Lot

7200

16teiliges Konvolut verschieden alter Bilderrahmen mit Inhalten, z.B. Kupfer- & Stahlstiche,

In Auktion

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Auktion

Sale Date(s)
Venue Address
Am Ohlhorstberge 3
Celle
29227
Germany

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Important Information

Nothing important.

Terms & Conditions

A22 | A22

Allgemeine GeschƤftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (AGB) sowie aus den Beschreibungen im (Online-)Auktionskatalog und den gesetzlichen Bestimmungen.

1.2 Das AUKTIONSHAUS (Versteigerer) versteigert die GegenstƤnde in einer ƶffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persƶnlich teilnehmen kƶnnen (Ā§ 474 BGB), in eigenem Namen und fĆ¼r Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.





2. VersteigerungsgegenstƤnde und Besichtigung

2.1 SƤmtliche zur Versteigerung kommenden GegenstƤnde kƶnnen vor der Versteigerung von Kaufinteres- senten nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder in AusnahmefƤllen beim Einlieferer am Ar- tikelstandort besichtigt und geprĆ¼ft werden. Der Artikelstandort wird Interessenten auf Anfrage bekannt gegeben.

2.2 Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. MƤngel im Sinne von BeschƤdigungen finden nur ErwƤhnung, wenn sie ein gravieren- des Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberĆ¼cksichtigt. Die GegenstƤnde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befin- den. SpƤtere Reklamationen kƶnnen nicht berĆ¼cksichtigt werden.

2.3 Zusatzinformationen zu den VersteigerungsgegenstƤnden, sowie Detailfotos kƶnnen bis drei Tage vor Auktion kostenfrei beim AUKTIONSHAUS angefragt werden kƶnnen.

2.4 Aus rechtlichen GrĆ¼nden kann das AUKTIONSHAUS bei Versteigerungsobjekten des 3. Reiches (Symbol des Nationalsozialismus) nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen offerieren.

2.5 Die Waren werden in dem Zustand angeboten und versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Mit der Abgabe eines Gebotes bestƤtigt der Bieter, dass er den Gegenstand der Auktion besichtigt hat.





3. Auktions-Teilnahme

3.1 Zur Teilnahme an der Auktion hat sich der Auktionsteilnehmer vor Beginn der Auktion mit seinen Na- men und seine Anschrift beim Aktionshaus anzumelden. Daraufhin erhƤlt der Bieter eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; er kann sich allerdings nach schriftli- cher Bekanntgabe (E-Mail, Fax oder Brief) von einem Stellvertreter vertreten lassen. Mit der persƶnli- chen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteige- rungsbedingungen anerkannt.

3.2 Das AUKTIONSHAUS haftet nicht fĆ¼r die rechtzeitige und richtige Ɯbermittlung von KaufauftrƤgen und Ć¼bernimmt keine Haftung fĆ¼r die Bereitstellung einer freien Telefonleitung sowie fĆ¼r eine funktionie- rende FaxĆ¼bertragung.





4. Aufruf und Gebote

4.1 Das AUKTIONSHAUS fĆ¼hrt echte Versteigerungen bzw. Auktionen durch. Das heiƟt, der Kaufvertrag Ć¼ber eine angebotene Ware kommt zustande mit erfolgtem Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme der Ware.

4.2 Gebote kƶnnen live oder das Telefon abgegeben werden. Es gibt aber auch die Mƶglichkeit, bereits vor Auktionsbeginn per Brief, per E-Mail oder per Fax Gebote abzugeben.

4.3 Gebote, auch schriftliche oder mĆ¼ndliche, erfolgen immer nur in Hƶhe des so genannten Zuschlagprei- ses; das Aufgeld und die Mehrwertsteuer. Auch Transportkosten und Transportversicherungskosten bleiben unberĆ¼cksichtigt.

4.4 Die Nummer, unter der ein oder mehrere GegenstƤnde im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird, wird als Lot-Nummer bezeichnet.

4.5 Der Auktionator leitet die Versteigerung und ist Herr des Verfahrens und erteilt den Zuschlag nach pflichtgemƤƟem Ermessen. Der Auktionator ist berechtigt, Posten zurĆ¼ckzuziehen, die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Katalognummern vorzunehmen und Auktionsposten gemeinsamanzubieten bzw. Auktionsposten, die mehrere GegenstƤnde beinhalten, aufzuteilen.

4.6 Ein Gebot kann erlƶschen, wenn es vom Auktionator abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurĆ¼ckge- zogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Ɯbergebot fĆ¼hrt nicht zum Erlƶschen des vorangegangenen Gebotes.

4.7 Um die AusfĆ¼hrung schriftlicher Gebote sicherzustellen, mĆ¼ssen diese beim Versteigerer mindestens 24

Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote wer- den vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu Ć¼berbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewĆ¼nschten Lots angerufen wird. Dies geschieht grundsƤtzlich nur fĆ¼r Lots mit einem Limit ab ā‚¬ 200,-. Voraussetzung fĆ¼r die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters fĆ¼r das entsprechende Lot in Hƶhe des Limits, das dem Versteigerer spƤtestens 24 Stunden vor Auktionsbe- ginn vorliegen muss. Der Versteigerer Ć¼bernimmt keine GewƤhr fĆ¼r das Zustandekommen oder die Auf- rechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen.

4.8 Der Auktionator behƤlt sich das Recht vor, Gebote, die unseriƶs erscheinen, abzulehnen oder Bieter aufzufordern, erst Waren zu bezahlen, die sie bereits erworben haben oder eine Anzahlung zu leisten, bevor sie auf weitere Waren bieten.

4.9 Die RĆ¼cknahme eines Gebots ist ab 24 Stunden vor Auktionsbeginn oder wƤhrend der Auktion grund- sƤtzlich nicht mƶglich. Bei RĆ¼cknahme eines Gebotes ab 48 Stunden vor Auktionsbeginn ist eine Auf- wandspauschale pro Objekt fƤllig iHv 10% des Angebots, mindestens jedoch 20,- Euro.



5. Zuschlag

5.1 Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Hƶchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleich- lautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein hƶheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhƤlt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĆ¼ber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot Ć¼berse- hen oder will der Hƶchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurĆ¼ckziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzĆ¼glich, d.h. vor Aufruf des nƤchsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern.

5.2 Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-ZuschlƤge sind fĆ¼r Bieter sechs Wochen verbindlich, fĆ¼r den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne RĆ¼cksprache einem anderen Bieter zuschlagen.



6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Der Kaufpreis (in der Regel: Zuschlagspreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer) wird mit dem Zuschlag fƤllig und ist an den Versteigerer in bar, per BankĆ¼berwei- sung oder mit bankbestƤtigtem Scheck zu bezahlen. Bei KƤufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fƤllig.

6.2 Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld (Courtage) in Hƶhe von 20% erhoben. Auf dieses Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) in der jeweils aktuellen Hƶhe (derzeit 16%) zu entrichten; bei Eigenware entfƤllt grundsƤtzlich die Mehrwertsteuer (MwSt).

6.3 Der KƤufer ist verpflichtet, die GegenstƤnde unmittelbar nach der Auktion zu Ć¼bernehmen. KƤufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, mĆ¼ssen die GegenstƤnde spƤtestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des KƤufers und werden mit der Rechnung erhoben.

6.4. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstƤnden geht erst mitvollstƤndigem Ausgleich aller Forderun- gen des Versteigerers an den KƤufer Ć¼ber (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufƤlligen Untergangs und der zufƤlligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den KƤufer Ć¼ber.

6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskrƤftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger ZurĆ¼ckbehaltungsrechte nur wegen GegenansprĆ¼chen aus diesem VertragsverhƤltnis zu.
6.6 Alle Preise sind ā€“ soweit nicht anders erwƤhnt ā€“ in ā‚¬ (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.



7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, BeschƤdigung bei Versand

7.1 Nach MaƟgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.

7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des KƤufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den KƤufer. GrundsƤtzlich kann der KƤufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.

7.3 Eine Abholung ist nur mƶglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht mƶglich. Bei der Abholung muss sich der KƤufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der KƤufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankĆ¼ndigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.

7.4 Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfĆ¼r ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONS- HAUS GebĆ¼hren fĆ¼r die Lagerung und die Versicherung in angemessener Hƶhe, mindestens jedoch 1,- ā‚¬ pro Tag und bei Mƶbeln und sperrigen Objekten 3,- ā‚¬ pro Tag.

7.5 FĆ¼r den Versand der Ware gilt, dass AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollstƤndig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist betrƤgt nach Kontoeingang regelmƤƟig 14 Tage bei Zustellungen in- nerhalb der EU, bei Zustellungen in LƤnder auƟerhalb der EU betrƤgt die Lieferfrist 21 Tage.

7.6 FĆ¼r den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde - verbundene Transportversicherung gilt der GebĆ¼hrentarif fĆ¼r KƤufer in der jeweils aktuellen Fassung. 7.7 Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu fĆ¼hren, dass die Transportversicherung nicht fĆ¼r den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim KƤufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.



8. ZurĆ¼ckziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers

8.1 Jeder Einlieferer kann vor Auktionsbeginn und gegen GebĆ¼hr seine Waren wieder zurĆ¼ckziehen. Deshalb besteht kein Anspruch unserer Kunden, auf einen bestimmten Gegenstand bieten zu kƶnnen.

8.2 Der Einlieferer versichert bei der Einlieferung der Ware rechtmƤƟiger EigentĆ¼mer zu sein und das der Gegenstand nicht mit Rechten Dritter (Eigentumsvorbehalt, PfƤndung etc.) belastet ist.

8.3 Der Einlieferer ist insbesondere verpflichtet zur wahrheitsgemƤƟen Angabe aller Informationen zur Herkunft und SchƤden des Gegenstandes.

8.4 Das AUKTIONSHAUS hat vor erfolgreicher VerƤuƟerung der Einlieferungsware keine Zahlungspflichten an den Einlieferer.

8.5 Die Haftung fĆ¼r die AuktionsgegenstƤnde bemisst sich nach Ā§ 11 dieser AGB.

8.6 Sind fĆ¼r die Bewerbung des Gegenstandes Honorare an Dritte zu entrichten, z.B. Bildrechte, so sind die

Kosten jeweils hƤlftig vom Einlieferer und vom AUKTIONSHAUS zu leisten.

8.7 Wir vom Einlieferer der Artikel nach Aufnahme in den (Online-)Katalog des AUKTIUONSHAUSES zurĆ¼ckgezogen, so ist ein Stornierungsendgeld iHv. 80% der im Verkaufsfall zu entrichtenden Aufgeldes zzgl. MwSt. zur Zahlung fƤllig; im Zweifel gilt der Katalogpreis als Bemessungsgrundlage.



9. Verzug, RĆ¼cktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung

9.1. Der KƤufer ist mit der Zahlung in Verzug, wenn er 30 Tage nach FƤlligkeit noch nicht bezahlt hat (Kon- toeingang). Einer Mahnung bedarf es nicht. Liegt ein Zahlungsverzug vor, so ist der Kaufpreis von Ver- brauchern wƤhrend des Verzuges in Hƶhe von 4 %-Punkten Ć¼ber dem jeweils gĆ¼ltigen Basiszinssatz (festgesetzt von der Deutschen Bundesbank) zu verzinsen. GegenĆ¼ber einem Unternehmer gelten Ver- zugszinsen in Hƶhe von 8 %-Punkten Ć¼ber dem Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung weite- rer AnsprĆ¼che wegen Zahlungsverzug bleibt dem Auktionshaus vorbehalten.

9.2. Befindet sich der KƤufer in Verzug mit der Bezahlung der Ware, kann das AUKTIONSHAUS nach Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurĆ¼cktreten. In diesem Fall kann das AUKTIONSHAUS vom KƤufer Schadenersatz fĆ¼r alle bis dahin angefallenen Unkosten (unter anderem: Transport/Versicherungs- und Lagerkosten) verlangen, sowie das Aufgeld.

page3image342729.3. Der KƤufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.

9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den KƤufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen SƤumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der KƤufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Ge- genstandes, kann der Gegenstand mit einem nachpflichtgemƤƟem Ermessen des Versteigerers be- stimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihƤndig verkauft werden. Der sƤu- mige KƤufer hat fĆ¼r einen Mindererlƶs gegenĆ¼ber der vorangegangenen Versteigerung und fĆ¼r die Kos- ten der wiederholten Versteigerung einschlieƟlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukom- men; auf einen Mehrerlƶs hat er in diesem Falle keinen Anspruch.





10. Nachverkauf

10.1. Das AUKTIONSHAUS bietet einen zweiwƶchigen Nachverkauf der AuktionsgegenstƤnde.

10.2. Das Aufgeld im Nachverkauf betrƤgt abweichend der Ziffer 6.2 nur 12%.





11. Haftung fĆ¼r Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und HaftungsausschlĆ¼sse

11.1 Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben Ć¼ber Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, AusfĆ¼hrung und Alter eines Gegenstandes erfolgt nach verƶffentlichten oder sonst allgemein zugƤnglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Angaben flie- Ɵen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Ma- kel und BeschƤdigungen angefĆ¼hrt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeintrƤchtigen.

11.2 Die hier vereinbarten HaftungsausschlĆ¼sse gelten nicht im Fall der Ɯbernahme ausdrĆ¼cklicher Garantien durch das AUKTIONSHAUS und fĆ¼r SchƤden aus der Verletzung des Lebens, des Kƶrpers oder der Ge- sundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

11.3 GegenĆ¼ber Unternehmern haftet das AUKTIONSHAUS fĆ¼r SchƤden, auƟer im Fall der Verletzung wesent- licher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit das AUKTIONSHAUS ihren gesetzlichen Vertretern, lei- tenden Angestellten oder sonstigen ErfĆ¼llungsgehilfen Vorsatz oder grobe FahrlƤssigkeit zur Last fƤllt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das AUKTIONSHAUS fĆ¼r jedes schuldhafte Ver- halten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen ErfĆ¼llungsgehilfen.

11.4 GegenĆ¼ber Verbrauchern haftet das AUKTIONSHAUS nur fĆ¼r Vorsatz und grobe FahrlƤssigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der vom AUKTIONSHAUS zu vertretenden Unmƶglichkeit der Leistungserbringung haftet das AUKTIONSHAUS jedoch fĆ¼r jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und ErfĆ¼llungsgehilfen.

11.5 Eine Haftung fĆ¼r den Ersatz mittelbarer SchƤden, insbesondere fĆ¼r entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober FahrlƤssigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger ErfĆ¼l- lungsgehilfen vom AUKTIONSHAUS.

11.6 Die Haftung vom AUKTIONSHAUS ist der Hƶhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorher- sehbaren SchƤden begrenzt auƟer bei Vorsatz oder grober FahrlƤssigkeit gesetzlicher Vertreter, leiten- der Angestellter oder sonstiger ErfĆ¼llungsgehilfen vom AUKTIONSHAUS.

11.7 AnsprĆ¼che des KƤufers sind an das Auktionshaus zu richten und dĆ¼rfen nicht an Dritte abgetreten wer- den.



12. Hinweise zur Datenverarbeitung

12.1 Das AUKTIONSHAUS erhebt, speichert und verwertet im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Nutzers. Ohne Einwilligung des Nutzers wird das AUKTIONSHAUS Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur verarbeiten oder nutzen, soweit dies fĆ¼r die Abwicklung des VertragsverhƤltnisses und Ab- rechnung erforderlich ist.

12.2 Ohne Einwilligung des Nutzers werden die Daten nicht zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Mei- nungsforschung an Dritte weitergegeben.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Das AUKTIONSHAUS kann sich zum Zwecke der VertragserfĆ¼llung Dritter als so genannte ErfĆ¼llungsgehil- fen bedienen.

13.2 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem AUKTIONSHAUS und den Vertragspartnern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juris- tische Person des ƶffentlichen Rechts oder um ein ƶffentlich-rechtliches Sondervermƶgen handelt, ist Gerichtsstand fĆ¼r alle Streitigkeiten aus VertragsverhƤltnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von AUKTIONSHAUS. Es bleibt dem AUKTIONSHAUS jedoch unbelassen, auch am jeweiligen Sitz des Nutzers zu klagen.

13.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise un- wirksam sein, berĆ¼hrt das die Wirksamkeit der Ć¼brigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. Die unwirk- same Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Rege- lung am nƤchsten kommt und ihrerseits wirksam ist. ZusƤtzliche oder abweichende Vereinbarungen be- dĆ¼rfen zu ihrer GĆ¼ltigkeit der Schriftform, mĆ¼ndliche Absprachen bleiben gegenstandslos.

13.4 Das AUKTIONSHAUS behƤlt sich vor, diese GeschƤftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von GrĆ¼nden zu Ƥndern, es sei denn, dies ist unseren Kunden nicht zumutbar.





Stand: November 2017
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