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Köln
A box by Abraham Roentgen
Walnut and rosewood veneer on oak corpus, gilt brass mountings, cherry and ebony woods. Rare, rectangular box with a hinged lid surmounted by a folding handle. The protruding base resting on four curved bracket feet. With a shallow secret drawer in the right that can be opened via a square button in the right side of the box. Decorated throughout with horizontal bands of vertically grained rosewood veneer with brass borders. The lid inset with a small brass cartouche engraved with a flower. With minor, filled shrinkage cracks. With handle folded down H 16, W 24.5, D 15 cm.
Neuwied, 1755 - 60.

Masterpieces in miniature
Boxes by Abraham Roentgen

The production of boxes probably formed part of Abraham Roentgen's day to day work since the founding of the workshop in Herrnhaag in 1742. He first encountered these kinds of elegant boxes veneered with precious woods during his travels to the Netherlands and London. In England, boxes like this were often used to house tea, which was imported at great expense from India and China, in lockable pewter-lined containers. They were called caddies, a word which derives from the Chinese unit of measurement “catty”. Abraham Roentgen modified the form and function of this colonial box form, thus creating a distinctive and eye-catching design even for his smallest products.

Minute, perfectly aligned slivers of veneer were applied to a corpus of cherry or oak. Brass stringing accentuated the contours, gilt bronze feet and delicate inlays enhanced the effect of a masterpiece in miniature form. The shallow drawers at the base of the boxes which sprung out by pushing a button in the interior became something of a trademark of these designs, as well as the small square doors covering the lockplates, which opened to reveal the keyhole when a button in the base of the box was pressed. Produced in series, each box had its own unique furnishings and features, such as the small engraved brass cartouche on the lid. The boxes were produced in varying sizes and were not intended exclusively for tea, but for any valuable contents.

Only around 100 of these precious boxes survive today, the majority of which are in the form of small tea caddies. Until the lottery held in Hamburg in 1769, these boxes were reserved exclusively for the highest among Roentgen's aristocratic customers. Only the tax levied on tea from the late 1760s onward and the change in tastes towards Neoclassicism reduced the demand for such sumptuously produced boxes.

Literature
Cf. for the use of these materials Fabian, Roentgen Möbel aus Neuwied, Bad Neustadt 1986, illus. 656-658.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Schatulle von Abraham Roentgen
Nussmaser, Rosenholz, auf Eiche, vergoldetes Messing, Kirsche, Ebenholz. Seltene, dreiseitig geschwungene Kastenform mit Klappdeckel und oben befestigtem Bügelgriff. Vorstehende Basis auf vier geschweiften, breit übereck gestellten Zargenfüßen. Über den rechteckigen Druckknopf in der rechten Wandung zu öffnender flacher Geheimschub in der rechten Basis. Umlaufend dekoriert mit horizontalen Bändern aus vertikal gelegtem Rosenholz, Messingfilets und breiten Maserstreifen. Auf dem Deckel eingelegt eine kleine Messingkartusche mit gravierter Blüte. Geringe, verfüllte Schwundrisse. Mit heruntergeklapptem Bügel H 16, B 24,5, T 15 cm.
Neuwied, 1755 - 60.

Meisterwerke en miniature
Schatullen von Abraham Roentgen


Die Produktion von Schatullen gehörte vermutlich schon seit der Gründung der Herrnhaager Werkstatt 1742 zu Abraham Roentgens täglicher Arbeit. Den Typus des elegant mit Edelhölzern furnierten Kästchens hatte er auf seinen Reisen in die Niederlande und nach London kennengelernt. Die Engländer pflegten den teuren, aus Indien und China importierten Tee in ähnlichen, innen verzinkten und abschließbaren Behältern aufzubewahren. Sie wurden caddy set genannt, ein Wort, das sich auf die chinesische Maßeinheit „kati“ bezog. Abraham Roentgen modifizierte Aussehen und Funktion des kolonialen Kästchens und erarbeitete sich damit gewissermaßen in seinem kleinsten Produkt schon ein sehr eigenes und auffälliges Profil.

Millimetergroße, exakt aufeinander abgestimmte Furnierstückchen wurden auf einen Kirschholz- oder Eichenkorpus furniert. Messingbänder betonen die Umrisse, vergoldete Bronzefüße und raffinierte Einlagen steigern den Eindruck des Meisterwerks in Miniaturformat. Quasi zum Markenzeichen wurden die über einen inneren Knopfdruck herausspringenden, flachen Seitenschübe in der Basis ebenso wie die kleinen quadratischen Türchen im Schlossbeschlag, die mittels eines Druckknopfs im Boden aufspringen und das Schloss freigeben, um den Schlüssel einzustecken. In Serien hergestellt, besaß jedes einzelne eine individuelle Ausstattung, eine Besonderheit, wie z.B. die kleine, fein gravierte Messingkartusche auf dem Deckel. Die Schatullen wurden in mehreren Größen angeboten und waren nicht ausschließlich für Tee gedacht, sondern für einen beliebigen wertvollen Inhalt.

Heute sind noch ungefähr 100 dieser preziösen Schatullen erhalten, die meisten allerdings im Format kleiner Teekästchen. Bis zur Hamburger Lotterie 1769 war ihr Erwerb ausschließlich der hochadligen Clientèle Abraham Roentgens vorbehalten. Erst die ab Ende der 1760er Jahre erhobene Teesteuer und auch der Geschmackswandel zum Klassizismus ließen die Nachfrage nach den aufwändigen Schatullen sinken.

Literatur
Vgl. zur Verwendung der Materialien: Fabian, Roentgen Möbel aus Neuwied, Bad Neustadt 1986, Abb. 656-658.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A box by Abraham Roentgen
Walnut and rosewood veneer on oak corpus, gilt brass mountings, cherry and ebony woods. Rare, rectangular box with a hinged lid surmounted by a folding handle. The protruding base resting on four curved bracket feet. With a shallow secret drawer in the right that can be opened via a square button in the right side of the box. Decorated throughout with horizontal bands of vertically grained rosewood veneer with brass borders. The lid inset with a small brass cartouche engraved with a flower. With minor, filled shrinkage cracks. With handle folded down H 16, W 24.5, D 15 cm.
Neuwied, 1755 - 60.

Masterpieces in miniature
Boxes by Abraham Roentgen

The production of boxes probably formed part of Abraham Roentgen's day to day work since the founding of the workshop in Herrnhaag in 1742. He first encountered these kinds of elegant boxes veneered with precious woods during his travels to the Netherlands and London. In England, boxes like this were often used to house tea, which was imported at great expense from India and China, in lockable pewter-lined containers. They were called caddies, a word which derives from the Chinese unit of measurement “catty”. Abraham Roentgen modified the form and function of this colonial box form, thus creating a distinctive and eye-catching design even for his smallest products.

Minute, perfectly aligned slivers of veneer were applied to a corpus of cherry or oak. Brass stringing accentuated the contours, gilt bronze feet and delicate inlays enhanced the effect of a masterpiece in miniature form. The shallow drawers at the base of the boxes which sprung out by pushing a button in the interior became something of a trademark of these designs, as well as the small square doors covering the lockplates, which opened to reveal the keyhole when a button in the base of the box was pressed. Produced in series, each box had its own unique furnishings and features, such as the small engraved brass cartouche on the lid. The boxes were produced in varying sizes and were not intended exclusively for tea, but for any valuable contents.

Only around 100 of these precious boxes survive today, the majority of which are in the form of small tea caddies. Until the lottery held in Hamburg in 1769, these boxes were reserved exclusively for the highest among Roentgen's aristocratic customers. Only the tax levied on tea from the late 1760s onward and the change in tastes towards Neoclassicism reduced the demand for such sumptuously produced boxes.

Literature
Cf. for the use of these materials Fabian, Roentgen Möbel aus Neuwied, Bad Neustadt 1986, illus. 656-658.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Schatulle von Abraham Roentgen
Nussmaser, Rosenholz, auf Eiche, vergoldetes Messing, Kirsche, Ebenholz. Seltene, dreiseitig geschwungene Kastenform mit Klappdeckel und oben befestigtem Bügelgriff. Vorstehende Basis auf vier geschweiften, breit übereck gestellten Zargenfüßen. Über den rechteckigen Druckknopf in der rechten Wandung zu öffnender flacher Geheimschub in der rechten Basis. Umlaufend dekoriert mit horizontalen Bändern aus vertikal gelegtem Rosenholz, Messingfilets und breiten Maserstreifen. Auf dem Deckel eingelegt eine kleine Messingkartusche mit gravierter Blüte. Geringe, verfüllte Schwundrisse. Mit heruntergeklapptem Bügel H 16, B 24,5, T 15 cm.
Neuwied, 1755 - 60.

Meisterwerke en miniature
Schatullen von Abraham Roentgen


Die Produktion von Schatullen gehörte vermutlich schon seit der Gründung der Herrnhaager Werkstatt 1742 zu Abraham Roentgens täglicher Arbeit. Den Typus des elegant mit Edelhölzern furnierten Kästchens hatte er auf seinen Reisen in die Niederlande und nach London kennengelernt. Die Engländer pflegten den teuren, aus Indien und China importierten Tee in ähnlichen, innen verzinkten und abschließbaren Behältern aufzubewahren. Sie wurden caddy set genannt, ein Wort, das sich auf die chinesische Maßeinheit „kati“ bezog. Abraham Roentgen modifizierte Aussehen und Funktion des kolonialen Kästchens und erarbeitete sich damit gewissermaßen in seinem kleinsten Produkt schon ein sehr eigenes und auffälliges Profil.

Millimetergroße, exakt aufeinander abgestimmte Furnierstückchen wurden auf einen Kirschholz- oder Eichenkorpus furniert. Messingbänder betonen die Umrisse, vergoldete Bronzefüße und raffinierte Einlagen steigern den Eindruck des Meisterwerks in Miniaturformat. Quasi zum Markenzeichen wurden die über einen inneren Knopfdruck herausspringenden, flachen Seitenschübe in der Basis ebenso wie die kleinen quadratischen Türchen im Schlossbeschlag, die mittels eines Druckknopfs im Boden aufspringen und das Schloss freigeben, um den Schlüssel einzustecken. In Serien hergestellt, besaß jedes einzelne eine individuelle Ausstattung, eine Besonderheit, wie z.B. die kleine, fein gravierte Messingkartusche auf dem Deckel. Die Schatullen wurden in mehreren Größen angeboten und waren nicht ausschließlich für Tee gedacht, sondern für einen beliebigen wertvollen Inhalt.

Heute sind noch ungefähr 100 dieser preziösen Schatullen erhalten, die meisten allerdings im Format kleiner Teekästchen. Bis zur Hamburger Lotterie 1769 war ihr Erwerb ausschließlich der hochadligen Clientèle Abraham Roentgens vorbehalten. Erst die ab Ende der 1760er Jahre erhobene Teesteuer und auch der Geschmackswandel zum Klassizismus ließen die Nachfrage nach den aufwändigen Schatullen sinken.

Literatur
Vgl. zur Verwendung der Materialien: Fabian, Roentgen Möbel aus Neuwied, Bad Neustadt 1986, Abb. 656-658.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.

Decorative Arts incl. Highly Important Mortars from the Schwarzach Collection IV

Sale Date(s)
Lots: 773
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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