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1725

A rare bronze mission bell from 1609

In Decorative Arts incl. Highly Important Mortars...

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Köln
A rare bronze mission bell from 1609
Thick cast bronze with blackish brown patina and verdigris, wrought iron clapper. Flaring bell with thick angular brackets above. Decorated with bands of moulding and a large Cross applique on three steps flanked on either side by oval plaques with arms crowned by a mitre and crozier. The outer surface with three further coats-of-arms in round plaques and large plaques dated "1609" below the shoulder. Minor dents to the rim, the clapper and attachment corroded. The fluted band around the shoulders worn/polished (possibly from a former mounting). H 42, D 34,7 cm, weight c. 32.5 kg.
Spain / Iberian Peninsula, 1609.

Nothing is known about the history of this interesting early bronze bell, but there are comparable objects in the Museo de la Campana, Colección Abel Portilla, in San Mamés de Meruelo, from which we can conclude that the bell was produced in Spain.
At the beginning of the 17th century, the Kingdom of Spain, ruled by the Spanish Habsburgs, encompassed large parts of Italy, France and the Netherlands, and through Spanish colonisation also South America, parts of Africa and Asia, including the Spanish East Indies. After the end of the Spanish-Portuguese Reconquista and the capture of Granada in 1492 by Isabella I of Castile (1451 - 1504) and Ferdinand II of Aragon (1452 - 1516), the focus shifted to the Christianisation of the reconquered territories, but also those conquered overseas. Against this background, the four-part escutcheon with the combination of the star of Lakshmi and fleur de lys under the mitre and crozier could indicate that the bell was intended for an Indian mission.

Provenance
Private collection, Netherlands.

Literature
Similar bells can be found in the Museo Abel Portilla in San Mamés de Meruelo, Cantabria, Spain(https://www.campanashportilla.com/galeria.html).
Cf. also Riuz de Gopegui, Los Almireces Españoles, 2005, p. 20 ff.
Seltene Missionarsglocke von 1609
Dickwandiger Bronzeguss, schwarzbraun patiniert mit Anflug von Grünspan, schmiedeeisener Klöppel und Hängung. Weit ausschwingende Glockenform mit gewölbter Kronenplatte und kräftigen eckigen Kronenbügeln. Die Wandung oberhalb des Wolms und unterhalb der Schulter profiliert. Zentral ein appliziertes großes Kreuz (Cruz de Pascua) auf drei pyramidal angeordneten Stufen, links und rechts daneben je eine kleine Ovalplakette mit viergeteiltem Wappenschild, bekrönt von Mitra und Krummstab. Um den Mantel drei weitere Wappenschilde auf Rundplaketten. Unter der Schulter auf großen Plaketten das Datum "1609", flankiert von Fleur de lys. Kleinere Kerben um den Rand, der Klöppel und die Hängung mit Rostanflug. Kanneliertes Band um die Schulter berieben/poliert (evtl. aufgrund einer früheren Halterung?). H 42, D 34,7 cm, Gewicht ca. 32,5 kg.
Spanien/ iberische Halbinsel, 1609.

Über die Geschichte der interessanten frühen Bronzeglocke ist nichts bekannt, aber es gibt vergleichbare Objekte im Museo de la Campana, Colección Abel Portilla, in San Mamés de Meruelo, woraus wir schließen können, dass die Glocke in Spanien produziert wurde.
Das von den spanischen Habsburgern regierte Königreich Spanien umfasste zu Beginn des 17. Jahrhunderts weite Teile Italiens, Frankreichs und der Niederlande, durch die spanische Kolonialisierung auch Südamerika, Teile von Afrika und Asien, darunter Spanisch-Ostindien. Nach dem Ende der spanisch-portugiesischen Reconquista und der Einnahme Granadas 1492 durch Isabella I. von Kastilien (1451 - 1504) und Ferdinand II. von Aragón (1452 - 1516) rückte die Christianisierung der rückeroberten, aber auch der in Übersee eroberten Gebiete in den Focus. Vor diesem Hintergrund könnte das viergeteilte Wappenschild mit der Verbindung aus Stern von Lakshmi und Fleur de lys unter Mitra und Krummstab darauf hindeuten, dass die Glocke für eine indische Mission gedacht war.

Provenienz
Niederländische Privatsammlung.

Literatur
Vergleichbare Glocken mit ähnlichen Dekorelemente (z.B. Kreuz auf Sockel) in der Sammlung des Museo Abel Portilla in San Mamés de Meruelo, Cantabria, Spanien (https://www.campanashportilla.com/galeria.html).
S.a. Riuz de Gopegui, Los Almireces Españoles, 2005, S. 20 ff.
A rare bronze mission bell from 1609
Thick cast bronze with blackish brown patina and verdigris, wrought iron clapper. Flaring bell with thick angular brackets above. Decorated with bands of moulding and a large Cross applique on three steps flanked on either side by oval plaques with arms crowned by a mitre and crozier. The outer surface with three further coats-of-arms in round plaques and large plaques dated "1609" below the shoulder. Minor dents to the rim, the clapper and attachment corroded. The fluted band around the shoulders worn/polished (possibly from a former mounting). H 42, D 34,7 cm, weight c. 32.5 kg.
Spain / Iberian Peninsula, 1609.

Nothing is known about the history of this interesting early bronze bell, but there are comparable objects in the Museo de la Campana, Colección Abel Portilla, in San Mamés de Meruelo, from which we can conclude that the bell was produced in Spain.
At the beginning of the 17th century, the Kingdom of Spain, ruled by the Spanish Habsburgs, encompassed large parts of Italy, France and the Netherlands, and through Spanish colonisation also South America, parts of Africa and Asia, including the Spanish East Indies. After the end of the Spanish-Portuguese Reconquista and the capture of Granada in 1492 by Isabella I of Castile (1451 - 1504) and Ferdinand II of Aragon (1452 - 1516), the focus shifted to the Christianisation of the reconquered territories, but also those conquered overseas. Against this background, the four-part escutcheon with the combination of the star of Lakshmi and fleur de lys under the mitre and crozier could indicate that the bell was intended for an Indian mission.

Provenance
Private collection, Netherlands.

Literature
Similar bells can be found in the Museo Abel Portilla in San Mamés de Meruelo, Cantabria, Spain(https://www.campanashportilla.com/galeria.html).
Cf. also Riuz de Gopegui, Los Almireces Españoles, 2005, p. 20 ff.
Seltene Missionarsglocke von 1609
Dickwandiger Bronzeguss, schwarzbraun patiniert mit Anflug von Grünspan, schmiedeeisener Klöppel und Hängung. Weit ausschwingende Glockenform mit gewölbter Kronenplatte und kräftigen eckigen Kronenbügeln. Die Wandung oberhalb des Wolms und unterhalb der Schulter profiliert. Zentral ein appliziertes großes Kreuz (Cruz de Pascua) auf drei pyramidal angeordneten Stufen, links und rechts daneben je eine kleine Ovalplakette mit viergeteiltem Wappenschild, bekrönt von Mitra und Krummstab. Um den Mantel drei weitere Wappenschilde auf Rundplaketten. Unter der Schulter auf großen Plaketten das Datum "1609", flankiert von Fleur de lys. Kleinere Kerben um den Rand, der Klöppel und die Hängung mit Rostanflug. Kanneliertes Band um die Schulter berieben/poliert (evtl. aufgrund einer früheren Halterung?). H 42, D 34,7 cm, Gewicht ca. 32,5 kg.
Spanien/ iberische Halbinsel, 1609.

Über die Geschichte der interessanten frühen Bronzeglocke ist nichts bekannt, aber es gibt vergleichbare Objekte im Museo de la Campana, Colección Abel Portilla, in San Mamés de Meruelo, woraus wir schließen können, dass die Glocke in Spanien produziert wurde.
Das von den spanischen Habsburgern regierte Königreich Spanien umfasste zu Beginn des 17. Jahrhunderts weite Teile Italiens, Frankreichs und der Niederlande, durch die spanische Kolonialisierung auch Südamerika, Teile von Afrika und Asien, darunter Spanisch-Ostindien. Nach dem Ende der spanisch-portugiesischen Reconquista und der Einnahme Granadas 1492 durch Isabella I. von Kastilien (1451 - 1504) und Ferdinand II. von Aragón (1452 - 1516) rückte die Christianisierung der rückeroberten, aber auch der in Übersee eroberten Gebiete in den Focus. Vor diesem Hintergrund könnte das viergeteilte Wappenschild mit der Verbindung aus Stern von Lakshmi und Fleur de lys unter Mitra und Krummstab darauf hindeuten, dass die Glocke für eine indische Mission gedacht war.

Provenienz
Niederländische Privatsammlung.

Literatur
Vergleichbare Glocken mit ähnlichen Dekorelemente (z.B. Kreuz auf Sockel) in der Sammlung des Museo Abel Portilla in San Mamés de Meruelo, Cantabria, Spanien (https://www.campanashportilla.com/galeria.html).
S.a. Riuz de Gopegui, Los Almireces Españoles, 2005, S. 20 ff.

Decorative Arts incl. Highly Important Mortars from the Schwarzach Collection IV

Sale Date(s)
Lots: 773
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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