Lot

148

A spinach-green jade double-sided circular plaque for a screen. Second half 18th/early 19th century

In Asian Art

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Köln

A spinach-green jade double-sided circular plaque for a screen. Second half 18th/early 19th century
In a rocky mountain landscape with a waterfall that changes into a rushing stream, a scholar with an iris branch and a servant shouldering a peach branch cross a bridge towards a pavilion in the center of the picture. In the foreground, two cranes standing on a terrace. The landscape features a variety of trees, an old willow with a gnarled trunk grows by the river, two adjacent wutong trees tower high into the sky, the pavilion is surrounded by bamboo and a pine tree whose needles appear as rhombuses through diagonal lines. A stellar constellation is depicted next to a full moon with swaths of clouds passing by. The reverse is carved with plum blossom branches.
Round or square jade plaques were numerously carved in the time of Emperor Qianlong, especially in the decades between 1770 and 1820. The green or white jade plaques were usually produced as a pair. They have a diameter of between 20 and 25 cm and their thickness is around one cm. In elaborately carved stands, they were usually placed on tables in the imperial halls of the Forbidden City or the Old Summer Palace Yuanmingyuan.

The Qianlong emperor advocated that jade mountains and carved panels should carry the spirit of paintings by famous past masters. It is recorded that a number of classical paintings from the emperor's own collection was ordered to be reproduced in jade.

The multi-layered mountain landscapes allude to a scholar’s retreat. Deep in the mountains, a flower lover and his servant walk towards a dwelling. The pair of cranes could be a reference to the poet Lin Bu (967-1028), who kept cranes in his mountain dwelling. In contrast to the other plaques, there are no overt symbols of longevity such as Shoulao, deer and lingzhi on the present piece. Only the peaches on a branch carried by the boy servant can be interpreted in this direction.
Diameter 25 cm; depth 1.4 cm

Provenance
Former property of a German engineer who traveled to Australia in 1900, where he built processing plants for the separation of weak magnetic ores. The jade plaque was probably acquired in the period between 1905 and 1930, when he commuted between Europe and Australia. It is also possible that his wife from Wandsworth near London brought the plaque into the marriage. The jade has been in the family possession ever since.

Runde, spinat-grüne Jade-Platte für einen Tischstellschirm. 2. Hälfte 18./frühes 19. Jh.
In einer felsigen Berglandschaft mit Wasserfall, der sich in einen reißenden Bach verwandelt, überqueren in der Bildmitte ein Gelehrter mit Iriszweig und ein Diener, der einen Pfirsichzweig schultert, eine Brücke in Richtung eines Pavillons. Im Vordergrund stehen zwei Kraniche auf einer Terrasse am Fluss. Die Landschaft weist eine Vielzahl von Bäumen auf, am Fluss wächst eine alte Weide mit knorrigem Stamm, zwei nebeneinanderstehende wutong-Bäume ragen hoch in den Himmel, der Pavillon ist umgeben von Bambus und einer Kiefer, deren Nadelbüschel durch diagonale Linien als Rhomben wiedergegeben sind. Neben einem Vollmond, an dem Wolkenschwaden vorbeiziehen, ist ein Gestirn dargestellt. Auf der Rückseite Pflaumenblütenzweige.
Runde oder viereckige Jadeplatten wurden in der Zeit des Kaisers Qianlong vor allem zwischen 1770 und 1820 in grüner oder weißer Jade und oft als Paar hergestellt. Sie haben einen Durchmesser zwischen 20 und 25 cm und ihre Stärke beträgt rund einen cm. In aufwändig geschnitzten Ständern wurden sie als Paar auf Tischen in den kaiserlichen Hallen der Verbotenen Stadt oder des Alten Sommerpalastes Yuanmingyuan aufgestellt.

Neben der generellen Vorliebe des Kaisers Qianlong für antike Jaden war er der Meinung, dass Jadeplatten und Jadefelsen den Geist der Bilder berühmter Maler der Vergangenheit ausdrücken sollten. Man weiß, dass Qianlong berühmte Bilder seiner Sammlung in Jade umsetzen ließ und hierfür flache Jadestücke aus Khotan zur Verwendung kamen.

Die auf diesen Platten anzutreffenden vielschichtigen Berglandschaften spielen auf den Rückzugsort eines Gelehrten an. Tief in den Bergen gehen bei dem vorliegenden Stück ein Blumenliebhaber und sein Diener auf eine Behausung zu. Das Kranichpaar könnte eine Anspielung auf den Dichter Lin Bu (967-1028) sein, der in seinem Berganwesen Kraniche hielt. Im Gegensatz zu den anderen Platten gibt es keine Motive der Langlebigkeit wie Shoulao, Hirsch und lingzhi. Lediglich der Pfirsiche kann in dieser Richtung interpretiert werden.
D 25 cm; T 1,4 cm

Provenienz
Aus dem Besitz eines deutschen Ingenieurs, den es 1900 nach Australien verschlug, wo er Aufbereitungsanlagen für die Trennung schwachmagnetischer Erze errichtete. Die Platte wurde wahrscheinlich in der Zeit zwischen 1905 und 1930 erworben, als er zwischen Europa und Australien pendelte. Möglich ist, dass seine Frau aus Wandsworth bei London die Platte mit in die Ehe brachte. Die Platte befindet sich seither in Familienbesitz.

A spinach-green jade double-sided circular plaque for a screen. Second half 18th/early 19th century
In a rocky mountain landscape with a waterfall that changes into a rushing stream, a scholar with an iris branch and a servant shouldering a peach branch cross a bridge towards a pavilion in the center of the picture. In the foreground, two cranes standing on a terrace. The landscape features a variety of trees, an old willow with a gnarled trunk grows by the river, two adjacent wutong trees tower high into the sky, the pavilion is surrounded by bamboo and a pine tree whose needles appear as rhombuses through diagonal lines. A stellar constellation is depicted next to a full moon with swaths of clouds passing by. The reverse is carved with plum blossom branches.
Round or square jade plaques were numerously carved in the time of Emperor Qianlong, especially in the decades between 1770 and 1820. The green or white jade plaques were usually produced as a pair. They have a diameter of between 20 and 25 cm and their thickness is around one cm. In elaborately carved stands, they were usually placed on tables in the imperial halls of the Forbidden City or the Old Summer Palace Yuanmingyuan.

The Qianlong emperor advocated that jade mountains and carved panels should carry the spirit of paintings by famous past masters. It is recorded that a number of classical paintings from the emperor's own collection was ordered to be reproduced in jade.

The multi-layered mountain landscapes allude to a scholar’s retreat. Deep in the mountains, a flower lover and his servant walk towards a dwelling. The pair of cranes could be a reference to the poet Lin Bu (967-1028), who kept cranes in his mountain dwelling. In contrast to the other plaques, there are no overt symbols of longevity such as Shoulao, deer and lingzhi on the present piece. Only the peaches on a branch carried by the boy servant can be interpreted in this direction.
Diameter 25 cm; depth 1.4 cm

Provenance
Former property of a German engineer who traveled to Australia in 1900, where he built processing plants for the separation of weak magnetic ores. The jade plaque was probably acquired in the period between 1905 and 1930, when he commuted between Europe and Australia. It is also possible that his wife from Wandsworth near London brought the plaque into the marriage. The jade has been in the family possession ever since.

Runde, spinat-grüne Jade-Platte für einen Tischstellschirm. 2. Hälfte 18./frühes 19. Jh.
In einer felsigen Berglandschaft mit Wasserfall, der sich in einen reißenden Bach verwandelt, überqueren in der Bildmitte ein Gelehrter mit Iriszweig und ein Diener, der einen Pfirsichzweig schultert, eine Brücke in Richtung eines Pavillons. Im Vordergrund stehen zwei Kraniche auf einer Terrasse am Fluss. Die Landschaft weist eine Vielzahl von Bäumen auf, am Fluss wächst eine alte Weide mit knorrigem Stamm, zwei nebeneinanderstehende wutong-Bäume ragen hoch in den Himmel, der Pavillon ist umgeben von Bambus und einer Kiefer, deren Nadelbüschel durch diagonale Linien als Rhomben wiedergegeben sind. Neben einem Vollmond, an dem Wolkenschwaden vorbeiziehen, ist ein Gestirn dargestellt. Auf der Rückseite Pflaumenblütenzweige.
Runde oder viereckige Jadeplatten wurden in der Zeit des Kaisers Qianlong vor allem zwischen 1770 und 1820 in grüner oder weißer Jade und oft als Paar hergestellt. Sie haben einen Durchmesser zwischen 20 und 25 cm und ihre Stärke beträgt rund einen cm. In aufwändig geschnitzten Ständern wurden sie als Paar auf Tischen in den kaiserlichen Hallen der Verbotenen Stadt oder des Alten Sommerpalastes Yuanmingyuan aufgestellt.

Neben der generellen Vorliebe des Kaisers Qianlong für antike Jaden war er der Meinung, dass Jadeplatten und Jadefelsen den Geist der Bilder berühmter Maler der Vergangenheit ausdrücken sollten. Man weiß, dass Qianlong berühmte Bilder seiner Sammlung in Jade umsetzen ließ und hierfür flache Jadestücke aus Khotan zur Verwendung kamen.

Die auf diesen Platten anzutreffenden vielschichtigen Berglandschaften spielen auf den Rückzugsort eines Gelehrten an. Tief in den Bergen gehen bei dem vorliegenden Stück ein Blumenliebhaber und sein Diener auf eine Behausung zu. Das Kranichpaar könnte eine Anspielung auf den Dichter Lin Bu (967-1028) sein, der in seinem Berganwesen Kraniche hielt. Im Gegensatz zu den anderen Platten gibt es keine Motive der Langlebigkeit wie Shoulao, Hirsch und lingzhi. Lediglich der Pfirsiche kann in dieser Richtung interpretiert werden.
D 25 cm; T 1,4 cm

Provenienz
Aus dem Besitz eines deutschen Ingenieurs, den es 1900 nach Australien verschlug, wo er Aufbereitungsanlagen für die Trennung schwachmagnetischer Erze errichtete. Die Platte wurde wahrscheinlich in der Zeit zwischen 1905 und 1930 erworben, als er zwischen Europa und Australien pendelte. Möglich ist, dass seine Frau aus Wandsworth bei London die Platte mit in die Ehe brachte. Die Platte befindet sich seither in Familienbesitz.

Asian Art

Sale Date(s)
Lots: 12345
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

On request

Important Information

Vorbesichtigung Preview

Köln Cologne
Freitag 16. Juni 10 – 17.30 Uhr
Samstag 17. Juni 11 – 16 Uhr
Sonntag 18. Juni 11 – 16 Uhr
Montag 19. Juni 10 – 17.30 Uhr
Dienstag 20. Juni 10 – 16 Uhr

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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