Lot

1335

Giovanni Battista Foggini, Three Studies for a Standing Figure

In Old Masters and 19th Century

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Giovanni Battista Foggini, Three Studies for a Standing Figure
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Köln
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Köln
Giovanni Battista Foggini, Three Studies for a Standing Figure
Pen and brown ink over graphite. 11.2 x 5 cm (no. 13); 16.8 x 8.7 cm (no. 14); 11 x 6.3 cm (no. 15).

Provenance
Italian private collection.

These three sheets are studies for one and the same full-length statue, sketched on one sheet of paper, as the matching depiction on the reverse of the sheets shows. They relate to a series of pro-jects contained in the Giornale, Foggini's sketchbook preserved in the Uffizi, probably in-tended for an unrealized monument in memory of Grand Prince Ferdinand (Florence, GDSU, n. 8027 A, in particular fol. 49r, 50r, 52r; see Monaci 1977, cat. 79; fig. 1).
The eldest son of Cosimo III, Ferdinand was the destined successor but he died in 1713, before his father and without descendants. His younger brother, Gian Gastone, became Grand Duke in 1723, before dying childless. Tuscany, without an heir from the Medici family, then passed into the hands of Lorraine's family. Grand Prince Ferdinand was usu-ally represented as a war leader, dressed in armor and holding the staff of command, attribute of power (see: the portrait of Niccolò Cassana, c. 1695, Florence, Galleria Palatina).
Giovanni Battista Foggini, Drei Studien für eine stehende Figur
Feder in Braun über Bleistift. 11,2 x 5 cm (Nr. 13), 16,8 x 8,7 cm (Nr. 14) bzw. 11 x 6,3 cm (Nr. 15).

Provenienz
Italienische Privatsammlung.

Bei diesen drei Blättern handelt es sich um Studien für eine ganzfigurige Statue, die auf einen einzigen Papierbogen skizziert wurden, wie die zusammengehörende Darstellung auf der Rückseite der drei später getrennten Blätter beweist. Sie gehören zu einer Reihe von Entwürfen aus dem sogenannten „Giornale“, dem in den Uffizien aufbewahrten Skizzenbuch Fogginis. Wahrscheinlich waren die Studien für ein nicht realisiertes Denkmal für den Großherzog Ferdinand bestimmt (Florenz, GDSU, Nr. 8027 A, insbesondere fol. 49r, 50r, 52r; siehe Monaci 1977, Kat. 79, Abb. 1).
Ferdinand, der älteste Sohn von Cosimo III., war als Nachfolger vorgesehen, starb aber 1713 vor seinem Vater und ohne Nachkommen. Sein jüngerer Bruder, Gian Gastone, wurde 1723 Großherzog, starb aber ebenfalls kinderlos. Die Toskana ging ohne einen Erben von der Familie der Medici an den bisherigen Herzog von Lothringen. Großherzog Ferdinand wurde üblicherweise als militärischer Befehlshaber in Rüstung mit Kommandostab dargestellt (vgl. Porträt von Niccolò Cassana, um 1695, Florenz, Galleria Palatina).
Giovanni Battista Foggini, Three Studies for a Standing Figure
Pen and brown ink over graphite. 11.2 x 5 cm (no. 13); 16.8 x 8.7 cm (no. 14); 11 x 6.3 cm (no. 15).

Provenance
Italian private collection.

These three sheets are studies for one and the same full-length statue, sketched on one sheet of paper, as the matching depiction on the reverse of the sheets shows. They relate to a series of pro-jects contained in the Giornale, Foggini's sketchbook preserved in the Uffizi, probably in-tended for an unrealized monument in memory of Grand Prince Ferdinand (Florence, GDSU, n. 8027 A, in particular fol. 49r, 50r, 52r; see Monaci 1977, cat. 79; fig. 1).
The eldest son of Cosimo III, Ferdinand was the destined successor but he died in 1713, before his father and without descendants. His younger brother, Gian Gastone, became Grand Duke in 1723, before dying childless. Tuscany, without an heir from the Medici family, then passed into the hands of Lorraine's family. Grand Prince Ferdinand was usu-ally represented as a war leader, dressed in armor and holding the staff of command, attribute of power (see: the portrait of Niccolò Cassana, c. 1695, Florence, Galleria Palatina).
Giovanni Battista Foggini, Drei Studien für eine stehende Figur
Feder in Braun über Bleistift. 11,2 x 5 cm (Nr. 13), 16,8 x 8,7 cm (Nr. 14) bzw. 11 x 6,3 cm (Nr. 15).

Provenienz
Italienische Privatsammlung.

Bei diesen drei Blättern handelt es sich um Studien für eine ganzfigurige Statue, die auf einen einzigen Papierbogen skizziert wurden, wie die zusammengehörende Darstellung auf der Rückseite der drei später getrennten Blätter beweist. Sie gehören zu einer Reihe von Entwürfen aus dem sogenannten „Giornale“, dem in den Uffizien aufbewahrten Skizzenbuch Fogginis. Wahrscheinlich waren die Studien für ein nicht realisiertes Denkmal für den Großherzog Ferdinand bestimmt (Florenz, GDSU, Nr. 8027 A, insbesondere fol. 49r, 50r, 52r; siehe Monaci 1977, Kat. 79, Abb. 1).
Ferdinand, der älteste Sohn von Cosimo III., war als Nachfolger vorgesehen, starb aber 1713 vor seinem Vater und ohne Nachkommen. Sein jüngerer Bruder, Gian Gastone, wurde 1723 Großherzog, starb aber ebenfalls kinderlos. Die Toskana ging ohne einen Erben von der Familie der Medici an den bisherigen Herzog von Lothringen. Großherzog Ferdinand wurde üblicherweise als militärischer Befehlshaber in Rüstung mit Kommandostab dargestellt (vgl. Porträt von Niccolò Cassana, um 1695, Florenz, Galleria Palatina).

Old Masters and 19th Century

Sale Date(s)
Lots: 385
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Important Information

Auktion 1245 - Alte Kunst und 19. Jahrhundert,

Donnerstag 16. 05. 2024, 11:00
Lot 1000 - 1123

Donnerstag 16. 05. 2024, 14:00
Lot 1200 - 1460

Terms & Conditions

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

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5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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