Lot

233

Max Ernst, Tête à Cornes

In Day Sale - Modern and Contemporary Art

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Köln
Max Ernst, Tête à Cornes
23k gold. Sculptural pendant. 18.7 x 12.7 cm. Mounted in original wooden frame (42.3 x 36.4 cm). Verso impressed 'max ernst', numbered '6/8', two four-figure reference numbers from Atelier François Hugo and with goldsmith's mark. Numbered 6/8. - In very good condition.

Spies/Metken 3783, I

Provenance
Private collection, North Rhine-Westphalia

Exhibitions
Cf. Paris 1961 (Le Point Cardinal), Max Ernst, Oeuvre Sculpté 1913 - 1961, cf. no. 54 (“Huismes, 1959. 1960”)

Literature
Claire Siaud/Pierre Hugo, Bijoux d'Artistes, Hommage à François Hugo, Aix-en-Provence 2001, p. 99 with full page col. illus.

"Tête à Cornes", "Horned Head", is one of the rare pieces of gold or silver jewellery created by Max Ernst from 1957 onwards in congenial collaboration with the Parisian goldsmith François Hugo that rarely appear on the market. On his initiative, Ernst designed small models made of plasticine, a modelling clay for artists, which Hugo transformed into 23-carat gold sculptures. While Hugo transformed some of these plaques into brooches, i.e. wearable pieces of jewellery, he interpreted others in the sense of a relief and mounted them accordingly on contrasting, dark surrounds.
Thematically, "Tête à Cornes" is a small mask. This theme found its way into Ernst's work when he lived with his wife Dorothea Tanning in Sedona, Arizona, from 1946 and studied the cult objects of the Native Americans, such as the Zuni or Hopi Indians. Their formal vocabulary was influential both for his most famous sculpture, the life-size sculpture "Capricorn", and for the decorative reliefs with which Max Ernst furnished his house in Sedona. In this plaque, in which three circles combine to depict a face, Ernst designed a mask, an object that plays an important role in human history in ritual-cultic, carnevalistic or symbolic form. Like the Indian masks it was based on, the work derives its power from the suggestive magic of the large eyes fixed upon the viewer.
Max Ernst, Tête à Cornes
Gold, 23 Karat. Plastischer Schmuckanhänger. 18,7 x 12,7 cm. In Original-Holzrahmen (42,3 x 36,4 cm) montiert. Rückseitig mit dem geprägten Künstlernamen 'max ernst', nummeriert '6/8', den beiden viertstelligen Referenznummern des Ateliers François Hugo und einer Marke des Goldschmieds versehen. Exemplar 6/8. - In sehr schöner Erhaltung.

Spies/Metken 3783, I

Provenienz
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen

Ausstellungen
Vgl. Paris 1961 (Le Point Cardinal), Max Ernst, Oeuvre Sculpté 1913 - 1961, vgl. Nr. 54 (“Huismes, 1959. 1960”).

Literatur
Claire Siaud/Pierre Hugo, Bijoux d’Artistes, Hommage à François Hugo, Aix-en-Provence 2001, S. 99 mit ganzseitiger Farbabb.

„Tête à Cornes“, „Gehörnter Kopf“, gehört zu den auf dem Kunstmarkt seltenen goldenen oder silbernen Schmuckstücken, die Max Ernst seit 1957 in kongenialer Zusammenarbeit mit dem Pariser Goldschmied François Hugo schuf. Auf dessen Initiative entwarf Ernst kleine Modelle aus Plastilin, einer speziellen Modelliermasse, die Hugo in 23-karätige Golsplastiken umsetzte. Während Hugo einige dieser Plaketten zu Broschen, also zu Schmuckstücken, umarbeitete, interpretierte er andere im Sinne eines Reliefs und montierte sie entsprechend auf kontrastreiche, dunkle Unterlagen.
Thematisch gesehen handelt es sich bei „Tête à Cornes“ um eine kleine Maske. Dieses Thema fand Eingang in Ernsts Werk, als er mit seiner Frau Dorothea Tanning seit 1946 in Sedona, Arizona, lebte und sich mit den Kultgegenständen der amerikanischen Ureinwohner, etwa den Zuni- oder Hopi-Indianern, auseinandersetzte. Deren Formenvokabular war sowohl für seine bekannteste Plastik, die lebensgroße Skulptur „Capricorn“, prägend als auch für Schmuckreliefs, mit denen Max Ernst sein Haus in Sedona ausstattete. Auch bei der angebotenen Plakette, die anhand der drei Kreise zum Gesicht wird, gestaltete Ernst eine Maske, die in der Menschheitsgeschichte in rituell-kultischer, närrischer oder symbolischer Form eine Rolle spielt. Wie die vorbildhaften Indianer-Masken lebt sie von der suggestiven Magie der Augen, die fest und groß auf den Betrachter gerichtet sind.
Max Ernst, Tête à Cornes
23k gold. Sculptural pendant. 18.7 x 12.7 cm. Mounted in original wooden frame (42.3 x 36.4 cm). Verso impressed 'max ernst', numbered '6/8', two four-figure reference numbers from Atelier François Hugo and with goldsmith's mark. Numbered 6/8. - In very good condition.

Spies/Metken 3783, I

Provenance
Private collection, North Rhine-Westphalia

Exhibitions
Cf. Paris 1961 (Le Point Cardinal), Max Ernst, Oeuvre Sculpté 1913 - 1961, cf. no. 54 (“Huismes, 1959. 1960”)

Literature
Claire Siaud/Pierre Hugo, Bijoux d'Artistes, Hommage à François Hugo, Aix-en-Provence 2001, p. 99 with full page col. illus.

"Tête à Cornes", "Horned Head", is one of the rare pieces of gold or silver jewellery created by Max Ernst from 1957 onwards in congenial collaboration with the Parisian goldsmith François Hugo that rarely appear on the market. On his initiative, Ernst designed small models made of plasticine, a modelling clay for artists, which Hugo transformed into 23-carat gold sculptures. While Hugo transformed some of these plaques into brooches, i.e. wearable pieces of jewellery, he interpreted others in the sense of a relief and mounted them accordingly on contrasting, dark surrounds.
Thematically, "Tête à Cornes" is a small mask. This theme found its way into Ernst's work when he lived with his wife Dorothea Tanning in Sedona, Arizona, from 1946 and studied the cult objects of the Native Americans, such as the Zuni or Hopi Indians. Their formal vocabulary was influential both for his most famous sculpture, the life-size sculpture "Capricorn", and for the decorative reliefs with which Max Ernst furnished his house in Sedona. In this plaque, in which three circles combine to depict a face, Ernst designed a mask, an object that plays an important role in human history in ritual-cultic, carnevalistic or symbolic form. Like the Indian masks it was based on, the work derives its power from the suggestive magic of the large eyes fixed upon the viewer.
Max Ernst, Tête à Cornes
Gold, 23 Karat. Plastischer Schmuckanhänger. 18,7 x 12,7 cm. In Original-Holzrahmen (42,3 x 36,4 cm) montiert. Rückseitig mit dem geprägten Künstlernamen 'max ernst', nummeriert '6/8', den beiden viertstelligen Referenznummern des Ateliers François Hugo und einer Marke des Goldschmieds versehen. Exemplar 6/8. - In sehr schöner Erhaltung.

Spies/Metken 3783, I

Provenienz
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen

Ausstellungen
Vgl. Paris 1961 (Le Point Cardinal), Max Ernst, Oeuvre Sculpté 1913 - 1961, vgl. Nr. 54 (“Huismes, 1959. 1960”).

Literatur
Claire Siaud/Pierre Hugo, Bijoux d’Artistes, Hommage à François Hugo, Aix-en-Provence 2001, S. 99 mit ganzseitiger Farbabb.

„Tête à Cornes“, „Gehörnter Kopf“, gehört zu den auf dem Kunstmarkt seltenen goldenen oder silbernen Schmuckstücken, die Max Ernst seit 1957 in kongenialer Zusammenarbeit mit dem Pariser Goldschmied François Hugo schuf. Auf dessen Initiative entwarf Ernst kleine Modelle aus Plastilin, einer speziellen Modelliermasse, die Hugo in 23-karätige Golsplastiken umsetzte. Während Hugo einige dieser Plaketten zu Broschen, also zu Schmuckstücken, umarbeitete, interpretierte er andere im Sinne eines Reliefs und montierte sie entsprechend auf kontrastreiche, dunkle Unterlagen.
Thematisch gesehen handelt es sich bei „Tête à Cornes“ um eine kleine Maske. Dieses Thema fand Eingang in Ernsts Werk, als er mit seiner Frau Dorothea Tanning seit 1946 in Sedona, Arizona, lebte und sich mit den Kultgegenständen der amerikanischen Ureinwohner, etwa den Zuni- oder Hopi-Indianern, auseinandersetzte. Deren Formenvokabular war sowohl für seine bekannteste Plastik, die lebensgroße Skulptur „Capricorn“, prägend als auch für Schmuckreliefs, mit denen Max Ernst sein Haus in Sedona ausstattete. Auch bei der angebotenen Plakette, die anhand der drei Kreise zum Gesicht wird, gestaltete Ernst eine Maske, die in der Menschheitsgeschichte in rituell-kultischer, närrischer oder symbolischer Form eine Rolle spielt. Wie die vorbildhaften Indianer-Masken lebt sie von der suggestiven Magie der Augen, die fest und groß auf den Betrachter gerichtet sind.

Day Sale - Modern and Contemporary Art

Sale Date(s)
Lots: 173
Lots: 198
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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