Lot

1003

Burgruine im Rheingau. Um 1924

In Frühjahrsauktion

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Burgruine im Rheingau. Um 1924
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München
Lesser Ury
1861 Birnbaum / Posen - 1931 Berlin

Ruins of a castle in the Rheingau, circa 1924


Signed L. Ury lower left. Round estate label with handwritten number 107 in blue on the canvas verso. Remnants of an adhesive label on the stretcher upper right. Oil on canvas. 97.7 x 67.3 cm. Partly with craquelure upper left. Otherwise good condition. Framed.

Literature: Rom Landau, Der Unbestechliche Minos, Kritik an der Zeitkunst, Hamburg 1925, illustration between page 52 f. (Landschaft am Rhein) - Deutscher Bote, Monatsschrift für Literatur und Kunst, Volume 32, number 10/October, Hamburg 1925, colour illustration on page 450 f. (Landschaft am Rhein) - Joachim Seyppel, Der Maler der alten City, Leben, Kunst, Wirkung, Eine Monographie, Berlin 1987, page 209, number 320 (Schloßruine am Rhein, 1924) Provenance: estate of the artist Memorial exhibition, Berlin 1931, number 123 Inventory of the estate of Lesser Ury in the Central Archives of the Berlin State Museums, Prussian Cultural Heritage (ZA), number 107 The artist's cousin, Lucie Meyerheim, inherited the painting directly from the artist's estate, Frankfurt / Oder (1932) Private owner Weinmüller, Munich, Auction 143, 25-26 October 1972, number 1191 with illustration plate 74 (park impression) - unsold Weinmüller, Munich, Auction 146, 14-16 March 1973, number 1895 with illustration plate 199 (park impression) Private owner, Lower Saxony (since 1973) Grisebach Berlin, Auction 265, 1 December 2016, catalogue number 1 (withdrawn, not on "artnet"). Exhibition: Nationalgalerie Berlin. Lesser Ury. Gedenkausstellung. 1931 We thank Anne Rubin (HCPO), Dr. Meike Hopp, Dr. Christian Fuhrmeister, Dr. Stephan Klingen (Central Institute for Art History Münden) and Dr. Willi Korte, Washington, for the valuable information during the check and elaboration of the provenance.

Written confirmation of authenticity by Dr. Sibylle Groß from 8 September 2016 is available.



Lesser Ury
1861 Birnbaum/Posen - 1931 Berlin

Burgruine im Rheingau. Um 1924


Links unten signiert L. Ury. Verso auf der Leinwand das runde Nachlass-Etikett mit der handschriftlichen Nummer in blau 107. Auf dem Keilrahmen rechts oben Reste eines Klebe-Etiketts. Öl auf Leinwand. 97,7 x 67,3 cm. Am linken oberen Bildrand stellenweise krakeliert. Sonst guter Zustand. Rahmen.

Literatur: Rom Landau, Der Unbestechliche Minos, Kritik an der Zeitkunst, Hamburg 1925, Abb. zw. S. 52f. (Landschaft am Rhein) - Deutscher Bote, Monatsschrift für Literatur und Kunst, 32. Jg., Nr. 10/Oktober, Hamburg 1925, Farbabb. S. 450f. (Landschaft am Rhein) - Joachim Seyppel, Der Maler der alten City, Leben, Kunst, Wirkung, Eine Monographie, Berlin 1987, S. 209, Nr. 320 (Schloßruine am Rhein, 1924) Provenienz: Nachlass des Künstlers Gedächtnis-Ausstellung, Berlin 1931, Nr. 123 Inventar des Nachlasses von Lesser Ury im Zentralarchiv Staatliche Museen zu Berlin Preussischer Kulturbesitz (ZA), Nr. 107 Die Cousine des Künstlers, Lucie Meyerheim erbte das Gemälde direkt aus dem Nachlass des Künstlers, Frankfurt/Oder (1932). Für den erblichen Übergang auf Lucie Meyerheim liegt ein Gesprächsprotokoll vor mit Sybille Gross vom 21.8.2017, die sich auf Dokumente im Nachlass Meyerheim beruft. Unterlagen in öffentlichen Archiven, die das belegen, konnten bislang nicht ausfindig gemacht werden. Das Gemälde ist nicht Teil der im Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin überlieferten Liste der an Lucie Meyerheim auszuliefernden Bilder des Nachlasses vom 21.4.1932, ebenso ist es nicht Teil der Nachlass-Auktion 'Lesser Ury' bei Cassirer am 21. Oktober 1932. Privatbesitz Weinmüller, München, Auktion 143, 25./26.10.1972, Nr. 1191 m. Abb. Taf. 74 (Parkimpression) - unverkauft Weinmüller, München, Auktion 146, 14.-16.3.1973, Nr. 1895 m. Abb. Taf. 199 (Parkimpression) Privatbesitz Niedersachsen (seit 1973) Grisebach Berlin, Auktion 265, 1. Dezember 2016, Kat.-Nr.-1 (zurückgezogen, nicht bei "artnet") Das Gemälde entstand während eines Sommeraufenthaltes 1924, als Lesser Ury mehrere Wochen auf Schloß Reichartshausen verbrachte. Er bereiste vor allem das Mittelrheintal mit seinen Burgen, Ruinen und Schlössern. Die von Ury dargestellten Bauwerke lassen sich nicht identifizieren. Im Hintergrund erkennt man einen in der Morgensonne rot aufleuchtenden Burgturm mit Zinnenkranz, am linken Bildrand die Stirnseite eines Gebäudes mit Mauereinfassung. Es entstanden Gemälde und Pastelle von "ungeahnt jugendlichem Temperament", wie der damalige Direktor der Berliner Nationalgalerie Ludwig Justi bemerkt. Er kaufte für die Sammlung mehrere Bilder für die Nationalgalerie, darunter auch das Werk mit dem Titel "Morgensonne" von 1924, welches in Sujet und Stil mit unserem Gemälde verwandt ist und heute noch im Besitz der Nationalgalerie ist. Echtheitsbestätigung: Eine schriftliche Echtheitsbestätigung von Frau Dr. Sibylle Groß vom 8. September 2016 liegt vor. Das Gemälde stammt aus dem künstlerischen Nachlass von Lesser Ury. Im Inventar des Nachlasses wird das Bild unter der Nummer 107 mit dem Titel "Schlossruine am Rhein" geführt. Ausstellung: Nationalgalerie Berlin. Lesser Ury. Gedenkausstellung. 1931 Danksagung: Wir danken Frau Anne Rubin (HCPO), Frau Prof. Dr. Meike Hopp, Herrn Prof. Dr. Christian Fuhrmeister, Herrn Dr. Stephan Klingen (Zentralinstitut für Kunstgeschichte Münden) und Herrn Dr. Willi Korte, Washington für die wertvollen Hinweise zur Überprüfung und Bearbeitung der Provenienz. Ein Verkauf des Gemäldes erfolgt auf der Grundlage einer durch Neumeister vermittelten gütlichen Einigung zwischen den Erben der Familie Meyerheim und dem Einlieferer im Sinne einer gerechten und fairen Lösung der "Washington Principles".
Lesser Ury
1861 Birnbaum / Posen - 1931 Berlin

Ruins of a castle in the Rheingau, circa 1924


Signed L. Ury lower left. Round estate label with handwritten number 107 in blue on the canvas verso. Remnants of an adhesive label on the stretcher upper right. Oil on canvas. 97.7 x 67.3 cm. Partly with craquelure upper left. Otherwise good condition. Framed.

Literature: Rom Landau, Der Unbestechliche Minos, Kritik an der Zeitkunst, Hamburg 1925, illustration between page 52 f. (Landschaft am Rhein) - Deutscher Bote, Monatsschrift für Literatur und Kunst, Volume 32, number 10/October, Hamburg 1925, colour illustration on page 450 f. (Landschaft am Rhein) - Joachim Seyppel, Der Maler der alten City, Leben, Kunst, Wirkung, Eine Monographie, Berlin 1987, page 209, number 320 (Schloßruine am Rhein, 1924) Provenance: estate of the artist Memorial exhibition, Berlin 1931, number 123 Inventory of the estate of Lesser Ury in the Central Archives of the Berlin State Museums, Prussian Cultural Heritage (ZA), number 107 The artist's cousin, Lucie Meyerheim, inherited the painting directly from the artist's estate, Frankfurt / Oder (1932) Private owner Weinmüller, Munich, Auction 143, 25-26 October 1972, number 1191 with illustration plate 74 (park impression) - unsold Weinmüller, Munich, Auction 146, 14-16 March 1973, number 1895 with illustration plate 199 (park impression) Private owner, Lower Saxony (since 1973) Grisebach Berlin, Auction 265, 1 December 2016, catalogue number 1 (withdrawn, not on "artnet"). Exhibition: Nationalgalerie Berlin. Lesser Ury. Gedenkausstellung. 1931 We thank Anne Rubin (HCPO), Dr. Meike Hopp, Dr. Christian Fuhrmeister, Dr. Stephan Klingen (Central Institute for Art History Münden) and Dr. Willi Korte, Washington, for the valuable information during the check and elaboration of the provenance.

Written confirmation of authenticity by Dr. Sibylle Groß from 8 September 2016 is available.



Lesser Ury
1861 Birnbaum/Posen - 1931 Berlin

Burgruine im Rheingau. Um 1924


Links unten signiert L. Ury. Verso auf der Leinwand das runde Nachlass-Etikett mit der handschriftlichen Nummer in blau 107. Auf dem Keilrahmen rechts oben Reste eines Klebe-Etiketts. Öl auf Leinwand. 97,7 x 67,3 cm. Am linken oberen Bildrand stellenweise krakeliert. Sonst guter Zustand. Rahmen.

Literatur: Rom Landau, Der Unbestechliche Minos, Kritik an der Zeitkunst, Hamburg 1925, Abb. zw. S. 52f. (Landschaft am Rhein) - Deutscher Bote, Monatsschrift für Literatur und Kunst, 32. Jg., Nr. 10/Oktober, Hamburg 1925, Farbabb. S. 450f. (Landschaft am Rhein) - Joachim Seyppel, Der Maler der alten City, Leben, Kunst, Wirkung, Eine Monographie, Berlin 1987, S. 209, Nr. 320 (Schloßruine am Rhein, 1924) Provenienz: Nachlass des Künstlers Gedächtnis-Ausstellung, Berlin 1931, Nr. 123 Inventar des Nachlasses von Lesser Ury im Zentralarchiv Staatliche Museen zu Berlin Preussischer Kulturbesitz (ZA), Nr. 107 Die Cousine des Künstlers, Lucie Meyerheim erbte das Gemälde direkt aus dem Nachlass des Künstlers, Frankfurt/Oder (1932). Für den erblichen Übergang auf Lucie Meyerheim liegt ein Gesprächsprotokoll vor mit Sybille Gross vom 21.8.2017, die sich auf Dokumente im Nachlass Meyerheim beruft. Unterlagen in öffentlichen Archiven, die das belegen, konnten bislang nicht ausfindig gemacht werden. Das Gemälde ist nicht Teil der im Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin überlieferten Liste der an Lucie Meyerheim auszuliefernden Bilder des Nachlasses vom 21.4.1932, ebenso ist es nicht Teil der Nachlass-Auktion 'Lesser Ury' bei Cassirer am 21. Oktober 1932. Privatbesitz Weinmüller, München, Auktion 143, 25./26.10.1972, Nr. 1191 m. Abb. Taf. 74 (Parkimpression) - unverkauft Weinmüller, München, Auktion 146, 14.-16.3.1973, Nr. 1895 m. Abb. Taf. 199 (Parkimpression) Privatbesitz Niedersachsen (seit 1973) Grisebach Berlin, Auktion 265, 1. Dezember 2016, Kat.-Nr.-1 (zurückgezogen, nicht bei "artnet") Das Gemälde entstand während eines Sommeraufenthaltes 1924, als Lesser Ury mehrere Wochen auf Schloß Reichartshausen verbrachte. Er bereiste vor allem das Mittelrheintal mit seinen Burgen, Ruinen und Schlössern. Die von Ury dargestellten Bauwerke lassen sich nicht identifizieren. Im Hintergrund erkennt man einen in der Morgensonne rot aufleuchtenden Burgturm mit Zinnenkranz, am linken Bildrand die Stirnseite eines Gebäudes mit Mauereinfassung. Es entstanden Gemälde und Pastelle von "ungeahnt jugendlichem Temperament", wie der damalige Direktor der Berliner Nationalgalerie Ludwig Justi bemerkt. Er kaufte für die Sammlung mehrere Bilder für die Nationalgalerie, darunter auch das Werk mit dem Titel "Morgensonne" von 1924, welches in Sujet und Stil mit unserem Gemälde verwandt ist und heute noch im Besitz der Nationalgalerie ist. Echtheitsbestätigung: Eine schriftliche Echtheitsbestätigung von Frau Dr. Sibylle Groß vom 8. September 2016 liegt vor. Das Gemälde stammt aus dem künstlerischen Nachlass von Lesser Ury. Im Inventar des Nachlasses wird das Bild unter der Nummer 107 mit dem Titel "Schlossruine am Rhein" geführt. Ausstellung: Nationalgalerie Berlin. Lesser Ury. Gedenkausstellung. 1931 Danksagung: Wir danken Frau Anne Rubin (HCPO), Frau Prof. Dr. Meike Hopp, Herrn Prof. Dr. Christian Fuhrmeister, Herrn Dr. Stephan Klingen (Zentralinstitut für Kunstgeschichte Münden) und Herrn Dr. Willi Korte, Washington für die wertvollen Hinweise zur Überprüfung und Bearbeitung der Provenienz. Ein Verkauf des Gemäldes erfolgt auf der Grundlage einer durch Neumeister vermittelten gütlichen Einigung zwischen den Erben der Familie Meyerheim und dem Einlieferer im Sinne einer gerechten und fairen Lösung der "Washington Principles".

Frühjahrsauktion

Sale Date(s)
Lots: 1 - 496
Lots: 500 - 1063
Venue Address
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

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A371B | A371B



VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des

Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

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