang Neess on permanent loan to the Museum Wiesbaden, in Forster/Panchaud (ed.), Radikal schön. Jugendstil und Symbolismus. Die Sammlung Ferdinand Wolfgang Neess, Wiesbaden-Berlin 2019, cat. no. L51.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Seltene Tischlampe mit Nixe und Nautilus von Gustav Gurschner
Bronzeguss, schwarzbraun patiniert, Nautilusschneckengehäuse (Nautilidae), ältere Verkabelung und Fassung für Glühbirne. Am Fuß signiert und datiert "899 Gurschner", auf der Unterseite vorne vier gravierte Punkte. H 52,6 cm.
Wien, Gustav Gurschner, 1899.

Große Tischleuchten von Gustav Gurschner (1873 - 1970) aus der Zeit bei der Wiener Secession (Vereinigung bildender Künstler Österreichs Secession) tauchen selten auf dem Markt auf. Der an der Kunstgewerbeschule Wien ausgebildete Bildhauer war auf figürliche Bronzeobjekte spezialisiert, wobei die Abbildungen junger Frauen zu seinen bevorzugten Sujets zählen. Gurschers Initiation als Künstler der Moderne, des Jugendstils, geht vermutlich auf seine Parisreise und seine Begegnung mit Alexandre Charpentier 1897 zurück.
Die Lampe ist eben nicht nur Beleuchtungskörper sondern erstrangig eine Tischskulptur, eine Bronzeplastik. Das Schneckengehäuse wirkt wie von Meeresschaum getragen, die Büste der Nixe wie von einer Woge darüber hinweg katapultiert. Das sanfte, aus dem Perlmuttgefäß schimmernde Licht lässt vermuten, dass das Objekt für die Räume einer Dame geschaffen wurde.

Literatur
Die Fotografie einer weiteren gleichen Lampe in der Sammlung des MAK Wien, Inv.Nr. KI 7391-26, aus der Winterausstellung 1899/1900.
Ein drittes gleiches Objekt in der Sammlung von Ferdinand Wolfgang Neess als dauerhafte Präsentation im Museum Wiesbaden, bei Forster/Panchaud (Hg), Radikal schön. Jugendstil und Symbolismus. Die Sammlung Ferdinand Wolfgang Neess, Wiesbaden-Berlin 2019, Kat.Nr. L51.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.

Decorative Arts incl. Highly Important Mortars from the Schwarzach Collection IV

Sale Date(s)
Lots: 773
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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