Lot

62

Hermann Max Pechstein, Bäuerin aus Nidden

In Evening Sale - Modern and Contemporary Art

This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on +49 (0)221 9257290 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
Hermann Max Pechstein, Bäuerin aus Nidden
Interested in the price of this lot?
Subscribe to the price guide
Köln
Hermann Max Pechstein, Bäuerin aus Nidden
Oil on canvas. 65 x 49.3 cm Framed. Signed and dated 'M. Pechstein 09.' right in the image in black. - Very good condition. German customs' stamp, Belgian-Luxembourg customs' label and notation.

Soika 1909/39

We would like to thank Alexander and Julia Pechstein, Max Pechstein Urheberrechtsgemeinschaft, Hamburg/Tökendorf, for the information.

Provenance
Roman Norbert Ketterer, Campione d'Italia (1966); private collection, North Rhine-Westphalia

Exhibitions
Berlin 1973 (Brücke Museum), Künstler der Brücke - Gemälde der Dresdner Jahre 1905-1910, "Bäuerin vom Kurischen Haff" (label verso), cat. no. 42

Literature
Roman Norbert Ketterer, Moderne Kunst III, Lagerkatalog 1966, cat. no. 164 with col. illus. (Bäuerin vom kurischen Haff)

“I became familiar with all the local inhabitants, and they confided in me. Like them, I lived mainly from the fishermen’s harvest in the water, from fish of every form. From the first day to the last, no shoes confined my feet; I went around barefoot, without particularly thinking about it” (Max Pechstein, Erinnerungen, ed. by Leopold Reidemeister, Wiesbaden 1960, p. 36).
The direct realisation of what he saw and experienced was essential for Pechstein and, in this respect, Nidden’s rich natural and cultural landscape presented itself to him as an almost infinite source of inspiration. The painter recalls: “I drew and painted the dunes, the sea, the lines of the waves, their crests, the foaming surf, the fishermen rowing, battling against the elements, plodding across the beach, mending nets or off to hunt in lifeboats and their wives and girls bathing on the flooded sand of the coast, open boats at rest with their steep masts, clouds and stormy winds. My art, the work of a labouring fisherman and the pleasures linked with them are inseparable from one another” (ibid., p. 78).
Max Pechstein created our enormously colourful portrait of a farmer’s wife from Nidden during his first stay on the Curonian Spit, in 1909. Pechstein’s works of that summer exhibit an entirely distinctive aesthetic, intensity and tonality. They document his sensitive eye for the elemental quality of the region and its people. It was particularly in blue and green that the painter found what he refers to in a letter to Erich Heckel as the “Curian colours” – which would shape his work in a great variety of ways.
Hermann Max Pechstein, Bäuerin aus Nidden
Öl auf Leinwand. 65 x 49,3 cm. Gerahmt. Rechts in der Darstellung schwarz signiert und datiert 'M. Pechstein 09.' - In gutem Zustand. Rückseitig mit einem deutschen Zollstempel sowie einem belgisch-luxemburgischen Zolletikett.

Soika 1909/39

Wir danken Alexander und Julia Pechstein, Max Pechstein Urheberrechtsgemeinschaft, Hamburg/Tökendorf, für freundliche Informationen.

Provenienz
Roman Norbert Ketterer, Campione d'Italia (1966); Privatsammlung Nordrhein-Westfalen

Ausstellungen
Berlin 1973 (Brücke Museum), Künstler der Brücke - Gemälde der Dresdner Jahre 1905-1910, "Bäuerin vom Kurischen Haff" (rückseitiges Etikett), Kat. Nr. 42

Literatur
Roman Norbert Ketterer, Moderne Kunst III, Lagerkatalog 1966, Kat. Nr. 164 mit Farbabb. (Bäuerin vom kurischen Haff)

„Ich wurde vertraut mit allen Einheimischen, und sie erschlossen sich mir. Wie sie lebte ich in der Hauptsache von der Ernte des Fischers im Wasser, vom Fisch in jeglicher Form. Vom ersten bis zum letzten Tag drückte mich kein Schuhwerk, barfuß schritt ich einher, ohne mir etwas Besonderes dabei zu denken.“ (Max Pechstein, Erinnerungen, hrsg. v. Leopold Reidemeister, Wiesbaden 1960, S. 36).
Die unmittelbare Umsetzung von Gesehenem und Erfahrenem war für Pechstein essenziell und dabei erschien ihm die reiche Niddener Natur- und Kulturlandschaft als beinahe unendliche Inspirationsquelle. Der Maler erinnert sich: „Ich zeichnete und malte die Dünen, das Meer, die Wellenlinien, die Wogenkämme, die schäumende Gischt, die rudernden, gegen die Elemente ankämpfenden, über den Strand trottenden, Netze flickenden oder im Rettungsboot dahinjagenden Fischer und ihre Frauen und Mädchen beim Bad auf überflutetem Küstensand, die ruhenden Kähne mit ihren steilen Masten, Wolken und Sturm. Meine Kunst, die Arbeit als Fischerknecht und die damit verbundenen Freuden ließen sich nicht voneinander trennen.“ (ebd. S. 78).
Unser farbgewaltiges Porträt einer Bäuerin aus Nidden entsteht während Max Pechsteins erstem Aufenthalt an der Kurischen Nehrung im Jahr 1909. Pechsteins Werke dieses Sommers sind von einer ganz eigenen Ästhetik, Intensität und Farbigkeit. Sie belegen sein sensibles Auge für die Ursprünglichkeit der Region und ihrer Menschen. Gerade im Blau und Grün findet der Maler die „kurische Farben“, wie er sie in einem Brief an Erich Heckel nennt – sie sollten sein Werk aufs Vielfältigste prägen.
Hermann Max Pechstein, Bäuerin aus Nidden
Oil on canvas. 65 x 49.3 cm Framed. Signed and dated 'M. Pechstein 09.' right in the image in black. - Very good condition. German customs' stamp, Belgian-Luxembourg customs' label and notation.

Soika 1909/39

We would like to thank Alexander and Julia Pechstein, Max Pechstein Urheberrechtsgemeinschaft, Hamburg/Tökendorf, for the information.

Provenance
Roman Norbert Ketterer, Campione d'Italia (1966); private collection, North Rhine-Westphalia

Exhibitions
Berlin 1973 (Brücke Museum), Künstler der Brücke - Gemälde der Dresdner Jahre 1905-1910, "Bäuerin vom Kurischen Haff" (label verso), cat. no. 42

Literature
Roman Norbert Ketterer, Moderne Kunst III, Lagerkatalog 1966, cat. no. 164 with col. illus. (Bäuerin vom kurischen Haff)

“I became familiar with all the local inhabitants, and they confided in me. Like them, I lived mainly from the fishermen’s harvest in the water, from fish of every form. From the first day to the last, no shoes confined my feet; I went around barefoot, without particularly thinking about it” (Max Pechstein, Erinnerungen, ed. by Leopold Reidemeister, Wiesbaden 1960, p. 36).
The direct realisation of what he saw and experienced was essential for Pechstein and, in this respect, Nidden’s rich natural and cultural landscape presented itself to him as an almost infinite source of inspiration. The painter recalls: “I drew and painted the dunes, the sea, the lines of the waves, their crests, the foaming surf, the fishermen rowing, battling against the elements, plodding across the beach, mending nets or off to hunt in lifeboats and their wives and girls bathing on the flooded sand of the coast, open boats at rest with their steep masts, clouds and stormy winds. My art, the work of a labouring fisherman and the pleasures linked with them are inseparable from one another” (ibid., p. 78).
Max Pechstein created our enormously colourful portrait of a farmer’s wife from Nidden during his first stay on the Curonian Spit, in 1909. Pechstein’s works of that summer exhibit an entirely distinctive aesthetic, intensity and tonality. They document his sensitive eye for the elemental quality of the region and its people. It was particularly in blue and green that the painter found what he refers to in a letter to Erich Heckel as the “Curian colours” – which would shape his work in a great variety of ways.
Hermann Max Pechstein, Bäuerin aus Nidden
Öl auf Leinwand. 65 x 49,3 cm. Gerahmt. Rechts in der Darstellung schwarz signiert und datiert 'M. Pechstein 09.' - In gutem Zustand. Rückseitig mit einem deutschen Zollstempel sowie einem belgisch-luxemburgischen Zolletikett.

Soika 1909/39

Wir danken Alexander und Julia Pechstein, Max Pechstein Urheberrechtsgemeinschaft, Hamburg/Tökendorf, für freundliche Informationen.

Provenienz
Roman Norbert Ketterer, Campione d'Italia (1966); Privatsammlung Nordrhein-Westfalen

Ausstellungen
Berlin 1973 (Brücke Museum), Künstler der Brücke - Gemälde der Dresdner Jahre 1905-1910, "Bäuerin vom Kurischen Haff" (rückseitiges Etikett), Kat. Nr. 42

Literatur
Roman Norbert Ketterer, Moderne Kunst III, Lagerkatalog 1966, Kat. Nr. 164 mit Farbabb. (Bäuerin vom kurischen Haff)

„Ich wurde vertraut mit allen Einheimischen, und sie erschlossen sich mir. Wie sie lebte ich in der Hauptsache von der Ernte des Fischers im Wasser, vom Fisch in jeglicher Form. Vom ersten bis zum letzten Tag drückte mich kein Schuhwerk, barfuß schritt ich einher, ohne mir etwas Besonderes dabei zu denken.“ (Max Pechstein, Erinnerungen, hrsg. v. Leopold Reidemeister, Wiesbaden 1960, S. 36).
Die unmittelbare Umsetzung von Gesehenem und Erfahrenem war für Pechstein essenziell und dabei erschien ihm die reiche Niddener Natur- und Kulturlandschaft als beinahe unendliche Inspirationsquelle. Der Maler erinnert sich: „Ich zeichnete und malte die Dünen, das Meer, die Wellenlinien, die Wogenkämme, die schäumende Gischt, die rudernden, gegen die Elemente ankämpfenden, über den Strand trottenden, Netze flickenden oder im Rettungsboot dahinjagenden Fischer und ihre Frauen und Mädchen beim Bad auf überflutetem Küstensand, die ruhenden Kähne mit ihren steilen Masten, Wolken und Sturm. Meine Kunst, die Arbeit als Fischerknecht und die damit verbundenen Freuden ließen sich nicht voneinander trennen.“ (ebd. S. 78).
Unser farbgewaltiges Porträt einer Bäuerin aus Nidden entsteht während Max Pechsteins erstem Aufenthalt an der Kurischen Nehrung im Jahr 1909. Pechsteins Werke dieses Sommers sind von einer ganz eigenen Ästhetik, Intensität und Farbigkeit. Sie belegen sein sensibles Auge für die Ursprünglichkeit der Region und ihrer Menschen. Gerade im Blau und Grün findet der Maler die „kurische Farben“, wie er sie in einem Brief an Erich Heckel nennt – sie sollten sein Werk aufs Vielfältigste prägen.

Evening Sale - Modern and Contemporary Art

Sale Date(s)
Lots: 97
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

For Kunsthaus Lempertz delivery information please telephone +49 (0)221 9257290.

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen

Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26  zuzüglich 19  Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21  (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Ände rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es

gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

See Full Terms And Conditions