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1794

A corner cabinet made for the Counts of Seyssel d’Aix

In Decorative Arts incl. Highly Important Mortars...

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Köln
A corner cabinet made for the Counts of Seyssel d’Aix
Walnut, burr walnut and ivory veneer on walnut and softwood, gilded and painted softwood, gilt bronze and wrought iron mountings. Two-doored corner cabinet with a carved apron on serpentine legs. The richly decorated breakfront pediment carved with an oval medallion depicting a Roman emperor and surmounted by two removable balusters at the angles. The interior containing two rows of shelves flanking a twisting cylinder containing further shelves divided by green panels with large gold bow appliques. The gold lock with two horizontal and two vertical bolts. Both doors inlaid in ivory with the arms of Seyssel d’Aix and the motto "FRANC ET LEAL", the narrow side panels each bearing the monogram "GS". Overpainted, with retouches and traces of red wall paint at the edges, one bow applique loose, some breakages. H c. 250, W c. 140, depth at hips 105 cm.
Presumably 1860s.

The Seyssel family originally came from Savoy. Above Aix-les-Bains, there are still the ruins of a castle complex that was once inhabited by the Seyssels. In the early 18th century, their first ancestor, Jean Claude Seyssel, entered the service of the Bavarian Elector and henceforth called himself Seyssel d'Aix.
The conjoined monogram probably refers to the union of a Count Seyssel d'Aix with Alice von Graefe. The couple settled in Wernigerode, where Alice von Seyssel d'Aix died around 1821. The cabinet remained in the family thereafter and was known as the "Coburg cabinet".
Originally there were probably two of these cabinets, the second one has disappeared. It is possible that the piece shown here was refined with the marquetry in the 1860s, i.e. on the occasion of the Seyssel d'Aix/Graefe marriage.

Provenance
From the property of a German aristocrat, recorded in the family since the 1860s.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Eckschrank für die Grafen von Seyssel d’Aix
Nuss, Nussmaser und schwarz konturiertes Elfenbein auf Nuss und Weichholz, Nuss massiv, grün gefasstes, bronziertes und vergoldetes Weichholz, vergoldetes Messing und Schmiedeeisen. Zweitürig. Konkave, beschnitzte Zarge auf moulurierten und gebogenen Vierkantbeinen. Reich verkröpftes Gesims mit geschnitzter Rocaillenkartusche um ein Ovalmedaillon mit reliefiertem Cäsarenkopf. Über den betonten Ecken zwei Postamente mit aufsteckbaren kannelierten Balustern. Innen zwei Fächerreihen, einen Drehzylinder flankierend, darin wiederum zwei Fächerreihen, getrennt von grünen Füllflächen mit applizierten großen Goldschleifen. Geschlossenes vergoldetes Kastenschloss mit zwei kurzen horizontalen und zwei langen vertikalen Riegeln. Auf beiden Türen das in Elfenbein eingelegte Wappen der Seyssel d'Aix über einer Banderole mit dem Motto "FRANC ET LEAL", auf den schmalen Seitenflächen jeweils ein gespiegeltes Ligaturmonogramm "GS". Die Fassungen übergangen, Retuschen und Reste von roter Wandfarbe an den Kanten, eine Schleife lose, mit Abbrüchen. H ca. 250, B ca. 140, Schenkeltiefe 105 cm.
Wohl 1860er Jahre.

Die Familie Seyssel stammte ursprünglich aus Savoyen. Oberhalb von Aix-les-Bains stehen noch Ruinen einer Burganlage, die von den Seyssels bewohnt wurde. Im frühen 18. Jahrhundert trat der erste Vorfahre, Jean Claude Seyssel, in den Dienst des bayerischen Kurfürsten und nannte sich fortan Seyssel d'Aix.
Das Ligaturmonogramm bezieht sich vermutlich auf die die Verbindung eines Grafen Seyssel d'Aix mit Alice von Graefe. Das Paar ließ sich in Wernigerode nieder, wo Alice von Seyssel d'Aix um 1821 verstarb. Der Schrank verblieb in der Familie als "Coburger Schrank".
Ursprünglich existierten wohl zwei dieser Schränke, der zweite ist verschollen. Möglicherweise wurde das hier gezeigte Möbel in den 1860er Jahren, also anlässlich der Hochzeit Seyssel d'Aix/Graefe, mit den Intarsien veredelt.

Provenienz
Aus deutschem Adelsbesitz, seit den 1860er Jahren in der Familie nachweisbar.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A corner cabinet made for the Counts of Seyssel d’Aix
Walnut, burr walnut and ivory veneer on walnut and softwood, gilded and painted softwood, gilt bronze and wrought iron mountings. Two-doored corner cabinet with a carved apron on serpentine legs. The richly decorated breakfront pediment carved with an oval medallion depicting a Roman emperor and surmounted by two removable balusters at the angles. The interior containing two rows of shelves flanking a twisting cylinder containing further shelves divided by green panels with large gold bow appliques. The gold lock with two horizontal and two vertical bolts. Both doors inlaid in ivory with the arms of Seyssel d’Aix and the motto "FRANC ET LEAL", the narrow side panels each bearing the monogram "GS". Overpainted, with retouches and traces of red wall paint at the edges, one bow applique loose, some breakages. H c. 250, W c. 140, depth at hips 105 cm.
Presumably 1860s.

The Seyssel family originally came from Savoy. Above Aix-les-Bains, there are still the ruins of a castle complex that was once inhabited by the Seyssels. In the early 18th century, their first ancestor, Jean Claude Seyssel, entered the service of the Bavarian Elector and henceforth called himself Seyssel d'Aix.
The conjoined monogram probably refers to the union of a Count Seyssel d'Aix with Alice von Graefe. The couple settled in Wernigerode, where Alice von Seyssel d'Aix died around 1821. The cabinet remained in the family thereafter and was known as the "Coburg cabinet".
Originally there were probably two of these cabinets, the second one has disappeared. It is possible that the piece shown here was refined with the marquetry in the 1860s, i.e. on the occasion of the Seyssel d'Aix/Graefe marriage.

Provenance
From the property of a German aristocrat, recorded in the family since the 1860s.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Eckschrank für die Grafen von Seyssel d’Aix
Nuss, Nussmaser und schwarz konturiertes Elfenbein auf Nuss und Weichholz, Nuss massiv, grün gefasstes, bronziertes und vergoldetes Weichholz, vergoldetes Messing und Schmiedeeisen. Zweitürig. Konkave, beschnitzte Zarge auf moulurierten und gebogenen Vierkantbeinen. Reich verkröpftes Gesims mit geschnitzter Rocaillenkartusche um ein Ovalmedaillon mit reliefiertem Cäsarenkopf. Über den betonten Ecken zwei Postamente mit aufsteckbaren kannelierten Balustern. Innen zwei Fächerreihen, einen Drehzylinder flankierend, darin wiederum zwei Fächerreihen, getrennt von grünen Füllflächen mit applizierten großen Goldschleifen. Geschlossenes vergoldetes Kastenschloss mit zwei kurzen horizontalen und zwei langen vertikalen Riegeln. Auf beiden Türen das in Elfenbein eingelegte Wappen der Seyssel d'Aix über einer Banderole mit dem Motto "FRANC ET LEAL", auf den schmalen Seitenflächen jeweils ein gespiegeltes Ligaturmonogramm "GS". Die Fassungen übergangen, Retuschen und Reste von roter Wandfarbe an den Kanten, eine Schleife lose, mit Abbrüchen. H ca. 250, B ca. 140, Schenkeltiefe 105 cm.
Wohl 1860er Jahre.

Die Familie Seyssel stammte ursprünglich aus Savoyen. Oberhalb von Aix-les-Bains stehen noch Ruinen einer Burganlage, die von den Seyssels bewohnt wurde. Im frühen 18. Jahrhundert trat der erste Vorfahre, Jean Claude Seyssel, in den Dienst des bayerischen Kurfürsten und nannte sich fortan Seyssel d'Aix.
Das Ligaturmonogramm bezieht sich vermutlich auf die die Verbindung eines Grafen Seyssel d'Aix mit Alice von Graefe. Das Paar ließ sich in Wernigerode nieder, wo Alice von Seyssel d'Aix um 1821 verstarb. Der Schrank verblieb in der Familie als "Coburger Schrank".
Ursprünglich existierten wohl zwei dieser Schränke, der zweite ist verschollen. Möglicherweise wurde das hier gezeigte Möbel in den 1860er Jahren, also anlässlich der Hochzeit Seyssel d'Aix/Graefe, mit den Intarsien veredelt.

Provenienz
Aus deutschem Adelsbesitz, seit den 1860er Jahren in der Familie nachweisbar.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.

Decorative Arts incl. Highly Important Mortars from the Schwarzach Collection IV

Sale Date(s)
Lots: 773
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

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7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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