Lot

6007

Aufsatzkommode, Barock, süddeutsch, Mitte 18. Jhdt.; massiver Nadelholzkorpus,

In Auktion

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Aufsatzkommode, Barock, süddeutsch, Mitte 18. Jhdt.; massiver Nadelholzkorpus, teilw. mit ausgesuchtem Nussbaum, Nussbaumwurzelholz, Birkenwurzelholz, Eiche und Ahorn eingelegt. Originales Messingbeschlagwerk. Seiten, Platte und Leistenwerk mit sogen. Bierfarbe/ mit Holzmaserung imitierender Malerei. Diverse Fehlstellen, Schäden, Brüche. Kommode mit 3 großen Schüben; 2 tür. Aufsatz mit 12 Schubläden; Türinnenseiten ebenfalls furniert und stellenweise eingelegt. Ca. 200 x 127 x 65 cm.
Aufsatzkommode, Barock, süddeutsch, Mitte 18. Jhdt.; massiver Nadelholzkorpus, teilw. mit ausgesuchtem Nussbaum, Nussbaumwurzelholz, Birkenwurzelholz, Eiche und Ahorn eingelegt. Originales Messingbeschlagwerk. Seiten, Platte und Leistenwerk mit sogen. Bierfarbe/ mit Holzmaserung imitierender Malerei. Diverse Fehlstellen, Schäden, Brüche. Kommode mit 3 großen Schüben; 2 tür. Aufsatz mit 12 Schubläden; Türinnenseiten ebenfalls furniert und stellenweise eingelegt. Ca. 200 x 127 x 65 cm.

Auktion

Sale Date(s)

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Important Information

Aufgeld 20 %, Live 3 %, jweils zzgl. 19 % USt.

Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

  1. 1.1  Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (AGB) sowie aus den Beschreibungen im (Online-)Auktionskatalog und den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. 1.2  Das AUKTIONSHAUS (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und fĂĽr Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.

     

     

2. Versteigerungsgegenstände und Besichtigung

  1. 2.1  Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung von Kaufinteres- senten nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder in Ausnahmefällen beim Einlieferer am Ar- tikelstandort besichtigt und geprĂĽft werden. Der Artikelstandort wird Interessenten auf Anfrage bekannt gegeben.

  2. 2.2  Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravieren- des Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberĂĽcksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befin- den. Spätere Reklamationen können nicht berĂĽcksichtigt werden.

  3. 2.3  Zusatzinformationen zu den Versteigerungsgegenständen, sowie Detailfotos können bis drei Tage vor Auktion kostenfrei beim AUKTIONSHAUS angefragt werden können.

  4. 2.4  Aus rechtlichen GrĂĽnden kann das AUKTIONSHAUS bei Versteigerungsobjekten des 3. Reiches (Symbol des Nationalsozialismus) nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen offerieren.

  5. 2.5  Die Waren werden in dem Zustand angeboten und versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Bieter, dass er den Gegenstand der Auktion besichtigt hat.

     

     

3. Auktions-Teilnahme

  1. 3.1  Zur Teilnahme an der Auktion hat sich der Auktionsteilnehmer vor Beginn der Auktion mit seinen Na- men und seine Anschrift beim Aktionshaus anzumelden. Daraufhin erhält der Bieter eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; er kann sich allerdings nach schriftli- cher Bekanntgabe (E-Mail, Fax oder Brief) von einem Stellvertreter vertreten lassen. Mit der persönli- chen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteige- rungsbedingungen anerkannt.

  2. 3.2  Das AUKTIONSHAUS haftet nicht fĂĽr die rechtzeitige und richtige Ăśbermittlung von Kaufaufträgen und ĂĽbernimmt keine Haftung fĂĽr die Bereitstellung einer freien Telefonleitung sowie fĂĽr eine funktionie- rende FaxĂĽbertragung.

     

     

4. Aufruf und Gebote

  1. 4.1  Das AUKTIONSHAUS fĂĽhrt echte Versteigerungen bzw. Auktionen durch. Das heiĂźt, der Kaufvertrag ĂĽber eine angebotene Ware kommt zustande mit erfolgtem Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme der Ware.

  2. 4.2  Gebote können live oder das Telefon abgegeben werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bereits vor Auktionsbeginn per Brief, per E-Mail oder per Fax Gebote abzugeben.

  3. 4.3  Gebote, auch schriftliche oder mĂĽndliche, erfolgen immer nur in Höhe des so genannten Zuschlagprei- ses; das Aufgeld und die Mehrwertsteuer. Auch Transportkosten und Transportversicherungskosten bleiben unberĂĽcksichtigt.

  4. 4.4  Die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird, wird als Lot-Nummer bezeichnet.

  5. 4.5  Der Auktionator leitet die Versteigerung und ist Herr des Verfahrens und erteilt den Zuschlag nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Auktionator ist berechtigt, Posten zurĂĽckzuziehen, die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Katalognummern vorzunehmen und Auktionsposten gemeinsamanzubieten bzw. Auktionsposten, die mehrere Gegenstände beinhalten, aufzuteilen.

  1. 4.6  Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Auktionator abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurĂĽckge- zogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Ăśbergebot fĂĽhrt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.

  2. 4.7  Um die AusfĂĽhrung schriftlicher Gebote sicherzustellen, mĂĽssen diese beim Versteigerer mindestens 24

    Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote wer- den vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht grundsätzlich nur für Lots mit einem Limit ab € 200,-. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbe- ginn vorliegen muss. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Auf- rechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen.

  3. 4.8  Der Auktionator behält sich das Recht vor, Gebote, die unseriös erscheinen, abzulehnen oder Bieter aufzufordern, erst Waren zu bezahlen, die sie bereits erworben haben oder eine Anzahlung zu leisten, bevor sie auf weitere Waren bieten.

  4. 4.9  Die RĂĽcknahme eines Gebots ist ab 24 Stunden vor Auktionsbeginn oder während der Auktion grund- sätzlich nicht möglich. Bei RĂĽcknahme eines Gebotes ab 48 Stunden vor Auktionsbeginn ist eine Auf- wandspauschale pro Objekt fällig iHv 10% des Angebots, mindestens jedoch 20,- Euro.

 

5. Zuschlag

  1. 5.1  Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleich- lautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĂĽber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂĽberse- hen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurĂĽckziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzĂĽglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern.

  2. 5.2  Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind fĂĽr Bieter sechs Wochen verbindlich, fĂĽr den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne RĂĽcksprache einem anderen Bieter zuschlagen.

 

6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt

  1. 6.1  Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Der Kaufpreis (in der Regel: Zuschlagspreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer) wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar, per BankĂĽberwei- sung oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig.

  2. 6.2  Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld (Courtage) in Höhe von 20% erhoben. Auf dieses Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) in der jeweils aktuellen Höhe (derzeit 19%) zu entrichten; bei Eigenware entfällt grundsätzlich die Mehrwertsteuer (MwSt).

  3. 6.3  Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu ĂĽbernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, mĂĽssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben.

6.4. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mitvollständigem Ausgleich aller Forderun- gen des Versteigerers an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.

6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwähnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.  

7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand 

7.1  Nach MaĂźgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.

7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des Käufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.

7.3  Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankĂĽndigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.

7.4  Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfĂĽr ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONS- HAUS GebĂĽhren fĂĽr die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.

7.5  FĂĽr den Versand der Ware gilt, dass AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang  regelmäßig 14 Tage bei Zustellungen in- nerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder auĂźerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.

7.6  FĂĽr den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde -  verbundene Transportversicherung gilt der GebĂĽhrentarif fĂĽr Käufer in der jeweils aktuellen Fassung. 7.7  Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu fĂĽhren, dass die Transportversicherung nicht fĂĽr den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.

 

8. ZurĂĽckziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers

  1. 8.1  Jeder Einlieferer kann vor Auktionsbeginn und gegen GebĂĽhr seine Waren wieder zurĂĽckziehen. Deshalb besteht kein Anspruch unserer Kunden, auf einen bestimmten Gegenstand bieten zu können.

  2. 8.2  Der Einlieferer versichert bei der Einlieferung der Ware rechtmäßiger EigentĂĽmer zu sein und das der Gegenstand nicht mit Rechten Dritter (Eigentumsvorbehalt, Pfändung etc.) belastet ist.

  3. 8.3  Der Einlieferer ist insbesondere verpflichtet zur wahrheitsgemäßen Angabe aller Informationen zur Herkunft und Schäden des Gegenstandes.

  4. 8.4  Das AUKTIONSHAUS hat vor erfolgreicher VeräuĂźerung der Einlieferungsware keine Zahlungspflichten an den Einlieferer.

  5. 8.5  Die Haftung fĂĽr die Auktionsgegenstände bemisst sich nach § 11 dieser AGB.

  6. 8.6  Sind fĂĽr die Bewerbung des Gegenstandes Honorare an Dritte zu entrichten, z.B. Bildrechte, so sind die

    Kosten jeweils hälftig vom Einlieferer und vom AUKTIONSHAUS zu leisten.

  7. 8.7  Wir vom Einlieferer der Artikel nach Aufnahme in den (Online-)Katalog des AUKTIUONSHAUSES zurĂĽckgezogen, so ist ein Stornierungsendgeld iHv. 80% der im Verkaufsfall zu entrichtenden Aufgeldes zzgl. MwSt. zur Zahlung fällig; im Zweifel gilt der Katalogpreis als Bemessungsgrundlage.

     

9. Verzug, RĂĽcktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung

  1. 9.1.  Der Käufer ist mit der Zahlung in Verzug, wenn er 30 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt hat (Kon- toeingang). Einer Mahnung bedarf es nicht. Liegt ein Zahlungsverzug vor, so ist der Kaufpreis von Ver- brauchern während des Verzuges in Höhe von 4 %-Punkten ĂĽber dem jeweils gĂĽltigen Basiszinssatz (festgesetzt von der Deutschen Bundesbank) zu verzinsen. GegenĂĽber einem Unternehmer gelten Ver- zugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten ĂĽber dem Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung weite- rer AnsprĂĽche wegen Zahlungsverzug bleibt dem Auktionshaus vorbehalten.

  2. 9.2.  Befindet sich der Käufer in Verzug mit der Bezahlung der Ware, kann das AUKTIONSHAUS nach Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurĂĽcktreten. In diesem Fall kann das AUKTIONSHAUS vom Käufer Schadenersatz fĂĽr alle bis dahin angefallenen Unkosten (unter anderem: Transport/Versicherungs- und Lagerkosten) verlangen, sowie das Aufgeld.

undefined9.3. Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.

9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Ge- genstandes, kann der Gegenstand mit einem nachpflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers be- stimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säu- mige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kos- ten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukom- men; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.

 

 

10. Nachverkauf

  1. 10.1.  Das AUKTIONSHAUS bietet einen zweiwöchigen Nachverkauf der Auktionsgegenstände.

  2. 10.2.  Das Aufgeld im Nachverkauf beträgt ebenfalls 20% zzgl. gesetzlicher MwSt.

     

     

11. Haftung fĂĽr Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und HaftungsausschlĂĽsse

  1. 11.1  Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben ĂĽber Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, AusfĂĽhrung und Alter eines Gegenstandes erfolgt nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Angaben flie- Ăźen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Ma- kel und Beschädigungen angefĂĽhrt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen.

  2. 11.2  Die hier vereinbarten HaftungsausschlĂĽsse gelten nicht im Fall der Ăśbernahme ausdrĂĽcklicher Garantien durch das AUKTIONSHAUS und fĂĽr Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

  3. 11.3  GegenĂĽber Unternehmern haftet das AUKTIONSHAUS fĂĽr Schäden, auĂźer im Fall der Verletzung wesent- licher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit das AUKTIONSHAUS ihren gesetzlichen Vertretern, lei- tenden Angestellten oder sonstigen ErfĂĽllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das AUKTIONSHAUS fĂĽr jedes schuldhafte Ver- halten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen ErfĂĽllungsgehilfen.

  4. 11.4  GegenĂĽber Verbrauchern haftet das AUKTIONSHAUS nur fĂĽr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der vom AUKTIONSHAUS zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet das AUKTIONSHAUS jedoch fĂĽr jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und ErfĂĽllungsgehilfen.

  5. 11.5  Eine Haftung fĂĽr den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere fĂĽr entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger ErfĂĽl- lungsgehilfen vom AUKTIONSHAUS.

  6. 11.6  Die Haftung vom AUKTIONSHAUS ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorher- sehbaren Schäden begrenzt auĂźer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leiten- der Angestellter oder sonstiger ErfĂĽllungsgehilfen vom AUKTIONSHAUS.

  7. 11.7  AnsprĂĽche des Käufers sind an das Auktionshaus zu richten und dĂĽrfen nicht an Dritte abgetreten wer- den.

 

12. Hinweise zur Datenverarbeitung

  1. 12.1  Das AUKTIONSHAUS erhebt, speichert und verwertet im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Nutzers. Ohne Einwilligung des Nutzers wird das AUKTIONSHAUS Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur verarbeiten oder nutzen, soweit dies fĂĽr die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und Ab- rechnung erforderlich ist.

  2. 12.2  Ohne Einwilligung des Nutzers werden die Daten nicht zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Mei- nungsforschung an Dritte weitergegeben.

13. Schlussbestimmungen

  1. 13.1  Das AUKTIONSHAUS kann sich zum Zwecke der VertragserfĂĽllung Dritter als so genannte ErfĂĽllungsgehil- fen bedienen.

  2. 13.2  Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem AUKTIONSHAUS und den Vertragspartnern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juris- tische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand fĂĽr alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von AUKTIONSHAUS. Es bleibt dem AUKTIONSHAUS jedoch unbelassen, auch am jeweiligen Sitz des Nutzers zu klagen.

  3. 13.3  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise un- wirksam sein, berĂĽhrt das die Wirksamkeit der ĂĽbrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. Die unwirk- same Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Rege- lung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen be- dĂĽrfen zu ihrer GĂĽltigkeit der Schriftform, mĂĽndliche Absprachen bleiben gegenstandslos.

  4. 13.4  Das AUKTIONSHAUS behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von GrĂĽnden zu ändern, es sei denn, dies ist unseren Kunden nicht zumutbar.

     

     

Stand: August 2019  

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